SPD will Abgeltungssteuer erhöhen


Seite 1 von 2
Neuester Beitrag: 11.09.11 21:56
Eröffnet am:10.09.11 15:08von: margin.callAnzahl Beiträge:35
Neuester Beitrag:11.09.11 21:56von: LibudaLeser gesamt:4.656
Forum:Börse Leser heute:1
Bewertet mit:
7


 
Seite: < 1 | 2 >  

72 Postings, 4829 Tage margin.callSPD will Abgeltungssteuer erhöhen

 
  
    #1
7
10.09.11 15:08
erst hieß es 30%, nun will man Kapital und Arbeitseinkommen gleich besteuern. Das dürfte dann ne saftige Erhöhung auf 35%+ sein.

Damit verscheucht man dann auch die letzten Investoren aus Deutschland !  
9 Postings ausgeblendet.
Seite: < 1 | 2 >  

10157 Postings, 6650 Tage VermeerKorrektur 2. Abs.: "wigk" = "wohl"

 
  
    #11
11.09.11 11:33

10157 Postings, 6650 Tage VermeerWohlgemerkt, diesen zinslosen Kredit

 
  
    #12
2
11.09.11 11:41
aus der Abgeltungssteuer holt sich der Staat dann von den Leuten, die relativ *wenig* Einkünfte haben, d.h. bei denen der persönliche EkSt-Satz noch unter dem der Abgeltungssteuer liegt.
Die "Reichen" hingegen sind mit dem AbgSt-Satz eh fein heraus...

Na das Konzept könnte noch etwas gefeilt werden. Wobei ich sagen muss, dass die Pläne im Ganzen kein Schocker sind, die Steuererhöhungen für "Vermögende" scheinen mir moderat (wie das auch der Spiegel in #6 sagt).

7460 Postings, 7168 Tage potti65jetzt werden die armen.....

 
  
    #13
2
11.09.11 11:53
sparer weiter rasiert.oma brömelkamp, mit ihren sparbuch bei der sparkasse zahlt nun für die verfehlungen der politiker.kohle abholen und unter's kopfkissen legen bringt mehr.die banken wären dann trocken.  

23557 Postings, 6867 Tage MaickelBis jetzt ist doch so, dass die die einen

 
  
    #14
11.09.11 11:54
Steuersatz unter der Abgeltungssteuer haben, auf Antrag die Gewinne nach dem Steuersatz berechnet bekommen den sie normal als Einkommenssteuersatz haben.  

72 Postings, 4829 Tage margin.call@vermeer

 
  
    #15
1
11.09.11 12:02
ich hab jetzt endlich den artikel gefunden auf den sich #1 bezieht. Ich wusste noch das es nen Welt artikel war konnte aber über deren suche nix finden , das nächste mal hänge ich ihn gleich an das erspart arbeit .

http://www.welt.de/politik/deutschland/...uersatz-von-52-Prozent.html

Die Forderung das Arbeit und Kapital gleich besteuert werden kommt aus dem Linken Lager der SPD.  

57900 Postings, 5507 Tage meingottTja, da wird sich der SFR noch mehr freuen

 
  
    #16
1
11.09.11 12:04
Der wird bald stärker sein, als der €  ;-))

Da kann man jedem nur raten...Welcome Swissquote  ;-))

10157 Postings, 6650 Tage VermeerMaickel, aber doch erst wenn man die

 
  
    #17
11.09.11 12:06
Steuererklärung macht, nicht schon unterm Jahr?
Nur wenn man so arm wäre dass man nicht EkSt-pflichtig ist...

- Geringes Einkommen unter dem Grundfreibetrag
Wenn Ihre Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag liegen, Sie aber außer den Kapitalerträgen keine weiteren Einkünfte erzielen oder diese so gering sind, dass Sie mit allen Einkünften nicht einkommensteuerpflichtig sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig bis zum 01.01.2009 eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrem Finanzamt zu beantragen und Ihrer Bank( bzw. mehreren Banken) vorzulegen. Diese NV-Bescheinigung wird in der Regel für 3 Jahre ausgestellt.
Ihre Bank behält dann von Ihren Kapitalerträgen keine Abgeltungssteuer ein, auch wenn diese über dem Sparerpauschbetrag liegen.

