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05.03.2010
Can Can Lingerie Holding AG – Unabhängige Bewertung der ALF Group und GV-Termin
Can Can Lingerie Holding AG – Unabhängige Bewertung der ALF Group und GV-Termin
Sydney, den 5.März 2010 - Die Can Can Lingerie Holding AG (ISIN: CH0044678180 / Symbol: CCH) freut sich, bestätigen zu können, dass die letzte Bedingung im Hinblick auf den Erwerb einer 50%igen Beteiligung an ALF Group Singapore Pte Ltd (ALF Group) nun erfüllt worden ist.
Am 3.Februar 2010 hatte CCH einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb von 50 Prozent der ALF Group abgeschlossen. Die bisher noch verbliebene aufschiebende Bedingung in dieser Vereinbarung war die Erstellung einer Bewertung durch einen Sachverständigen, der von CCH akzeptiert wird. Diese Bewertung sollte für 100 Prozent der ALF Group "einen Wert von mehr als 16 Millionen Euro" (ca. 24 Mio. AUD).bestätigen. Weitere Einzelheiten im Hinblick auf diese Bewertung werden der Öffentlichkeit bis Freitag, den 12. März 2010, bekanntgegeben.
Gemäß dem schweizerischen Recht ist es erforderlich, dass diese Bewertung durch die Revisionsstelle notariell bestätigt wird und sie vor der Generalversammlung abgeliefert werden muss. Die Bewertung an sich erforderte eine detaillierte und gründliche Untersuchung von Geschäftsunterlagen verschiedener Unternehmen aus mehr als acht Jahren. Darüber hinaus beinhaltete sie eine eingehende Marktuntersuchung, um die Ergebnisschätzungen als Grundlage für die Bewertung zu überprüfen.
Angesichts der erheblichen Bedeutung der Bewertung, der Bedeutung dieser Akquisition für CCH und seine Aktionäre sowie angesichts des Wertes, die der ALF Group von einem Sachverständigen beigemessen wird, waren die Verwaltungsräte der Auffassung, dass der Abschluss dieser Bewertung in einer ordentlichen und gründlichen Art und Weise eine Verschiebung des vorgeschlagenen Termins für die Generalversammlung auf Montag, den 12. April, rechtfertigt.
Die Einladung zur Teilnahme an der Generalversammlung des Unternehmens wurde heute veröffentlicht. Die Einzelheiten zur Generalversammlung sehen wie folgt aus:
Datum: Montag, 12. April 2010
Uhrzeit: 10:45
Ort: Notariat Zürich-Altstadt, Talstrasse 11, 8001 Zürich
Dabei soll unter anderem eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage für den Erwerb von 50 Prozent an der ALF Group Singapore Pte Ltd beschlossen werden.
Die Einladung zur Generalversammlung finden Sie heute zu einem späteren Zeitpunkt auf der CCH-Website: (www.cancanholdings.com).
Über CCH
Can Can Lingerie Holding AG entwickelt, erwirbt oder investiert in innovative Unternehmen, die international tätig sind oder expandieren. Am 17. Februar 2010 meldete CCH, dass man auf der kommenden Hauptversammlung am 12.April 2010 um die Zustimmung der Aktionäre zu einer wesentlichen Änderung der Art und des Umfangs der Geschäftsfelder von CCH nachsuchen wird.
Das Management von CCH erwartet durch die neue Akquisition (50% der ALF Group Singapore Pte Ltd) ein schnelles Wachstum und glaubt, dass es angesichts der aktuellen Möglichkeiten im besten Interesse aller Aktionäre ist, die Ressourcen von CCH zur Maximierung der Rendite dieser Akquisition zu konzentrieren. Dazu könnte auch die Ausübung der Option zum Kauf der verbleibenden 50 Prozent der ALF Group umfassen, die man noch nicht besitzt.
Nach Abschluss des Aktienkaufvertrages durch die Aktionärszustimmung zur ALF Group Akquisition werden CCH 50 Prozent eines der größten Finanziers von Rechtsstreitigkeiten in Australien gehören, der ebenfalls Dienstleistungen im Bereich Unternehmensrestrukturierung, Finanzierungen sowie Eigen- und Fremdkapital-Lösungen anbietet. Darüber hinaus ist die ALF Group auch ein Käufer von notleidenden Vermögenswerten.
