Protest gegen drohende Hinrichtung von Ex- Muslim
Seite 2 von 4 Neuester Beitrag: 28.03.06 10:17 | ||||
Eröffnet am: | 21.03.06 09:23 | von: lassmichrein | Anzahl Beiträge: | 89 |
Neuester Beitrag: | 28.03.06 10:17 | von: Rheumax | Leser gesamt: | 2.994 |
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:-(
Also diese Steinzeitler ticken echt nicht ganz sauber...
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Abdul Rahman (Foto: AP) | ![]() |
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Christen-Prozess: Afghanistan über deutschen Protest empört
Die afghanische Regierung hat die scharfe Kritik aus Deutschland und Europa an dem Prozess gegen den zum Christentum übergetretenen Abdul Rahman empört zurückgewiesen. Wirtschaftsminister Amin Farhang betonte in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung", die "hitzige und emotionale Reaktion deutscher Politiker ist überzogen und hat bei den Afghanen für Unmut gesorgt". Unterdessen forderten deutsche Politiker angesichts der in dem Prozess drohenden Todesstrafe erneut eine Änderung der afghanischen Gesetze. Die USA bezeichneten das Verfahren als Test für die Demokratie und die Verfassung in Afghanistan.
Die afghanische Verfassung schreibe Glaubensfreiheit fest, sagte der Staatssekretär im US-Außenministerium Nicholas Burns am Dienstag in Washington nach einem Gespräch mit dem afghanischen Außenminister Abdullah Abdullah. Wenn dies befolgt werde, dann sei der Angeklagte natürlich unschuldig. Die USA verfolgen nach den Worten von Burns den Fall sehr aufmerksam.
Fanatiker fordern Todesstrafe
Abdullah versicherte, dass die Richtschnur für die Justiz die Verfassung sei. Er hoffe deshalb, dass es ein zufrieden stellendes Ergebnis geben werde. Abdullah sprach von einem sehr heiklen Problem.
Der Prozess gegen Abdul Rahman sei ein offenes Verfahren, sagte Wirtschaftsminister Farhang. "Wir wissen nicht, ob der Beschuldigte überhaupt zurechnungsfähig ist", gab er zu bedenken. Nachdem der Mann von seinem Vater angezeigt wurde, habe die Staatsanwaltschaft ermitteln müssen. "Das ist afghanisches Recht", so Farhang weiter. Jetzt werde die Rechtslage geprüft. "Natürlich fordern Fanatiker in solchen Fällen die Todesstrafe, doch es ist sehr unwahrscheinlich, dass sie gegen Rahman verhängt wird".
Polenz fordert Einflussnahme
Mit Blick auf die deutschen Reaktionen zeigte sich Farhang empört. "Wir mischen uns auch nicht in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik oder gar in laufende Rechtsverfahren ein", sagte er. "Wenn deutsche Politiker indirekt mit dem Abzug der Bundeswehr drohen, dann grenzt das an eine Art von Erpressung."
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, forderte unterdessen in der "Bild"-Zeitung die Bundesregierung dringend auf, Einfluss auf die afghanische Regierung zu nehmen, "damit Gesetze, die Konvertierungen von einem Glauben zu einem anderen mit Strafe bedrohen, abgeschafft werden." Ähnlich hatte sich auch FDP-Chef Guido Westerwelle im "Reutlinger General-Anzeiger" geäußert: "Wenn jemand durch ein Urteil mit dem Tode bedroht wird, nur weil er zum christlichen Glauben übergetreten ist, dann müssen die deutsch-afghanischen Beziehungen völlig neu sortiert werden."
Intervention verlangt
FDP-Vize Rainer Brüderle sagte der "Bild"-Zeitung: "Wenn Afghanistan sein Rechtssystem nicht schnell modernisiert, muss Deutschland seine Afghanistan-Hilfe überdenken." Bundesaußenminister Steinmeier (SPD) hatte Afghanistan zur Achtung der Religionsfreiheit aufgefordert, Entwicklungsministerin Wieczorek-Zeul (SPD) für eine Intervention Deutschlands in Afghanistan plädiert.
Dem 40-jährigen Abdul Rahman, der neun Jahre lang in Deutschland lebte, droht die Todesstrafe, weil er zum Christentum übergetreten ist. Nach den strengen Regeln der islamischen Rechtsprechung, der Scharia, wird dies als Verbrechen bewertet und mit dem Tod bestraft. Rahman kehrte aus Deutschland in seine Heimat zurück, um sich um das Sorgerecht für seine beiden bei den Großeltern lebenden Töchter zu bemühen.
