Löschung
Was denkst Du oder Du oder vielleicht Du ?
Prüfungstermin
20.09.2019 00:00
23.08.2019 12:00
16.03.2018 00:00
25.09.2008 10:30
Zwischenbericht
25.09.2010 00:00
25.09.2010 00:00
25.09.2013 00:00
25.09.2014 00:00
18.09.2018 00:00
25.09.2018 00:00
Also in 2019 gab es keine Zwischenberichte mehr, allerdings 2 Prüfungstermine innerhalb von 4 Wochen und der 20.09.2019 war ja erst eben...…...
Ein Grund ist wohl auch das es hier um die militärische Bereiche der Firma THIELERT AG geht!
Fortan fiebert Deine Fangemeinde, zu der ich das exclusive Privileg habe, mich dazuzählen zu dürfen, fingernägelbeissend der Endabrechnung des Insolvenzverfahrens entgegen.
Dass die Schulden der Firma so ca. den Cashbestand/Assests in etwa um das 4-fache übersteigen, hält Deine Fangemeinde, zu dessen Kreis ich das Privileg habe, dazuzugehören, für eher vernachlässigbar.
Das Militär wird dagegen einschreiten! Wenn nicht die Bundeswehr Deine "Investition" schützt, wer dann?
Habe nächste Woche einen Termin bei der Pedicure. Wegen meiner Fingernägel.
Was auch immer Du für einschüchternde "Pfähle", oder sogar noch angst verbreitende "Stachel" einsetzt:
Wir stehen hinter Dir. Mit all' unserem Wissen, Können, Ausbildung und Kindeskinder.
Sei versichert, dass auch unser aller Herz brennen würde, ginge Thielert in Flammen unter.
Wer bitte, soll denn jetzt die Pediküre bezahlen? Ich wohl nicht. Du?
Nur wegen meiner FINGERnägel?
Nee, oder?
Die Spannung der Oszillation des Kurses des Titels zwischen Null und Null ist seit nunmehr 10 Jahren+ tagtäglich selbst für ausgebuffte Krimi- Profis, wie ich es nun mal bin, kaum auszuhalten. Stess pur- Adrenalin am Pumpen - nach Luft schnappend - die Lanze zielgerichtet in Angriffsstellung gegen Windmühlen gehalten .
Was ein Thriller!
Deswegen fiebert die bewundernde Gefolgschaft des Malers und Ansteichers - also auch ich - tagtäglich fingernägelkauend mit.
Ekel können höchstens Personen empfinden, welche heute immer noch im Depot sehen, welchen Preis sie für Aktie damals bezahlt haben.
Aber es soll Menschen geben, die ekeln sich vor nichts.
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 150/08
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77997 eingetragenen Thielert AG, ehemals: Helbingstraße 64-66, 22047 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Marcel Kleiss,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Albert-Einstein-Ring 11/15, 22761 Hamburg
wird dem Mitglied des Gläubigerausschusses Angela Harendt, c/o Euler Hermes Kreditversicherung, Friedensallee 254, 22763 Hamburg auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung und Auslagen folgender Vorschuss festgesetzt:
Vergütung
EUR
Zwischensumme
EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
EUR
Vorschuss
EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Nach allgemeinen Ansicht kann ihnen schon während der Dauer des Verfahrens ein Vorschuss festgesetzt werden. Gemäß § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation als Vorschuss ein Stundensatz von 300,00 EUR angemessen ist. Für 4 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 eingesehen werden.
67g IN 150/08
Amtsgericht Hamburg, 04.10.2019
Michel und Garten... Ihr seit zwei echte Käpsele. Einer intelligenter als der andere. Der Gründer des Stachels, oder auch als "Die Fachkompetenz schlecht hin" von Gartenzwergn betitelt.
Zwei User, welche mit der Realität nicht klar kommen, sich haben voll verarschen lassen und einem Traum hinterher rennen, der bald wie eine Seifenblase platzen wird. LOL
Ratu, Deine Beiträge sind eine sehr geistreiche und amüsante Bereicherung in diesem Thread. Den Zahnlocker Pinsler fehlt einfach der Geist und die Wahrnehmungsfähigkeit, um das zu erkennen.
14.09.2017
Thielert-Komplex: Langrock kippt Betrugsurteil des Landgerichts vor dem BGH
Es ist eine bemerkenswerte Wendung in einem spektakulären Komplex: Das Strafverfahren gegen den zu vier Jahren Haft verurteilten Flugzeugunternehmer Frank Thielert muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Hamburg von 2016 im Wesentlichen aufgehoben und das Verfahren dorthin zurückverwiesen.
Quelle : www.juve.de
Der Stachel sitzt! Das hat er nicht mehr hinbekommen ............
Mit Geld kann man was kaufen,mit mehr Geld Vieles,mit noch mehr Geld ALLES, oder??
DasInsolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigungder tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegendenVerfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos desAusschussmitglieds sowie seiner Qualifikation als Vorschuss einStundensatz von 300,00 EUR angemessen ist. Für 4 Stundennäher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daherfestzusetzen auf EUR.
Die ganzen Jahre seit 2008 und dann nur 4 Stunden ?
Da ist ja vielleicht alles wie am Schnürchen gelaufen, eigentlich unvorstellbar ?
n.m.M. und weiter nix, vor allem keine Handelsaufforderung der Aktien falls es mal wieder gehen sollte
Die Abwicklung der AG läuft wie am Schnürchen...
Ist es gut?
Ist es böse?
Wer kann das schon wissen, bei einer ums 4-fach überschuldete Bude?
Fingernägelbeissend fiebere ich mit #3021, wie wohl viele hier.
Dass die @GartenzwergDingsBums allerdings keine Kaufempfehlung eines seit über 10 Jahren nicht mehr handelbaren Titels propagiert, verwirrt mich gerade.
Nicht jetzt, dass nach soviel Jahren der erheiternde Therad sein Ende finden würde?
Wäre echt schade, wurden hier doch Lacher über Lacher produziert.