Paion: Daten / Fakten / Nachrichten / Meinungen
Seite 729 von 791 Neuester Beitrag: 04.12.24 11:22 | ||||
Eröffnet am: | 08.12.16 20:02 | von: Kassiopeia | Anzahl Beiträge: | 20.763 |
Neuester Beitrag: | 04.12.24 11:22 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 5.585.306 |
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Paion selbst braucht ja auch Vorlaufzeit. Da sollte spätestens morgen bekannt sein, ob übermorgen Bericht und Telko kommen.
PAION AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
27.09.2023 / 18:20 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die PAION AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)
Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 29.09.2023
Ort: https://www.paion.com/de/medien-investoren/...orcenter/finanzberichte
Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 29.09.2023
Ergänzend zur Veröffentlichung des Berichtes führt PAION am Freitag, den 29. September 2023 um 10:00 Uhr MESZ (9:00 Uhr BST) eine öffentliche Telefonkonferenz (in englischer Sprache) durch, in der der Vorstand der PAION AG über das Finanzergebnis und über die wesentlichen Entwicklungen der ersten sechs Monate 2023 informieren sowie ein Update zu den Projekten und zur strategischen Ausrichtung geben wird.
Zur Teilnahme an der englischen Telefonkonferenz um 10 Uhr wählen Sie bitte aus
. Deutschland +49 (0) 30 3001 90612,
. Großbritannien +44 (0) 33 0551 0200,
. alle anderen Ländern: bitte die UK Nummer wählen
Geben Sie nach der Anforderung das Passwort "PAION" an. Parallel zur Telefonkonferenz wird eine Präsentation per Webcast zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme klicken Sie bitte auf den folgenden Link: https://streamstudio.world-television.com/CCUIv3/...wser=ns-0-1-0-0-0
Erstveröffentlichung: 25. September 2023 https://doi.org/10.1002/ccr3.7970
Shingo Narumi, Yusuke Ishida, Sae Igarashi, Shunya Sekiguchi, Aya Kawachi, Mikiko Tomino
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/ccr3.7970
Klinische Kernaussage
Remimazolam ist ein neues Benzodiazepin-Beruhigungsmittel und hat die Eigenschaft, nur minimale Auswirkungen auf die Durchblutung zu haben. Dieser Fall deutet darauf hin, dass es als Option für die Anästhesiebehandlung von Patienten mit eingeschränkter Herzfunktion in Betracht gezogen werden kann.
Einige Patienten, die sich einer Herzoperation unterziehen, haben eine eingeschränkte Herzfunktion, was das Anästhesiemanagement aufgrund einer schweren Hypotonie zum Zeitpunkt der Narkoseeinleitung oft erschweren kann. Daher ist es wichtig, Medikamente auszuwählen, die eine minimale Kreislaufdepression verursachen. Auf der anderen Seite wurde im Jahr 2020 die Verwendung von Remimazolam, einem kurzwirksamen Benzodiazepin-Beruhigungsmittel, in Japan zugelassen, und die Berichte über seine Verwendung bei verschiedenen Patienten haben zugenommen. Dieses Medikament hat die Eigenschaft, nur minimale Auswirkungen auf den Kreislauf zu haben. Wir berichten hier über die sichere Anwendung von Remimazolam in der Anästhesiebehandlung eines Patienten mit eingeschränkter Herzfunktion, bei dem eine Angina pectoris diagnostiziert wurde. Bei dem Patienten handelte es sich um einen 73-jährigen Mann, der für eine Koronararterien-Bypass-Operation (CABG) vorgesehen war. Remimazolam wurde zur Sedierung während der Narkoseeinleitung eingesetzt. Während der Operation gab es keine signifikanten hämodynamischen Veränderungen und der Patient blieb in einem stabilen kardiovaskulären Zustand. Unser vorliegender Fall deutet darauf hin, dass Remimazolam als Option für das Anästhesiemanagement bei Patienten mit eingeschränkter Herzfunktion in Betracht gezogen werden kann.
