SPD will Abgeltungssteuer erhöhen
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 11.09.11 21:56 | ||||
Eröffnet am: | 10.09.11 15:08 | von: margin.call | Anzahl Beiträge: | 35 |
Neuester Beitrag: | 11.09.11 21:56 | von: Libuda | Leser gesamt: | 4.656 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Damit verscheucht man dann auch die letzten Investoren aus Deutschland !
Die "Reichen" hingegen sind mit dem AbgSt-Satz eh fein heraus...
Na das Konzept könnte noch etwas gefeilt werden. Wobei ich sagen muss, dass die Pläne im Ganzen kein Schocker sind, die Steuererhöhungen für "Vermögende" scheinen mir moderat (wie das auch der Spiegel in #6 sagt).
http://www.welt.de/politik/deutschland/...uersatz-von-52-Prozent.html
Die Forderung das Arbeit und Kapital gleich besteuert werden kommt aus dem Linken Lager der SPD.
Nur wenn man so arm wäre dass man nicht EkSt-pflichtig ist...
- Geringes Einkommen unter dem Grundfreibetrag
Wenn Ihre Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag liegen, Sie aber außer den Kapitalerträgen keine weiteren Einkünfte erzielen oder diese so gering sind, dass Sie mit allen Einkünften nicht einkommensteuerpflichtig sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig bis zum 01.01.2009 eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrem Finanzamt zu beantragen und Ihrer Bank( bzw. mehreren Banken) vorzulegen. Diese NV-Bescheinigung wird in der Regel für 3 Jahre ausgestellt.
Ihre Bank behält dann von Ihren Kapitalerträgen keine Abgeltungssteuer ein, auch wenn diese über dem Sparerpauschbetrag liegen.
Wahlrecht zur Einkommensteuerveranlagung
So lese ich z.B. die Erläuterungen auf http://www.steuerberater-hoyer.de/...d2a4ff402dbf277aa68c7febed98289d
"Ihre Einkünfte für die Beantragung einer NV-Bescheinigung zu hoch, Ihr persönlicher Einkommensteuersatz liegt aber unter 25% ?
Dann empfiehlt es sich, die Veranlagung zur Einkommensteuer unter Einbeziehung Ihrer Kapitaleinkünfte beantragen. Bei dieser Antragsveranlagung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge auch tatsächlich günstiger ist.
Die Kapitaleinkünfte werden dann zusammen mit Ihrem steuerpflichtigen Einkommen versteuert, die Abgeltungssteuer wird als Steuervorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Dies führt zu einer Erstattung, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt. "
Aber wenn man den Spitzensteuersatz erhöht und eine private Vermögenssteuer einführt, dann ist es umso weniger verständlich, dass man Steuern auf Kapitalerträge so deckelt. Bevor man eine Substanzsteuer einführt, ist es doch sinnvoller, erst mal die Gewinne normal zu besteuern. Das finde ich ganz unsinnig, noch dazu wo die private Vermögenssteuer in der Erhebung so aufwendig ist...
Wenn jemand nur einen Steuersatz von z.B. 15 % hat aber ihm wurden aus 5.000 € Kapitalerträgen 1.250 € (25 %) abgezogen, stellt man bei der Einkommenssteuererklärung den Antrag auf Veranlagung nach seinem Einkommenssteuersatz, bei diesem Beispiel 15 % und erhält die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück.
Ist natürlich wie Du schon geschrieben hast erst im nächsten Jahr.
Wird leider nicht von Amtswegen geprüft sondern muß beantragt werden. Manche Mitarbeiter machen es und manche warten ab ob man es beantragt, kommt kein Antrag auf Günstigerprüfung werden Kapitalerträge auch im Steuerbescheid mit 25 % berechnet.
Apropos: Albert Frère ... dem darf man getrost professionelle Methoden und/oder professionellen Zeitaufwand unterstellen :-) ... aber dafür gibt's dann auch relativ attraktive Steuergestaltungsmöglichkeiten für den Unternehmensbereich.
Und es gibt auch genug Beispiele aus anderen Ländern, in denen die Besteuerung von Spekulationsgewinnen rigoroser gehandhabt wird.