Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%
Seite 74 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.256 |
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Aus meiner Sicht bist du schon ein guter Kontra Indikator!
Was letztendlich mit der Abw.Rösch geschieht, was von uns wohl keiner.
Moderation
Zeitpunkt: 06.08.16 18:32
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Kommentar: Unterstellung
Zeitpunkt: 06.08.16 18:32
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Kommentar: Unterstellung
AMATEURFRAGEN;)
Moderation
Zeitpunkt: 06.08.16 18:31
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Kommentar: Off-Topic - Zudem Vollzitat ohne Quellenangabe.
Zeitpunkt: 06.08.16 18:31
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Zu deinem Posting #1825:
1. Bitte den von dir angegebenen "Wert" des Mantels belegen. Sag jetzt bitte nicht Marktlapitalisierung, denn das ist nicht der Wert der Mantel-AG (Unternehmenswert).
Da vom Gericht kein Insolvenzplan mehr angenommen wird (was hier im Thread zig-mal bereits erklärt wurde !), kann die AG auch nicht mehr fortgesetzt werden ! Juristen fragen hilft. Damit dürfte die AG wertlos sein.
https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
2. Das Insolvenzverfahren ist beendet, da das Gericht bereits die Löschung der AG aus dem Handelsregister beantragt hatte. D.h. §155 Insolvenzordnung greift nicht mehr und Rechte und Pflichten nach HGB/AktG gehen wieder auf den Schuldner über. Damit muss der Schuldner, Z.B. der Vorstand, so lange die AG nicht gelöscht wurde, weiter alle AG-Pflichten erfüllen.
Da das offnbar nicht geschehen war, ist die Bafin nun tätig geworden. Ganz einfach.
Anm.= Falsch ! Ich bin in zahlreichen Aktien investiert, zu denen ich poste. = Unterstellung.
"steigt anschließend der Kurs."
Auch falsch ! Denn einige AGs, zu denen ich gepostet habe, sind ohne Kursanstieg gelöscht bzw. delistet worden oder sind nicht im Kurs gestiegen, weil sie voraussichtlich bald vom Markt verschwinden dürften. Zudem muss niemand meine Meinung teilen.
Scheint so, als ob du nicht viel Erfahrung mit sachlicher Diskussion hast...
"Aus meiner Sicht bist du schon ein guter Kontra Indikator!"
Kontraindikator bin ich vermutlch für einige Zocker. Da stört mich nicht. Partner von mir, die professionell mit der Börse zu tun haben, lachen sich regelmäßig über die Zocker kaputt. Insolvenzwerte sind m. E. nichts für Anfänger.
Außerdem erhalte ich immer wieder BMs mit Danksagungen von Usern, denen dank meiner Informationen Verluste erspart blieben.
"Was letztendlich mit der Abw.Rösch geschieht, was von uns wohl keiner."
Wer einen Fachanwalt für Aktienrecht befragt, weiß was hier abläuft und nach aktueller Sachlage (Bafin) bald geschehen wird.
Dieses Posting zur Richtigstellung einiger unbelegter Behauptung eines neuen Users hier im Thread.
Siehe #1832. Bzw. §218 InsO.
Moderation
Zeitpunkt: 06.08.16 18:56
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Kommentar: Provokation
Zeitpunkt: 06.08.16 18:56
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Kommentar: Provokation
Für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der Bundesgerichtshof
zum alten Konkursrecht bereits entschieden, dass eine Fortsetzung
der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens
nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist
...BGH.
...kenn mich mit der Materie Googleeintäge nicht so aus aber vielleicht findet jemand heraus wann die Adresse geändert wurde... vielleicht ist es ja auch schnulle ; )
Ich habe Phantasie u für Gesetze haben wir tbhomy an unserer Seite...
Bleibt immer schön freunlich.
