Rund um PC und Software
Hab ich mir eben draufgemacht,ist super. Um nen Film einzutragen auf neuen Film hinzufügen gehen, den Namen eingeben, auf Filmtitel suchen drücken (das Programm sucht dann online bei ofdb.de nach dem Film), den Film anklicken, bzw. den richtigen raussuchen, auf hinzufügen klicken. Schon ist der Film in der Liste, aber, mit Zusatzinformationen die das Programm sich von alleine sucht, wie z.B. Cover, Originaltitel, Regie, Länge, Jahr, Inhaltsangabe, usw.
Die Features:
Automatisierter Eintrag von Filmtiteln
Über die Anbindung an OFDb, haben Sie die Möglichkeit, nach einem Filmtitel zu suchen oder den direkten Link im "Film hinzufügen" Dialog einzugeben. Die Inhalte werden aus dem OFDb Datenbestand sowie Teile aus dem IMDb Datenbestand erstellt und eingetragen.
OFDb und IMDb Ranking Tabellen
Zu der Standardübersichtsseite, bietet MyMDb zwei weitere Übersichtstabellen die, die Filme nach den OFDb- bzw. IMDb Votes sortiert anzeigt.
Einfache Änderung der Reihenfolge
Über das Menü "Bearbeiten" oder den Button "Reihenfolge" auf der Toolbar, können Sie auf einfachste Weise die Reihenfolge Ihres Datenbestandes nach belieben verändern.
Komfortable Suche
MyMDb bietet eine komfortable Suche. Volltext Suche des deutschen und/oder des Orginaltitels, Suche innerhalb des Plots nach Schauspielern oder der Regie. Eingrenzung der IMDb bzw. OFDb Ratings und die Selektion der Genres helfen Ihnen die Übersicht zu behalten.
Suche nach Covers
Sie finden bei jedem Film sowohl in der Quickinfoleiste als auch in der Detailansicht ein VCD und DVD Icon, welches Ihnen die Möglichkeit gibt zum ausgewählten Film das jeweilige Cover über www.darktown.to herunterzuladen.
Eine komplette Liste, die Quelle zu o.a. und der Download:
http://www.mymdb.de/
und hier noch en Bild wies dann aussehen kann wenn man mag
Avira AntiVir PersonalEdition Classic
AntiVirenProgramm
http://free-av.de/
Futuremark 3DMark06
zur Überprüfung der Video-Geschwindigkeit des Pcs, mehr und DL:
http://www.zdnet.de/downloads/prg/v/e/de0DVE-wc.html
Firefox 1.5
alternative zu Microsofts Internet-Explorer
http://www.mozilla-europe.org/de/products/firefox/
Skype
kostenlos übers Internet von Skype zu Skype telefonieren
http://www.skype.com/intl/de/?utm_source=google/...act-_-DE/644543824
Spybot Search & Destroy 1.4
entfernt Spyware vom PC
http://www.safer-networking.org/de/download/index.html
Lavasoft Ad-Aware SE Personal Edition 1.06
entfernt Spy- und Malware vom PC
http://www.lavasoft.de/
IsoBuster
zur Rettung beschädigter CD´s und Auslesen von Images
http://www.soft-ware.net/system/hardware/cdrom/p02491.asp
VLC-Player
Spielt so gut wie alles ab
http://www.videolan.org/vlc/
ratDVD
kann DVD´s incl. Menüs usw. verkleinern
http://www.ratdvd.de/
XP-AntiSpy
verhindert das der PC mit Microsoft "telefoniert" und kann noch mehr
http://xp-antispy.org/...hp?option=com_remository&func=sellang&iso=de
Sygate Personal Firewall
halt ne Firewall, bei zdnet 94 % gute Wertung von über 1.000 Wertungen
http://www.sygate.de/
Diese Ausgabe bietet insgesamt 220 Programme
Programmliste:
http://www.opensource-dvd.de/progliste.htm
Download:
http://www.opensource-dvd.de/download.htm
Programme sind als iso zusammengefasst, die DVD ist 1,712 Gb groß
Quelle: http://www.opensource-dvd.de/index.html
Spamhaus.org, ein britisches Anti-Spam-Projekt, ist von einem amerikanischen Gericht zur Zahlung von 11,7 Millionen US-$ Schadenersatz an das amerikanische Unternehmen E360insight verurteilt worden. Zudem sollen die Briten rund zwei Millionen Dollar für Prozesskosten zahlen.
Spamhaus war nicht zum Prozess vor dem Bezirksgericht in Nord-Illinois erscheinen. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Anliegen des Klägers David Linhardt von E360insight. Spamhaus muss sich laut Urteil zudem bei Linhardt entschuldigen und darf seine Werbemails nie wieder auf Listen setzen, die dazu führen könnten, dass die Nachrichten geblockt werden könnten.
Wie sich die Angelegenheit aus der Sicht des Klägers darstellt, hat E360Insight auf einer eigenen Seite dokumentiert. Spamhaus will sich jedoch der Gerichtsbarkeit der USA nicht unterwerfen: eine Verurteilung in Amerika hat nach Ansicht der Organisation keine Gültigkeit in Großbritannien. Die Geldstrafe könne daher auch nicht vollstreckt werden. E360insight wird immer noch in der Blacklist geführt – mitsamt dem durchaus lesenswerten zugehörigen E-Mail-Verkehr, der einige Beleidigungen des Klägers gegen die Non-Profit-Organisation enthält.
