Scharia ist längst in D angekommen
Schariagerichte
Spätestens seit 2008 sind Schariagerichte im Bewusstsein der britischen Öffentlichkeit angekommen. Damals hat der ehemalige Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, nach einem BBC-Interview heftige Diskussionen ausgelöst.
"Es scheint, dass die Anwendung von islamischem Recht unvermeidlich ist. Tatsächlich ist es zum Teil in unserer Gesellschaft und in unserem Rechtssystem schon angekommen."
Menschenrechtsaktivisten fürchten nun nicht nur eine islamische Parallelgerichtsbarkeit, die das demokratische Rechtssystem, auf das England so stolz ist, unterwandern könnte. Sie warnen besonders davor, dass Frauen und Kinder diskriminiert werden könnten.
Im islamischen Recht sind Frauen und Männer keineswegs gleichgestellt. Eine Frau erbt nur halb so viel wie ein Mann, ihre Zeugenaussage vor Gericht ist nur halb so viel wert. Dafür kann der Mann bis zu vier Frauen haben, so lange er alle gleich gut behandelt. Lässt er oder sie sich scheiden, kommen die Kinder ab dem 7. Lebensjahr automatisch zum Vater.
So kann etwa die katholische Kirche durchsetzen, dass Frauen keine Priester werden können oder Priester nicht heiraten dürfen.
Im allgemeinen Recht kann sowas der Arbeitgeber nicht verlangen....
Scharia oder Grundgesetz - Münchnerin kämpft um Erbe In kaum einer politischen Bierzelt-Rede darf es fehlen, das Bekenntnis: "In Deutschland gilt immer noch das Grundgesetz, und nicht die Scharia!". Doch diese Aussage ist so plakativ wie falsch! Denn in Fragen des Privatrechts entscheiden deutsche Gerichte immer öfter nach islamischem Recht. Der Grund: anders als in europäischen Nachbarländern gilt für hier lebende Ausländer in bestimmten Fragen das Recht ihres Herkunftslandes. Für eine Münchnerin bedeutet das jetzt womöglich sogar den Verlust ihres Erbes. Experten fordern schon lange: wer hier lebt, sollte auch deutschem Recht unterliegen.http://www.das-tv-programm.de/fernsehen/...mpf-um-Heimatkalender.html
Jäger sind in Deutschland auch eine Gruppe, die sich zu viel herausnehmen darf, ohne dass Gerichte eingreifen. In der Dunkelheit herumballern ist keine Seltenheit.
Kurz vor den Schüssen hatte Robert S. eine seltsame Begegnung: „Ein Mann kam auf mich zu. Fünf Meter vor mir blieb er stehen. Es war etwas unheimlich. Ich sagte: Grüß Gott, suchen Sie jemanden?“ Der Fremde bog wortlos auf die Koppel ab – und verschwand in der Dunkelheit. Robert S. rief seine Hunde, die acht Meter neben ihm am Koppelrand schnüffelten. Und dann krachten zwei Schüsse. Etwas streifte Robert S. an der Wange. Zu Tode erschreckt brüllte er in die Dunkelheit: „Hört auf! Was ist da los?“ Stille. Und dann hörte er Sophie. Sie schrie. Lag auf dem Bauch, hob noch das Köpfchen. Blut floss aus ihrer Brust.http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/...-herrchens-1611600.html
[...]
„Wie konnten sie schießen, obwohl sie genau wussten, dass ich in der Nähe war?“ Zudem sind dort am Ortsrand abends oft Jogger, Spaziergänger und Radfahrer unterwegs.
Deshalb fand ich die Abhandlung als solche durchaus einleuchtend, aber man hätte es auch um 30 Minuten kürzen können.
Spenden kannst an wen du willst.
Oh Mann ...
Daher schließt der Artikel ganz richtig: Wenn dem Mann, der die 37 Kamele (20.000 Euro) "zahlen" soll, jetzt etwas zustößt, ist der deutsche Staat dafür verantwortlich, weil er sich nicht genug des Problems angenommen hat. Den Opfern solcher Banden zu sagen, dass sie um des Rechtsstaats willen mit solchen Straftaten oder Gefahren leben müssen, ist blanker Zynismus.
Rechtsstaat heißt doch nicht nur, "im Zweifel für den Angeklagten", sondern auch, dass der Staat verpflichtet ist für den Schutz seiner Bürger Vorsorge zu treffen und Straftäter einer gerechten Strafe zu überführen. Und hier drückt der Schuh: Wo der Staat sich zurückhält und bei der Ahndung erwiesener Straftaten haarsträubende Milde walten lässt, oder staatliche Akteure einfach nur aus Angst vor der Rache der Banden nicht bemüht sind mutig zuzupacken, ist der Staat kein Rechtsstaat. (In #1 werden vier Justizwachmeistern erwähnt, die nichts taten, als auf dem Flur des Kriminalgerichts ein Eimer Wasser über eine Person gegossen wurde.) Das hat nichts mit den Grenzen der ehrwürdigen Prinzipien rechtstaatlicher Justiz zu tun, sondern zeugt vom Versagen der konkreten in Deutschland waltenden Justiz. Damit muss sich niemand abfinden.