Auf der nächsten Generalversammlung ist eine Änderung des Firmennamens in ALF Group Holdings AG geplant, um die Aktivitäten des Unternehmens besser widerzuspiegeln.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Can Can Lingerie Holding AG
77-79 Anzac Parade
Sydney, NSW, 2033
Australien
Tel.: +61 2 9663 2842
Website: www.cancanholdings.com
eMail: info@cancanholdings.com
public eye CONSULTING BUSCHE
Karsten Busche
Managing Director
Tel.: +49 30 43 05 89 22
eMail: info@publiceye-consulting.com
Montag, den 12. April 2010, 10.45 Uhr, auf dem Notariat Zürich-Altstadt, Talstrasse 11, 8001 Zürich
Traktanden
1. Konstituierung der Generalversammlung
2. Jahresrechnung 2009, Bericht der Revisionsstelle
Antrag Verwaltungsrat: Die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2009 sei zu genehmigen.
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses
Antrag Verwaltungsrat: Das Bilanzergebnis 2009 sei auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates
Antrag Verwaltungsrat: Dem Verwaltungsrat sei für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Verwaltungsrates
Antrag Verwaltungsrat: Es seien die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Amtsdauer von einem Jahr zu wieder zu wählen.
6. Wahl der Revisionsstelle
Antrag Verwaltungsrat: Es sei die Ferax Treuhand AG, Zürich für die Amtsdauer von einem Jahr wieder zu wählen.
7. Ordentliche Kapitalerhöhung
Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung um CHF 800'000.- unter folgenden Bedingungen:
a) Erhöhungsbetrag: Fr. 800'000,-
b) Darauf zu leistende Einlagen: 100%
c) Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien: 80'000’000 Inhaberaktien zu Fr. 0.01
d) Vorrechte einzelner Kategorien: keine
e) Ausgabebetrag: CHF 0.01
f) Beginn der Dividendenberechtigung: 1. Januar 2011
g) Art der Einlagen: durch Sacheinlage von 100 Aktien der ALF Group Singapore Pte Ltd im Wert von CHF 800'000,-, für 80'000'000 Inhaberaktien zu CHF 0.01
h) Bezugsrechte: Die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre werden ausgeschlossen.
8. Genehmigte Kapitalerhöhung
Der Verwaltungsrat beantragt die Schaffung von genehmigtem Kapital im Betrag von CHF 325'000,-- unter folgenden Bedingungen:
a) Maximalbetrag: Fr. 325'000.--
b) Darauf zu leistende Einlagen: 100%
c) Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien:
höchstens 32’500'000 Inhaberaktien zu Fr. 0.01
d) Vorrechte einzelner Kategorien: keine
e) Ausgabebetrag: vom Verwaltungsrat bei der Ausgabe festzulegen
f) Beginn der Dividendenberechtigung: vom Verwaltungsrat festzulegen
g) Art der Einlagen: vom Verwaltungsrat festzulegen
h) Bezugsrechte: Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien (1) für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch, (2) zur Finanzierung des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder (3) für die Beteiligung von Mitarbeitern verwendet werden sollen. Akten, für welche Bezugsrechte nicht ausgeübt werden, sind interessierten Aktionären oder Dritten zuzuteilen.
9. Statutenänderung Genehmigtes Kapital
Der Verwaltungsrat beantragt, die Statuten durch folgenden neuen Art. 3a zu ergänzen:
„Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 12. März 2012 das Aktienkapital im Maximalbetrag von Fr. 325'000.00 durch Ausgabe von höchstens 32'500’000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je Fr. 0.01 zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien (1) für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch, (2) zur Finanzierung des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder (3) für die Beteiligung von Mitarbeitern verwendet werden sollen. Akten, für welche Bezugsrechte nicht ausgeübt werden, sind interessierten Aktionären oder Dritten zuzuteilen.“
10. Statutenänderung Firma und Zweck
Der Verwaltungsrat beantragt die Firma der Gesellschaft in ALF Group Holdings AG zu ändern und damit Art. 1 der Statuten wie folgt anzupassen:
„Unter der Firma ALF Group Holdings AG besteht mit Sitz in Baar, ZG, auf unbestimmte Dauer eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. OR.“
Der Verwaltungsrat beantragt den Zweck der Gesellschaft zu ändern und damit Art. 2 der Statuten wie folgt anzupassen:
„Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Zutrittskarten
Die Aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen, oder sich vertreten lassen wollen, können die Zutrittskarte bei Dr. Martin Grossmann, Seefeldstrasse 45, 8032 Zürich, schriftlich anfordern. Eingang bis 6. April 2010, unter Beilage einer gehörig unterzeichneten Depotbankbescheinigung über den Besitz der Aktien mit Angabe der Anzahl der Aktien. Personen ohne Zutrittskarten haben keine Teilnahmeberechtigung.