Spamhaus hatte zuletzt zusammen mit Microsoft dazu beigetragen, dass vier amerikanische Spammer für eine längere Zeit ins Gefängnis müssen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78293
Wie den Statistiken von WebHits zu entnehmen ist, hat Google es geschafft, in Deutschland die 90-Prozent-Hürde beim Marktanteil der Suchmaschinen zu knacken. Yahoo! als zweitplatzierte Suchmaschine kommt gerade mal auf 3,3 Prozent.
Suchmaschinenspezialist Wolfgang Sander-Beuermann vom SuMa e. V. erklärt den hohen Marktanteil en detail: Mit 86,3 Prozent haben die reinen Google-Hits die Grenze von 90 Prozent zwar noch nicht erreicht, aber da AOL, T-Online und Freenet schon auf ihren Eingangsseiten darauf hinweisen, dass sie mit Google suchen, muss man deren Ergebnisse (2,2 %, 1,4 % und 0,4 %, ergeben zusammen 4 %) hinzuaddieren, was unterm Strich zu den 90,3 Prozent führt.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78315
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hält den bisherigen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltverherrlichenden Computerspielen für völlig unzureichend. Deshalb werde das Ministerium nun gemeinsam mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) untersuchen, wie der Jugendschutz verbessert werden kann, kündigte Schünemann am Montag in Hannover an.
"Gewaltverherrlichende Spiele, bei denen es ums Töten geht, haben nichts in den Händen von Kindern und Jugendlichen zu suchen", sagte Schünemann. Überprüft werde zunächst, nach welchen Kriterien bisher von der so genannten Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die Altersfreigaben für die Spiele erteilt werden. Der Verdacht: Die Kontrollen sind zu lax, selbst bei Spielen, die ab 16 Jahre freigeben sind, fließe reichlich Blut. Die KfN-Forscher werden 90 Computerspiele mit unterschiedlichen Alterseinstufungen nachspielen.
Anhand der Ergebnisse des Forschungsprojektes sollen dann Vorschläge an die Innenministerkonferenz gehen, wie die Kontrolle und die Klassifizierung der Killerspiele geändert werden könnten. Seiner Ansicht nach muss die Kontrolle "in staatlicher Hand" bleiben, sagte Schünemann. Der Minister geht noch einen Schritt weiter: Ziel müsse es sein, dass die brutalen Spiele in Deutschland nicht verbreitet oder gar nicht erst hergestellt werden dürften. Ein Herstellungsverbot sei allerdings schwer umzusetzen, räumte Schünemann ein. Denn der Großteil der Baller-Spiele werde im Ausland programmiert.
Der Leiter des KfN, Christian Pfeiffer, wies darauf hin, dass insbesondere Jungen viele Stunden mit den brutalen Killer-Spielen vor dem Computer verbrächten. Es gebe einen Zusammenhang zwischen diesem Konsum und nachlassenden Leistungen in der Schule: "Je brutaler die Spiele sind und je häufiger man sie spielt, desto schlechter sind die Noten", sagte Pfeiffer. Und: "Je mehr man Ego-Shooter spielt, desto höher ist die eigene Gewaltbereitschaft."
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78340
Schnittberichte.com hat übrigends mit Schnittberichten zu Spielen begonnen
Perpendicular Recording (PMR) ist heute das Mittel der Wahl, um Festplatten mit hohen Speicherkapazitäten zu fertigen. Den Festplattenherstellern Seagate und Hitachi ist es nun gelungen, zumindest im Labor durch Optimierung von PMR die Datendichte noch um ein Vielfaches zu steigern.
Seagate will es auf 421 GBit pro Quadratzoll geschafft haben. Das entspricht etwa dem 3,5-fachen der heute üblichen Datendichte und würde 3,5-Zoll-Laufwerke mit 2,5 TByte erlauben. Anfang 2009 wären dann auch Notebookplatten mit 500 GByte und Mini-Festplatten im 1- und 1,8-Zoll-Format mit 40 beziehungsweise 275 GByte denkbar. Hitachi ist noch nicht ganz so weit, hat es aber immerhin nach eigenen Angaben auf 345 Gigabit pro Quadratzoll geschafft. Schon im nächsten Jahr plant der Hersteller, die erste 3,5-Zoll-Festplatte mit 1 TByte auf den Markt zu bringen.
Während Perpendicular Recording in den nächsten Jahren vermutlich die dominierende Aufzeichnungstechnik bei Festplatten sein wird, haben die Hersteller auch schon Pläne für andere Aufzeichnungstechniken in der Schublade, die noch höhere Datendichten erlauben sollen. Ein Ansatz ist Heat-Assisted Magnetic Recording (HAMR); früher soll aber bereits das Patterned-Media-Verfahren zum Einsatz kommen.
