Lilium - Fortbewegung der Zukunft?


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Neuester Beitrag: 09.01.25 18:36
Eröffnet am:30.09.21 19:55von: Der clevere .Anzahl Beiträge:517
Neuester Beitrag:09.01.25 18:36von: Bauchlausche.Leser gesamt:174.536
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774 Postings, 3131 Tage Der clevere Investo.Lilium - Fortbewegung der Zukunft?

 
  
    #1
3
30.09.21 19:55
Die Vision von Lilium ist es, ein nachhaltiges und zugängliches regionales Hochgeschwindigkeitstransportmittel zu schaffen. Mit dem 7-sitzigen Lilium Jet, einem elektrischen Senkrechtstarter und -landejet, der eine führende Kapazität, geringe Geräuschentwicklung und hohe Leistung bietet, baut Lilium ein Transportnetz und einen Service für Personen und Güter auf. In Zusammenarbeit mit weltweit führenden Partnern aus den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Technologie und Infrastruktur wird der kommerzielle Betrieb voraussichtlich im Jahr 2024 aufgenommen. Das über 700-köpfige Team von Lilium besteht aus mehr als 400 Luft- und Raumfahrtingenieuren und einem Führungsteam, das für die Entwicklung einiger der erfolgreichsten Flugzeuge der Luftfahrtgeschichte verantwortlich ist. Lilium wurde 2015 gegründet und hat seinen Hauptsitz und seine Produktionsstätten in München, Deutschland, mit Teams in ganz Europa und den USA. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie lilium.com.  
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206 Postings, 1640 Tage breezbo21linkedin

 
  
    #493
30.12.24 21:31
spannend: Ich hatte vor 2 Tagen unter dem Kommentar von Nathen (CEO Lilium), dass das Unternehmen ja gerettet ist einen Post verfasst, indem ich klar wie hier beschrieben anführte, dass Lilium Holdiing liquidiert wird und nur die Tächter verkauft werden und die Aktionäre mit einem Totalverlust raus gehen. Darauf schrieb ein interessierter, dass er auch finde, dass die CEO`s eine Info raushauen sollen an die Aktionäre, was konkret nun mit der Holding und der Aktien passiert---> Wurde nach 24 Stunden der Post gelöscht und auch von Nathen sein "Gejubelpost"

Das sagt alles aus. Wird was wahres geschrieben, wird es direkt geghosted...  

206 Postings, 1640 Tage breezbo21Insolvenz

 
  
    #494
30.12.24 21:40
IN 322/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Lilium N.V., Galileostraße 335, 82131 Gauting, vertreten durch die Vorstände Röwe Klaus und Wiegand Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 274307
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Beteiligung an sowie die Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand auf die Forschung, die Entwicklung, den Bau und den Vertrieb von technischen Produkten, insbesondere von Luftfahrzeugen oder deren Komponenten gerichtet ist. Darüber hinaus die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Forschung, der Entwicklung, dem Bau und dem Vertrieb von technischen Produkten, insbesondere von Luftfahrzeugen oder deren Komponenten sowie deren eigenständige Entwicklung von Produkten
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|

        1.§Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.12.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
        2.§Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wolfgang Bernhardt
Barthstraße 16, 80339 München
Telefon: +49(89)8589633
Telefax: +49(89)858963445
        3.§Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
        4.§Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.03.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
        5.§Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.03.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
        6.§Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
        7.§Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
        8.§Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort anzulegen ist.
        9.§Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
       10.  Hinweis:§
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 06.11.2024 beim Insolvenzgericht Weilheim i.OB eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt,  § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 30.12.2024
                                        §  

85 Postings, 4913 Tage kawasaki12Heimtücke

 
  
    #495
31.12.24 00:46
Wegen solchen Start-Ups braucht sich niemand über mangelnde Geldgeber mehr wundern. Das Geld der Aktionäre verbrennen und anschließend die Töchter verschenken.  

96 Postings, 1111 Tage Kleiner KnarfWieso haben US-Aktionäre daran Interesse?

 
  
    #496
31.12.24 17:18
Hält sich am 31.12. aber noch tapfer bei der Nasdaq  

338 Postings, 232 Tage Bogumil@KK

 
  
    #497
31.12.24 17:27
Die haben vermutlich die Meldungen nicht gelesen oder nicht verstanden.

Oder glauben es einfach nicht.