3 DISKUSSION
In unserem vorliegenden Fall zeigte die Patientin eine verminderte Herzfunktion, von der angenommen wurde, dass sie durch eine Koronararterienstenose verursacht wird, und daher wurde der Hämodynamik des Patienten während der Narkoseeinleitung große Aufmerksamkeit geschenkt. Daher war es notwendig, während der Narkoseeinleitung Anästhetika mit minimaler Kreislaufdepression zu wählen, um einen Kreislaufkollaps zu vermeiden. Eine sorgfältige Bestimmung der Dosierung der Anästhetika war ebenfalls erforderlich. Gleiches galt für die Verabreichung von Analgetika. Kürzlich wurde in Japan ein kurzwirksames Benzodiazepin namens Remimazolam zugelassen.1 Dieses Medikament hat eine kürzere Halbwertszeit als Midazolam, das ebenfalls ein Benzodiazepin ist, hat aber den Vorteil eines schnelleren Wirkeintritts und ermöglicht die Beurteilung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins von Bewusstsein mittels Elektroenzephalographie.3, 4 In unserem vorliegenden Fall wurde die Narkosetiefe anhand von PSI-Werten bewertet (Abbildung 1). Der PSI ist ein Parameter einer Vierkanal-Elektroenzephalographie-abgeleiteten Variablen, die zur Beurteilung der Narkosetiefe verwendet wird. Ein PSI-Wert von 25–50 zeigt einen adäquaten Hypnosezustand an, und ein Wert von 100 zeigt einen vollständig wachen Zustand an.5 Während der Operation wurde die angemessene Narkosetiefe eingehalten. Ein weiterer Vorteil dieses Medikaments ist, dass es im Gegensatz zu Propofol keine Gefäßschmerzen verursacht.4 Vor der Zulassung von Remimazolam wurde häufig eine intravenöse Vollnarkose mit Propofol zur Sedierung während der Operation eingesetzt. Propofol hat jedoch eine starke durchblutungsunterdrückende Wirkung,6 Dies erschwert die Anwendung bei Patienten mit eingeschränkter Herzfunktion, was auf einen Nachteil hinweist. Auf der anderen Seite wurde berichtet, dass Remimazolam weniger Kreislaufdepressionen verursacht, und seine Verwendung hat die Aufrechterhaltung einer stabilen Kreislaufdynamik auch bei Patienten mit Herzinsuffizienz ermöglicht.7-9 In unserem vorliegenden Fall wurde das Kreislaufmanagement mit FloTrac durchgeführt, um Variablen wie Herzzeitvolumen und SVV kontinuierlich zu überwachen, und sowohl das Herzzeitvolumen als auch das SVV zeigten stabile Werte ohne Kreislaufversagen. Unser vorliegender Fall zeigt, dass die Anwendung von Remimazolam bei der Anästhesiebehandlung von Patienten mit eingeschränkter Herzfunktion, die sich einer Herzoperation unterziehen, wirksam ist. Und eine Studie, in der die Inzidenz von intraoperativem Erwachen und Körperbewegungen bei der Anästhesiebehandlung von Remimazolam und Propofol verglichen wurde, ergab keine signifikanten Unterschiede in der Inzidenz dieser Ereignisse. Dies deutet darauf hin, dass Remimazolam eine angemessene Narkosetiefe beibehält.10 Darüber hinaus deuten neuere Berichte darauf hin, dass das Anästhesiemanagement mit Remimazolam im Vergleich zu Propofol die chirurgische Stressreaktion und die Auswirkungen von Anästhetika auf die Atemfunktion reduziert und bei der Reduzierung von anästhesieassoziierten Nebenwirkungen überlegen ist.11 Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Remimazolam die Inzidenz von postoperativem Delir potenziell verringert.12 Es wird angenommen, dass seine Verwendung bei Patienten mit Atemwegsanomalien und älteren Patienten mit hohem Risiko für postoperatives Delir wirksam ist.
