Maier&Partner (655280)
nachdem hier keiner mehr postet, will ich einmal die Gelegenheit nutzen und meine Meinung hier kund tun.
Was habt ihr denn geglaubt nach der Aufhebung der Inso. Weit vorher war doch schon eine Kapitalerhöhung bekannt geworden, und wann kommt die.
Richtig nach der Aufhebung. Also haben viele die Chance genutzt und sind ausgestiegen. Meiner Meinung nach wird es noch einmal eine kurzfristige erholung bis zu 0,18€ geben, das ist realistisch.
Also nicht den Kopf hängen lassen und opitimistisch nach vorne schauen.
Dies ist meine Meinung
nur meine meinung!
die Weichen sind gestellt...
für den Split und den großen Topf für das neue Investment.
Damit kommt die Chance der größeren Auftragseingänge.
Die Firmenpräsentation im www sieht nun auch besser aus.
Der tel. Support hängt aber noch gewaltig.(kein AB keine Hotline)
Mit 0,18 € kompl. Einsatz wieder zurück.
30% laufen weiter und bei dieseen auf und ab hier,
sag i mir...
Mithelbeln und Hände aufhalten
Nur meine Meinung also nur beobachten nix nachmachen.
Gruß an alle hier :)
passiert nix mehr. Der November ist fast zu Ende *hust* und im Dezember gibts nur Weihnachtsmarktbesuche, Weihnachtsfeiern und Urlaub.
Ich tippe mal auf Mitte/Ende März 2012 bis sich was tut. Denke ich mal ....
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Die Gesellschaft kann nun operativ aktiv werden.
Es werden sämtliche noch nicht vorgelegten Jahresabschlüsse seit dem Jahr 2002 erstellt.
Diese werden den Aktionären gesammelt in einer nächsten Hauptversammlung vorgelegt.
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11:47 11.11.11
Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG
Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
DGAP WKN 655280 Maier + Partner AG - Fortsetzung der Gesellschaft
Beschluss Aufsichtsrat Kapitalmaßnahme Beschluss Vorstand über
Durchführung der Kapitalmaßnahme Beschluss Durchführung Schlusstermin zum
6.2.2012
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent
verantwortlich.
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DGAP
Maier + Partner AG
Fortsetzung der Gesellschaft
Beschluß Aufsichtsrat Kapitalmaßnahme
Beschluß Vorstand über Durchführung der Kapitalmaßnahme
Beschluß Durchführung Schlusstermin zum 6.2.2012
Das zuständige Registergericht am 04.11.2011 mit dem Tag der Eintragung die
Fortsetzung der Gesellschaft bekanntgegeben. Somit wurde ein weiterer auf
der außerordentlichen Hauptversammlung vom 13.05.2011 gefasster Beschluss
einge-tragen.
Nun wird die auf der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossene
Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapital-erhöhung umgesetzt. Die
Beschlüsse hierzu wurden gefasst.
Über die Durchführung und Zeichnungsfristen werden die Aktionäre separat
informiert werden.
Die Durchführung des Schlusstermins findet am 6.2.2012 statt.
Die Gesellschaft kann nun operativ aktiv werden.
Es werden sämtliche noch nicht vorgelegten Jahresabschlüsse seit dem Jahr
2002 erstellt. Diese werden den Aktionären gesammelt in einer nächsten
Hauptversammlung vorgelegt.
Alle Beschlüsse finden Sie auf www.ahv-mp.de
Reutlingen, den 11.11.11
gezeichnet Helmut Roppelt,
Vorstand Maier+Partner AG
Söderblomstr. 19/1
72762 Reutlingen
11.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Maier + Partner AG
Auchtertstraße 8
72770 Reutlingen
Deutschland
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet: www.ahv-mp.de
ISIN: DE0006552805
WKN: 655280
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); London
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Auszug aus der Einladung zur HV und das Abstimmungsergebnis dazu als Grafik
1b) Beschlussfassung über vereinfachte Kapitalherabsetzung
Es wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
Das in 8.177.500 Stückaktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft von € 8.177.500,-- mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Stückaktie, wird um € 7.768.625,-- auf € 408.875,-- herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu dem Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken (§§ 229 ff. AktG). Die Herabsetzung erfolgt im Verhältnis 20:1 durch Zusammenlegung von jeweils zwanzig Stückaktien zu einer konvertierten Stückaktie. Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Gesellschaft kann die Verwertung nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vornehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie der Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach Durchführung der Kapitalherabsetzung entsprechend zu ändern.
1c) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre
Es wird vorgeschlagen, zu wie folgt beschließen:
1. Das auf € 408.875,-- herabgesetzte Grundkapital wird gegen Bareinlagen um bis zu € 817.750,-- auf bis zu € 1.226.625,-- durch Ausgabe von bis zu 817.750 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von € 1,00 je Aktie erhöht.
2. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1 : 2 zum Bezug angeboten. Die Zeichnung und Einzahlung erfolgt auf ein Treuhandkonto. Nicht bezogene Aktien können nach Fristablauf von Altaktionären gezeichnet werden, wobei die Zuteilung dieser Aktien im Verhältnis der von diesen Aktionären ausgeübten Bezugsrechte untereinander erfolgt. Sollte es zu einer Überzeichnung kommen, wird quotal zugewiesen. Bei einer Unterzeichnung können die neuen Aktien an Investoren zu einem Preis von 1 EUR ausgegeben werden.
3. Die Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr gewinnberechtigt, in dem die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie der Durchführung festzulegen.
4. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.
5. Der Vorstand wird angewiesen, diesen Beschluss erst nach oder gleichzeitig mit der Anmeldung der Fortsetzung der Gesellschaft zum Handelsregister anzumelden.
Beschluss des Vorstandes
Der Vorstand beschließt unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 13.05.2011 beschlossenen Kapitalherab-setzungaufgrund der ihm in derselben außerordentlichen Hauptversammlung erteilten Ermächtigung, das Grundkapital um 817.750,00 EUR auf 1.226.625,00 EUR zu erhöhen, und zwar durch Ausgabe von 817.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Barzahlung zum Ausgabekurs von 1 EUR.
Die neuen Aktien sind ab 1.1. 2011 rückwirkend gewinnberechtigt.
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird nicht ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1:2 zum Bezug angeboten.
Zum Tage der Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister sind die Ausgabebeträge in voller Höhe, also insgesamt in Höhe von bis zu 817.625,00 EUR, auf ein Konto der Gesellschaft zur freien Verfügung des Vorstands zu zahlen.
Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 13. Februar 2012 die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist.
Die gesamten Kosten der Kapitalerhöhung trägt die Gesellschaft.
Karlsruhe, den 10.11.2011
Wenn ich das richtig verstehe, kann man die Aktien dann zu 1 Euro das stück evtl zeichnen oder wie ist das alles so gemeint...?