Porno-Abmahnwelle:Was ist jetzt eigentlich noch...
Porno-Abmahnwelle: Was ist jetzt eigentlich noch im Netz erlaubt?
Nach der großen Abmahnwelle wegen des Streamings auf redtube.com, einer Streamingplattform für Pornofilme, sind viele Internetnutzer verunsichert. Sie haben die negative Erfahrung gemacht, dass ein kleiner Klick auf der falschen Webseite schnell 250 Euro kosten soll. Für die meisten von ihnen stellt sich nun unweigerlich die Frage: Was ist im Netz noch erlaubt und was nicht? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erklärt wobei sich Nutzer strafbar machen und wie hoch die Abmahngefahr ist.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/pressemeldungen...
Wende im Redtubefall | Landgericht Köln: Streaming keine Urheberrechtsverletzung | Kanzlei WBS
Quelle:
http://www.youtube.com/watch?v=NYTVQTLqHF0&feature=em-uploademail
Mann, ist das einfach... Muß einem aber doch erklärt werden.
Justizministerium sieht im Streaming keine Urheberrechtsverletzung:
Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=ocfI3h4VduE&feature=em-uploademail
OLG Hamburg: Fliegender Gerichtsstand gilt für Filesharing-Altfälle...
Quelle:
http://www.youtube.com/watch?v=a5JNK-Xfgdc&feature=em-uploademail
Neues im Redtube Fall -- The Archive AG zieht um und benennt neuen Geschäftsfüher
Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=3LM3CW1xtR4&feature=em-uploademail
LG Essen: Pornopranger von U+C ist rechtswidrig
Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=KXCHDFa0ZSk&feature=em-uploademail