Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%
Seite 60 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.295 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 6 | |
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Aber das Spiel kennen die Zocker hoffentlich inzwischen und haben sich gut zur Rösch AG hier eingelesen. ;-)
Vor Allem, warum? Bei dem hohen Risiko eines Totalausfalls?
Genau so schnell geht's wieder hoch, hat man am Kauf der 10000stck. Gesehen...
Tbhomy, schau einfach nur zu und sei leise, ich schreib dann wieder wenn wir oben sind und ich auf dich drauf schauen kann und mach winke winke.
Moderation
Zeitpunkt: 08.03.16 14:11
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Kommentar: Unterstellung - Regelverstöße ggf. bitte melden.
Zeitpunkt: 08.03.16 14:11
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Naja, der Zock ist genau so schnell vorbei wie er gekommen ist. So wie wir es seit Jahren kennen. ;-)
Irgendwann verkauft derjenige, der die größeren Zockerbrocken hält und dann haben die anderen das Nachsehen.
Gut, dass hier vermutlich jemand die Augen aufhält, auch wegen der Stimmrechte:
http://www.ariva.de/forum/...he-Umsaetze-8-215588?page=51#jumppos1299
Das Risiko eines Totalverlustes beträgt entweder 100% oder es ist recht gering!
Aber wo liegt die Wahrheit - es zählen Fakten!
Moderation
Zeitpunkt: 08.03.16 14:51
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Kommentar: Regelverstoß - derartige Aussagen bitte begründen oder vermeiden.
Zeitpunkt: 08.03.16 14:51
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Begründe das mal bitte.
Da wären wir dann auch bei den von Dr. Money zu Recht geforderten Fakten !
Moderation
Zeitpunkt: 08.03.16 14:55
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet - derartige Aussagen bitte begründen oder vermeiden.
Zeitpunkt: 08.03.16 14:55
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet - derartige Aussagen bitte begründen oder vermeiden.
""...Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils gültigen Schwellenwert beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar......
http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
Lies genau: "...ist der Insolvenzverwalter...nicht verpflichtet..." !
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besagt lediglich, dass der Insolvenzverwalter nicht für die Pflichten des Emittenten (AG) oder Meldepflichtigen eintreten muss. Er hat aber die Pflichten des Emittenten (AG) durch finanzielle Mittel aus der Insolvenzmasse zu unterstützen.
Ich habe bei der Befin nachgefragt. Das sollte jeder tun, bevor er die Gesetzeslage falsch interpretiert.
Hier Kontaktmöglichkeiten:
http://www.bafin.de/DE/Service/TopNavigation/Kontakt/kontakt_node.html