Bei Patterned Media erzeugen die Hersteller auf dem Medium isolierte magnetische Inseln, bei denen jedes einzelne magnetische Körnchen einem Datenbit entspricht. Heute besteht ein Datenbit noch aus etwa 100 magnetischen Körnern. Patterned Media erhöht bei einer geringeren Anzahl notwendiger Körnchen die Anzahl der Datenbits pro Quadratzoll auf dem Datenträger und erhält gleichzeitig deren thermische Stabilität.
Hitachi rechnet damit, dass Patterned Media ab 2010 bei Festplatten zum Einsatz kommt, später auch in Kombination mit HAMR. Schon vor vier Jahren hielt Seagate Datendichten von 50 TBit pro Quadratzoll für technisch machbar. Der Mitbewerber Hitachi spricht inzwischen von 100 TBit pro Quadratzoll, die realisierbar sein sollen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78341
Da seit mehreren Tagen ein Programm namens FairUse4WM im Internet kursiert (wir berichteten), mit dessen Hilfe es möglich ist, den DRM-Schutz (digitales Rechtemanagement) einer WMA-Datei zu entfernen, leitet Microsoft jetzt Gegenmaßnahmen ein.
Webseiten-Betreiber, die das Programm zum Download anbieten, erhielten eine Unterlassungserklärung von Microsoft-Antipiracy.com. Laut dem Webmaster von "BG4G" kam die Aufforderung, den Download vom Server zu nehmen, via E-Mail, Darin wird behauptet, dass der Betreiber der Webseite an illegalen Aktivitäten beteiligt ist, die die Umgehung eines Kopierschutzes von Microsoft zur Folge haben.
Da FairUse4WM keinen Code enthält, der urheberrechtlich geschützt ist, dürfte es in den USA sehr schwer sein, den Download zu verbieten. Die einzige Möglichkeit stellt der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) dar, der es verbietet, einen Kopierschutz zu umgehen. In Deutschland verhält es sich nach der jüngsten Urheberrechtsnovelle ähnlich - das Umgehen eines Kopierschutzes ist nicht erlaubt.
Mehrere Entwickler-Teams versuchen derzeit in Redmond, das Digital Rights Management so zu überarbeiten, dass es nicht mehr umgangen werden kann. Laut einem Brief an die Kunden soll ein zweites Update für die Individualized Blackbox Component (IBX) veröffentlicht werden. Das erste Update für diese Komponente wurde wenige Stunden später bereits ausgehebelt.
Quelle: http://winfuture.de/news,27486.html
Im April wurde bekannt, dass die US-Regierung einen Monat zuvor in Gesprächen mit EU-Vertretern den Wunsch geäußert hat, zum Zweck der Terrorismusbekämpfung Zugriff auf die Verbindungsdaten europäischer Bürger zu erhalten, nachdem im Februar die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verabschiedet wurde. Nach der umstrittenen Richtlinie können die Mitgliedsstaaten die Daten zwischen 6 und 24 Monaten speichern. Die Forderung ist auch deshalb pikant, weil es in den USA eine Vorratsdatenspeicherung noch nicht praktiziert wird. Das US-Justizministerium versucht diese durchzusetzen, um angeblich darüber besser Kinderpornographie verfolgen zu können.
Die US-Regierung strebt offensichtlich ein ähnliches "Push-System" an, wie dies bereits mit den Flugpassagierdaten (PNR) bei transkontinentalen Flügen von in die USA gemacht wird. Allerdings muss aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Juni 2006 die Weitergabe der 34 Datensätze – neben Namen und Reisedaten auch Kreditkarteninformationen, Buchungen für Hotels oder Mietwagen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und anderes – von den Fluggesellschaften an die US-Zollbehörden auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Da die EU selbst auch die Daten sammeln (PDF-Datei) und der USA entgegenkommen will, intendiert die Kommission, auch am Parlament vorbei ein neues Abkommen mit den USA zustande zu bringen.
Im Oktober veranstaltet die EU-Kommission eine Konferenz über den "internationalen Transfer von persönlichen Daten", auf der die Frage der Weitergabe von PNR-Daten an dritte Staaten, aber vermutlich auch die der Übergabe der Verbindungsdaten besprochen werden soll. Auch im Rahmen eines geplanten Rahmenbeschlusses (PDF-Datei) zum Schutz persönlicher Daten bei der polizeilichen und juristischen Kooperation soll deren Weitergabe an Drittstaaten geregelt werden. Die USA üben erheblichen Druck aus, um die Forderung nach einem adäquaten Datenschutz aufzuweichen. Zur Zeit überprüfen (PDF-Datei) die europäischen Datenschutzbehörden noch die Übergabe der Daten von Finanztransaktionen europäischer Bürger durch das internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT an den US-Geheimdienst CIA.
