Datum | Eröffnung | Schluss | Tageshoch | Tagestief | Volumen |
---|---|---|---|---|---|
27.09.2013 | 0,20 | 0,34 | 0,36 | 0,20 | 128.688 |
26.09.2013 | 0,33 | 0,22 | 0,33 | 0,22 | 111.983 |
25.09.2013 | 0,35 | 0,33 | 0,35 | 0,23 | 68.951 |
24.09.2013 | 0,55 | 0,37 | 0,66 | 0,30 | 201.906 |
23.09.2013 | 0,50 | 0,50 | 0,99 | 0,27 | 536.410 |
Kunert (WKN A0XYLX) lebt noch.
Ouelle: http://de.wikipedia.org/wiki/...-out#Der_aktienrechtliche_Squeeze-out
Wenn ein Aktionär direkt oder über von ihm abhängige Unternehmen mindestens 95 % des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien) hält, hat er grundsätzlich jederzeit, insbesondere auch in der Liquidation[1] der AG, das Recht, die restlichen Aktionäre (auch freie oder Minderheitsaktionäre genannt) gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aus dem Unternehmen zu drängen (nicht jedoch während des übernahmerechtlichen Squeeze-out) und somit ein Going Private zu vollziehen. Einen bestimmten Grund braucht der Hauptaktionär dabei nicht, die möglichen Gründe sind vielmehr Anlass für die gesetzliche Regelung gewesen. Zu erwähnen ist vor allem die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bzw. von Reibungsverlusten durch Anfechtungsklagen von Minderheitsaktionären. Zu beachten ist jedoch, dass ein Squeeze-out nicht immer gegen bereits erhobene Anfechtungsklagen schützt. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. Dezember 2006[2] nunmehr unter Aufhebung eines Urteils des Oberlandesgericht Koblenz[3] klargestellt.
Der Vorteil gegenüber der bei der AG ebenfalls möglichen Mehrheitseingliederung besteht darin, dass die Minderheitsaktionäre keine Aktien des Hauptaktionärs, sondern eine Barabfindung erhalten. Die weitere Alternative der übertragenden Auflösung ist wegen der uneingeschränkten Anfechtungsgefahr ggf. sehr langwierig.
Hauptaktionär kann jede deutsche oder ausländische natürliche oder juristische Person sein. Auch eine BGB-Außengesellschaft kommt in Betracht. Diese muss jedoch selbst Inhaberin der Aktienmehrheit sein. Eine bloße Willensbildungsgesellschaft kommt nicht in Betracht, da sie mangels Aktien nicht Hauptaktionär sein kann.[4] Erwägenswert ist die Gründung einer oHG nach § 105 Abs. 2 HGB. Denn die eingetragene und damit registergerichtlich geprüfte oHG hat den Anschein der Dauerhaftigkeit für sich, der - wie noch zu zeigen sein wird - von erheblicher Bedeutung ist.
Sind die Aktionäre so wertvoll neuerdings?
..davon abhängen, welchen Wert Herr Grossnigg einer möglichst "geräuschlosen" Abwicklung des deals beimisst....
Als Mitglied der DSW habe ich gehört, dass schon eine beachtliche Anzahl von Klagen vorbereitet werden....da kann noch
einiges passieren...m.Meinung....
Dann würdet ihr euch das nochmal überlegen!!
"Lemminge" und "treiben" höre ...dumme Klischees - natürlich ist jeder für sein Invest alleine verantwortlichen ..und Quellen, um sich zu informieren gibt es ja wohl genug...
...solche Leute wie du sind mir eher unheimlich...solche mit einem vorgegaukelten Samaritertum
Ich lese folgendes bei onvista: Marktkapitalisierung 6,86 Mio EUR Anzahl Aktien 19.890.315 Stk.
Worin besteht jetzt noch deren Geschäft?!?
ausschließlich nach der akt. Marktkapitalisierung bewerten würdest, dann müsstest du viele Anteile in die Tonne klopfen....es gibt aber eine Reihe weiterer Indikatoren (Aussichten, gutes Management, geschäftspol. Interesseb, u.a.), die den (künftigen) Wert einer Aktie ausmachen...sorry, vielleicht solltest du mal ein entsprechendes Seminar besuchen...oder einschlägige Literatur lesen...
TH 0,99 €
.....Der Unternehmer Erhard F. Grossnigg aus Wien übernimmt den operativen Geschäftsbetrieb des zahlungsunfähigen Strumpfherstellers. Die dafür neu gegründete Gesellschaft Kunert Fashion GmbH beschäftigt auch die verbleibenden rund 900 Mitarbeiter weiter.............
..... Im Mai war nach jahrzehntelanger Krise das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet worden. In diesem wird nun die AG – de facto noch eine leere Hülle mit Schulden – weiter abgewickelt. Geschäftsbetrieb und Belegschaft gehen im Zuge einer „übertragenden Sanierung“ an Grossnigg. Darunter verunter versteht das Insolvenzrecht die Übereignung der werthaltigen Vermögensteile eines insolventen Unternehmens an einen Käufer....
http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/...ine-id27089642.html
"An dem traditionsreichen Strumpfhersteller sei er bereits seit vielen Jahren interessiert, erklärte Grossnig am Freitag: „Nun ist es endlich so weit. Kunert und Hudson sind tolle Marken mit einer starken Zukunftsperspektive.“ Man habe eine Basis dafür geschaffen, diesen Marken „langfristig den Stellenwert im Markt zu geben, den diese hervorragenden Produkte verdienen“. Gespräche mit Mitarbeitern und Kunden hätten ihn „sehr positiv“ gestimmt. Insolvenzverwalter Geiwitz freut sich „vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, dass das Unternehmen erhalten und saniert wird."
Wer sagt denn, dass Grossnig wirklich so verfährt und sich den Klagen der Kleinanleger aussetzen will; hier gibt es noch eine Reihe anderer Möglichkeit....von einem "Mantelhandel" will ich gar nicht "reden"...
Meiner Meinung nach ist eine solide Basis geschafen auf der es gilt das unternehmen gesund weiterzuführen, das war bei Grohe genauso, und ich hoffe auf weiter steigende Kurse . So long ;)
alle die am Freitag hier über 0,30 € eingestiegen sind, verkaufen jetzt wohl mit Verlust..
Stelle mich bei 0,20 wieder an..also schmeisst eure Shares ruhig billig weg..danke
Die Explosion kommt noch...ganz bestimmt
Zeit | Kurs | Volumen |
---|---|---|
15:58:41 | 0,295 | 4000 |
15:40:26 | 0,245 | 3000 |
13:54:47 | 0,297 | 2930 |
12:37:14 | 0,297 | 550 |
12:29:15 | 0,297 | 1150 |
schmeisst heute noch einer seine Stücke ins BID.. ?
Heute wurden nur kleine Zockerpositionen geworfen...
da muss ich mein Limit wohl nachbessern..
Wer schnappt mir hier die günstigen scheine vor der Nase weg..Mist