Löschung
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Ihr ARIVA.DE-Team
Wenn man Happys Heimatort und Namen kennt (wie klecks1) gehört nicht viel Recherche dazu, Leute gleichen Familiennamens aus dem Telefonbuch rauszusuchen und dann hier die Vornamen unters Volk zu streuen, um vorzugeben, dass man anwaltlich recherchierte Informationen zur Verfügung hat.
Einfach nur lächerlich und hochnotpeinlich noch dazu...
Du hast mich gesperrt damit ich dir keine BM schicken kann. Was ist denn das.
Wie bitte kommst du denn überhaupt da drauf das ich in irgend einer Weise etwas von dir möchte. Wo bitte hatten wir Kontakt miteinander als das du mich überhaupt erwähnst.
Du solltest nicht zuviele Horrorfilme dir ansehen und nicht zuviele brutalen Spiele spielen dann leidest du auch nicht an deinem Verfolgungswahn.
Du Vogel der Nacht. ("g")
Ich dachte nur die anderen spinnen aber du bist besser.
Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gästebuch bzw. Internetforen führt, muss deren Inhalte regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt eine regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichts Trier den Inhalt der Eintragungen zu Eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig (Az.: 4 O 106/00).
Der Betreiber muss mindestens einmal wöchentlich den Inhalt des Gästebuch überprüfen und rechtswidrige Eintragungen löschen muss. (Quelle: dpa)
Daher weisen wir darauf hin, dass unsere Foren regelmäßig kontrolliert werden und gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte gelöscht werden! Als rechtswidrige Inhalte gelten insbesondere Beleidigungen i.e.S. (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und sogar Verunglimpfungen des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB). Diese Delikte bedürfen in der Regel eines Strafantrags (§ 194 StGB) und sind Privatklagedelikte nach § 374 StPO.
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