MAXX-TV.AG
Seite 119 von 223 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:30 | ||||
Eröffnet am: | 28.10.08 21:50 | von: Jack Power | Anzahl Beiträge: | 6.556 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:30 | von: Christinahzkn. | Leser gesamt: | 648.522 |
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(Mails bzgl Löschung in ariva lese ich schon seit geraumer Zeit nicht mehr :) werden eh 30% davon vernichtet)
Ich glaube, es ging um die Distanzierung von der Art&Weise wie eine OP-Liste veröffentlicht wurde. Wie man sieht - auch meine Beiträge werden von maxx gelöscht...
Das verstehe ich nicht ganz. Im Falle einer Löschung schickt ariva eine Kopie des in Thread gelöschten Postings an Deine Referenz-Mailbox. Dort kannst Du das Posting noch einmal nachlesen.
Ich wäre dankbar, wenn Du uns trotzdem noch mitteilen könntest, was richtig und was falsch war nach Auskunft von Boxx TV.
Ach ja, Dein Beitrag wurde von Boxx TV und nicht von Maxx TV gemeldet. Das heißt aber noch lange nicht, dass Du Dich bedanken solltest für die Aufmerksamkeit, die Dir mit dieser Löschung Deines Posts zuteil geworden ist.
Nur meine unmaßgebliche Meinung und keine Aufforderung zu irgendeiner Handlung !
Gruß von Jule
Wie kommst Du bitte darauf ? Seit über zwei Monaten haben wir nichts mehr von Maxx gehört !
Vor einigen Tagen noch der große Aufklärer, der Anzeige wegen Insolvenzverschleppung stellte.
Wurde seine Klage vielleicht abgewiesen ?
Wäre doch eigentlich eine Selbverständlichkeit, uns Mitaktionäre auf dem Laufenden zu halten
...
( Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/954_1/a20.html )
"kotiert" bedeutet nicht etwa besch...,
obwohl es die Lage z.T. gut beschreiben würde, sondern vielmehr die Handelszulassung.
Einigen aufmerksamen Lesern wird nicht entgangen sein,
das die Aktie gar nicht in der Schweiz gehandelt wird, denen sei aber gesagt, im deutschen Gesetz steht sinngemäß das Gleiche drin...
Eine Meldepflicht für Maxx bzw. einen kaufenden oder verkaufenden Großaktionär dieser kann ich daraus zumindest nicht ableiten, falls das beabsichtigt war.
Züri, Du hast mir die Frage aus dem Mund genommen.
Kataster
also kann ich Veromax alle Aktien abkaufen...vielleicht über 50%,also gehört Maxx am meisten mir und ich muß es niemandem sagen und schon garnicht melden...
Was und wem Du hier etwas sagen ist Dein Geheimnis !
"...Aktien einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, für eigene Rechnung erwirbt oder veräussert ..."
Deshalb im Übrigen auch der Zusatz,
daß das gleiche nach deutschem Recht auch gilt..
Zu Zeit siehts eher schlecht aus, aber das ist eigentlich ein guter Grundstein für einen Kurssprung.
Es gab in den letzten Wochen vermehrt Handel, obwohl keine Unternehmensmeldungen kamen.
Ich halte dies für ein Indiz für Aktivitäten hinter den Kulissen.
Ich denke aber, wenn man hier erst neu einsteigt, wenn der Kurs auf 0,002 oder 0,003 gestiegen ist, ist immer noch genug Raum für saftige Gewinne. Man könnte aber so das Risiko eine Totalverlustes eindämmen.
Das ist Maxx nicht. Sie ist ausschließlich in Berlin kotiert.
""kotiert" bedeutet nicht etwa besch...,
obwohl es die Lage z.T. gut beschreiben würde, sondern vielmehr die Handelszulassung."
Siehe oben. Sie ist in der Schweiz nicht zum Handel zugelassen.
