Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Bei der Erstattung des Schadens kommt es primär darauf an, gegen wen die Klage läuft. Bei Wirecard ist wohl nichts mehr zu holen. Anders sieht es aber bei der BaFin und bei E&Y aus. Lies bitte dazu https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Wirecard/...rd-Newsletter-5.pdf
Eine halbe Million Asylbewerber ohne anerkannten Asylgrund ist doch auch außerhalb der normalen Gesetze damit erfolgreich und klagt gegen Abschiebung etc. Oder würdest du ihnen diesen Klageweg auch nicht einräumen?
Sozialstaat für Alle. Dann bitte auch wirecard Aktionäre.
Wieso sollten dann Anleger nicht bei behördlichen institutionellen Staatsversagen nicht auch klagen?
Emphatilose und Charakterschwache - und dies habe ich sehr diplomatisch ausgedrückt.
Warum treiben die sich hier als Nichtaktionär rum und treten bei den Betrogenen nach?
Keine Familie, keine Freunde? Also kein Wunder bei dem Verhalten, wer will mit solchen schon was zu tun haben... ich nicht.
Trotzdem sollten Geschädigt allein durch ihre große Anzahl schon versuchen Druck auf die Politik auszuüben durch Klagen das der Fall wenigstens bedingungslos aufgeklärt wird.
Klagen gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY? Unfug! schrieb die Financial Times in ihrer Rubrik Lex und führte vier Gründe auf, weshalb Klagen gegen weltweit tätige WP-Gesellschaften im Sande verlaufen:
1. Die Zeit. Beim Parmalat-Finanzbetrug dauerte es vier Jahr bis die Geschädigte und WP Deloite einen Ausgleich zustande brachten.
2. Organisationsstruktur. International tätige WP betreiben ihre Prüfungen mittels unzähliger Ländergesellschaften, die in rechtlich eigener Unternehmensform organisiert sind. Das ist auch bei EY der Fall. Und daher sind die letztendlich verantwortlichen Prüfer schwer zu identifizieren und noch schwieriger zu fassen.
3. Regionales Landesrecht. Beispiel ist die Luckin-Pleite. EY-Tochter in China ist seitens des US-Aufsichtsbehörde in Untersuchung. Das führt aber zu nix. Denn die US-Behörde scheitert an der chinesischen Einstellung, dass sie kein Recht hat in China EY zu untersuchen.
4. WP-Gesellschaften haben keine wesentlichen Kapitalien.
"Zwar versuchen immer wieder Anlegeranwälte, die BaFin zu verklagen und so das Geld ihrer Mandanten zurückzuholen. Die Behörde haftet aber nicht für Fehler, es gibt keine Amtshaftung, Sparer werden also nicht entschädigt."
" Eine Amtshaftung ließe sich per Gesetz einführen - und wäre vermutlich sinnvoll. Das setzt einen Anreiz, viel genauer hinzuschauen", sagt Experte Brühl. "Im Gegenzug wäre es sinnvoll, wenn die BaFin, so wie die SEC, auch selbst im Sinne der Anleger klagen könnte."
Ich saufe doch auch nicht und verklage nach einer Fettleber anschließend Jack Daniels.
Wer glaubt, hier auch nur einen Cent holen zu können, wartet auch Ostern auf den Hasen und verklagt anschließend die Kirche/ den Staat/ den Märchenerzähler, weil der Hase die Haustür nicht gefunden hat.
Eigentlich ist diese Aktion schon wieder so lächerlich und peinlich, dass sie schon wieder lustig ist. Sehr lustig sogar.
Wenn man erwachsen sein will, dann muss man lernen, Verantwortung zu übernehmen
wie konnte sie nur zulassen (sie hat den kometenhaften aufstieg von wirecard von reverse IPO bis zu dax emporkömling als bundeskanzlerin fast von anfang an begleitet!!!!), dass ein zahlungsdienstleister in den dax einziehen durfte.... was erlaube angie
Will man das?
Neiiin
Warum?
Weil da gsnz viele Promis beteiligt waren.
Diese müssen durchforstet werden.
Und G&S Black R, Hohn...
Es stinkt gewaltig.
Dan mc crumm doch nicht unrecht gehabt.
Mit Maske mit liegender Acht und Merkelraute.
Zum Kotz...
