1. Das Konto bei der Bank Sarasin, über das die Devisentransaktionen gelaufen sind, gehört Philipp Hildebrand, und nicht, wie kolportiert, seiner Frau Kashya.
2. Die Aufträge zum Kauf und Verkauf von Devisen hat Herr Hildebrand jeweils persönlich erteilt.
3. Herr Hildebrand hat in der Zeit zwischen März und Oktober 2011 über die Devisenbörse Foreign Exchange (Forex) mehrere Dollar- und Euro-Käufe und Verkäufe abgewickelt. Allein im März hat er für 1,1 Millionen Franken US-Dollar erstanden.
4. Am 15. August 2011, drei Wochen vor der Festsetzung der Euro-Untergrenze von CHF 1.20, hat Herr Hildebrand in zwei Tranchen für 400‘000 Franken gut 504‘000 US-Dollar gekauft (Kurs: 0,7929).
5. Am 4. Oktober 2011, gut drei Wochen nach der Festsetzung des neuen Franken-Kurses, hat Herr Hildebrand diese Dollar-Position mit einem Gewinn von 75‘000 Franken wieder abgestossen (Kurs: 0,9202).
6. Diese Transaktionen lassen sich dank eines Kontoauszugs eindeutig belegen.
7. Der Kundenberater der Bank Sarasin, der sich bewusst ist, das Bankgeheimnis verletzt zu haben, hat sich selbst angezeigt. Gleichzeitig hat er Strafanzeige gegen Herrn Hildebrand eingereicht wegen Verletzung des Börsengesetzes (Insider-Handel).
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