(N24.de, Netzeitung)
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Mehr zum Thema:
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Ex-Muslim droht nach Religionswechsel Tod
Beim Aufbau einer "Demokratie" helfen? Selten so gelacht!
Wieso wollen wir die Welt "demokratisieren" bzw. dabei mithelfen?
Und wieso dann ausgerechnet Afghanistan?
Der Wunsch nach Demokratie muss von innen heraus erfolgen, also von der Bevölkerung
aus und kann meiner Meinung nach nicht wie in Afghanistan oder Iraq "erbombt" werden!
Diese ganze sinnlose Afghanistan Mission hätte nie stattfinden dürfen und ist
absolute Geldverschwendung! Die Milliarden hätte man anderweitig verwenden können.
GRuss Pate
PS: Wieso tun jetzt eigentlich alle so empört? Es war ja wohl allen bekannt
das da nach der Scharia Recht gesprochen wird. In Saudi Arabien ist es glaub ich nicht anders! Und in anderen islamischen Ländern auch. Es regt sich doch auch niemand auf das ehemalige Taliban Minister in der "Regierung" sitzen...
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Symbolbild der Religionen: Kirche und Moschee (dpa) | ![]() |
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Todessünde Christentum: Die Allmacht der Scharia am Hindukusch
Die Wellen der Empörung schlagen hoch - in Deutschland, in den USA und auch in anderen westlichen Ländern. In Kabul droht einem zum Christentum übergetretenen, früher muslimischen Afghanen die Todesstrafe - weil er trotz Aufforderung des Gerichts nicht zurück zum Islam konvertierten will.
Deutschland will vor dem afghanischen Präsidenten Hamid Karsai intervenieren, um das Leben von Abdul Rahman zu retten. Karsai allerdings sind durch die Verfassung die Hände gebunden - was die Bundesregierung wissen und dem Präsidenten zunächst ganz lieb sein dürfte. Der Fall würde ihm sonst nur Probleme bescheren.
Der 40-Jährige lebte neun Jahre lang in Deutschland, wo er zum Christentum übertrat. Nach den strengen Regeln der islamischen Rechtsprechung, der Scharia, wird dies als Verbrechen bewertet und mit dem Tod bestraft. Rahman kehrte aus Deutschland in seine Heimat zurück, um sich um das Sorgerecht für seine beiden bei den Großeltern lebenden Töchter zu bemühen.
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Abdul Rahman droht die Todesstrafe (AP) | ![]() |
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"Heilige Religion des Islam"
Die afghanische Verfassung, bei ihrer Verabschiedung Anfang 2004 auch von der damaligen Bundesregierung als großer Schritt Afghanistans in Richtung Demokratie gefeiert, ist das Ergebnis zäher Kompromisse. Die Staatengemeinschaft setzte ihre Vorstellungen von Menschenrechten und Demokratie in Teilen durch. In anderen Artikeln schafften es die Hardliner in der Großen Ratsversammlung, dem Gesetzeswerk einen islamistischen Anstrich zu geben - was im Westen damals offenbar vor lauter Begeisterung über die Verabschiedung durch die Loja Dschirga verdrängt wurde. So kommt es, dass - ganz vorbildliche Demokratie - die Justiz nach Artikel 116 «ein unabhängiger Pfeiler» in Afghanistan ist - unabhängig auch von Einflussnahme durch Karsai.
Deutlich nicht unter dem Einfluss des Westens entstanden dagegen andere Artikel, die nun das Todesurteil gegen den konvertierten Christ möglich machen würden. So heißt es in Artikel 2, dass die Religion der Islamischen Republik Afghanistans «die heilige Religion des Islam» ist, auch wenn Anhänger anderer Religionen frei sind, ihrem Glauben zu folgen. Artikel 3 schreibt vor, dass in Afghanistan «kein Gesetz dem Glauben und den Bestimmungen der heiligen Religion des Islam widersprechen» darf.
Auf "Murtad" steht Tod
Im Artikel 119 schließlich ist festgelegt, dass Richter des Obersten Gerichtshofs schwören müssen, Recht und Gerechtigkeit auch «gemäß den Bestimmungen der heiligen Religion des Islam» zu wahren. Die Scharia, das muslimische Rechtssystem, ist eindeutig: Wer sich vom Islam abwendet, wird zum «Murtad», zum Abtrünnigen, und muss dafür mit dem Tode bestraft werden. Artikel 149 schließt aus, dass sich an der derzeitigen Rechtslage in Afghanistan irgendwann etwas ändern könnte: «Die Bestimmungen, nach der die Grundzüge der heiligen Religion des Islam und die Ordnung der Islamischen Republik befolgt werden müssen, können nicht geändert werden.»