"Einigen aufmerksamen Lesern wird nicht entgangen sein,
das die Aktie gar nicht in der Schweiz gehandelt wird,"
So weit kann ich Dir folgen. Hervorragend analysiert...
"...denen sei aber gesagt, im deutschen Gesetz steht sinngemäß das Gleiche drin..."
Und da verließen sie ihn wieder... Eine Meldepflicht für die Über- oder Unterschreitung von Stimmrechtsschwellen sieht das WpHG im Freiverkehr nicht vor. Diese gilt für geregelte Märkte.
Wenn dem nicht so wäre, hätte es ja - wenn man zumindest Deiner Theorie gefolgt wäre - in den letzten Wochen etliche Stimmrechtsmitteilungen geben müssen.
"(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5 Prozent, 10 Prozent, 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat der Gesellschaft sowie dem Bundesaufsichtsamt unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen sowie die Höhe seines Stimmrechtsanteils unter Angabe seiner Anschrift und des Tages des ..."
...........
(...Betreiben des Eigenhandels, nach § 53 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätige Unternehmen mit Sitz in einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union und auch nicht Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, sowie Unternehmen, die ihren Sitz im Inland haben und an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassen sind, sind verpflichtet, dem Bundesaufsichtsamt jedes Geschäft in Wertpapieren oder Derivaten, die zum Handel an einem organisierten Markt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen oder in den Freiverkehr einer inländischen Börse einbezogen sind...)
es bezieht sich also auch auf den Freiverkehr !
Wurden also die Besitzverhältnisse nur noch nicht gemeldet oder handelt es sich um viele Kleinaktionäre ?
Zeitpunkt: 10.02.10 06:17
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Wenn Du zitierst, dann bitte richtig.
§21, 2:
(2) Inlandsemittenten und Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, sind im Sinne dieses Abschnitts nur solche, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
Die von Dir zitierte Meldepflicht, die auch für den Freiverkehr gilt, ist dem §9 WpHG entnommen, der die Meldepflichten für "Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute mit der Erlaubnis zum Betreiben des Eigenhandels" regelt.
Ich könnte Dein Post jetzt melden und löschen lassen, da es inhaltlich falsch ist und zumindest falsche Quellenangaben suggeriert.
Zu Deiner Verteidigung unterstelle ich aber einfach mal, dass Du Dich beim zitieren der unterschiedlichen §§ schlichtweg versehen hast.
Das ist aber auch ein unübersichtliches Kuddelmuddel...
WarrenB bedankt sich gnädigst für Deinen Großmut und Dein Verständnis.
Es ist nämlich richtig,
daß ich verschiedene Textstellen und § zitiert habe.
Es ist desweiteren richtig, daß ich mmich dabei ungeschickt ausgedrückt und somit Verwirrung gestiftet habe.
Es ist zudem auch noch richtig, daß Letzteres nicht meine Absicht war.
Davon abgesehen kann ich keine Textstelle finden, in der die Beudetung für Aktien des freien Marktes ausgeschlossen wird.
Eine Meldepflicht (welcher Art auch immer, scheint es ja zu geben, denn es wurden ja zwei Aktionäre > 15% namentlich gemeldet)
Und die Kandidaten, die unter §9 fallen, dürften zumindest derzeit einen weiten Bogen um Maxx machen.
P.S: Sorry, wenn das vorhin etwas überheblich klang. War nicht böse gemeint.
Wollte BOXX nicht bald (27.11.09) bekanntgeben, wer seine Programmelemente in den USA weiter an die Kunden vertreibt. Oder werden einfach CDs gepresst und per Fahrradkurier an die Abonnenten ausgeliefert?
Damit keine Langeweile aufkommt, hier ein Link zur Zukunft des IPTV: http://www.digital-insider.de/insider/payansicht_725958.html .
Kataster
Es sollte dann aber auch im ersten Quartal klappen, aber dies ist ja nicht einmal zur Hälfte beendet !