AMC Entertainment Holdings 2.0 - Todamoon?!?
https://www.thestreet.com/memestocks/amc/...version-risky-proposition
Das Shorten bei einer Borrow Fee von fast 1.000% wird sicherlich schwieriger werden. Vor allem sind auch keine Aktien zum Verleihen mehr da. Siehe Link
https://fintel.io/ss/us/amc
Danke euch.!
Nichts hat sich bisher von den Vermutungen / Thesen bewahrheitet was vom Pro-AMC Journalismus wie TheStreet oder auch FrankNez in Umlauf gebracht wurde.
Bewahrheitet im Sinne das HF reihenweise kippen würden bzw daß das vermeintlich einen Squeeze auslösen könnte. Selbst höchste Leihgebühren > 570% haben die HF-zumindest nicht in der "Außenwirkung" in Schwierigkeiten gebracht.Es war doch in i-einem Thread mal Thema (müsste man recherchieren) das bisweilen auf Leihgebühren verzichtet wurde.
Vielleicht kann ich so einen kleinen Teil meines Verlustes bei AMC wieder reinholen? :-)
Wobei die spezifische Situation des Reverse Splits, dass voraussichtlich APE und AMC den gleichen Kurs haben müssen ist neu. Ich erwarte hier keinen Squeeze, aber zumindest dass der APE Kurs höher als heute ist.
Keine Handelsempfehlung.
Man müsse die AMC an einem bestimmt Stichtag im Depot haben UND noch am Tag der Umwandlung.
Ich gehe weiter nach wie vor davon aus, dass dieser RS verhindert werden kann. TU hat mal wieder 2 gute Beiträge drüben geschrieben im Forum. Interessant wird das Cashburn in Q2 sein, wenn AA weiterhin wie vermutet nicht haushaltet. Aber was soll man sagen. Er bringt halt nicht die Fähigkeit mit überhaupt zu haushalten. Nur meine Meinung und keine Handlungsempfehlung.
Somit könnte die Entscheidung des Gerichts auch in einer Genehmigung des Vergleichs bestehen, und dann würde sich die Frage stellen, welche Aktionäre unter welchen zeitlichen Bedingung die 7,5 Gratisaktien bekämen, sprich: zu welcher Stichtag sie im Besitz der AMC Aktien sein müssten.
Davon abgesehen käme die Frage auf, die bislang wohl keiner belastbar beantworten konnte:
Wäre eine Genehmigung des Vergleichs seitens der Aktionäre überhaupt anfechtbar?
Danke, ich hatte es dann falsch in Erinnerung, nämlich so:
Man müsse die AMC an einem bestimmt Stichtag im Depot haben UND noch am Tag der Umwandlung.
Das ist die Interpretation von TU, die ganz einfach nicht korrekt ist. Das wäre ja auch total unpraktikabel.
Es macht prinzipiell natürlich auch einen Unterschied, ob die Anzahl der Authorized Shares auch reduziert wird wie bei AMC, oder die Anzahl der Authorized Shares gleich bleibt wie bei Mullen.
Aber es gilt natürlich: Ohne Kapitalerhöhung keine Verwässerung.
Wenn ich mich recht erinnere, bleibt sie auch bei AMC gleich, nachdem sie vor dem RS noch leicht erhöht wird.
Anders könnte man die noch offenen Vorzüge für die 4 Mrd APE nicht erhalten.
Zu finden hier auf S. 12:
https://d18rn0p25nwr6d.cloudfront.net/...7-4a6e-bbe4-19b376f4b900.pdf
Das ist der Grund für den zu erwartenden Kurseinbruch nach dem RS. Der RS allein hätte keine Folgen.
Also entsteht nicht wirklich ein großes zusätzliches Verwässungspotential als das was durch die Schaffung der APEs schon entstanden ist.
Dein Untervermieter wird’s Dir danken.
Aktuell sind 517 Mio Stämme authorisiert und auch ausgeschöpft.
Nach dem RS und Wandlung der bisher ausgegebenen APE werden 550 Mio authorisiert und davon 145 Mio ausgeschöpft sei, was Raum für die Ausgabe weiterer 405 Mio Stammaktien schafft.
Dafür fallen dann die derzeit noch offenen 40 Mio VZ weg.
Also ja, der Verwässerungseffekt entspricht dem, was bei Ausgabe von weiteren APE passiert wäre.
Aber das genehmigte Kapital für die Stämme unterliegt nicht dem RS, denn dann wäre die Wandlung der APE nicht möglich.
Ist alles etwas technisch, aber das Entscheidende ist, dass es zu Verwässerung führen wird. Es sei denn, der Ausgabepreis wäre sehr hoch. Was m.E. nicht realistisch ist.
ÜBER DIE PROXY-MATERIALIEN UND DAS SONDERTREFFEN
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Welche Auswirkungen haben die Vorschläge zur Satzungsänderung auf die Stammaktien?
Wenn der umgekehrte Aktiensplit genehmigt und umgesetzt wird, werden alle 10 ausgegebenen Aktien und
Die ausstehenden Stammaktien, die Sie besitzen, werden automatisch in eine Stammaktie umgewandelt.
