OLG München: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht!
Mit der einstweiligen Verfügung vom 27. August erklärt das OLG eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Netzwerks für nichtig, in dem dieses sich das Recht vorbehält, Kommentare zu löschen, wenn sie nach interner Auffassung gegen die erklärten Nutzungsbedingungen "oder unsere Richtlinien" verstoßen (Az.: 18 W 1294/18).
https://www.heise.de/newsticker/meldung/...-bei-Facebook-4156833.html
Ariva, alles klar?
noch nicht - kommt auch noch ...
Die schwierige Frage, wie weit das Recht privater Online-Unternehmen beim Löschen nutzergenerierter Beiträge geht, beschäftigt die Gerichte seit Längerem. Die bisherigen Beschlüsse fallen dabei teils nicht ganz einheitlich aus. So entschied im Juli etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass Facebook zurecht einen Kommentar als Hassrede nach den eigenen Gemeinschaftsstandards eingestuft habe....
Die Entscheidung des Portalbetreibers, den Eintrag zu löschen und den User zeitweilig zu sperren, sei auch mit Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit vereinbar, befand das OLG in diesem Fall.
/Einelfallbewertung des sozialen Netzwerks
"Eine Zensur findet nicht statt." ist der letzte Satz!
#münchen für das deutsche Hausrecht also ariva gehört nach deutschlland ?? müssen die LÖSCHER selber entscheiden von wem sie verklagt werden können ?? oder so
.anbei ** durch die Hitzewelle ist in einigen gewässern Deutschland ein Fischsterben hergegangen
https://www.google.de/...00.html&usg=AOvVaw1UiQ_gg4bXhojxRw_Adcig
http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/...n/?LISTPAGE=1149727
Aus dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Art 5 GG, ergibt sich nichts anderes. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Eingriffe und entfalten zwischen Privaten, also hier zwischen dem Nutzer und facebook, nur mittelbare Wirkung. Die in diesem Fall angewandten Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von facebook berücksichtigen diese mittelbare Wirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit in angemessener Weise.
Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2018 Az. 15 W 86/18
Naja, Meinungsfreiheit muss halt nicht jedermanns Sache sein. Das ist übrigens auch Meinungsfreiheit.
In dieser Funktion zielen die Grundrechte nicht auf eine möglichst konsequente Minimierung von freiheitsbeschränkenden Eingriffen, sondern sind im Ausgleich gleichberechtigter Freiheit zu entfalten. Hierbei sind kollidierende Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so zum Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09,Rn. 32 m.w.N., NJW 2018, 1667).
(1) Die Interpretation einer Äußerung setzt die Ermittlung ihres objektiven Sinns aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums voraus. Bei der Erfassung des Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers und dem allgemeinen Sprachgebrauch in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH, Urteil vom 12.04.2016 – VI ZR 505/14, Rn. 11 m.w.N., MDR 2016, 648 f.).
https://www.heise.de/downloads/18/2/4/9/6/2/1/7/18_W_1294_18.pdf
Und gerade der letzte Abschnitt wird oftmals im Rahmen einer Moderation nicht beachtet (leider!).
dass es sehr viele Wirtschaftsflüchtlinge sind und
ihre Identität nicht endgültig geklärt ist, da sie keine Pässe
vorweisen "konnten".
In welcher Welt lebst du bloss?
Asyl im Sinne der Väter des GGs ist bekanntlich etwas anderes,
nämlich politisch Verfolgte.
oder der Ökotrophologie.
Jurastudenten, die eine starke Neigung zum deutschen Recht haben, werden bei der
liberalen Haltung des Chefs wohl kaum dabei sein.
Vielleicht irre ich mich ja auch.
Was weiss i.d.R. schon so ein Student von z.B. 21 J. vom geltenden Recht?
Das Abitur heutzutage ist doch sowieso "geschenkt".
von 2 verschiedenen OLG
Es bleibt beim Einzelfall und der laufenden Rechtsprechung.
Ariva kann sich entspannt zurücklehnen.
Der Freifahrtschein für Einige hier ist es gewiss nicht.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/...-bei-Facebook-4156833.html
Frag doch mal bei Facebook am, wie teuer sie eine solche Ordnungswidrigkeit kommt.
Kennst Du schon das Pendel, das über Facebook schwingt?
https://web.de/magazine/wirtschaft/...droht-billionen-strafe-32878880
Wer sich mit Klarnamen in einem Forum anmeldet:
1. beleidigt man einen anderen Nutzer oder gibt ihm einen Schimpfnamen...
-> evtl. Strafanzeige und Verurteilung mit Geldstrafe.
2. Einbringen Verfassungsfeindlicher Elemente in die Postings...
-> evtl. Strafanzeige u. Knast möglich.
3. Unwahrheiten oder Hetze gegen Minderheiten.
-> evtl. Strafanzeige u. Verurteilung möglich...
Das ist dann wie im echten Leben....
Meinungsfreiheit hat seine Grenzen.
Die Ordnungsmittel werden angedroht, wenn der Verurteilte dem Urteil nicht nach kommt
https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsmittel
Versehe ich jetzt mal so.
Strafe ja, aber nur wenn facebook sich quer stellt. Es bleibt bei Einzelfachbetrachtung.