Maier&Partner (655280)


Seite 124 von 231
Neuester Beitrag: 18.02.14 09:10
Eröffnet am:29.06.05 09:47von: P.ZockerAnzahl Beiträge:6.769
Neuester Beitrag:18.02.14 09:10von: humanerLeser gesamt:504.917
Forum:Hot-Stocks Leser heute:264
Bewertet mit:
13


 
Seite: < 1 | ... | 122 | 123 |
| 125 | 126 | ... 231  >  

5298 Postings, 5277 Tage cyphytemal sehen ob die 23.000/ 0,12 auch gekauft werden

 
  
    #3076
20.06.11 14:24

999 Postings, 4998 Tage stefan8582Greenworld

 
  
    #3077
20.06.11 14:34
= Open Market....Wer sollte da freiwillig ne Stimmrechtsmitteilung abgeben????Des wäre doch etwas bescheuertOder?  

733 Postings, 4944 Tage PleiteadlerGreenworld

 
  
    #3078
20.06.11 15:01
Vielleicht soll die Beteiligung später in die Maier+Partner gehen, nach Insolvenzaufhebung??? und man wollte sicher gehen??  

60 Postings, 4938 Tage Hancock IINeue Meldung auf ahv-mp.de

 
  
    #3079
20.06.11 15:46

1839 Postings, 5256 Tage Tux72Stichtag 26.07.2011

 
  
    #3080
20.06.11 15:58
http://www.amiculum.de/Maier.html

Meldung vom 01.06.2011 lesen  

1 Posting, 4926 Tage Tracksauch den Aktionärsbrief

 
  
    #3081
1
20.06.11 16:13

17632 Postings, 5694 Tage M.Minningermm

 
  
    #3083
20.06.11 16:24
20.06.2011



Maier+Partner AG: Einreichung des Insolvenzplans an das Insolvenzgericht



Maier+Partner AG / Insolvenz

ISIN: DE0006552805




Insolvenzverwalter reicht Insolvenzplan an das Insolvenzgericht ein



Am 13. Mai 2011 wurden in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Maier+Partner AG notwendige Kapitalmaßnahmen und die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. Ein neu gewählter Aufsichtsrat hat in einer anschließenden Sitzung Herrn Helmut Roppelt, Geschäftsführender Gesellschafter der PEUS-Testing GmbH, Gaggenau, zum Vorstand bestellt. Die Beschlüsse kamen mit deutlicher Mehrheit zustande.



Durch die Zustimmung der Aktionäre zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Sanierung der Gesellschaft getroffen worden.

Der Insolvenzplan der mit dem Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Gerhard Walter abgestimmt und vereinbart wurde, wird derzeit an das Insolvenzgericht eingereicht. Dort wird der Insolvenzplan formal geprüft und für die Gläubiger zur Einsicht in der Geschäftsstelle bereitgestellt.



Das Insolvenzgericht Tübingen hat für nachträglich angemeldete Forderungen den Prüfungstermin auf den 26. Juli 2011 gelegt. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan soll in einer Gläubigerversammlung im August 2011 folgen.



Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens können insbesondere die auf der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen umgesetzt werden. Die HV-Beschlüsse liegen dem zuständigen Handelsregister zur Prüfung und Eintragung vor und derzeit ist keine Anfechtung bekannt.



Die Zustimmung zum Insolvenzplan durch die Gläubigerversammlung und Bestätigung des Insolvenzgerichts, so wie die anschließende Aufhebung des Insolvenzverfahren sind weitere wichtige und notwendige Schritte zur erfolgreichen Sanierung der Gesellschaft, um die komplette Neuausrichtung durchführen zu können.



Kontakt:



PEUS-Testing GmbH

c/o aHV Maier+Partner

z. Hd. Herrn Helmut Roppelt

Max Roth Str. 1

D-76571 Gaggenau

Tel. +49 173 3250520

Fax: +49.7225.9636.3334

info@ahv-mp.de  

733 Postings, 4944 Tage PleiteadlerDas passt

 
  
    #3084
20.06.11 16:39
mit der Meldung auf amiculum überein, was die Prüfung der nachträglichen Forderungen betrifft. Langsam wird der Kreis rund. Mir ist aber klar, dass die Personen, die dahinterstecken auch nicht alles gleich auf den Tisch legen wollen. Zudem muss das aktienrechtliche parallel zum insolvenzrechtlichen geplant und durchgeführt werden. Bei einem Cold-IPO braucht man da eine gute Koordination. So wie im Vorfeld schon die Fäden gezogen werden, kann es doch durchaus sein, dass eventuell eine Überkreuzbeteiligung bei der KE stattfindet? Vielleicht ist man auf den "Kleinaktionär" gar nicht angewiesen?  