"Einen Teil der Verträge sowie den Namen Rösch Medizintechnik sicherte sich die Riemser Arzneimittel AG. Dadurch blieb die Hälfte der Arbeitsplätze erhalten..."
Mal angenommen, die bisher interessierten Investoren nehmen irgendwann doch Abstand von einer Verwertung (wovon ich nicht ausgehe), was wären die rechtlichen Konsequenzen eines Delistings?
Weiß jemand, wie lange laut gesetzlichen Bestimmungen eine Aktie ausgesetzt werden kann?
Siehe hierzu mein Posting #1780 !
Falls du also hier in der Diskussion weiter deine Fantasien ausleben möchtest, dann bitte hier im öffentlichen Forum den Lesern nun endlich einen BELASTBAREN BELEG liefern.
Bitte auch einen Beleg für deine hier behaupteten Investoren posten, von denen ich nirgendwo ein Lebenszeichen sehe. Danke.
Zum Beispiel für die Börse in Frankfurt:
http://www.boerse-frankfurt.de/inhalt/handeln-handelsaussetzung
Meist wird eine Handelsaussetzung beendet, sobald der Grund dafür nicht mehr besteht. Hier dürfte also eine Wideraufnahme des Handels vermutlich
a) nach Erledigung der Anforderungen der Bafin durch den Emittenten erfolgen oder
b) nach Nicht-Erledigung der Anforderungen der Bafin durch den Emittenten, also nach erfolglosem Ablauf der Fristen, überhaupt nicht mehr erfolgen.
Nur meine Meinung, auf Grund meiner bisherigen Erfahrungen.
@tbhomy: Kannst Du als Experte denn etwas zu den rechtlichen Konsequenzen eines Delistings sagen?
Stimmt doch gar nicht. Lies noch einmal meine Quellen genau:
aa) Für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der Bundesgerichtshof
zum alten Konkursrecht bereits entschieden, dass eine Fortsetzung
der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens
nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist
Fortsetzung...NUR in den GESETZLICHEN FÄLLEN zulässig.
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Daraus:
(2) Gleiches gilt, wenn die Gesellschaft
1.§durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, das Verfahren aber auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben worden ist;
Das heißt:
Fortsetzung Fall 1, falls Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt
Fortsetzung Fall 2, falls Verfahren nach der Bestätigung eines Insolvenzplans...aufgehoben worden ist.
Und das war es auch bereits. ES gibt daher KEINE anderen Fälle, in denen eine Fortsetzung möglich wäre.
Falls jemand anderer Meinung ist, möge er das beweisen. Danke.
Vorschrift Verwaltungsverfahren ? Kein ordnungsgemäßer Börsenhandel ? Mangel in den Zulassungspflichten ? Antrag des Emittenten ?
BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an
http://www.bafin.de/SharedDocs/...17_40cwphg_abwicklgg_roesch_ag.html
Die Gesellschaft besteht ja dann trotzdem weiter, wo man seine Anteile halt bei Kaffee und Kuchen persönlich irgendwo privat handeln kann bzw. bei Gesellschaftertreffen wie bei einer GmbH oder KG, bis die Gesellschaft aufhört zu exisitieren durch Löschung aus dem Handelsregister. Und die Löschung war ja vor Ewigkeiten angekündigt, aber bis heute nicht umgesetzt worden, warum auch immer.
Richtig. Was täte aber mit einer AG passieren, die ihren Pflichten nach dem HGB und/oder Aktiengesetz nicht nachkommt ?
"warum auch immer."
Tja, warum denn nun ? Weil jemand Spaß daran hatte, einen Widerspruch ohne jegliche Begründung einzureichen ? Weil er auf Kaffee und Kuchen aus war ?
Nicht den Gegenstand des Löschungsantrages seitens des Gerichts vergessen...Vermögenslosigkeit.
http://177766.homepagemodules.de/...verfahrens-in-Sichtweite-WKN.html
Hier scheint die letzte Messe noch nicht abgehalten zu sein!