Maier&Partner (655280)
Meldung vom 01.06.2011 lesen
http://www.amiculum.de/Maier/13.05.2011.pdf
Maier+Partner AG: Einreichung des Insolvenzplans an das Insolvenzgericht
Maier+Partner AG / Insolvenz
ISIN: DE0006552805
Insolvenzverwalter reicht Insolvenzplan an das Insolvenzgericht ein
Am 13. Mai 2011 wurden in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Maier+Partner AG notwendige Kapitalmaßnahmen und die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. Ein neu gewählter Aufsichtsrat hat in einer anschließenden Sitzung Herrn Helmut Roppelt, Geschäftsführender Gesellschafter der PEUS-Testing GmbH, Gaggenau, zum Vorstand bestellt. Die Beschlüsse kamen mit deutlicher Mehrheit zustande.
Durch die Zustimmung der Aktionäre zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Sanierung der Gesellschaft getroffen worden.
Der Insolvenzplan der mit dem Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Gerhard Walter abgestimmt und vereinbart wurde, wird derzeit an das Insolvenzgericht eingereicht. Dort wird der Insolvenzplan formal geprüft und für die Gläubiger zur Einsicht in der Geschäftsstelle bereitgestellt.
Das Insolvenzgericht Tübingen hat für nachträglich angemeldete Forderungen den Prüfungstermin auf den 26. Juli 2011 gelegt. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan soll in einer Gläubigerversammlung im August 2011 folgen.
Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens können insbesondere die auf der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen umgesetzt werden. Die HV-Beschlüsse liegen dem zuständigen Handelsregister zur Prüfung und Eintragung vor und derzeit ist keine Anfechtung bekannt.
Die Zustimmung zum Insolvenzplan durch die Gläubigerversammlung und Bestätigung des Insolvenzgerichts, so wie die anschließende Aufhebung des Insolvenzverfahren sind weitere wichtige und notwendige Schritte zur erfolgreichen Sanierung der Gesellschaft, um die komplette Neuausrichtung durchführen zu können.
Kontakt:
PEUS-Testing GmbH
c/o aHV Maier+Partner
z. Hd. Herrn Helmut Roppelt
Max Roth Str. 1
D-76571 Gaggenau
Tel. +49 173 3250520
Fax: +49.7225.9636.3334
info@ahv-mp.de
"Die HV-Beschlüsse liegen dem zuständigen Handelsregister zur Prüfung und Eintragung vor und derzeit ist keine Anfechtung bekannt."
Keine Anfehtung bedeutet ja, es gibt keinen wichtigen Grund warum die Insolvenzaufhebung nicht stattfinden sollte.
.. wer sagt, dass die Meldung "freiwillig" kam ??
Ist es nicht vielleicht so, dass - aufgrund der Mitteilungspflicht nach §15a WpHG über Geschäfte von Führungspersonen die besagte Meldung publiziert werden musste ??
Genauer Wortlaut da: http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__15a.html
Dann zur Meldung - siehe http://www.ariva.de/Maier_Partner_655280_t223945?page=122#jumppos3066 - selbst: Da die Meldung nach §15a WpHG kam und hier u. a. auch die Frage nach Wahrheitsgehalt/Unternehemensregister etc. kam dazu hier eingefügt der enstprechende Gesetzestext:
§ 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
Ein Inlandsemittent hat die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende eines jeden Kalendermonats, in dem es zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten gekommen ist, in der in § 26 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 Nr. 1, vorgesehenen Weise zu veröffentlichen und gleichzeitig der Bundesanstalt entsprechend § 26 Abs. 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 Nr. 2, die Veröffentlichung mitzuteilen. Er übermittelt die Information außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung.
Und für den Fall, dass das Unternehmensregister selbst bzw. derern Daseinsberechtigung in Bezug auf offizielle (und vor allem seriöse) Meldungen weiterhin in Frage gestellt wird, hier noch die Erklärung des §8b HGB
Gute Zeiten kommen auf uns zu.
Gruß
Chapter-11
Wer weiß, wer weiß ....
Kann mir aber gut vorstellen, dass es hier noch eine spannende (und auch lustige) Zeit werden wird.
aber auch gut, dann kann man wieder günstig nachlegen.
nur wird hier noch einiges durcheinander gebracht. es geht erstmal um den insolvenzplan bzw. die durchführung/stattgebung einer insolvenz und danach erst um die aufhebung durch geplante maßnahmen. trotzdem scheint es eine schöne storie zu werden. bin auf jeden fall gespannt, was sich hier noch so alles entwickelt.
Die Zustimmung zum Insolvenzplan durch die Gläubigerversammlung und Bestätigung des Insolvenzgerichts, so wie die anschließende Aufhebung des Insolvenzverfahren sind weitere wichtige und notwendige Schritte zur erfolgreichen Sanierung der Gesellschaft, um die komplette Neuausrichtung durchführen zu können.
Gruß
Chapter-11
Die Insolvenz wurde, wenn ich es richtig weiß 2005 eröffnet, wenn jetzt erst einem Gläubiger einfällt eine Forderung anzumelden, wäre diese sowieso lange verjährt.
Natürlich kann ein Gläubiger, der in diesem nachträglichen Prüfungstermin abgelehnt wird, Beschwerde einlegen und wenn die Beschwerde (dauert meistens nur ein, zwei Wochen) abgelehnt wird, kann der Gläubiger natürlich klagen (das kann natürlich Monate dauern).
So eine Klage kostet aber Geld und wenn angeblich die Hauptgläubiger schon vorneweg dem Insolvenzplan zugestimmt haben, wird der klagende Gläubiger kalkulieren müssen, ob es wirklich Sinn macht, zu klagen. In einer Gläubigerversammlung muss dann nur die Mehrheit sich für den Insolvenzplan entscheiden, dann geht es wie immer zurück zum Insolvenzgericht und der Richter dort beschließt dann die Insolvenz aufzuheben. Nach Rechtskraft (weitere 2 Wochen) ist dann die Insolvenz tatsächlich aufgehoben. In vielen Insolvenzen ist das Ergebnis der Gläubigerversammlung taggleich mit dem Beschluss des Richters, aber es kommt auf den Richter und auf monierende Gläubiger an.
Gruß
Chapter-11