Vollmachtserteilung
Vertreter von Aktionären haben die Originalzutrittskarte des vertretenden Aktionärs, eine schriftliche Vollmacht des vertretenen Aktionärs sowie eine Depotbankbescheinigung über ihre eigenen Aktien vorzuweisen. Vertretung ist nur durch andere Aktionäre möglich.
Depotvertreter
Die dem Schweizerischen Bankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbemässige Vermögensverwalter sind verpflichtet, der Gesellschaft bis spätestens 6. April 2010 Anzahl, Nennwert und Nummer der Zutrittskarte der von ihnen vertretenen Aktien bekanntzugeben.
Sonst würde man sie wohl nicht auf dem Notariat abhalten!
Ist halt ein Schweizer Pennystock!
Wo ist der Geschäftsbericht 2008 und die Bilanz 2008?
Notariat ist kostengünstig.
Annual Report incl. Bilanz wird es zur GV geben (müssen).
...
Das heißt jetzt wohl das die "alten" Aktien auch auf das Niveau erstmal abstürzen oder?
http://www.ariva.de/chart/...year&secu=101637335&boerse_id=17
Da hat es sehr viel Aktionäre, und die GV's finden auch nicht im einem Notariat statt.
Uebrigens Zahlen und Geschäftsbericht muss man spätestens 20 Tage vor der GV den Aktionären zur Verfügung stellen. Warten wir mal ab, was da kommt, und ob es auf der HP veröffentlicht wird!
2) Wieso geht es trotz Ankündigung der GV mit dem Kurs bergab?
Jede Schweizer AG ist verpflichtet einmal im Jahr eine ordentliche GV abzuhalten und die Zahlen und den GB zu veröffentlichen. Also nichts Spezielles!
Also bis ca. 23. März hat man noch Zeit!
Muss doch im Handelsregister Zug eingetragen werden?
Es steht ja nichts von einer Sitzverlegung!
Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung um CHF 800'000.- unter folgenden Bedingungen:
a) Erhöhungsbetrag: Fr. 800'000,-
b) Darauf zu leistende Einlagen: 100%
c) Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien: 80'000’000 Inhaberaktien zu Fr. 0.01
d) Vorrechte einzelner Kategorien: keine
e) Ausgabebetrag: CHF 0.01
f) Beginn der Dividendenberechtigung: 1. Januar 2011
g) Art der Einlagen: durch Sacheinlage von 100 Aktien der ALF Group Singapore Pte Ltd im Wert von CHF 800'000,-, für 80'000'000 Inhaberaktien zu CHF 0.01
h) Bezugsrechte: Die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre werden ausgeschlossen. "
Meinungen ?
Geht der Kurs damit wirklich auf 0,01 ?
Und warum wird 1 Aktie so günstig angesetzt ? Für wen ?
Ich habe vor trotzdem noch weiter zu halten ..
Kann ja die Verluste mit den bezahlten Steuern von Wamu wieder gut machen :-)
Lese einfach mal in der letzten Pressemitteilung.
Verkäufer akzeptiert 80 Mio. Aktien auf Bewertungsbasis 0,10 Euro pro Aktie = Bewertung 8 Mio. Euro für 50 Prozent ALF.
@Rest
M.E. kann man die GV abhalten, wo man sie will, ob Zug oder Zürich ist egal.
Immerhin ist der Kurs ja zu späterer Stunde auch schon wieder ein wenig gestiegen.
Also bleiben wir weiter investiert.
Wenn wir in einem Jahr bei 1 Euro sind ist mir das auch recht :-)
Can Can Lingerie Holding AG ALF Group mit 24 Mio. Euro (36 Mio. AUD) bewertet
Sydney, den 9.März 2010 - Die Can Can Lingerie Holding AG (ISIN: CH0044678180 / Symbol: CCH) freut sich, den Markt im Hinblick auf mehrere wichtige Faktoren auf den neuesten Stand zu bringen, die einen erheblichen Einfluss auf CCH haben.
Am 5.März 2010 informierte CCH die Öffentlichkeit darüber, dass die letzte aufschiebende Bedingung im Hinblick auf den Erwerb von 50 Prozent der ALF Group erfüllt wurde. Dabei handelte es sich um eine Bewertung der ALF Group, die inzwischen durch eine etablierte und anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Pears Chartered Accountants, eine auf Unternehmensbewertungen spezialisierte Firma, fertig gestellt wurde.
