OLG München: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht!
Also das Urteil OLG München vom ..August.. 2018
Wird facebook 30 Tage Frist gegeben dem Urteil zu folgen sonst ..... zahlen
Beim nächsten ähnlich gelagerten Fall landet es zunächst wieder vorm Landgericht.
Die Anwälte werden sich auf vergangene Urteile beziehen.
Der Eine auf z.B OLG München und der andere OLG Karlsruhe oder Hamm , usw.
Ist der Fall unklar und/oder geht in Revision, dann geht zum zuständigen OLG
Und dann wird wieder Einzelfall behandelt.
Genau das wird ja von den Juristen bemängelt. (#22)
Nur, wie will man das ändern?
Problem ist halt das Abgrenzen von Meinungsfreiheit und Hetze, Beleidigung usw.
denn
https://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung
Was hat facebook bezaht?
Dann nenn doch mal eine Zahl!
Das trifft auch beim Artikel 10 GG zu: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Wenn dem nich so wäre, könnte ja die Post oder der Nachbar von Gegenüber einfach mal so die Briefe öffnen und diese lesen? Nein, das ist verboten!
Oder ein anderes Beispiel, der Artikel 13 GG: (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Könnte ja sonst jeder in Deinen Garten (sofern Du einen haben solltest) kommen und dort seinen Grill aufbauen und nach Belieben Partys feiern! ;-)
Du siehst, es macht durchaus Sinn und ist auch richtig und wünschenswert, dass die im GG definierten Grundrechte für die ganze Gesellschaft gelten - also auch untereinander beim Miteinander!
"nicht entspannt zurücklehnen. Das kann am Ende dann doch sehr teuer werden, so etwas zu ignorieren. "
Also steht da kein Betrag im Raum?
was ich in #28 angeführt hatte.
Nur auf das konkrete Urteil bezogen, muss FB handeln.
Beim nächsten Mal könnte es anderes aussehen .
Eine einstweilige Verfügung ist ein (Vorab)Urteil. Solange diese (die einstweilige Verfügung) besteht, ist sie mit einem Urteil vergleichbar.
€, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder einer Ordnungshaft von bis zu
sechs Monaten untersagt, ..."
So viel also zum angezweifelten Konjunktiv ... "von bis zu .."
An dieser Stelle noch einmal der Link:
https://www.heise.de/downloads/18/2/4/9/6/2/1/7/18_W_1294_18.pdf
https://www.juraforum.de/lexikon/grundrechte-drittwirkung-der
nix anderes hab ich in #28 geschrieben
Androhung von Zwangsgeld, aber in Bezug nur zu diesem Urteil.
Problem, wie wird der nächste Fall gewertet?
Nach OLG München oder Karlsruhe?
Das ist die Misere. So einfach in das Ganze nicht.
Die Sorgfaltspflicht des Betreibers bleibt unberührt, soll heißen, der m u s s evtl. eingreifen.