4 FAZIT
Remimazolam könnte sicher in der Anästhesiebehandlung eines Patienten mit eingeschränkter Herzfunktion eingesetzt werden.
kommuniziert?
Damit hätte es keine Spekulationen gegeben und es wäre Ende September. Das wäre nur rein logisch.
Oder fehlt es den Herren an Logik? Nur noch ernüchterndes Kopfschütteln bei dieser ständigen Farce.von Paion
Dass Wirtschaft ein dynamischer Prozess ist und nicht alles exakt vorhersagbar, scheint für manchen unvorstellbar zu sein.
Nun schlummern weitere 5000 Aktien bei mir…morgen bitte keine Bad News und bitte KONKRETES !
ganz genau und paion hat das auch schon bereits am 30.08.2023 kommuniziert...
Dabei wurde berichtet, dass sich die Byfavo® Umsätze in Q1 2023 gegenüber dem Vorquartal um fast 70% und im letzten Quartal Q2 2023 gegenüber Q1 2023 dann sogar verdoppelt haben.
Aber eigentlich fing der richtige Umsatz erst am 1.7. mit der einfacheren Erstattung in den USA an.
Dazu leider nur Kurzsedierung ..an die AA traut sich NOCH keiner ran.
mittlerweile sollte paion auch mit der fda geklärt haben, welche möglichkeiten es bei der zulassung von aa in usa gibt.
Und in der DGAP News steht übrigens auch nichts von der Telko....ich habe die Information somit nur von Herrn Penner erhalten. Hier will man ggf. den Kreis klein halten.
Inhaltlich steht da auch nur noch was von Projekten und nicht mehr von Ausblick auf das restliche Jahr.
Also erwarte mal nicht zu viel vom dem Termin....
Kann mir auch gut vorstellen, dass sie den Termin gerne verschoben hätten....aber nachdem wohl sehr viele Herrn Penner angeschrieben haben, werden sie es doch dabei gelassen haben...
natürlich alles nur Spekulation....
auch aus meiner sicht abschließend zur kommunikation....
unter beachtung der gesetzlichen regelungen hat die paion ag durchgängig "geliefert".
wichtig ist dabei auch, dass die meldungen / berichte gelesen und im kontext eingeordnet werden.
beispiel:
q1 bericht
Rückmeldungen zur Nutzung der Produkte deuten unverändert auf eine gute
Marktakzeptanz hin. So verzeichnete PAION auch zu Jahresbeginn 2023
positive Rückmeldungen von Kunden über die Erfahrungen insbesondere mit
Remimazolam.
q2 bericht
Rückmeldungen zur Nutzung der Produkte deuten unverändert auf eine gute Marktakzeptanz hin. So verzeichnete PAION seit Jahresbeginn 2023 positive Rückmeldungen von Kunden über die Erfahrungen mit (jetzt die für mich eindeutige hinzugefügte passage) PAION’s Produkten, welche sich in den letzten Wochen auch zunehmenden in Produktumsätzen bemerkbar gemacht haben.
und hierzu werden morgen keine konkreten zahlen kommen (da q3 bericht).
das ist dann keine schlechte kommunikation.
und die hier durchgeführten recherchen, insbesondere von flavirufa, können auch nicht ohne meldung des entsprechenden partners von paion veröffentlicht werden.
auch das ist dann keine schlechte kommunikation.
in immer mehr länder europas werden paions produkte eingeführt....
läuft:)
Mundipharma reicht Anästhetikum Anerem für neue Indikation in Japan ein
28. September 2023
Mundipharma teilte am 27. September mit, dass es in Japan einen Antrag für sein Vollnarkosemedikament Anerem 50 mg zur intravenösen Injektion (Remimazolam) eingereicht hat, um es in der "Sedierung während der Untersuchungen und Verfahren in der gastrointestinalen Endoskopie" zu verwenden. Anerem,...
https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/...n-japan-bekannt/1908267
In Japan stehen noch reichlich Meilensteine aus. Kommt 2024 hinzu...
Läuft:) immer besser.....