Wahlrecht zur Einkommensteuerveranlagung

So lese ich z.B. die Erläuterungen auf http://www.steuerberater-hoyer.de/...d2a4ff402dbf277aa68c7febed98289d

"Ihre Einkünfte für die Beantragung einer NV-Bescheinigung zu hoch, Ihr persönlicher Einkommensteuersatz liegt aber unter 25% ?
Dann empfiehlt es sich, die Veranlagung zur Einkommensteuer unter Einbeziehung Ihrer Kapitaleinkünfte beantragen. Bei dieser Antragsveranlagung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge auch tatsächlich günstiger ist.

Die Kapitaleinkünfte werden dann zusammen mit Ihrem steuerpflichtigen Einkommen versteuert, die Abgeltungssteuer wird als Steuervorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Dies führt zu einer Erstattung, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt. "

10157 Postings, 6650 Tage Vermeerschon wieder ein Fehler

 
  
    #18
11.09.11 12:08
das Posting ist offenbar verrutscht während ich die QUellenangabe einfügte: Link sollte die dritte Zeile des Postings sein, und bezieht sich auf alles folgende.

10157 Postings, 6650 Tage VermeerAha, die Jusos fordern

 
  
    #19
11.09.11 12:15
die Kapitalerträge unter die EkSt zu nehmen. Da ist es vielleicht etwas verfrüht zu sagen "man will das so machen".
Aber wenn man den Spitzensteuersatz erhöht und eine private Vermögenssteuer einführt, dann ist es umso weniger verständlich, dass man Steuern auf Kapitalerträge so deckelt. Bevor man eine Substanzsteuer einführt, ist es doch sinnvoller, erst mal die Gewinne normal zu besteuern. Das finde ich ganz unsinnig, noch dazu wo die private Vermögenssteuer in der Erhebung so aufwendig ist...

63245 Postings, 7265 Tage LibudaSehr viel sinnvoller wäre es

 
  
    #20
3
11.09.11 12:22
die vor der Abgeltungssteuer existierende Situation wieder einzuführen, die die mit Abstand beste seit dem Bestehen der Bundesrepublik war. Sie würde von Deutschlands unfähigstem Finanzminister, der Flasche Steinbrück, in Zusammenarbeit mit einem der unfähigsten Ministerpräsidenten, Koch aus Hessen, abgeschafft.  

10157 Postings, 6650 Tage Vermeerich zuckte schon, Libuda, um dir

 
  
    #21
1
11.09.11 12:26
ein gut analysiert zu geben, doch dann kam die Schimpfkanonade gegen Steinbrück... Man muss schon ehrlich sagen, Eichel und Waigel waren noch schlechtere Finanzminister, also so schimpfen muss man auch wieder nicht.

2 Postings, 4817 Tage sternchen04Löschung

 
  
    #22
11.09.11 12:47

Moderation
Zeitpunkt: 24.09.11 16:10
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Werbung - Werbe ID.

 

 

23557 Postings, 6867 Tage Maickel@ Vermeer

 
  
    #23
11.09.11 12:47
Das hat nichts mit NV-Bescheinigung zu tun.

Wenn jemand nur einen Steuersatz von z.B. 15 % hat aber ihm wurden aus 5.000 € Kapitalerträgen 1.250 € (25 %) abgezogen, stellt man bei der Einkommenssteuererklärung den Antrag auf Veranlagung nach seinem Einkommenssteuersatz, bei diesem Beispiel 15 % und erhält die zuviel gezahlte  Kapitalertragssteuer zurück.

Ist natürlich wie Du schon geschrieben hast erst im nächsten Jahr.

Wird leider nicht von Amtswegen geprüft sondern muß beantragt werden. Manche Mitarbeiter machen es und manche warten ab ob man es beantragt, kommt kein Antrag auf Günstigerprüfung werden Kapitalerträge auch im Steuerbescheid mit 25 % berechnet.  

13396 Postings, 6479 Tage cv80Wer oder was ...

 
  
    #24
11.09.11 12:52
ist die SPD ?

308 Postings, 5744 Tage xx77xxwahnsinn

 
  
    #25
3
11.09.11 12:59
Das ist der reinste Wahnsinn und mal wieder eine populistische Aktion der SPD...
Ich glaube ein vernünftiges Steuermodell für Europa zu finden ist bei unseren aktuellen Politikern Utopie.
Also Zeit zum Auswandern, bevor es zu spät ist!  

57900 Postings, 5507 Tage meingott25% ist ohnehin schon der Wahnsinn

 
  
    #26
1
11.09.11 16:25
Gesmbh s zahlen diesen Steuersatz.
Das heisst, beim kleinen wird gleich viel abgezockt, wie bei grossen.