Hauptgeschäftsführer, Alan Pears, ist ein Mitglied des Institute of Chartered Accountants in Australia (ICAA), nachdem er sich 1972 dafür qualifiziert und im Jahre 1974 seine Firma gegründet hat. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung bei Unternehmensbewertungen und nutzt diese Erfahrung im Namen seiner Geschäftskunden bei Rechtsstreitigkeiten vor dem australischen Familiengericht.
Die Einzelheiten der Akquisition sehen zusammengefasst wie folgt aus: CCH erwirbt die Hälfte der ALF Group für 8 Mio. Euro gegen Ausgabe neuer CCH-Aktien zu einem Preis von 0,10 Euro je Aktie!!!!!
Als CCH die Transaktion mit der ALF Group verhandelte, stimmte die ALF Group darin überein, den in Arbeit befindlichen Bestand und die vielen Fälle, die sich zu dieser Zeit in Verhandlung befanden, aber noch nicht finalisiert waren, bei der Bewertung auszuschließen.
Aufgrund der Anwendung dieses konservativen Ansatzes war die ALF Group der Auffassung, dass sich spätere Anhebungen der Planzahlen infolge der Verbuchung zusätzlicher Einnahmen sowie der Bestätigung von neuen Fällen mit zukünftigen Einnahmen auch in einem steigenden Aktienkurs von CCH widerspiegeln würden.
Die Aktionäre der ALF Group schlussfolgerten, dass sie keine Nachteile davon hätten, wenn sie den in Arbeit befindlichen Bestand und wahrscheinlich daraus resultierende neue Einnahmen ausschließen würden. Darüber hinaus erachteten die Aktionäre der ALF Group einen Basispreis von 0,10 Euro je Aktie - basierend auf der zu dieser Zeit bekanntgegebenen EBIT-Prognose von rund 3 Mio. Euro - als fairen Wert für beide Parteien.
Der Gutachter ermittelte nun eine Bewertung von 36 Mio. AUD, was basierend auf dem heutigen Wechselkurs etwa 24 Mio. Euro für die gesamte ALF Group oder 12 Mio. Euro für den 50%igen Anteil, den CCH erworben hat, entspricht. Dies repräsentiert eine 50%ige Steigerung gegenüber dem Kaufpreis und entspricht einem Buchgewinn in Höhe von 4 Mio. Euro für CCH. Auf die derzeitige Bewertung gelangte man bei Verwendung eines bereinigten EBIT von 7,5 Mio. AUD (rund 5 Mio. Euro).
Der Gutachter hat zudem festgestellt, dass der Wert der ALF Group unter Berücksichtigung eines bereinigten EBIT von 10 Mio. AUD bei 49,35 Mio. AUD liegen würde. Die ALF Group hat indes ein Ergebnis von 14 Mio. AUD für das Geschäftsjahr 2010 prognostiziert. Nach der Generalversammlung und der Genehmigung der Akquisition wird sich die ausgegebene Aktienanzahl von CCH von 32,5 Mio. auf 112,5 Mio. erhöhen.
Um einen Wechsel entweder in den General Standard oder den Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse umzusetzen, gibt es eine Reihe von Herausforderungen und Aufgaben, die CCH zu erfüllen hat. Dazu zählen die Erstellung eines Wertpapierprospekts, erhöhte Berichtspflichten, ein Compliance-Plan und ein Mindestniveau des Netto-Eigenkapitals.
CCH kann bestätigen, dass es Wirtschaftsprüfer engagiert hat, um zukünftig in der Lage zu sein, die erforderlichen Prüfberichte über seine australische Tochtergesellschaft liefern zu können. Darüber hinaus hat CCH einen Entwurf für einen Compliance Plan erstellt, der derzeit überprüft wird. Außerdem befindet sich CCH aktuell in Gesprächen mit einer entsprechend qualifizierten Person, die als unabhängiger Direktor bei CCH einsteigen könnte. Im Hinblick auf das Nettovermögen wird CCH mit seiner Bilanz (nach der Akquisition) wahrscheinlich schon jetzt die diesbezüglichen Mindestanforderungen für einen Wechsel in den Prime Standard erfüllen.
Auf grüne Zeiten, bin noch voller Hoffnung........
Newsflow ist vorhanden, gefällt mir sehr gut.....
;-))
mfg, ice
Ein schweizer Luftschloss ist Can nicht, dies hat sie uns in den vergangenen Monaten bereits bewiesen...
ich bin von can überzeugt, seid es ihr auch?
mfg, Can Aktionär ice