Auf eine Anfrage (DOC-Datei) der niederländischen EU-Abgeordneten Jeanine Hennis-Plasschaert hat der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini nun erklärt (DOC-Datei), dass die EU-Richtlinie den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungs- und Lokalisierungsdaten nicht festgelegt hat. Das sei eine Frage der nationalen Gesetzgebung. Den USA könnten sie in "besonderen und gut definierten Fällen" gemäß den bestehenden Vereinbarungen zum Austausch von Daten in Strafverfahren weiter gegeben werden. Bürgerrechtsorganisationen warnen nun, Brüssel habe damit bestätigt, dass die "USA Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten erhalten"
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78467
Der Justizausschuss des US-amerikanischen Repräsentantenhauses befürwortet ein Gesetz, mit dem die Befugnisse des US-Präsidenten erweitert werden sollen, Geheimdienste mit Abhöraktionen zu beauftragen. Der Electronic Surveillance Modernization Act fand die Zustimmung von 20 republikanischen Abgeordneten, alle 16 demokratischen Mitglieder stimmten dagegen. Voraussichtlich kommende Woche wird sich laut Mitteilung (PDF-Datei) das Repräsentantenhaus mit dem Gesetz H.R. 5825 befassen.
Die Befürworter des Gesetzes, das den seit 1978 bestehenden Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) modernisieren soll, meinen, die Geheimdienste könnten damit künftig flexibler und agiler gegen den Terrorismus vorgehen. Das Gesetz betrifft alle elektronischen Kommunikationswege. Die Geheimdienste müssen die für eine Genehmigung von Bespitzelungen zuständigen Richter mit weniger Informationen als zuvor versorgen.
Die Bürgerrechtler von der American Civil Liberties Union (ACLU) kritisieren, dem Präsidenten werde damit eine beispiellose Macht verliehen. Zudem solle so das nicht von Gerichten abgesegnete, nach dem 11. September 2001 von US-Präsident George W. Bush veranlasste Abhörprogramm des Geheimdienstes NSA nachträglich legitimiert werden.
Der Geheimdienstausschuss des Repräsentantenhauses habe zwar eine andere Version des Gesetzes verabschiedet, doch in beiden Versionen fehlten geeignete Kontrollmittel für die Veranlassung von Abhöraktionen, schreibt die ACLU in einer Mitteilung. Der Gesetzgeber gehöre in eine nationale "Hall of Shame" dafür, die Interessen der Partei über die der Bürger gestellt zu haben. Der Justizausschuss des Senats hat das Gesetz bereits vergangene Woche verabschiedet.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78508
ATI Tray Tools ist ein Programm, das schnellen Zugriff auf Einstellungen von ATI-Grafikkarten/Grafikchips unter Windows 2000, Windows XP und Windows 2003 ermöglicht. Heute wurde eine neue Version - mit der Versionsnummer 1.2.6.930 - veröffentlicht.
Quelle und Link zum Download: http://winfuture.de/news,27531.html
Nachdem Microsoft am 6. September den Release Candidate 1 seines neuen Betriebssystems Windows Vista veröffentlicht hat, steht ab sofort das erste Update zur Verfügung. Bereits für die Beta 2 stellte der Redmonder Konzern in unregelmäßigen Abständen diverse Patches zur Verfügung.
Mit diesem jetzt veröffentlichten Update wird ein Problem im Zusammenhang mit der Textverarbeitung Word 2003 behoben. Nutzt man Windows Vista auf einem Tablet PC, so kann es bei der Arbeit mit Word 2003 vorkommen, dass die Anwendung nicht reagiert. Nach der Installation dieses Updates sollte dieses Problem aus der Welt geschafft sein.
Wie immer steht dieses Update natürlich auch über die in Windows Vista integrierte Update-Funktion zur Verfügung. Alternativ kann es direkt im Downloadcenter von Microsoft bezogen werden. Für ein deutsches Windows Vista bringt die Datei 449 Kilobyte auf die Waage.
Quelle und Download: http://winfuture.de/news,27534.html
Opera ist ein Internet-Browser, der zahlreiche nützliche Features in einem kompakten Paket zusammenfasst. Seit Version 9.0 bietet der Browser zusätzlich sogenannte Widgets, die zahlreiche Informationen aus dem Internet auf dem Desktop verfügbar machen.
Mit Opera 9.02 erschien nun ein Update, das eine Reihe von Fehlern beseitigen soll, die seit der Veröffentlichung der Version 9 auftraten. Dazu gehört unter anderem ein Problem mit dem Mail-Clienten. Dieser erzeugte oftmals eine sehr hohe Prozessorlast. Alle anderen Bug-Fixes tragen zur Sicherheit, Stabilität und Performance bei.
Quelle und Download: http://winfuture.de/news,27563.html
Portable Firefox bildet Basis von Torpark
Basierend auf dem Portable-Firefox-Projekt hat die Gruppe Hacktivismo mit Torpark einen Browser veröffentlicht, mit dem sich Anwender per Tor-Netzwerk anonym im Internet bewegen können. Der Browser kann von einem USB-Stick geladen werden und bedarf damit keiner Installation. Zudem soll Torpark keine lokalen Daten ablegen, wenn auf einem fremden Rechner das Internet mit Hilfe des Browsers besucht wird.
Im Unterschied zu einer normalen Firefox-Version ist bei Torpark ein Tor-Proxy zwischengeschaltet, über den alle Internetverbindungen laufen. Damit werden die Verbindungen anonymisiert und Webseiten können damit nicht mehr die Herkunft eines Surfers ermitteln. Das kann etwa für Online-Shops interessant sein, die aufgrund der Herkunft des Kunden die Preise festlegen oder aber auch für Menschen, die aus unterdrückerischen Regimen heraus das Internet besuchen.
