Pongs & Zahn - neuer Anlauf
Seite 3 von 5 Neuester Beitrag: 13.08.21 13:08 | ||||
Eröffnet am: | 05.05.15 22:51 | von: Tis134 | Anzahl Beiträge: | 104 |
Neuester Beitrag: | 13.08.21 13:08 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 31.427 |
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http://www.boerse-frankfurt.de/aktie/PongsZahn-Aktie
Ich denke, man wird sich der Sache annehmen. Meine Meinung.
Insolvenzplanverfahren soll ja noch laufen.
Aber das ist nicht Gegenstand der Unternehmensmeldung aus 21016 gewesen, wie man auf der Webseite der Frankfurter Börse sehen kann.
Mal schauen, ob nun bald delistet wird oder ob man wegen der unklaren Marktlage den Handel aussetzt ? Ich beobachte das weiterhin.
Meine Meinung.
Spielt aber eh keine Rolle mehr, dürfte bald geklärt sein. Gelle.
Delisting Pongs&Zahn aktuell:
Börse Stuttgart: Einstellung des Handels
Der Handel von den nachstehenden Wertpapieren wird wie folgt eingestellt:
ISIN WKN Wertpapierbezeichnung Emittent Letzter Handelstag
DE0006954001 695400 Inhaber-Aktien o.N. Pongs & Zahn AG 17.08.2017
Marktsegment Freiverkehr
...
Stuttgart, den 06.07.2017
http://www.ariva.de/forum/...ahn-neuer-anlauf-521906?page=1#jumppos44
Börse München - Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Berlin
Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. September 2017 wirksam.
Die Preisfeststellung im Regulierten Markt wird mit Ablauf des 29. September 2017 eingestellt.
Dienstag, 4. Juli 2017
Geschäftsführung
http://www.ariva.de/forum/...ahn-neuer-anlauf-521906?page=1#jumppos32
Wann kommt Frankfurt ?
"Der Insolvenzverwalter der Pongs & Zahn AG hat am 09.11.2016 nach Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss beschlossen, den Widerruf der Einbeziehung der Aktien und Genussscheine der hiesigen Schuldnerin zum Handel im regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter
Wertpapierbörse zu beantragen (Delisting). Sofern erforderlich wird an den bisherigen Börsen, an denen Aktien bzw. Genussscheine gehandelt werden, auch der Widerruf der Einbeziehung in den
Freiverkehr beantragt werden."
http://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/aktien/...-Zahn-AG-1651333
Sollte nun geklärt werden...meine Meinung eben.
Frist 6 Monate.
Liegt der Termin in F schon vor ?
Sonst stell den Termin bitte ein, wenn vorliegt.
Müsstest Du doch eigentlich kennen, die 6 Monatsfrist beim Widerruf im Regulierten Markt.
Hast das Börsengesetz schon häufig genug gepostet