Tolle Politik...war aber eh noch nie anders  ;-))

308 Postings, 5744 Tage xx77xxIn BELGIEN

 
  
    #27
2
11.09.11 16:59
sind es unglaubliche 0 % ;)  

5 Postings, 6080 Tage LupusBXL@ xx77xx - 0% in Belgien

 
  
    #28
1
11.09.11 17:50
0% gilt nur für Spekulationsgewinne von Privatleuten solange es um "normales Management des persönlichen Vermögens" handelt; Firmen bezahlen 25% für Spekulationsgewinne. Spareinlagen werden oberhalb eines Freibetrags von € 1770 mit 15% versteuert, Dividenden i.d.R. mit 25% (15% für Aktien, die nach ab 1994 öffentlich ausgeboten wurden) ... insgesamt nicht schlecht, aber halt keine pauschalen 0%  

308 Postings, 5744 Tage xx77xx@LupusBXL

 
  
    #29
11.09.11 18:00
Ich dachte Spekualtionsgewinne von Privatleuten werden generell nicht besteuert, oder ist hier ein Freibetrag zu beachten?
Wie ist ein"normales Management des persönlichen Vermögens" definiert ? Fällt hierunter auch die Vermögensverwaltung eines Albert Frère ?  

5 Postings, 6080 Tage LupusBXL@ xx77xx - 0% in Belgien

 
  
    #30
1
11.09.11 18:20
Schon richtig: Spekulationsgewinne von Privatleuten werden nicht besteuert, Grenzen oder Freibeträge sind nicht zu beachten, jedoch die Methode, das Vermögen zu erhalten und zu vermehren. Nicht als "normales Management des persönlichen Vermögens" gelten z.B. schneller und/oder wiederholter An- und Verkauf von Papieren in kurzen Abständen, Kreditaufnahme zum Ankauf von Spekulationsobjekten, Einsatz eines sehr bedeutenden Teils des eigenen Vermögens für ein einzelnes Spekulationsobjekt bzw. Einsatz von quasi-professionellen Methoden oder quasi-professioneller Zeitaufwand. Da die Steuerbehörden das aber nachweisen müssen, wird i.d.R. bei Privatleuten nichts besteuert.

Apropos: Albert Frère ... dem darf man getrost professionelle Methoden und/oder professionellen Zeitaufwand unterstellen :-) ... aber dafür gibt's dann auch relativ attraktive Steuergestaltungsmöglichkeiten für den Unternehmensbereich.  

308 Postings, 5744 Tage xx77xx@LupusBXL

 
  
    #31
11.09.11 18:51
Vielen Dank für die Informationen!

Könnte mir allerdings vorstellen, dass diese Regelungen sich in der Zukunft ändern?!  

5 Postings, 6080 Tage LupusBXLohne Regierung?

 
  
    #32
2
11.09.11 19:17
Hm, das wird hier in BE zumindest nicht öffentlich diskutiert. Wer sollte es momentan auch umsetzen? Es gibt etliche Leute, die glauben, dass das Fehlen einer gewählten Regierung auch ihre positiven Seiten hat :-)  

54906 Postings, 6858 Tage RadelfanVerzeihung, aber was interessiert uns Belgien?

 
  
    #33
11.09.11 19:27
Es ist zwar interessant etwas über die Besteuerung in anderen Ländern zu erfahren, aber das wird hier bei uns keinen Politiker interessieren oder gar beeinflussen und veranlassen, dem belgischen System nachzueifern. Wobei es sowieso nicht sehr hilfreich ist, sich einzelne Tatbestände aus der Steuer- und/oder Sozialgesetzgebung anderer Länder herauszupicken und mit dem hiesigen System zu vergleichen!  

Und es gibt auch genug Beispiele aus anderen Ländern, in denen die Besteuerung von Spekulationsgewinnen rigoroser gehandhabt wird.  

48 Postings, 4817 Tage pmahagoniFrage mich

 
  
    #34
11.09.11 21:54
wie sich das Angela Merkel und Sarkozy vorstellen mit "mehr Europa" ? Bei solchen Steuerunterschieden etc. lassen sich die kleinen Länder wie Belgien oder Irland sicher nicht von der EU hineinreden.  

63245 Postings, 7265 Tage LibudaFür diese schrägen Vögel, die auf die

 
  
    #35
11.09.11 21:56
Steuererhebung fast verzichten, sollen dann die Bundesbürger bluten. Ehe von uns Geld an Verrückte wie die irren Irren fließt, müssen die Daumenschrauben härter angezogen werden.  

Seite: < 1 | 2 >  
   Antwort einfügen - nach oben