Oder lassen sich von sowas leiten, ohne den Inhalt mit den offiziellen Angaben abzugleichen...

https://www.finanztrends.de/lilium-aktie-bruchlandung-abgewendet/  

3721 Postings, 1619 Tage HonestMeyerLILFM notiert nur noch an der OTC

 
  
    #498
02.01.25 11:41
seit dem Nasdaq-Delisting. Der Aktienkurs der N.V. hängt offenbar weiterhin von der US-OTC ab.
https://www.otcmarkets.com/stock/LILMF/overview
 

338 Postings, 232 Tage BogumilInsoVerfahren für die Töchter

 
  
    #499
02.01.25 22:29

4902 Postings, 6312 Tage SchaunwirmalFrohes Neues

 
  
    #500
03.01.25 13:12
Lilium erhält 200 000 000  

338 Postings, 232 Tage Bogumil@Schaunwirmal

 
  
    #501
1
03.01.25 14:19
"Lilium erhält 200 000 000"

Aber nicht die Lilium NV, die die Aktien ausgegeben hat. Die bekommt davon nichts und ist deshalb bereits in der Insolvenz.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/...ler-retten/100098110.html

"Die börsennotierte Dachgesellschaft der Firma, Lilium N.V., ist insolvent und wertlos geworden, weil sie keinen Zugriff auf die Werte von Lilium hat. Diese liegen in der Lilium GmbH und in der Lilium eAircraft GmbH. Beide Gesellschaften möchte MUC nun erwerben."

 

96 Postings, 1111 Tage Kleiner KnarfStabiler Kurs

 
  
    #502
03.01.25 19:40
Erstaunlicherweise hält sich der Kurs recht stabil. Aktuell bei 0,272 (Stuttgart)  

96 Postings, 1111 Tage Kleiner KnarfCool. Fährt gegen die Wand und steigt.

 
  
    #503
06.01.25 14:37
0,315 @ 14:35 Uhr am Montag, dem 6.1.2025 bei L&S.

Wieso steigt der Kurs angesichts der Insolvenz?  

87 Postings, 1789 Tage MitoxWarum?

 
  
    #504
06.01.25 16:45

Thelen, Reber, Beckers und Zennström überweisen 5 Millionen Euro an Lilium  

96 Postings, 1111 Tage Kleiner KnarfEs gibt verschiedene Lilium

 
  
    #505
06.01.25 16:49

338 Postings, 232 Tage Bogumil@mitox

 
  
    #506
06.01.25 17:15
Siehe Beitrag 501.

Ansonsten bitte Beleg bringen, dass das Geld an die Lilium NV geht.  

87 Postings, 1789 Tage Mitoxes soll sich um Wandelanleihen handeln.

 
  
    #507
06.01.25 17:45
Was waneln die ? Aktien?  

96 Postings, 1111 Tage Kleiner Knarf@Mitox: Bitte

 
  
    #508
06.01.25 17:56
Bitte erst einmal in diesen Thread einlesen.  

338 Postings, 232 Tage Bogumil@mitox

 
  
    #509
06.01.25 19:05
Stell doch bitte Deine Quelle ein.  

338 Postings, 232 Tage Bogumil@mitox

 
  
    #510
07.01.25 19:25
Zu Deiner Frage von gestern:

"Dabei soll es sich um einen Convertible Loan (Wandeldarlehen) handeln. Die Tech-Investoren bekämen dafür Anteile an der MUC"

MUC ist das neue Unternehmen, das die operativen assets übernimmt und den Betrieb fortführt. Ohne die Lilium NV und deren Aktionäre...

https://www.businessinsider.de/gruenderszene/...isen-erste-millionen/

 

338 Postings, 232 Tage BogumilHier nochmal schwarz auf weiss:

 
  
    #511
08.01.25 22:15

https://www.it-times.de/news/...swirkungen-auf-die-aktionaere-167490/

"Das Unternehmen erwartet im Zusammenhang mit dem Liquidationsverfahren keine Ausschüttungen an die Inhaber seiner Stammaktien der Klasse A."  

338 Postings, 232 Tage BogumilUnd hier die offizielle Quelle:

 
  
    #512
08.01.25 22:24

5462 Postings, 1326 Tage Bauchlauscherund trotzdem steigt der Kurs

 
  
    #513
09.01.25 16:43
ich finde das sehr sehr gut!  

2 Postings, 1418 Tage FloriusOEWarum steigt der Kurs

 
  
    #514
09.01.25 17:14
Hat irgendjemand eine logische Erklärung warum der Kurs gerade steigt, obwohl am 20. Jänner ein total Verlust droht?  

5462 Postings, 1326 Tage Bauchlauscherlogisch ist an den Börsen nichts

 
  
    #515
09.01.25 18:36
Darum steigt der Kurs ja.

Roothom *hust* Bogomil wird eventuell eine Erklärung finden, dass irgendwo in der Schweiz noch kranke Swaps stecken, die aufgelöst werden müssen. Es sei denn, man will diese ewigen Verlustpositionen für immer mitsichtragen.

Die Credit Suisse lässt grüßen.

 

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