1267 Postings, 4963 Tage ollidoder wichtigste Satz aus der Meldung ist

 
  
    #3085
20.06.11 16:45
glaub ich
"Die HV-Beschlüsse liegen dem zuständigen Handelsregister zur Prüfung und Eintragung vor und derzeit ist keine Anfechtung bekannt."

Keine Anfehtung bedeutet ja, es gibt keinen wichtigen Grund warum die Insolvenzaufhebung nicht stattfinden sollte.  

4020 Postings, 5047 Tage ManuBabyWer macht das Rennen bei der Insolvenzaufhebung

 
  
    #3086
20.06.11 16:51
MPR oder PAK?

Es bleibt spannend.  

3333 Postings, 5008 Tage daxcheckerDer Kurs sieht gerade aus wie

 
  
    #3087
20.06.11 17:07
"Zurück auf Los"  

2793 Postings, 5297 Tage denpit#3077

 
  
    #3088
20.06.11 17:15

.. wer sagt, dass die Meldung "freiwillig" kam ??

Ist es nicht vielleicht so, dass - aufgrund der Mitteilungspflicht nach §15a WpHG über Geschäfte von Führungspersonen die besagte Meldung publiziert werden musste ??

Genauer Wortlaut da: http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__15a.html

Dann zur Meldung - siehe http://www.ariva.de/Maier_Partner_655280_t223945?page=122#jumppos3066 - selbst: Da die Meldung nach  §15a WpHG kam und hier u. a. auch die Frage nach Wahrheitsgehalt/Unternehemensregister etc. kam dazu hier eingefügt der enstprechende Gesetzestext:

 

§ 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister  
Ein Inlandsemittent hat  die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende eines jeden Kalendermonats, in  dem es zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten gekommen ist, in der  in § 26 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung  nach Absatz 3 Nr. 1, vorgesehenen Weise zu veröffentlichen und  gleichzeitig der Bundesanstalt entsprechend § 26 Abs. 2, auch in  Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 Nr. 2, die  Veröffentlichung mitzuteilen. Er übermittelt die Information außerdem  unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem  Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur  Speicherung.
 
Und für den Fall, dass das Unternehmensregister selbst bzw. derern Daseinsberechtigung in Bezug auf offizielle (und vor allem seriöse) Meldungen weiterhin in Frage gestellt wird, hier noch die Erklärung des §8b HGB
 
 

 

221 Postings, 5030 Tage der_einäugige@denpit

 
  
    #3089
20.06.11 18:22
Die Gesamtzahl der Stimmrechte hat sich bei M+P aber gar nicht geändert.  

2793 Postings, 5297 Tage denpit#3089

 
  
    #3090
20.06.11 19:00
.. jetzt nicht Dein Ernst - ODER ???  

3261 Postings, 4960 Tage Chapter-11Posting #3027

 
  
    #3091
20.06.11 20:08
Seit heute glaube ich auch an solche Kurse. Besser würde ich jedoch einen langsamen Anstieg finden, als es bei S+R der Fall war.

Gute Zeiten kommen auf uns zu.


Gruß

Chapter-11  

2793 Postings, 5297 Tage denpitCh11

 
  
    #3092
20.06.11 21:46
.. mal abwarten, was uns der morgige Tag bringt. Heute war schon mal n guter Ansatz. Der Rückgang nun ja, kein Beinbruch !! Vielleicht soll ja auch nur das Chartbild lückenlos bleiben ?? Gap Freitag auf heute ! - Evtl. morgen eben schnell bei 8,9 C zumachen und dann ab der Fisch ... ???

Wer weiß, wer weiß ....

Kann mir aber gut vorstellen, dass es hier noch eine spannende (und auch lustige) Zeit werden wird.  

407 Postings, 4949 Tage pologehe40lol,

 
  
    #3093
1
20.06.11 21:53
fällt einmal der name sharedeals im tread, gibt es einen direkten "rohrkrepierer"
aber auch gut, dann kann man wieder günstig nachlegen.

nur wird hier noch einiges durcheinander gebracht. es geht erstmal um den insolvenzplan bzw. die durchführung/stattgebung einer insolvenz und danach erst um die aufhebung durch geplante maßnahmen. trotzdem scheint es eine schöne storie zu werden. bin auf jeden fall gespannt, was sich hier noch so alles entwickelt.  

