Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Wer wird hier denn eigentlich verklagt?
Insolvenzmasse dürfte ja eher mau aussehen oder?
Vorstände stell ich mir auch schwierig vor, etwaiges Schwarzgeld liegt wohl kaum bei der Stadtsparkasse München rum
Staatliche Behörden wäre quasi wie mit nem Hut durch Deutschland tingeln
WP Haftung kann man sich maximal nen Lolli kaufen
Wen gibt’s denn sonst noch..?
Moderation
Zeitpunkt: 26.02.21 10:37
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Zeitpunkt: 26.02.21 10:37
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Aber das mit der Altersvorsorge...
Ist Steve evtl. der traurige Seemann aus der Wirecard-Doku ??
Der hat mir wirklich ein bisschen leid getan :(
Seid nicht so fies zu den Jungs.
Adieu
Moderation
Zeitpunkt: 26.02.21 10:37
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Zeitpunkt: 24.02.21 09:07
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Entschädigung übermorgen !
Dann Leben ohne Sorgen !
Hätte man nur vorher ja auch schon machen können ;)
Wirecard ist eine Freude für Alle. Die ganze Welt beneidet Deutschland um diesen Technologie-Führer. Finstere Mächte (XXXXX, ist geheim!) konnten das nicht ertragen.
Jetzt wird Wifercard zerschlagen ohne Borker-Steve zu fragen !
Skandal über Skandälchen.
Ösi & Braun ist der Wirecard-Führer auch noch und das mit Steve-Jobs-Rollkragenpulli.
Gibts nicht -> doch in Deutschland !!
Besser gehts nicht. Wirecard mit Marshalek auf dem Weg hinter den Mond ! (da wo die Anlege schon lange waren)
Moderation
Zeitpunkt: 26.02.21 10:31
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Zeitpunkt: 26.02.21 10:31
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Zeitpunkt: 26.02.21 10:31
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Zeitpunkt: 03.03.21 15:29
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Zeitpunkt: 03.03.21 15:29
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Zeitpunkt: 03.03.21 15:29
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Ich möchte mich nur rechtlich vertreten lassen, wenn ein Prozeßkostenfinanzierer die Kosten übernimmt und im Erfolgsfall eine Provision erhält.
Ich hatte gestern bei Tilp angerufen und der Dame meine Bedenken erklärt, sie konnte meine Bedenken aber nicht ausräumen.
Ich möchte nicht zusätzlich zum Wirecard-Verlust später noch Prozeß-und Abwaltskosten zahlen müssen weil der Prozeßkostenfinanzierer pleite geht ect.
Tendenziell rechne ich mittlerweile die Erfolgschancen als sehr gering an vor allem, wenn man sich den Streitwert anschaut.
wegen Forderung u. a.
erteile ich hiermit der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Vollmacht zur außergerichtlichen und gerichtlichen
Vertretung. Diese Vollmacht ermächtigt insbesondere:
1. zur Prozessführung (unter anderem nach der Zivilprozessordnung ZPO und dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz KapMuG) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von
Widerklagen;
2. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der
Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher
Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme
von Ladungen nach § 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung
zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren, sowie zur Vertretung im
Adhäsionsverfahren;
3. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere
auch in Gesellschaftsversammlungen, Schlichtungs- und Ombudsmannverfahren), in
Hauptversammlungen, insbesondere auch zur Ausübung von Stimmrechten, sowie zur Anmeldung von
Ansprüchen, insbesondere gemäß § 10 KapMuG;
4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen
Willenserklärungen (insbesondere Kündigung, Ausübung von Wahlrechten, Rücktritt, Anfechtung, Widerruf
und Widerspruch).
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art
(insbesondere Arreste und einstweilige Verfügungen, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-,
Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren) sowie zur Vertretung
in Insolvenzverfahren und zur Stellung von Insolvenzanträgen. Die Vollmacht umfasst insbesondere die
Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf Dritte zu
übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den
Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen,
Vermeidungs- oder Erledigungsgespräche zu führen, Geld, Wertsachen, Urkunden, insbesondere auch den
Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden
Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus, soweit sie nicht von dem oder den Erben widerrufen wird.
Zugleich weise ich hiermit den Gerichtsvollzieher und jede andere gerichtliche, behördliche und private Stelle,
einschließlich des/der gegnerischen Bevollmächtigten an, die in oben genannter Sache zurückzuzahlenden/ zu
leistenden/ beigetriebenen/ hinterlegten Beträge auszuzahlen an die hiermit bevollmächtigte TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
es hat sich "nix" geändert.Der gleiche Müll wie immer.
a) Prozesskostenfinanzierung (PKF-Modell)
Sofern Sie sich für die Variante einer Prozesskostenfinanzierung entschieden haben, erhalten Sie dort unter anderem folgende Unterlagen:
Prozessfinanzierungsvertrag von LitFin
Mandatsvereinbarung von Pinsent Masons
Abfrageblatt „Weitere Angaben“ von Pinsent Masons
Sofern Sie am Verfahren zu den in den Verträgen dargestellten Konditionen teilnehmen möchten, bitten wir Sie, den Prozessfinanzierungsvertrag, die Mandatsvereinbarung und das Formblatt „weitere Angaben“ auszufüllen, an den entsprechenden Stellen zu unterzeichnen und selbstständig wieder im Dokumentenbereich bei Ihrem Fall hochzuladen. Sollten Sie dabei technische Probleme haben, senden Sie die Unterlagen bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Fallnummer an info@investor-rights.de.
Sämtliche Rückfragen zum Prozessfinanzierungsvertrag und dessen Details sowie auch zur Mandatsvereinbarung stellen Sie bitte direkt an Ihre Prozessanwälte von Pinsent Masons. Die Kontaktdaten finden Sie im Infoblatt von Investor Rights, welches ebenfalls bei Ihrem Fall eingestellt wurde.
Sofern Sie uns Ihre Unterlagen komplett postalisch zugesendet und keinen eigenen Fall angelegt haben, erhalten Sie die Dokumente in Kürze per E-Mail oder per Post, sofern Sie keine E-Mailadresse haben.
Sobald von Ihnen die von Investor Rights gestellte Rechnung bezahlt ist, werden wir die Dokumente für Pinsent Masons sowie den Finanzierer freigeben und weiterleiten. Im nächsten Schritt wird Pinsent Masons die eingereichten Unterlagen rechtlich prüfen, den Schaden final berechnen sowie die rechtlichen Schritte vorbereiten. Dabei werden natürlich auch die aktuellen Geschehnisse, Entwicklungen und neue Ermittlungsergebnisse mit einfließen. Dieser Vorgang wird nochmal einige Zeit in Anspruch nehmen. Verjährungsprobleme bestehen jedoch aus unserer Sicht nicht. Bitte beachten Sie, dass die Datenweitergabe einige Zeit in Anspruch nimmt und Ihr Fallstatus erst wechselt, wenn die Unterlagen weitergeleitet wurden.
Bitte beachten Sie, dass das PKF-Modell nur für jene Anleger verfügbar ist, deren Schaden eine Mindestschwelle von 5.000 Euro erreicht. Für alle Anleger unterhalb dieser Mindestschwelle haben wir eine Selbstzahler-Variante ermöglicht (siehe hierzu 1b). Ein Wechsel vom PKF-Modell zum Selbstzahlermodell ist noch jederzeit möglich, sofern noch keine PKF-Verträge unterzeichnet worden sind.