Schutz von Anlagebetrügern
Seite 9 von 11 Neuester Beitrag: 28.11.12 08:52 | ||||
Eröffnet am: | 18.01.11 08:33 | von: störtebeker | Anzahl Beiträge: | 265 |
Neuester Beitrag: | 28.11.12 08:52 | von: störtebeker | Leser gesamt: | 75.160 |
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PS: Zum gewerbsmäßigen Betrug bei den den Abofallen siehe die Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt
aus der genannten Diskussion
" Die Schätzungen, sowohl was einzelne Abzocker, als auch die Gesamtabzocke mit Abofallen anbetrifft, gingen extrem weit auseinander. Das echte Ausmaß wird allenfalls dann erhältlich sein, wenn im Rahmen der juristischen Aufarbeitung die betroffenen Banken Auskunft erteilen dürfen.
Allerdings bekam ich kürzlich durch ein Telefonat mit einem versierten Webmaster den „missing-link“ in die Hände, um eine nachvollziehbare Schätzung des Ausmaßes anstellen zu können.
Dem war es eines Tages gelungen, sich in den Server des "Belleros-Geflechts" einzuloggen und zu sehen, wie die Google-Adwords-Werbung geschaltet war. Auf der Grundlage der dort gefundenen Daten lassen sich reale Schätzungen anhand der Angaben von Aussteigern und sonstigen Interviewpartern, die von der anderen Seite Einblicke darin hatten, wie viel denn hereinkam, anstellen.
weiter bei
blog.beck.de/2011/06/08/runder-tisch-gegen-internetabzocke#comment-33906
und da zocken hier einige Knäblein in den Niederungen miesester Sub-Pennystocks ....
Sehr viel Interessantes bei
zum Schutz von Anlegern.
Ein diffizileler Beschluß des Hessischen Verwaltungsgreichtshofes zum Recht auf Auskunft und zur Geheimhaltungsbedürftigkeit von Akten und anderen Dokumenten:
toros.de/images/stories/urteile/VGH-Beschluss_vom_24_03_2010.pdf
Der Beschluß vom 25. März 2010 ist von grundlegender Bedeutung und unanfechtbar.
Verschleierung und Verdummung betreiben auch "seriöse" Unternehmen. Aber ganz schlimm die Haie vom Graumarkt.
Daß sie mehr Durchleuchtung erdulden müssen, daß mehr über sie berichtet werden darf, usw.,
dafür gibt es interessante Urteile bei Toros:
www.toros.de/index.php/downloads/gesetze--urteile
das sollte ARIVA mal verinnerlichen!!!!!!!!!!!!!!!!
http://www.youtube.com/watch?v=ODdVOP4jn4M
habe ich unter
http://blog.beck.de/2011/06/08/...gegen-internetabzocke#comment-33906
aus Störtebekers Beitrag 202 gefunden.
Man erinnert sich
www.gomopa.net/Finanzforum/...schatz-aus-dem-chiemsee-p942852892.html
67.23.163.230/Themen-des-Monats.html
www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html
neue Meldung:
Der Goldschatz aus dem Chiemsee
Betrüger, Abzocker und Hochstapler, Marcel Wunderli, Schweiz, ist wieder aktiv. Obwohl er von seinen 3 Jahren Knast, zu denen er verurteilt wurde, noch keinen Tag abgesessen hat, sucht er schon wieder Dumme, denen er auf betrügerische Art und Weise das Geld aus der Tasche ziehen kann. Er bietet mal wieder seinen Chiemsee-Kessel zum Kauf an und sucht Investoren, die ihm vorab 250.000 Euro (je Investor versteht sich) überweisen. Für was? Auch würden ihm Angebote von Auktionshäusern in Höhe von ...
Der Goldschatz aus dem Chiemsee
GELD GIER GRAL Das Bild ist ganz einfach: Der Geschäftsführer lebt mit einer reichen Frau, hat aber zwei anderen Familien mit eigenen Kindern nebenan, die auch ab und zu den Vater sehen wollen. Ein Familienmensch. Im Geschäft hat er sich reichlich in verschieden Geschäften beteiligt und weiterentwickelt: EUROPEAN TRUST HOLDING, GARANTINVEST AG, BWB Partners AG, MORGAN STANWICK AG, SWISS INVEST Management AG, SOUGETA ENGENEERING AG, ORGANI JURIS HOLDING AG PROTECTED und Dutzende Anderen.
"Unbequeme" Wahrheiten scheinen bei ARIVA keinen Platz zu haben.
Entstellend wirken sich die unqualifizierten Löschungen aus.