Tor basiert auf dem ursprünglich von der US-Navy entwickelten Sicherheitskonzept "Onion-Routing" und lehnt sich an das Prinzip einer Zwiebelschale an, wie der Name verrät. Der Client wählt einen Pfad durch ein Netzwerk von Onion-Routern und verschlüsselt die zu sendenden Daten in verschiedenen Schichten. Die so geschützten Daten werden dann an den ersten Router der Strecke geschickt, der seine Schicht auspackt und an den nächsten Router weiterleitet. Jeder Onion-Router kennt so nur den Server von dem er das Paket erhält und an den er das Paket weiterleitet, nicht aber die eigentliche Quelle oder das Ziel der Daten.
Torpark steht ab sofort in der Version 1.5.0.7 kostenlos für die Windows-Plattform zum Download bereit. Die Software benötigt keine Installation und kann direkt gestartet werden. Standardmäßig arbeitet der Browser mit englischer Oberfläche, eine deutsche Sprachdatei liegt aber bei. Torpark unterliegt der GPL.
Quelle: http://golem.de/0609/47953.html
Sony wird seine neue Spielkonsole PlayStation 3 in Japan um rund 20 Prozent günstiger als geplant anbieten. Wie der Präsident von Sony Computer Entertainment, Ken Kutaragi, auf der Tokyo Game Show 2006 heute überraschend bekannt gab, kommt die kleinere Version Konsole mit einer 20-GByte-Festplatte am 11. November für 49.980 Yen (derzeit etwa 336 Euro) statt 62.790 Yen auf den Markt. Außerdem wird die kleine Version mit einer HDMI-1.3-Schnittstelle ausgerüstet, die bisher nur dem großen Modell vorbehalten war, für das Sony in Japan bisher keine Preisempfehlung abgegeben hat.
Die HDMI-1.3-Schnittstelle ist vor allem für Blu-ray-Filme wichtig, wenn sie in hoher Auflösung digital an Fernseher und Monitore ausgegeben werden sollen. Das in Europa um 100 Euro teurere 60-GByte-Modell bringt außerdem eine WLAN-Verbindung und Speicherkartenslots mit. Die kleine Playstation 3 lässt sich mit allen Funktionen nachrüsten.
Hintergrund der Preissenkung ist die Besorgnis, dass Sony mit einem hohen Preis der PlayStation 3 einen schlechten Stand gegenüber seinem Rivalen Nintendo und Microsoft haben könnte. Nintendo will seine neue Wii-Konsole in Japan am 2. Dezember zum Preis von 25.000 Yen an den Start bringen. Vor rund einer Woche hatte Microsoft angekündigt, dass die Xbox 360 in Japan auch in einer abgespeckter Version und mit zwei zusätzlichen Spiele-Titeln für 29.800 Yen (rund 201 Euro) in den Handel kommen soll. Regulär kostet die Xbox 360 derzeit 39.785 Yen (269 Euro). Allerdings nimmt der japanische Markt die Xbox 360 bisher nur zögerlich an.
Branchenbeobachter erwarten ein hartes Weihnachtsgeschäft für Sony. Den Verkaufsstart der PlayStation 3 hatte das Unternehmen bereits wiederholt verschoben. In Europa wird die Konsole statt wie zuletzt geplant zum Weihnachtsgeschäft sogar erst im März 2007 in die Läden kommen. Sony Computer Entertainment Deutschland hat bisher noch keinerlei Pläne bekannt gegeben, die Preise der PS3 auch hierzulande zu senken. Wer plant, eine Playstation 3 aus Japan oder USA zu importieren, sollte sich bewusst sein, dass das Gerät aufgrund unterschiedlicher Regionalcodes keine europäischen Blu-ray-Filme abspielen wird.
In Japan sollen lediglich 100.000 und in den USA 400.000 Konsolen Mitte November an den Start gehen. Bis zum Jahresende will Sony zwei Millionen Geräte auf den Markt bringen. Die kurzfristige technische Änderung der Playstation 3 vor dem Start legt die Vermutung nahe, dass Sony mit der Massenfertigung der Konsole noch immer nicht begonnen hat.
An der diesjährigen Tokyo Game Show, der größten Publikumsausstellung von Videospiele-Software und -Geräten der Welt, nimmt eine Rekordzahl von 148 Unternehmen aus aller Welt teil. Der Sony-Konzern, der sich harter Konkurrenz durch Nintendo und Microsoft ausgesetzt sieht, zeigt allein 34 Software-Titel für die PS3 und ist mit dem größten Stand vertreten
Qurlle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78528
Das UN-Umweltprogramm UNEP und Google haben eine Online-Version des "Atlas unserer sich wandelnden Umwelt" gestartet, der auf dem Satellitenbilddienst Google Earth aufbaut. So genannte Geo-Tags sind mit jeweils einem älteren und einem aktuellen Satellitenbild versehen, aus denen die Umweltveränderung eines Ortes ersichtlich wird.
Die meisten Regionen der Erde, die in dem virtuellen Atlas eingetragen sind, wurden bereits vor 35 Jahren erstmals datenmäßig erfasst. Der Atlas dokumentiert damit das rapide Wachstum von städtischen Ballungsräumen, die Folgen nicht nachhaltiger Landwirtschaft, Erosion und Abholzung ebenso wie das Austrocknen großer Binnengewässer.
