OLG München: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht!


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Neuester Beitrag: 07.09.18 18:45
Eröffnet am:07.09.18 09:29von: 007_BondAnzahl Beiträge:43
Neuester Beitrag:07.09.18 18:45von: The_HopeLeser gesamt:7.592
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6794 Postings, 2991 Tage 007_BondOLG München: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht!

 
  
    #1
15
07.09.18 09:29
Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Meinungsfreiheit im Streit um Kommentare auf Internetplattformen gestärkt. Betreiber müssen dieses Grundrecht genauso hochhalten wie staatliche Stellen, haben die Richter entschieden. Die Meinungsfreiheit und die anderen grundgesetzlich geschützten Rechte gelten demnach zwar primär im Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Sie wirkten sich aber auch mittelbar auf Dritte aus – wie auf den großen "öffentlichen Marktplätzen für Informationen und Meinungsaustausch".

Mit der einstweiligen Verfügung vom 27. August erklärt das OLG eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Netzwerks für nichtig, in dem dieses sich das Recht vorbehält, Kommentare zu löschen, wenn sie nach interner Auffassung gegen die erklärten Nutzungsbedingungen "oder unsere Richtlinien" verstoßen (Az.: 18 W 1294/18).

https://www.heise.de/newsticker/meldung/...-bei-Facebook-4156833.html  

11516 Postings, 8431 Tage der boardaufpasserHeißt im Klartext:

 
  
    #2
6
07.09.18 09:58
jeder Schreiberling ist sich für sein Geschriebenes selbst verantwortlich (müsste demnach deutlich/kenntlich vom Anbieter verlautbart werden). Und solange es nicht gegen Gesetze verstösst, dürfte - gar müsste alles frei veröffentlicht werden. Macht sich jemand strafbar, verantwortet der jenige seine Tat selbst.


Ariva, alles klar?
noch nicht - kommt auch noch ...

22261 Postings, 5184 Tage The_Hopeaber genau lesen

 
  
    #3
3
07.09.18 10:14

Die schwierige Frage, wie weit das Recht privater Online-Unternehmen beim Löschen nutzergenerierter Beiträge geht, beschäftigt die Gerichte seit Längerem. Die bisherigen Beschlüsse fallen dabei teils nicht ganz einheitlich aus. So entschied im Juli etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass Facebook zurecht einen Kommentar als Hassrede nach den eigenen Gemeinschaftsstandards eingestuft habe....


Die Entscheidung des Portalbetreibers, den Eintrag zu löschen und den User zeitweilig zu sperren, sei auch mit Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit vereinbar, befand das OLG in diesem Fall.


/Einelfallbewertung des sozialen Netzwerks

 

11516 Postings, 8431 Tage der boardaufpasser? nein, steht nicht drin - also der Wortlaut gibt

 
  
    #4
4
07.09.18 10:22
es nicht her - denn das würde Zensur bedeuten - halt eine auf Umwegen ... und hätte somit nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

"Eine Zensur findet nicht statt." ist der letzte Satz!


229899 Postings, 5144 Tage ermlitzkarlsruhe

 
  
    #5
2
07.09.18 10:26
für international   gehandelt  ((wer ist Facebook??)
#münchen  für das deutsche Hausrecht   also  ariva gehört nach deutschlland ??     müssen die LÖSCHER selber entscheiden  von wem sie verklagt werden können ??    oder so    

.anbei ** durch die Hitzewelle ist in einigen gewässern Deutschland ein Fischsterben hergegangen

https://www.google.de/...00.html&usg=AOvVaw1UiQ_gg4bXhojxRw_Adcig  

22261 Postings, 5184 Tage The_Hopees bleibt schwierig

 
  
    #6
4
07.09.18 10:34
hier von Juni  2018    auch  ein  OLG -Urteil

http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/...n/?LISTPAGE=1149727
"Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" Den Nutzer, der ständig diesen Satz postete, hat Facebook zu Recht ausgeschlossen.
 

22261 Postings, 5184 Tage The_HopeDas OLG erweist auf Grundgesetz Art 5

 
  
    #7
4
07.09.18 10:37

Aus dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Art 5 GG, ergibt sich nichts anderes. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche  Eingriffe und entfalten zwischen Privaten, also hier zwischen dem Nutzer und facebook, nur mittelbare Wirkung. Die in diesem Fall angewandten Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von facebook berücksichtigen diese mittelbare Wirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit in angemessener Weise.



Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.



Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2018 Az. 15 W 86/18

 

11516 Postings, 8431 Tage der boardaufpassermir kommt es vor, als ob dir #1,2 und 4

 
  
    #8
3
07.09.18 10:49
gar nicht "schmecken" würde.

Naja, Meinungsfreiheit muss halt nicht jedermanns Sache sein. Das ist übrigens auch Meinungsfreiheit.

6794 Postings, 2991 Tage 007_BondZitat:

 
  
    #9
3
07.09.18 11:04
Den Grundrechten kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insoweit eine mittelbare Drittwirkung zu, als das Grundgesetz in seinem Grundrechtsabschnitt zugleich Elemente objektiver Ordnung aufgerichtet hat, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung haben, mithin auch das Privatrecht beeinflussen (BVerfG, Beschluss vom 23.04.1986 – 2 BvR 487/80, Rn. 25, BVerfGE 73, 261; Urteil vom 15.01.1958 – 1 BvR 400/51, Rn. 26, BVerfGE 7, 198; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 1 Rn. 54 m.w.N.).

In dieser Funktion zielen die Grundrechte nicht auf eine möglichst konsequente Minimierung von freiheitsbeschränkenden Eingriffen, sondern sind im Ausgleich gleichberechtigter Freiheit zu entfalten. Hierbei sind kollidierende Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so zum Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09,Rn. 32 m.w.N., NJW 2018, 1667).

(1)  Die Interpretation einer Äußerung setzt die Ermittlung ihres objektiven Sinns aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums voraus. Bei der Erfassung des Aussagegehalts muss die beanstandete  Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers und dem allgemeinen Sprachgebrauch in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie  darf  nicht  aus  dem  sie  betreffenden  Kontext  herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung  zugeführt  werden  (BGH,  Urteil  vom  12.04.2016  –  VI  ZR  505/14,  Rn. 11 m.w.N.,  MDR  2016,  648  f.).

https://www.heise.de/downloads/18/2/4/9/6/2/1/7/18_W_1294_18.pdf

Und gerade der letzte Abschnitt wird oftmals im Rahmen einer Moderation nicht beachtet (leider!).  

21208 Postings, 4277 Tage WeckmannMan sollte durchaus erwähnen, dass sich das der

 
  
    #10
3
07.09.18 11:26
Entscheidung zugrunde liegende Posting wohl kein Hassposting war.  

11516 Postings, 8431 Tage der boardaufpassermeinst wie hier oft geg. ossi & russlanddeutsche?

 
  
    #11
1
07.09.18 11:30

21208 Postings, 4277 Tage WeckmannNöö. Sondern gegen Asylbewerber und andere

 
  
    #12
3
07.09.18 11:33
Schutzsuchende.  

1795 Postings, 3050 Tage SackfalterJedenfalls kann

 
  
    #13
1
07.09.18 11:35
den Gutmeinenden nun ordentlich auf die Finger geklopft bzw. diesen jene geklemmt werden.

:))  

11516 Postings, 8431 Tage der boardaufpassermeinst in Ernst Schutzsuchende wie im Chemnitz?

 
  
    #14
1
07.09.18 11:36

11516 Postings, 8431 Tage der boardaufpasserm & n mal tauschen :)

 
  
    #15
07.09.18 11:37

25196 Postings, 8797 Tage modnana Weckmann, der Verfassungskenner

 
  
    #16
5
07.09.18 11:40
Informierten,  intelligenten Menschen ist ja inzwischen hinlänglich bekannt,
dass es  sehr viele  Wirtschaftsflüchtlinge sind und
ihre Identität nicht endgültig geklärt ist,  da sie keine Pässe
vorweisen "konnten".

In welcher Welt lebst du bloss?

Asyl im Sinne der Väter des GGs  ist bekanntlich etwas anderes,
nämlich politisch Verfolgte.