Auf aggregierter Basis die Anzahl unserer ausstehenden Stammaktien zum Stand:
Der 8. Februar 2023, der Stichtag für die Sonderversammlung, würde von [517.580.416] auf sinken
ca. [51.758.042] Stammaktien. Darüber hinaus gibt es Vorschläge zur Änderung der Charta
sind genehmigt, [9.298.497] Aktien der Vorzugsaktien der Serie A (vertreten durch [929.849.612] APEs), as
des Stichtags werden in [92.984.970] Stammaktien umgewandelt, was zu einer Kombination führt
insgesamt rund [144.743.012] Stammaktien. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktie
Gemäß dem Erhöhungsvorschlag würde unsere Gesamtzahl der zur Ausgabe genehmigten Stammaktien betragen
550.000.000 Stammaktien.
Aufgrund des umgekehrten Aktiensplits werden keine Bruchteile von Stammaktien ausgegeben.
Eingetragene Aktionäre, die andernfalls Anspruch auf eine Bruchteilaktie hätten, erhalten a
stattdessen eine Barzahlung. Aktionäre, die Stammaktien unter „Straßennamen“ über eine Bank halten,
Makler oder andere Nominierte sollten beachten, dass solche Banken, Makler oder andere Nominierte möglicherweise andere haben
Verfahren zur Abwicklung des umgekehrten Aktiensplits und zur Zahlung von Aktienbruchteilen
diejenigen, die wir für eingetragene Aktionäre einrichten würden. Wenn Sie Ihre Aktien bei einem solchen halten
Bitte wenden Sie sich an eine Bank, einen Makler oder einen anderen Beauftragten. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie dies gerne tun
Wenden Sie sich an diese Bank, diesen Makler oder diesen Bevollmächtigten.
Werden die neuen Stammaktien im Rahmen eines neuen CUSIP ausgegeben?
Ja. Wenn der umgekehrte Aktiensplit genehmigt und umgesetzt wird, werden alle 10 ausgegebenen Aktien und
Die ausstehenden Stammaktien, die Sie besitzen, werden automatisch in eine Stammaktie umgewandelt
werden im Rahmen eines neuen CUSIP ausgegeben und neue Stammaktien werden bei Umwandlung der Serie A ausgegeben
Unter demselben neuen CUSIP werden auch Vorzugsaktien und APEs ausgegeben.
Welche Auswirkungen haben die Vorschläge zur Satzungsänderung auf die Vorzugsaktien und APEs der Serie A?
Jeder APE repräsentiert derzeit 1/100 einer Aktie der Vorzugsaktien der Serie A. Jeder Anteil von
Die Vorzugsaktien der Serie A wiederum sind derzeit, vorbehaltlich ihrer Bedingungen, in 100 Aktien wandelbar
Stammaktien und ist auf der gleichen Basis stimmberechtigt wie 100 Stammaktien.
Dementsprechend berechtigt derzeit 1/100 einer Aktie der Vorzugsaktien der Serie A zu einer Stimme (entspricht
auf eine Stimme pro APE). Zum 8. Februar 2023 waren [9.298.497] Vorzugsaktien der Serie A im Umlauf
im Umlauf, von denen alle [9.298.497] Aktien durch [929.849.612] APEs vertreten waren.
Sowohl der Aktienerhöhungsvorschlag als auch der umgekehrte Split-Vorschlag unterliegen gegenseitigen Konditionen
die Zustimmung des anderen, so dass die Zustimmung beider Vorschläge erforderlich ist, damit jeder von ihnen annehmen kann
Wirkung. Nach Inkrafttreten des umgekehrten Aktiensplits beträgt jeder APE, der derzeit einem Hundertstel entspricht
Beteiligung am Gegenwert von 100 Stammaktien bei Umwandlung jeder Aktie der Serie A
Vorzugsaktien (oder eine Stammaktie für jedes APE) stellen einen Anteil von 1/100 an 10 dar
Stammaktien (oder 1/10 (0,10) einer Stammaktie für jedes APE). Wenn beide
Der Aktienerhöhungsvorschlag und der umgekehrte Split-Vorschlag werden jeweils genehmigt und umgesetzt
und ausstehender Anteil der Vorzugsaktien der Serie A, der zuvor in 100 Aktien von umgewandelt werden konnte
Stammaktien werden automatisch vollständig umgewandelt, ohne dass die Inhaber etwas unternehmen müssen
zehn (10) Stammaktien angepasst (wodurch jedes APE automatisch in umgewandelt wird).
der Split bereinigt 0,10 einer Stammaktie) und die Vorzugsaktien der Serie A (und APEs) werden es tun
aufhören zu existieren.
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INHALTSVERZEICHNIS
Aktueller Status
100 APEs = 1 Vorzugsaktie der Serie A = 100 Stammaktien
1 APE = 1 Stammaktie
Nach Genehmigung der Vorschläge zur Änderung der Charta
100 APEs = 1 Vorzugsaktie der Serie A = 10 Stammaktien
1 APE = 1/10 einer Stammaktie