Was ist eigentlich das hier: https://www.taz.de/!127318/
Nun käme kein Mensch auf die Idee, in Deutschland lebenden Italienern – beziehungsweise Deutschen mit italienischem Migrationshintergrund – das Recht einzuräumen, ihre Streitigkeiten nach den Regeln der Cosa Nostra austragen zu dürfen. Täten sie es doch, bekämen sie es mit der regulären Justiz zu tun. Allein die Debatte über ein solches "Recht" wäre eine Absurdität.
Bis jetzt hat auch niemand vorgeschlagen, den Verkauf von Schweinefleisch aus Rücksicht auf die Gefühle von Juden einzustellen oder Kühe für unantastbar zu erklären, um die Integration der in Deutschland lebenden Hindus nicht zu erschweren.
Zweitens: Eine islamische Organisation in Dänemark, die sich "Ruf zum Islam" nennt, hat die Einführung von " Scharia -Zonen" in von Muslimen bewohnten Gebieten des Landes gefordert. Zuerst in Tingbjerk, einem Vorort von Kopenhagen, dann in Nörrebro, mitten in der Hauptstadt, und später in weiteren Vierteln mit muslimischer Bevölkerung.
"Moralpolizei" soll Alkoholkonsum überwachen
In diesen Enklaven sollte eine Art "Moralpolizei" rund um die Uhr darauf achten, dass kein Alkohol konsumiert wird, keine Glücksspiele stattfinden und Diskotheken nicht besucht werden. Ungesagt blieb allerdings, ob diese Restriktionen nur für die Muslime oder alle Einwohner der genannten Viertel gelten sollten.
Gruppen, die ähnliche Absichten verfolgen, agieren inzwischen ganz offen in Großbritannien, Belgien, Frankreich und Spanien. Auch in deutschen Städten fällen "Scharia-Richter" bei Konflikten unter Muslimen "Urteile" nach den Regeln des Islam.
if you can't beat them, use them.
og
Die CNCDH konstatiert wachsenden Rassismus in Frankreich
In ihrem Jahresbericht kommt die Commission nationale consultative des droits de l'homme (CNCDH) zu dem Ergebnis, dass Rassismus und Intoleranz in Frankreich besorgniserregend anwachsen.
Insgesamt haben Polizei und Gendarmerie demnach im letzten Jahr 1.539 Taten und Drohungen (actes et menaces) rassistischen Charakters gezählt.
Das entspricht einer Steigerung von 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
- See more at: http://www.paris360.de/news/...s-frankreich-1372#sthash.6b2xurS0.dpuf
http://www.daserste.de/information/...onal-auf-dem-Vormarsch-100.html
moma-Reporter: Front National auf dem Vormarsch
Die rechtsextreme Partei Front National hat jüngst in Frankreich einen vielbeachteten Wahlerfolg verbuchen können. Zwar war es nur eine Kantonswahl in einem 7000 Seelen-Ort, aber der FN-Kandidat setzte sich im ersten Wahlgang gegen die Sozialisten, und im zweiten dann auch gegen die konservative UMP mit fast 54 Prozent durch. In Frankreich hat die rechtsextreme Partei regen Zulauf, das große Zittern bei den etablierten Parteien ist längst Realität. Was sind die Gründe für die neue Popularität der Front National? moma-Reporter Markus Preiß reiste von Paris in die Provinz Brignoles, den Ort der Wahl, um herauszufinden, was die Rechtsextreme so attraktiv macht.
Aus Tagesschau vom 11.10.2013, 19:30 Uhr
Front National auf dem Vormarsch
Die französische rechtsextreme Partei Front National hat in Umfrage zu den 2014 anstehenden Europawahlen überraschend hohe Werte erzielt. Demnach würden 24 Prozent der Befragen Marine Le Pen wählen.
Richterin hatte im Scheidungsverfahren gegen eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche eine vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abgewiesen. Die 26-Jährige war von ihrem Mann geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Eine Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres schien für sie der einzige Ausweg, um dem Terror ihres Noch-Ehemannes zu entkommen.
Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen - mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB".
Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin. Und weiter: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat", so die Richterin des Frankfurter Amtsgericht an Anwältin Becker Rojczyk. Das Schreiben vom 12. Januar 2007 liegt SPIEGEL ONLINE vor.
Zusammen mit ihrer Anwältin Becker-Rojczyk hat die Mandantin daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt. Sie könne aufgrund ihrer Erklärung nicht zu einem objektiven Urteil kommen, hieß es dort.
"Das Frankfurter Amtsgericht hat dem Antrag auf Befangenheit gegen die Richterin stattgegeben."