Clubmitglied, 61608 Postings, 5802 Tage BigSpenderHauptsache, das lesen auch die Mods hier

 
  
    #17
5
07.09.18 11:44

25196 Postings, 8797 Tage modDie nebenamtlichen Mods hier, BigSpender,

 
  
    #18
5
07.09.18 11:52
sind  u.U. Studenten z.B. der "Kommunikationswissenschaften". "Lehramt in Deutsch und Biologie"
oder der Ökotrophologie.
Jurastudenten, die eine starke Neigung zum deutschen Recht haben, werden bei der
liberalen Haltung des Chefs wohl kaum dabei sein.
Vielleicht irre ich mich ja auch.
Was weiss  i.d.R.  schon so ein Student von z.B.  21 J. vom  geltenden Recht?
Das Abitur heutzutage ist doch sowieso "geschenkt".

22261 Postings, 5184 Tage The_Hope#10 richtig

 
  
    #19
1
07.09.18 12:08
2 verschiedene Fälle, 2 verschiedene Urteile

von 2 verschiedenen  OLG

Es bleibt beim Einzelfall und der laufenden Rechtsprechung.

Ariva kann sich entspannt zurücklehnen.

Der Freifahrtschein für Einige hier ist es gewiss nicht.  

6794 Postings, 2991 Tage 007_BondFacebook konnte sich offenbar

 
  
    #20
07.09.18 12:44
nicht entspannt zurücklehnen. Das kann am Ende dann doch sehr teuer werden, so etwas zu ignorieren. Wobei das Urteil des OLG München meine vollste Zustimmung findet!  

22261 Postings, 5184 Tage The_Hope#20 wie teuer war es denn?

 
  
    #21
07.09.18 13:05
Habe es wohl überlesen.

Hast den Betrag gesehen?  

6794 Postings, 2991 Tage 007_BondAus der FAZ:

 
  
    #22
2
07.09.18 13:25
Wenn Gerichte zügig entscheiden, könnten die mit Kommentarlöschungen oft verbundenen Kontosperren deutlich vor Ablauf der üblicherweise dreißig Tage währenden Frist aufgehoben werden, sagt der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der dieses Verfahren betrieb und auch in zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen gegen Facebook klagt. Zwar verstoße das Netzwerk mitunter gegen gerichtliche Entscheidungen, dies habe dann aber Ordnungsmittelverfahren zur Folge. „Auf lange Sicht geht es darum, eine klare Rechtsprechung zu etablieren, dass Facebook keine Inhalte löschen darf, die die Meinungsfreiheit erlaubt.“ Das soziale Netzwerk sei für viele Menschen inzwischen einer der wichtigsten Orte, um von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen – dementsprechend könne dort keine „Meinungsfreiheit light“ gelten.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/...-bei-Facebook-4156833.html

Frag doch mal bei Facebook am, wie teuer sie eine solche Ordnungswidrigkeit kommt.

Kennst Du schon das Pendel, das über Facebook schwingt?

https://web.de/magazine/wirtschaft/...droht-billionen-strafe-32878880

 

38769 Postings, 6377 Tage börsenfurz1Ariva Zentrale warm anziehen...sehr warm

 
  
    #23
2
07.09.18 13:30
gut alternativ macht Ihr das Forum zu.....verdient dann aber auch nichts.....tja end oder weder.....

59475 Postings, 3835 Tage Lucky79Was ist an #1 neu...?

 
  
    #24
1
07.09.18 13:30

Wer sich mit Klarnamen in einem Forum anmeldet:

1. beleidigt man einen anderen Nutzer oder gibt ihm einen Schimpfnamen...
-> evtl. Strafanzeige und Verurteilung mit Geldstrafe.

2. Einbringen Verfassungsfeindlicher Elemente in die Postings...
-> evtl. Strafanzeige u. Knast möglich.

3. Unwahrheiten oder Hetze gegen Minderheiten.
-> evtl. Strafanzeige u.  Verurteilung möglich...

Das ist dann wie im echten Leben....

Meinungsfreiheit hat seine Grenzen.
 

22261 Postings, 5184 Tage The_HopeAlso haste keine Zahl

 
  
    #25
07.09.18 13:32
Schade.

Die Ordnungsmittel werden angedroht, wenn der Verurteilte dem Urteil nicht nach kommt

https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsmittel

Versehe ich jetzt mal so.

Strafe ja, aber nur wenn facebook sich quer stellt. Es bleibt bei Einzelfachbetrachtung.  

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