17632 Postings, 5694 Tage M.Minningeraus #3083

 
  
    #3094
20.06.11 21:59
Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens können insbesondere die auf der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen umgesetzt werden. Die HV-Beschlüsse liegen dem zuständigen Handelsregister zur Prüfung und Eintragung vor und derzeit ist keine Anfechtung bekannt.




Die Zustimmung zum Insolvenzplan durch die Gläubigerversammlung und Bestätigung des Insolvenzgerichts, so wie die anschließende Aufhebung des Insolvenzverfahren sind weitere wichtige und notwendige Schritte zur erfolgreichen Sanierung der Gesellschaft, um die komplette Neuausrichtung durchführen zu können.  

492 Postings, 6513 Tage Glücksspielerbis 26. juli noch Forderungen anmelden

 
  
    #3095
21.06.11 08:57
man muss erstmal abwarten wass der 26.07. bringt. kann auch eine böse überraschung geben.  wie z. b. neuer gläubiger usw. wenn dieser termin abgeschlossen ist werden erstmal verhandlungen mit allen gläubigern geführt. also noch ein langer weg.  

17632 Postings, 5694 Tage M.MinningerDeswegen wird es auch noch

 
  
    #3096
21.06.11 09:03
eine Gläubigerversammlung geben.  

3261 Postings, 4960 Tage Chapter-11Ein

 
  
    #3097
1
21.06.11 09:10
Geschäftsmann wie Herr Roppelt wird das im Vorfeld schon längst geklärt haben. Ansonsten wäre es absurd einen Beteiligungswert in die Gesellschaft zu bringen.

Gruß

Chapter-11  

733 Postings, 4944 Tage PleiteadlerBeim 26. Juli

 
  
    #3098
2
21.06.11 09:17
handelt es sich um einen Gerichtstermin für die bereits angemeldeten Forderungen, die aber nach der Frist zur regulären Forderungsanmeldung eingegangen sind. Die Insolvenzordnung unterscheidet sich hier nicht. An die Prüfungstermin entscheidet der Richter, ob er die nachträglichen Forderungen zulässt oder nicht, damit dann auf der Gläubigerversammlung auch die Stimmrechte sicher sind.
Die Insolvenz wurde, wenn ich es richtig weiß 2005 eröffnet, wenn jetzt erst einem Gläubiger einfällt eine Forderung anzumelden, wäre diese sowieso lange verjährt.
Natürlich kann ein Gläubiger, der in diesem nachträglichen Prüfungstermin abgelehnt wird, Beschwerde einlegen und wenn die Beschwerde (dauert meistens nur ein, zwei Wochen) abgelehnt wird, kann der Gläubiger natürlich klagen (das kann natürlich Monate dauern).
So eine Klage kostet aber Geld und wenn angeblich die Hauptgläubiger schon vorneweg dem Insolvenzplan zugestimmt haben, wird der klagende Gläubiger kalkulieren müssen, ob es wirklich Sinn macht, zu klagen. In einer Gläubigerversammlung muss dann nur die Mehrheit sich für den Insolvenzplan entscheiden, dann geht es wie immer zurück zum Insolvenzgericht und der Richter dort beschließt dann die Insolvenz aufzuheben. Nach Rechtskraft (weitere 2 Wochen) ist dann die Insolvenz tatsächlich aufgehoben. In vielen Insolvenzen ist das Ergebnis der Gläubigerversammlung taggleich mit dem Beschluss des Richters, aber es kommt auf den Richter und auf monierende Gläubiger an.  

3261 Postings, 4960 Tage Chapter-11Mein

 
  
    #3099
21.06.11 09:50
Beitrag war zwar kürzer, aber das Ergebnis geht in die gleiche Richtung. Interessant wird es doch schon allemal bei der Bewertung der Vermögensanlagen inkl. Peus Solar und GWD.

Gruß

Chapter-11  

12174 Postings, 5046 Tage NEO_01noch 7 tage bis monatsende

 
  
    #3100
23.06.11 21:45

auf geht´s - norden!

 

Seite: < 1 | ... | 122 | 123 |
| 125 | 126 | ... 231  >  
   Antwort einfügen - nach oben