Da haben sich manche als grosse Börsenstrategien gesehen, weil sie WC-Aktien geordert haben
Den substanzlosen Twittermeldungen haben sie in naiver Weise geglaubt anstatt auf Qualitätsmedien zurückzugreifen. Es war klar, dass dies nicht gutgehen kann.
aus der perspektive eines unbeteiligten dritten macht es schon sinn, eine klage gegen angie anzustrengen... sie hat das ganze unheil erst geschehen lassen ... vllt. wurde sie auch von den pushern hier bezahlt, wer weiß das schon so genau ....
Im Haifischbecken mitschwimmen wollen, nicht mal schwimmen können und jetzt als Haifischfutter selbst zum Hai werden wollen.
Das ist alles so grotesk und wahnsinnig.
Schaut einfach mal, was die angeblichen Opfer vor dem 18.06 in den Foren jubelten.
Das Argument wir haben von nichts gewusst zählt nicht:
https://www.ariva.de/forum/...014-2025-497990?page=5831#jumppos145778
https://www.ariva.de/forum/...014-2025-497990?page=5831#jumppos145787
https://www.ariva.de/forum/...014-2025-497990?page=5831#jumppos145791
"Wieso sprichst du von Spekulationszeche? Es gibt hier etliche Anleger, die noch länger dabei sind als ich und schon 2008 oder 2009 sich Wirecard Aktien ins Depot gelegt hatten. Bei einem derartigen Long-Invest von Spekulation zu sprechen, halte ich sehr vermessen!"
Im Laufe einer Investition kann es Veränderungen geben, bei welchem die Aktie von einem top zu einem spekulativen Investment sich wandelt.
Ich behaupte mal, dass 99% der WC-Aktienbesitzer rechtzeitig erfahren haben, dass es vor dem 18.6. Ungereihmtheiten gab, welche auch deutlich durch den KPMG Bericht zum Ausdruck gebracht wurde
Wer hier keine vorzeitigen Sicherungsmaßnahmen getroffen hatte, hat absolut unverantwortlich mit großen Geldbeträgen spekuliert und hier gibt es keine Entschuldigung dafür wenn man Geld in Aktien investiert.
Wer bei einem Kurs von 8-10€ damals eingestiegen ist und bei einem Kurs von 100-190€ nicht sein Depot wieder ins Gleichgewicht /Risikoverteilung justiert hatte, sprich Gewinne abgeschöpft hat um nicht zu sehr WC-Depot-lastig ausgerichtet zu sein, begann grundsätzlich einen Kardinalfehler.
Jeder Anleger hat doch sicherlich das Wort "Risikomanagement" schon gehört....
Hätte der Anleger die WC-Empfehlung durch einen Anlageberater erhalten, könnte er sich dumm stellen und die Aktie nur wegen dieser Empfehlung vor nicht zu langer Zeit gekauft, dann wäre dieser Berater bzw. dessen Bank wohl voll in der Haftung.
Ob Onlinebroker nicht einen Hinweis hätte vor der Kauforder geben müssen (auf jeden Fall seit dem KPMG Bericht), sollte mal geprüft werden.
Was aber wenn das Casino dich beschissen hat?
Wenn du Kugel am Roulettetisch mit einem Knopf unterm Tisch gestoppt wurde oder die Karten gezinkt waren.
Wenn du dann nicht zum Anwalt gehen würdest, wärst du ein Vollidiot. Jeder würde zum Anwalt gehen und das Casino verklagen.
Oder sagst du dir, naja ich bin zwar ins Casino gegangen und ich mußte damit rechnen das ich beschissen werde?
Dieser Vergleich ist so dumm, das man das garnicht ernst nehmen kann.
Du kannst nicht zwischen Fehler und Betrug unterscheiden.
Sicherlich war es ein Fehler in WC zu investieren. Dennoch war es Betrug.
Nachsicht mit den Betrügern zu haben aber kein Verständnis für die Geschädigten ist asozial.
Der Staat kassiert 25% Steuer vom Gewinn und ist somit auch haftbar bei Betrug..
Hier geht es nicht darum, ob sich jemand verzockt hat, sondern ausschließlich um BETRUG....
Und dass kann niemand gut heissen...
Sollte dies nicht bestraft werden und für den Verlust der Geschädigten aufgekommen werden, dann sollte der Aktienhandel für Privatanleger nicht mehr zugelassen werden...
Es wird seitens Staat immer wieder geraten in Aktien, ETFS usw. zur Aufbesserung der Rente, zu investieren...
Nun haben wir den SALAT....
Danke DEUTSCHER STAAT....