"Diese Satellitenaufnahmen sind ein Weckruf an uns alle, um uns die schrecklichen Bilder der Zerstörung vor Augen zu führen", sagt UNEP-Direktor Achim Steiner. "Mehr als 100 Millionen Google-Earth-User sollen damit einen Einblick in die Umweltsituation der Welt bekommen und mobilisiert werden, etwas dagegen zu tun." So dürfte die UNEP in der Tat deutlich mehr Leser erreichen als mit der bereits im Juni 2005 veröffentlichten Buchausgabe "One Planet, Many People: Atlas of Our Changing Environment".
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78532
Zwei israelische Wissenschaftler haben einen Tintenstrahldrucker entworfen, der mindestens tausend Seiten pro Minute drucken könnte. Nach einem Bericht des Online-Dienstes Physorg.com arbeitet der Drucker seitenweise mit einem Druckkopf, der "ähnlich wie ein LC-Display" aufgebaut ist, erklärkt Teamleiter Moshe Einat.
Der Prototyp des JeTrix genannten Systems besteht aus einer 12 × 12 Quadratzentimeter großen Matrix mit rund 57.000 kleinen Tintendüsen. Jeweils vier dieser Düsen werden von einem Mikro-Reservoir mit Tinte versorgt. Ein sich vergleichsweise langsam bewegender Wischer füllt die Mikro-Reservoire regelmäßig wieder auf. Die Wissenschaftler beschreiben technische Einzelheiten des Systems in einem Aufsatz für die Fachzeitschrift Applied Physics Letters.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78535
onlineTV ist ein Multimedia-Player, der es ermöglicht, auf legalem Wege Radio-Musik und Musik-Videos aufzuzeichnen. Man kann zwischen einigen tausend Internet-Radiostationen wählen und die Musik wahlweise als MP3-, OGG- oder WAV-Dateien auf dem Rechner speichern.
Das Programm teilt die Aufnahmen in einzelne Titel auf und konvertiert die Musikdateien bei Bedarf in ein anderes Format (MP3 oder OGG). Mit dem eingebauten Traffic-Control können auch Anwender, die mit einem Volumentarif ins Internet gehen, das Programm sorgenfrei verwenden. Dank einer Timer-Funktion zeichnet onlineTV auch zu festgelegten Zeiten automatisch auf, ohne dass der Benutzer anwesend sein muss.
Da das Programm kostenlos erhältlich ist, beteiligen sich viele Fans an der Erweiterung der Radiosender-Liste. Zu den weiteren Features von onlineTV gehören eine Musikverwaltung, ein Audio-Editor, die Möglichkeit, die Oberfläche mit Skins an die eigenen Wünsche anzupassen sowie einige Kopier- und Brennoptionen.
Quelle und Download: http://winfuture.de/news,27585.html
Der Mainboard-Hersteller Asus hat jetzt ein gut gehütetes Geheimnis des Grafikkartenherstellers Nvidia gelüftet. Bei der Vorstellung eines neuen Mainboards bewarb das Unternehmen stolz, dass insgesamt drei PCI-Express-Slots vorhanden sind.
In der Beschreibung heißt es, dass der dritte Steckplatz speziell für die kommende Physik-Karte von Nvidia gedacht ist. Damit steht fest, dass das Unternehmen eine eigenständige Karte entwickelt, die sich um die Physik-Effekte in einem Spiel kümmern wird, um so den Prozessor und die Grafikkarte zu entlasten. Allerdings wollte Nvidia auf Nachfrage keine weiteren Details nennen.
Seit Mai 2006 sind die ersten Physik-Karten erhältlich. Sie kommen von Ageia und hören auf den Namen PhysX. Bisher ist erst ein Spiel erhältlich, welches die Vorteile der Ageia PhysX-Karten bei der Physikberechnung ausnutzt: Ghost Recon Advanced Warfighter von Ubisoft. Allerings wurden bereits acht weitere Spiele angekündigt, die von der zusätzlichen Rechenleistung der Karte profitieren werden.
Quelle: http://winfuture.de/news,27588.html
Der Bundesrat fordert eine Verpflichtung von Internetanbietern, den Polizeibehörden der Länder Bestandsdaten ihrer Kunden auch zur reinen Gefahrenabwehr zugänglich zu machen. Zudem plädiert die Länderkammer für strenge Normen im Kampf gegen Spam. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des elektronischen Geschäftsverkehrs (ElGVG) hervor, dessen Kernstück das neue Telemediengesetz (TMG) bilden soll.
Laut Beschluss sollen die Anbieter von Tele- und Mediendiensten nicht nur verpflichtet werden, "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" Auskunft über Daten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu geben. Die gleiche Auflage müsse vielmehr auch für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" gelten. Der Bundesrat stört sich ferner an der Formulierung im TMG-Entwurf, wonach der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über die Daten erteilen "darf". Sie fordern eine Klarstellung, dass die Abgabe der Informationen tatsächlich verpflichtend sei.