Trotz allem ist Abdul Rahman noch nicht todgeweiht. Zwar gibt es keinen Zweifel, dass die afghanische Justiz dem ohnehin langsamen Aufbau einer demokratischen Ordnung in Afghanistan weit hinterherhinkt. Urteile wirken gelegentlich willkürlich, Richter überfordert. Doch Rahman hätte bei einer Verurteilung noch zwei Mal die Gelegenheit, in Berufung zu gehen - bis zum Obersten Gerichtshof. Hinzu kommt: Von 25 seit dem Sturz der radikal-islamischen Taliban Ende 2001 aus verschiedenen Gründen verhängten Todesurteilen wurde bislang erst eines tatsächlich vollstreckt.
Karsai in der Zwickmühle
Hingerichtet werden können Verurteilte nur mit Zustimmung des Staatspräsidenten. Sollte Karsai eines Tages tatsächlich ein Todesurteil Rahmans zur Unterschrift vorgelegt werden, käme der Präsident in eine arge Zwickmühle.
Der Westen, der mit Milliarden- Zuschüssen das Überleben Afghanistans und von Karsais Regierung sichert, würde ihn drängen, nicht zu unterzeichnen. Der Aufschrei bei den meist christlichen Geldgebern wäre enorm, würde in Kabul tatsächlich ein Christ wegen seines Glaubens hingerichtet. Die mächtigen muslimischen Fundamentalisten im Land würden dagegen von Karsai fordern, an Rahman ein Exempel zu statuieren. (N24.de, dpa)
Externe Links:
Christen-Prozess: Afghanen über deutschen Protest empört
und für die ganz dummen, wie bankerslast erkläre ich auch gern noch mal den unterschied zwischen der regimebeseitigung in deutschland 1945 und den angriffen auf länder wie a.
deutschland war damals eine bedrohung für die gesamte welt und hat ein land nach dem anderen überfallen.
während afghanistan eigentlich immer nur selbst das ziel von angriffen war.
natürlich sind die religiösen spinner da nicht schön, aber so, wie es jetzt versucht wird, kriegt die nie jemand weg, es werden eher noch mehr.
Im Islam ist der Abfall vom Glauben (Apostasie) keine Privatangelegenheit, sondern Verrat an der Gemeinschaft. Nach traditionellem islamischen Recht (Scharia) kann ein abtrünniger Muslim sogar mit dem Tode bestraft werden. Theoretisch kann dies außer in Afghanistan auch in Jordanien, Saudi-Arabien, dem Jemen, in Sudan und im Iran der Fall sein.
Sollte der zum Christentum übergetretene Afghane tatsächlich hingerichtet werden, wäre dies weltweit der erste bestätigte Fall. 1994 wurde zwar ein konvertierter katholischer Pfarrer im Iran wegen Abfalls vom Islam zum Tode verurteilt. Er kam aber gegen Kaution auf freien Fuß. Wiederholt wurden Abweichler ohne offizielles Urteil bedroht oder gar getötet. So zwangen in Bangladesh Morddrohungen die Autorin und Ex-Muslimin Taslima Nasreen ins Exil.
Dass Abtrünnige mit dem Tode zu bestrafen sind, wurde nicht in erster Linie aus dem Koran, sondern vor allem aus der islamischen Überlieferung abgeleitet. Dort heißt es: «Wer seine Religion wechselt, den tötet.» Drei der vier großen islamischen Rechtsschulen erlauben die Todesstrafe für Abtrünnige. Bereits das Versäumnis der Pflichtgebete kann als Abfall vom Glauben ausgelegt und bestraft werden. Die Apostasie muss von zwei männlichen Zeugen bestätigt werden, und der Apostat muss Gelegenheit zur Reue bekommen.
Ein Sonderfall ist die Blasphemie. Der bekannteste Fall ist der des britisch-indischen Dichters Salman Rushdie, den der iranische Ajatollah Chomeini 1989 zum Tode verurteilte. Weitere prominente Dissidenten sind die niederländische Politikerin Ayaan Hirsi Ali und der aus Pakistan stammende Islamforscher Ibn Warraq. (nz/dpa)
(NZ)
2600 deutschen Soldaten in Afghanistan
kostet pro Jahr 320 Millionen Euro!
Wiederaufbauhilfe,
wie hoch?
Sollen die doch da unten machen was sie wollen.
Afghanistan, Irak, ... immer das Gleiche. Kostet Geld, Leben und es passiert nichts.
Ware wir deutschen als der 2 Weltkrieg vorbei war auch so schlimm?
Servus
boersenjunky
-- reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.--