OLG München: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht!


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Neuester Beitrag: 07.09.18 18:45
Eröffnet am:07.09.18 09:29von: 007_BondAnzahl Beiträge:43
Neuester Beitrag:07.09.18 18:45von: The_HopeLeser gesamt:7.593
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22261 Postings, 5184 Tage The_HopeEinzelfall natürlich

 
  
    #26
07.09.18 13:34
#23 Unsinn  

6794 Postings, 2991 Tage 007_Bond@the_hope

 
  
    #27
1
07.09.18 13:40
siehe #22

Habe es extra fett markiert und sogar noch unterstrichen!
 

22261 Postings, 5184 Tage The_Hopejaa Ordnungsmittel

 
  
    #28
07.09.18 13:44
Aber nicht generell, ist am konkreten Urteil gebunden.

Also das Urteil OLG München vom ..August.. 2018

Wird facebook 30 Tage Frist gegeben dem Urteil zu folgen sonst .....  zahlen

 

6794 Postings, 2991 Tage 007_Bond@lucky

 
  
    #29
1
07.09.18 13:44
Beleidigungen gelten hier nur bedingt, insbesondere dann, wenn Beleidigungen wechselseitig begangen werden, hebt sich das i. d. R. wieder auf (vgl. § 199 StGB / "Wechselseitig begangene Beleidigungen").
 

22261 Postings, 5184 Tage The_HopeKlartext

 
  
    #30
07.09.18 14:03
So wie ich es verstehe (ohne Gewähr)

Beim nächsten ähnlich gelagerten Fall landet es zunächst wieder vorm Landgericht.

Die Anwälte werden sich auf vergangene Urteile beziehen.

Der Eine auf z.B OLG München und der andere OLG Karlsruhe oder Hamm , usw.

Ist der Fall unklar und/oder geht in Revision, dann geht zum zuständigen OLG

Und dann wird wieder Einzelfall behandelt.

Genau das wird ja von den Juristen bemängelt. (#22)

Nur, wie will man das ändern?

Problem ist halt das Abgrenzen von Meinungsfreiheit und  Hetze, Beleidigung usw.

denn

https://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung  

22261 Postings, 5184 Tage The_Hopenochmal #22 konkret

 
  
    #31
07.09.18 14:18
"Zwar verstoße das Netzwerk mitunter gegen gerichtliche Entscheidungen, dies habe dann aber Ordnungsmittelverfahren zur Folge"

Was hat facebook bezaht?

Dann nenn doch mal eine Zahl!

 

6794 Postings, 2991 Tage 007_BondAlso ich sehe mich durch

 
  
    #32
2
07.09.18 14:29
das Urteil des OLG München vollständig bestätigt. Die gleiche Meinung hatte ich hier früher schon häufiger vertreten. Es sollte doch eigentlich selbstverständlich sein, dass man (auch als Unternehmen) nicht gegen Grundrechte verstoßen darf. Hierauf basieren natürlich auch noch ganz andere Dinge, wie z. B. Diskriminierung, Ungleichbehandlung ( z. B. wenn Frauen in einem Betrieb bei gleicher Position weniger Geld erhalten als Männer), etc. ...

Das trifft auch beim Artikel 10 GG zu: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Wenn dem nich so wäre, könnte ja die Post oder der Nachbar von Gegenüber einfach mal so die Briefe öffnen und diese lesen? Nein, das ist verboten!

Oder ein anderes Beispiel, der Artikel 13 GG: (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Könnte ja sonst jeder in Deinen Garten (sofern Du einen haben solltest) kommen und dort seinen Grill aufbauen und nach Belieben Partys feiern! ;-)

Du siehst, es macht durchaus Sinn und ist auch richtig und wünschenswert, dass die im GG definierten Grundrechte für die ganze Gesellschaft gelten - also auch untereinander beim Miteinander!

 

6794 Postings, 2991 Tage 007_Bondzu #31: Frag den Anwalt, frag Facebook

 
  
    #33
1
07.09.18 14:30
Woher soll ich bitteschön wissen, was sie bezahlt haben??  

22261 Postings, 5184 Tage The_Hopesorry Bond

 
  
    #34
07.09.18 14:37
Du schreibst in #20

"nicht entspannt zurücklehnen. Das kann am Ende dann doch sehr teuer werden, so etwas zu ignorieren. "

Also steht da kein Betrag im Raum?

 

6794 Postings, 2991 Tage 007_BondDu weißt, was ein Konjunktiv ist?

 
  
    #35
1
07.09.18 14:40
Ja? Dann lies den Satz noch einmal.  

6794 Postings, 2991 Tage 007_BondEs können ein paar hunderttausend Euro sein,

 
  
    #36
1
07.09.18 14:46
aber es ist auch möglich, dass dem Geschäftsführer dann eine Ordnungshaft droht. Das obliegt dem jeweiligen Gericht. Wahrscheinlich  wird beim ersten Verstoß nicht unbedingt das höchste ausgeurteilte Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft, ausgesprochen werden - man weiß es eben nicht.  

22261 Postings, 5184 Tage The_HopeDas Gericht hier OLG

 
  
    #37
07.09.18 14:47
macht kein -kann - hätte- könnte-

was ich in #28 angeführt hatte.  
Nur auf das konkrete  Urteil bezogen, muss FB handeln.
Beim nächsten Mal könnte es anderes aussehen .  

6794 Postings, 2991 Tage 007_BondDu sprachst davon, was wäre, wenn FB gegen die

 
  
    #38
1
07.09.18 15:24
Einstweilige Verfügung verstoßen würde.

Eine einstweilige Verfügung ist ein (Vorab)Urteil. Solange diese (die einstweilige Verfügung) besteht, ist sie mit einem Urteil vergleichbar.  

6794 Postings, 2991 Tage 007_BondIm PDF-Dokument steht (siehe Seite 2):

 
  
    #39
07.09.18 15:44
"Der  Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000
€, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder einer Ordnungshaft von bis zu
sechs Monaten untersagt, ..."

So viel also zum angezweifelten Konjunktiv ... "von bis zu .."

An dieser Stelle noch einmal der Link:

https://www.heise.de/downloads/18/2/4/9/6/2/1/7/18_W_1294_18.pdf  

25196 Postings, 8797 Tage modDrittwirkung von Grundrechten

 
  
    #40
2
07.09.18 17:38

22261 Postings, 5184 Tage The_Hope#39 joo

 
  
    #41
07.09.18 18:10

nix anderes hab ich in #28 geschrieben

Androhung
von Zwangsgeld, aber in Bezug nur zu diesem Urteil.

Problem, wie wird der nächste Fall gewertet?

Nach OLG München oder Karlsruhe?

Das ist die Misere. So einfach in das Ganze nicht.

Die Sorgfaltspflicht des Betreibers bleibt unberührt, soll heißen, der m u s s  evtl. eingreifen.

 

6794 Postings, 2991 Tage 007_BondWichtigster Satz im verlinkten Beitrag von mod

 
  
    #42
07.09.18 18:37
"Somit ist im Sinne der mittelbaren Drittwirkung das Grundgesetz als eine Wertordnung anzusehen." Genau so ist es!  

22261 Postings, 5184 Tage The_Hope#42 und?

 
  
    #43
07.09.18 18:45
steht genau so in meine  #7

OLG Karlsruhe.

Mittelbar nicht unmittelbar. Bitte nochmal #7 lesen.

 

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