Einen entsprechenden Bedarfsfall für die Polizei sieht der Bundesrat etwa gegeben, "wenn auf einer Internetplattform Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden". Hier könne es für die Ermittler von Bedeutung sein zu erfahren, welche Person oder Firma sich hinter dem Anbieter verbirgt und ob Informationen über weitere Internetangebote von ihm vorliegen. Ein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis wäre mit der Datenabfrage nach Ansicht der Länder nicht verbunden.
Bei der Spamabwehr bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob eine entsprechende Regelung aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht auch in das E-Commerce-Vereinheitlichungsgesetz integriert werden könne. Die UWG-Bestimmung sieht einen "Opt-In"-Zwang vor, wonach ein Anbieter nur elektronische Werbemails versenden darf, wenn der Empfänger vorher explizit zugestimmt hat. Die Länder wollen so erreichen, dass Verstöße gegen die Einwilligungsklausel als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Sie begründen den Vorstoß damit, dass der bestehende zivilrechtliche Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch nach UWG für den Verbraucher bislang das einzige durchsetzbare Rechtsmittel gegen Spammer ist. Daraus ergebe sich kein Abschreckungseffekt. Es bedürfe daher einer "hoheitlich schützenden Regelung", die bei Zuwiderhandlungen Sanktionen vorsehe.
Weiter plädiert die Länderkammer ein Verbot der Praxis vieler Online-Anbieter, den Verbrauchern Zugang nur bei Zustimmung zu einer weit reichenden Datenverwendung sowie zum Erhalt verschiedener Werbe-Mails zu gewähren. Eine solche Koppelung entspreche nicht der Willensfreiheit des Nutzers. Darüber hinaus will der Bundesrat dem Versender die Beweislast dafür auferlegen, dass eine Verschleierung oder Verheimlichung der Kopf- oder Betreffzeile nicht absichtlich vorgenommen wurde. Schließlich stamme die Spam-Mail "aus seinem Betrieb und seinem Machtbereich, so dass ein Einflussnahme und Protokollierung der Vorgänge möglich ist." Der Versender könne schließlich auf die Art und Weise der Gestaltung einer elektronischen Nachricht Einfluss nehmen. Nach dem bisherigen TMG-Entwurf müsste der Spam-Empfänger beweisen, dass der Versender die Mail absichtlich in verschleiernder Form verfasst hat.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78581
In einer Studie kommen die Netzwerkanalysten der Firma Keynote Systems zu dem Ergebnis, dass der VoIP-Telefoniedienst der besten Anbieter eine höhere Sprachqualität und Zuverlässigkeit bietet, als die meisten herkömmlichen Festnetze liefern. Arun Bhardwaj, Produktmanager bei Keynote, erklärte gegenüber dem Online-Magazin Ars Technica, dass die verwendete Netzwerkinfrastruktur ausschlaggebend für gute Audioqualität und Zuverlässigkeit sei. Die besten Ergebnisse erzielten derzeit Kabelanbieter, die ihr Netz auf den Transport von Multimedia-Inhalten optimiert haben, so Bhardwaj.
Der Studie ist aber auch zu entnehmen, dass die durchschnittliche Sprachqualität aller VoIP-Anbieter insgesamt immer noch deutlich unterhalb der der Festnetztelefonie liegt. Sie hat sich insgesamt gegenüber einer Vorjahresstudie nur marginal verbessert.
Prinzipiell lässt sich mit VoIP eine bessere Sprachqualität erzielen als übers Festnetz. Allerdings sind für die qualitativ höherwertigen Audio-Codecs auch höhere Upstream-Bandbreiten erforderlich. Sofern das verwendete Netz keine konstanten Datenraten sowie eine niedrige Latenz zwischen den Gesprächspartnern liefert, kann es zu Einbußen bei der Sprachqualität kommen, etwa Verzögerungen oder Aussetzern. Auch sind VoIP-Netzkomponenten weniger ausgereift als die Festnetz-Pendants, was sich nach wie vor in häufigeren Service-Ausfällen äußert.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78597
Wenige Tage nach der Kritik des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann an einer möglicherweise zu laxen Klassifizierung von Computerspielen mit gewaltverherrlichenden Inhalten, hat sich nun die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) zu Wort gemeldet. Man sei erstaunt, dass Herr Schünemann die Selbstkontrolle der Hersteller als unzureichend einschätzt und die Forderung aufstellt, die Einstufung von Altersfreigaben für PC-Spiele müsse künftig in staatliche Hände gegeben werden, heißt es in einer von der USK herausgegebenen Stellungnahme. Die Bundesregierung habe der USK jüngst ausdrücklich "eine hohe Qualität bei der Altersfreigabe von Computerspielen" attestiert.
Innenminister Schünemann hatte angekündigt, gemeinsam mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) untersuchen zu wollen, wie der Jugendschutz in Sachen Computerspiele verbessert werden könne. Überprüft werden solle zunächst, nach welchen Kriterien die USK bisher Altersfreigaben für Spiele erteilt habe. Mitarbeiter des KfN sollen dann quasi im Selbsttest 90 Computerspiele mit unterschiedlichen Alterseinstufungen nachspielen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungsprojekts würden anschließend Vorschläge an die Innenministerkonferenz gehen, wie die Kontrolle und die Klassifizierung von so genannten Killerspielen geändert werden könnten.
