Porno-Abmahnwelle:Was ist jetzt eigentlich noch...
Porno-Abmahnwelle: Was ist jetzt eigentlich noch im Netz erlaubt?
Nach der großen Abmahnwelle wegen des Streamings auf redtube.com, einer Streamingplattform für Pornofilme, sind viele Internetnutzer verunsichert. Sie haben die negative Erfahrung gemacht, dass ein kleiner Klick auf der falschen Webseite schnell 250 Euro kosten soll. Für die meisten von ihnen stellt sich nun unweigerlich die Frage: Was ist im Netz noch erlaubt und was nicht? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erklärt wobei sich Nutzer strafbar machen und wie hoch die Abmahngefahr ist.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/pressemeldungen...
RedTube-Abmahner bekommen ÄrgerStaatsanwalt überprüft IP-Gutachten
http://www.n-tv.de/technik/...rueft-IP-Gutachten-article11933741.html
"Redtube" erwirkt einstweilige Verfügung gegen Abmahnung
Der Fall "Redtube" nimmt weiter Fahrt auf: Das Porno-Streaming-Portal habe eine einstweilige Verfügung gegen die Firma "The Archive" erwirkt. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau". Damit sei es dem Schweizer Unternehmen und der Anwaltskanzlei "Urmann & Collegen" ab sofort verboten, weitere Abmahnungen zu verschicken.
Quelle: http://web.de/magazine/digitale-welt/...gung-abmahnung.html#.A1000145
Wende im Redtubefall | Landgericht Köln: Streaming keine Urheberrechtsverletzung | Kanzlei WBS
Quelle:
http://www.youtube.com/watch?v=NYTVQTLqHF0&feature=em-uploademail
wenn das so kommt, ist das auf jeden fall eine gute sache! was anderes werden die leute sicherlich versuchen zu finden, aber das ist dann wieder eine andere geschichte!;-)
ich vermute, daß sich etliche Richter angepißt fühlen, darum vermute ich, das diese Sache nicht so einfach vergessen wird. Ansonsten werden sich neue "Geschäftsfelder" ergeben...
der, der Streaming schaut, weiß zwar noch nicht, ob das überhaupt erlaubt ist, aber wenn er überprüft, ob das Streaming, das er grade schaut, also die Rechte daran, nicht noch von anderen Berechtigten, also Lizensierten, besessen wird, und er dann eine Abmahnung wegen des Schauens eines unlizensierten Streamings belangt wird, kann er sich, also der Schauer, beruhigt zurücklehnen, da er ja weiß, wer die Lizenzen am Video überhaupt hat, und sagen, nein Du darfst mich nicht abmahnen, weil es ein Wertekettenbruch gibt. Und, lachend, könnte der Schauer sagen, man könnte mich zwar abmahnen, wegen des schauens von Stremings, aber da das ja noch nicht vollkommen geklärt ist, ist das im Moment nicht möglich...
Mann, ist das einfach... Muß einem aber doch erklärt werden.
Mann, ist das einfach... Muß einem aber doch erklärt werden.
Justizministerium sieht im Streaming keine Urheberrechtsverletzung:
Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=ocfI3h4VduE&feature=em-uploademail
hätte man das schnell rausgefunden.
Und wäre nicht der Sturm der Entrüstung im Internet losgebrochen, wären andere auch auf diesen Zug aufgesprungen...
Und wäre nicht der Sturm der Entrüstung im Internet losgebrochen, wären andere auch auf diesen Zug aufgesprungen...
OLG Hamburg: Fliegender Gerichtsstand gilt für Filesharing-Altfälle...
Quelle:
http://www.youtube.com/watch?v=a5JNK-Xfgdc&feature=em-uploademail