Wer eine mehrjährige Verbrecherkarriere hinter sich hat, kennt sehr viele Kniffe und Schliche, um sich unliebsame Tatsachen vom Halse zu halten.
Bei ARIVA-Mods kann man auch ohne nachweislich autorisiert zu sein, sogar Bemerkungen zum Wetter löschen lassen.
Da kann man quer durch die entsprechenden Themen gehen.
Wohlgemerkt, es geht nicht um verletzende Beleidigungen, sondern um klare Tatsachen und auch Nachfragen mit der gebotenen Schärfe.
Von ARIVA wurde ein Nutzer gesperrt, der auch sehr, sehr, sehr viel wußte,
und seine Finger in viele Wunden oder faule Stellen steckte: RESIDENT.
Wußte er zu viel??
Wenn ja, über wen??
Wer betrieb seine Sperrung????????????????????
http://www.welt.de/wirtschaft/article108407864/...-Vegas-gefasst.html
Zitat
Die US-Polizei hat einen mutmaßlichen Millionenbetrüger aus Deutschland gefasst. Der 51-Jährige soll über Jahre hinweg von Florida aus mit einem Schneeballsystem Anleger um insgesamt 100 Millionen Dollar betrogen haben.
Er sei bereits vergangene Woche in Las Vegas gefasst worden, teilten die Justizbehörden am Samstag mit. Er soll nach Deutschland ausgeliefert werden, hieß es weiter. "Falls er verurteilt wird, drohen ihm bis zu 20 Jahr Haft", heißt es in einer Mitteilung der Polizei.
Zitat Ende
Der Name wurde nicht genannt.
20 Jahre Haft dürften ihm in den USA drohen, aber doch nicht in Deutschland!..oder etwa doch? Glauben kann ich es wirklich nicht :-)
Aber 20 Jahre Haft ist wirklich illusorisch. Da müsste er nicht nur seine Anleger betrogen, sondern sie auch gleich noch bestialisch ermordet haben!
so titelte
http://zuerifluestern.wordpress.com/2011/12/05/...n-lust-am-betrugen/
Viel Stoff, lest es selbst!
Wie auch andere Quellen vermelden, hat
"Micky" Michael Lothar Berresheim
derzeit unfreiwillig Aufenthalt nehmen müssen in der JVA Stuutgart-Stammheim.
Genau: Stammheim! Da saßen einstens die - darf man die hier nennen?? - ein.
http://zuerifluestern.wordpress.com/2011/12/05/...n-lust-am-betrugen/
schreibt ganz am Ende:
Juli 5, 2012 um 1:43 nachmittags
Nun ist es so: Micky Michael Lothar Berresheim aus Dreieich – Sprendlingen und geschäftsansässig bei der M.B.O. Media GmbH, Offenbach wurde am 12.6.2012 verhaftet.
Vorab soll es um seine Rolle bei den Betrügereien mit der Schweizer Firma NicStic AG sein. Berresheim hat hier wissentlich wertlose Aktien verkauft. Mit ihm Heinz Piroth bezw. Heinz Hensley und seine damalige Partnerin und Rechtsanwältin Beate Christine Hofmann, Frankfurt (früher Beate Christine Müller). Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Die Verfahren laufen noch immer.
Anmerkung:
Ob die Dame noch die Zulassung als Rechtsanwältin besitzt, ist derzeit unbeantwortet.
Wie auch andere Ganoven tätigte auch er aus der Haft heraus "Geschäfte", wie der SPIEGEL mehrfach berichtete.
Allerdings ist H. jetzt in der JVA-Krankenstation.
SIOPLAST warnte vor einer dubiosen Aufkaufaktion der SIOPLAST-Aktien.
Die Masche: Man sichert einem potentiellen Opfer den Verkauf seiner Aktien zu, die derzeit keine reale Bewertung haben und nicht handelbar sind.
Leider nehmen die "Wohltäter" nur größere Chargen ab, so daß sich der Verkaufswillige noch "ein paar" dieser Aktien zusätzlich beschaffen muß. Die sind teuer ---- und dann platzt der Deal und der Geleimte hat weiter wertlose, unverkäufliche "Wertpapiere".
Ex-Truppen von Hensley werden dahinter vermutet, eine seiner alten Maschen.
Hensley und seine Leute hatten vor ein paar Jahren schon offiziell bei SIOPLAST mitgemischt. Siehe andere Threats auch bei ARIVA.
..irgendwann trifft das Krokodil auf den Falschen...:-) und der läßt sich nicht mehr fressen oder vielleicht kann man dafür auch sagen "das Geld aus der Tasche ziehen" ?
