Petition zur Abschaffung von ALG2-Sanktionen
Die Folge ist, dass Unternehmen Anreize haben, Mitarbeiter einzustellen, um Steuern zu sparen.
Nach dem Bandbreitenmodell soll es beispielhaft vier Typen von Mitarbeitern geben:
Vollzeit (max. 1200 Stunden im Jahr) >= 40.000 Euro
Teilzeit (max. 600 Stunden im Jahr) >= 32.000 Euro
Abwesend (0 Stunden) >= 24.000
Außer einer nicht vorabziehbaren Umsatzsteuer soll es keine weiteren Steuern geben.
Sicherlich ist es nicht 100%ig sicher, aber man muss wirklich mal über die Möglichkeit nachdenken, das gesamte Steuersystem über Unternehmen und Beschäftigungen abzuwickeln. Sie sind quasi der Ort der Wertschöpfung, also sollte man auch nur dort ansetzen und vereinfachen.
http://www.bandbreitenmodell.de
http://www.bandbreitenmodell.de/arbeitsplatzpraemiengesetz.html
Das steht im Widerspruch zur Volkswirtschaft, die eine Vollbeschäftigung als Optimum ansieht.
Also muss man dieses Paradoxon auflösen, indem man den Unternehmen Anreize schafft, Mitarbeiter einzustellen - selbst, wenn sie nicht gebraucht werden. Dadurch entbürokratisiert man das gesamte System, was sehr viel Kosten spart.
Es entsteht eine Vollbeschäftigung als Ausgleich zur alten Steuerlast.
In Folge wäre auch eine Kombination denkbar.
Ich denke, nicht die Finanzierung ist das Problem, sondern der Wille zur Umsetzung des BGE.
Der damalige Vorschlag der FDP, die Leistungsberechnung dem Finanzamt, als Grundlage ausschließlich dem Einkommensteuerbescheid zu überlassen, kam leider nicht zum Zug. Das wäre aber eine enorme bürokratische Entlastung gewesen mit einer massiven Einsparung an Personalkosten bei den Jobcentern.
Ohne Arbeitsplätze keine Kaufkraft und kein Konsum. Das ist doch wohl die Triebfeder jeder politischen Partei in Deutschland - nicht nur der Linken.
Auch scheinst Du das Bandbreitenmodell nicht richtig gelesen zu haben. Dort wird das Gehalt Netto = Brutto bezahlt, sprich: die Lohnsteuern, die auch der Mittelstand bezahlen muss, entfallen. Es wird nur netto ausgezahlt. Das ist ein Bestandteil der Unternehmenssteuern, entweder für Personengesellschaften direkt oder über die Löhne und Gehälter bei Kapitalgesellschaften. Zusätzlich sollen Gewerbesteuer, Körperschaftssteuern, etc. entfallen, bzw. über die Arbeitsplatzprovisionen ausgeglichen werden.
Große Idee!
Wieder was gelernt in der Neid-Debatte.
Es geht darum, dass es vollkommen willkürlich ist, Umsatzmillionen in Relation zur Zahl der Beschäftigten zu setzen und dies als Besteuerungsgrundlage heranzuziehen. Weil es nunmal völlig unterschiedliche Betriebsstrukturen gibt, etwa arbeitsintensive versus kapitalinsive.
Aber das versteht man nur, wenn man sich auch mal etwas näher mit dem Objekt der Steuer-Begierde beschäftigt, das man mit irgendwelchen abstrusen Steuerregelungen überziehen will.
Das ist alles dermaßen welt- und systemfremd. Sowas gäbe es nur "par ordre de mufti" mit zweihunderttausend neuen Regulierungsgesetzen. Das wird die Wirtschaft aber mal so richtig in Schwung versetzen - irgendwoanders...