Nach Einschätzung der USK hat Deutschland auf dem Gebiet der Computerspiele bereits heute "den verbindlichsten Jugendschutz unter den demokratischen Rechtsstaaten der Welt". Viele Computerspiele würden wegen der strengen Kriterien hierzulande erst gar nicht angeboten. Und in keinem anderen Land werde jedes Spiel vor der Altersfreigabe durch ein Gremium unabhängiger Experten begutachtet und bewertet. Unkommentiert stehen lassen will die USK auch nicht die Äußerungen des Leiters des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, der sich unter anderem darüber echauffiert hatte, dass gewaltverherrlichende Spiele, in denen es ums Töten geht und Blut fließt, überhaupt auf dem Markt sind.
"Die Verbreitung gewaltverherrlichender Spiele ist in Deutschland laut § 131 StGB schon jetzt verboten", erläutert die USK. "Wenn Herr Prof. Pfeiffer entdeckt hat, dass solche Spiele 'auf dem Markt sind', das heißt öffentlich angeboten oder zugänglich gemacht werden, sollte er das der Staatsanwaltschaft melden." Ehe die USK ihre eigentliche jugendschützerische Aufgabe wahrnehme, prüfe sie, ob ein Spiel gegen die einschlägigen Regelungen des Strafgesetzbuches, insbesondere auch des § 131, verstößt. Eine konkrete Beanstandung dieser Tätigkeit sei der USK bislang nicht bekannt. Zuständig dafür, die Verbreitung solcher strafrechtlich relevanten Spiele zu verhindern, seien zunächst die Sicherheitsbehörden und damit die Innenminister der Länder und des Bundes. Die Prüfung, ob hier Vollzugsdefizite gegeben sind und dann hierfür Zuständige zur Verantwortung zu ziehen sind, sei nicht Aufgabe der USK.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78584
Wolfgang Schäuble will die Internet-Überwachung massiv ausbauen. Das meldet der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Nach Angaben des Magazins will das Innenministerium unter der Federführung des Verfassungsschutzes eine "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) einrichten, die ihren Sitz in Berlin haben soll. Rund 50 Beamte sollen dort verdächtigen Online-Aktivitäten nachgehen. Ein besonderer Schwerpunkt soll bei der Überwachung islamischer Extremisten liegen.
Nach der Meldung beteiligt sich auch das Bundeskriminalamt an der IMAS. Die Analysestelle soll zudem die Aktivitäten aus Bund und Ländern bündeln. Das Innenministerium möchte von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück für die neuen Aufgaben bis zu 86 Millionen Euro für das kommende Jahr.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78590
Der amerikanische Handy-Hersteller Motorola testet in seinem Heimatland eine neue Vertriebsform für seine Mobiltelefone. In "InstantMoto" genannten Automaten sollen sich Kunden Handys mitsamt Zubehör kaufen können – und dies unabhängig von den Ladenöffnungszeiten. Bis November möchte Motorola mehr als 20 dieser Automaten in den USA aufstellen, die ersten wurden bereits installiert (unter anderem in San Francisco, International Airport und Macy's in der State Street). Bevorzugte Standorte sind nach Unternehmensangaben Flughäfen und belebte Einkaufszentren.
Rund 25 Produkte bietet Motorola in den Automaten an, darunter Mobiltelefone der MotoRAZR-Reihe (etwa das MOTORAZR maxx und das MOTORAZR xx), Bluetooth-Headsets und Autolade-Adapter. Zudem können Kunden zu den Telefonen passende Mobilfunverträge von T-Mobile, Verizon oder Cingular abschließen. Bezahlt wird mit Kreditkarte.
Betreiber der Automaten ist nicht Motorola selbst, sondern das in San Francisco ansässige Unternehmen Zoom Systems. Die Automaten sollen etwa die dreifache Größe eine üblichen Getränkeautomatens haben.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78592
Nicholas Negroponte, seines Zeichens Chef des Massachussetts Institute of Technology (MIT) und Erfinder des "100-Dollar-Laptops", ist derzeit auf einer Promotion-Tour für sein Konzept eines Computers, der Kindern in Entwicklungsländern das Lernen erleichtern soll.
Er hatte bereits vor einiger Zeit verlauten lassen, dass auch Interessenten in Industrienationen die Möglichkeit bekommen werden, das Gerät zu erwerben - zu einem Preis von rund 200 Euro. Gestern nun sagte Negroponte, dass man den Computer, der inzwischen den Namen "2B1" trägt, in Zukunft über das Online-Auktionshaus eBay vertreiben will.
2B1 kann ohne einen Stromanschluss betrieben werden, in dem man das Gerät mit Hilfe eines Aufziehmechanismus mit Strom versorgt. Als Hauptprozessor kommt eine AMD-CPU mit 400 MHz Takt zum Einsatz. Wann die ersten 2B1 ausgeliefert werden können, steht derzeit noch in den Sternen. Einige Regierungen von Entwicklungsländern haben bereits angekündigt, große Stückzahlen erwerben zu wollen.
Quelle: http://winfuture.de/news,27593.html