Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%
Seite 69 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.277 |
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Weiterhin gilt P 274 AktG - danach kann die AG fortgesetzt werden! Natürlich nur bei Vorliegen aller Tatbestandsmerkmale. Und solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass keines dieser Tatbestandsmerkmale vorliegt, kann die Fortsetzung noch möglich sein!
@tbhomy: Kann es sein, dass Du selber an einer Verwertung des Mantels interessiert bist und aus diesem Grund zum Verkauf der Anteile anregen möchtest?
1. Kein Antrag des Schuldners, denn sonst wäre nicht liquidiert worden.
2. Kein Insolvenzplan wegen §218 Inso.
3. Aktionäre haben zum Zeitpunkt der Verteilung, da nichts vorhanden, nichts erhalten. Daher konnte das Insolvenzverfahren beendet und wegen Vermögenslosigkeit durch das Gericht der Antrag auf Löschung der Ag gestellt werden.
Nun endlich verstanden, was ich hier seit längerer Zeit poste oder noch immer nicht ??
mir ist inzwischen Wurst wie die Gesetzelage ist.
Aber aus welchem Grund irgendwer ein Interesse haben sollte diesen wertlosen Mantel wiederzubeleben, konnten die Befürworter dieser Aktie noch nicht klarmachen.
Und nur weil ein minimaler Handel stattfindet (was ich schon nicht verstehe, was das wem bringen soll, weil man für nix Geld ausgibt oder bekommt) reicht mir als Begründung nicht. Nur weil im Supermarkt jemand ne Palette Senf vor mir kauft, kann ich mich auch nicht hinstellen und sagen "oh da kauft einer ne Palette Senf, da ist bestimmt was im Busch, riesen Interesse, reger Handel... Senf ist das Gold der Zukunft"
Denn laut Gesetz kann jederzeit die Löschung der AG erfolgen. Antrag dazu haben wir bereits gesehen.
Und sobald das vermutete Widerspruchsverfahren erledigt ist, kommt der nächste Verwaltungsakt, schätze ich.
AG weg, Aktienhandel weg. Ganz einfach eigentlich. Rudini hatte es zu einem anderen Wert auch bereits einmal erklärt, bin ich der Meinung. War es bei Bluepool ?
Tatsache ist, dass die AG da ist und gehandelt wird und sonst nichts.
Nämlich, dass das Gericht bald einen Anstupser bekommen könnte. Und dann könnte es passieren, dass grundsätzliche Fragen zum aktuellen Rösch-Status geklärt werden...jaja. ;-)
Jeder der anderer Meinung ist und mehr als nur in seiner Phantasie, darf hier es mir hier gerne nachmachen und ebenfalls einen Beweis liefern.
Nur zu. Die Leser hier sind gespannt.
Dem rechtlich nicht so versiertem Leser scheint die Lage klar zu sein. Was P 274 AktG aber für Möglichkeiten bietet, ist wohl nur für extrem spitzfindig denkende Rechtsexperten erkennbar.
Und solche spitzfindig denkenden Rechtsexperten scheinen diejenigen zu sein, die hier in den letzten Wochen für hohe Umsätze gesorgt haben.
Ich gehe davon aus, dass es zu einer Verwertung des Mantels kommen wird.
1. Antrag Schuldner = nein
2. Insolvenzplan = nein
3. Verteilung des Vermögens im Insolvenzverfahren = gelaufen
4. verbleibendes Vermögen = nicht gegeben, Insolvenzverfahren beendet.
5. Auszahlung an Aktionäre = erfolgt bzw. gleich NULL, wegen 4.
Also bitte: Was steht noch im §274 Aktiengesetz, was eurer Meinung nach eine "Möglichkeit" sein soll ??
Na ?
Moderation
Zeitpunkt: 02.05.16 08:14
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