Da gab es ein paar Monate ein Forum mit hochtrabendem Titel
"Null-Zensur - Der Geheimtipp für rechtschaffene Menschen "
in Wirklichkeit eine üble Verleumdungskampagne, gezielt gegen Personen der Justiz Verden, auch gegen einen Schweizer Bürger.
Berresheim tat sich dort mit Gleichgesinnten kund. Diese Dreckschleuder ist hier bereits an anderen Stellen erwähnt worden.
http://www.ariva.de/forum/...search=Null-Zensur&page=7#jumppos180
und folgende.
Es darf vermutet werden, daß bei der Durchsuchung der diversen Verstecke des MLB und mit der Analys seiner Rechner ausreichendes Beweismaterial auch für seine Urheberschaft gesichert werden konnte.
Die Beiträge des "KABE" alias Michael Lothar Berresheim stellen den Sinn des Urteils auf den Kopf und sind eine schlichte Perversion der Rechtsmittel:
http://www.ariva.de/forum/...-Internetnutzer-vor-Ehrverletzung-453949
Verglichen mit seinen Äußerungen und Schmähungen in "Null-Zensur" und anderen Foren und Blogs:
Erbärmlich, aber noch erbärmlicher, daß sich die Mods von ihm hier so jämmerlich vorführen ließen! Aber bisweilen bewahrheitet sich:
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht!
Danach sollten die Löschorgien eingedämmt werden, wenn die Kunde bis nach Kiel dringt.
http://www.internet-law.de/2012/05/...iches-hamburger-urteil-auf.html
"Dass äußerungsrechtliche Urteile des Landgerichts Hamburg und des OLG Hamburg vom BGH oder vom BVerfG aufgehoben werden, weil die Hamburger Gerichte bei der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht falsch gewichten, hat mittlerweile fast eine gewisse Tradition.
Auch in einem weiteren Verfahren, in dem es um die Namensnennung der wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilten Brüder ging, hat der BGH eine Berichterstattung unter Namensnennung erneut für zulässig erachtet (Urteil vom 8. Mai 2012, Az.: VI ZR 217/08).
Das Verfahren wurde zwischenzeitlich dem EuGH vorgelegt, weil noch die Frage zu klären war, ob ein in Österreich ansässiger Medienunternehmer wegen seiner Website auch vor den deutschen Gerichten in Anspruch genommen werden kann, was der BGH im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 25.11.2011 nunmehr bejaht hat, “da sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet”.
In der Sache hat das dem Klägern aber nicht geholfen, denn der BGH hat eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verneint."
In der Quelle download des gesamten Textes BGH, Urteil vom 27.03.2012 - VI ZR 144/11
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2402
Auszug:
Schon aus der äußeren Form der Veröffentlichung kann sich ergeben, dass lediglich eine fremde Äußerung ohne eigene Wertung oder Stellungnahme mitgeteilt wird. Dies ist beispielsweise bei dem Abdruck einer Presseschau der Fall (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.2003 - 1 BvR 865/0; BVerfG, Beschluss vom 25.06.2009 - 1 BvR 134/03; BGH, Urteil vom 17.11.2009 - VI ZR 226/08, MIR 2009, Dok. 255).
Die Störerhaftung in Form der Verbreiterhaftung darf nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben. Denn zu dem von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Kommunikationsprozess kann die Mitteilung einer fremden Meinung oder Tatsachenbehauptung auch dann zählen, wenn der Mitteilende sich diese weder zu Eigen macht noch sie in eine eigene Stellungnahme einbindet, sondern die fremde Äußerung lediglich verbreitet (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2009 - VI ZR 226/08, MIR 2009, Dok. 255, BVerfG, Beschluss vom 30.09.2003 - 1 BvR 865/0; BVerfG, Beschluss vom 25.06.2009 - 1 BvR 134/03).
3. Eine Haftung des Verbreiters fremder Nachrichten als Störer setzt die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten - insbesondere Prüfungspflichten - voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die jeweilige rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10; BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 210/08, MIR 2009, Dok. 167 - Störerhaftung des Domainverpächters.
zu #216
Die Rechtsanwältin Beate Christine Hofmann, Frankfurt (früher Beate Christine Müller) ist nach aktueller Auskunft der RA-Kammer immer noch zugelassen.
Aha. Wer sich darüber nicht wundert, sollte einmal recherchieren, wo und wie die Dame mitgemischt hat. Hier fehlt Resident mit seinen Kenntnissen. ý> u. a. der NICSTIC-Skandal