EUROGAS ist gestartet
Da man sich selber nicht anmasst, "allwissend" und "unfehlbar" zu sein darf dies sicherlich auch eine Meta-Moderatorin für sich Anspruch nehmen. Auch hat man absolutes Verständnis für jemanden aus dem schönen hohen Norden, der mit den Schweizer Gesetzmässigkeiten nicht so vertraut ist.
Erlaube mir speziell für Sie, den Themen-Komplex "Briefkasten-Firma" nochmal kurz abschliessend zu erläutern.
Die CHF 145 Mio. Firma ZB Capital AG ist korrekt mit folgender Adresse im HR eingetragen:
"c/o" Hans Kunz, Hofstatt 2, 8226 Schleitheim. Quelle: www.zefix.ch
Die entsprechend Grundlagen können Sie hier entnehmen:
Quelle: https://www.unternehmenssitz.ch/rechtsdomizil/eigene-bueros-co-adresse
Auszug daraus: Definition c/o-Adresse:
"Definition: In allen Fällen, wo die Definition der „eigenen Büros“ nicht zum Tragen kommt, muss eine c/o-Adresse eingetragen werden." ............
Eine Briefkasten resp. c/o-Adresse in der Schweiz, ist keineswegs a priori "unseriös" oder deren Benennung eine "Diffamierung". Gr
- angeblich - ein ganzes "Konvolut" erarbeitet hat von welchem ja
"eine Kopie dieses Konvoluts durch die US Anwälte von EuroGas Inc. an das US Departement of Justice und die US Bundespolizei FBI weitergereicht würde."
http://eurogasag.ch/...mlung-der-EuroGas-AG-am-22122016-in-Baden.html
dann steht doch dieser jahrelang angekündigten Klage nichts im Wege, egal wie das ICSID Verfahren ausgeht. Herr Rauball hat ja mit diesem Konvolut an der GV sogar rumgewedelt, wie man dem Bericht auf dem Homepage http://eurogasag.ch/...mlung-der-EuroGas-AG-am-22122016-in-Baden.html entnehmen kann. Also Herr Rauball, nichts wie los und einreichen, anstatt nur zu wedeln und zu reden.
Schliesslich prahlt Eurogas doch seit Jahren mit ihren "Beweisen", dann kann doch nichts schiefgehen...
Dann kann sich das FBI und das DOJ mit der Angelegenheit befassen und die Verantwortlichen der Eurogas finden - zwischen dem erstellen von Slowakei-Berichtchen - vielleicht sogar mal Zeit sich um die "nahezu abgeschlossenen" Abschlüsse, das "sehr kurzfristige Listing" und auch den noch zu vollziehenden Kapitalschnitt ist zu kümmern.
Schliesslich hat man ja an der GV grossspurig angekündigt dass die Buchhaltung so gut wie fertig sein soll:
Da die Buchhaltung für das Jahr 2016 nahezu abgeschlossen ist, so dass der geprüfte Jahresbericht von EuroGas AG für 2016 durch die Wirtschaftsprüfer und die Revisionsstelle BDO kurzfristig erstellt werden kann, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die Ordentliche Generalversammlung von EuroGas AG für 2016 voraussichtlich am 30.6.2017 in der Schweiz abzuhalten.
Eine Versammlung der Aktionäre der EuroGas Inc. ist laut Verwaltungsrat Rauball voraussichtlich für Ende März 2017 in Salt Lake City Utah, USA vorgesehen.
http://eurogasag.ch/...mlung-der-EuroGas-AG-am-22122016-in-Baden.html
Ach ja, Ende März ist ja nun schon länger vorbei und mit der GV per 30.06.2017 wird es ja auch nichts. Wie kommt das nur, wo doch die Bücher "nahezu abgeschlossen sind"...
Zeitpunkt: 22.06.17 16:26
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Werter @malteser, besten Dank für Ihrern Beitrag, einmal mehr treffend bemerkt.
Meiner Wenigkeit fällt dazu nur noch der geschätzte Bertolt Brecht ein: Gr
"Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber."
Eurogas plärrt seit Jahren von irgendwelchen Klagen die sie in den USA und sonst wo einreichen wollen.
Bislang blieb das jedoch lediglich permanentes Geplärre. Vom ICSID Verfahren mal abgesehen, was natürlich positiv zu erwähnen ist.
Wenn Eurogas ja angeblich wasserdichte Beweise für irgendwelche strafrechtlich relevanten Vorgänge hat, dann kann Eurogas ja schlicht und ergreifend Anzeige bei den zuständigen Behörden stellen und gleichzeitig ein Zivilverfahren betreffend Schadenersatz stellen. Dann nimmt das alles seinen Gang.
Dann braucht man, meiner Meinung nach, auch nicht auf den Ausgang des ICSID-Verfahrens zu warten, denn man hat ja angeblich wasserdichte Beweise.
Doch Eurogas ist meines Erachtens seit vielen, vielen Jahren ja im Grunde über das Stadium des Geplärres in Form von unzähligen Ankündigungen, welche dann doch nicht eingehalten wurden ja eigentlich nie hinausgekommen.
"...Wenn Eurogas ja angeblich wasserdichte Beweise für irgendwelche strafrechtlich relevanten Vorgänge hat, dann kann Eurogas ja schlicht und ergreifend Anzeige bei den zuständigen Behörden stellen und gleichzeitig ein Zivilverfahren betreffend Schadenersatz stellen. Dann nimmt das alles seinen Gang.
Dann braucht man, meiner Meinung nach, auch nicht auf den Ausgang des ICSID-Verfahrens zu warten, denn man hat ja angeblich wasserdichte Beweise...."
Absolut zutreffend.
Von mir gibt es aber für Eurogas keinen Vorschuss mehr zu deren Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
Und so lange man das vor Gericht nicht belegt, ist es für mich auch nicht existent.
Unterschrieben jeweils von wem wohl ?
Man ahnt es ?
Ja richtig.
Diese Entscheidung steht beim Verfahren ganz am Anfang.
Und ganz an diesem Anfang knallte WR im Jan.2016 die "Notbremse" rein.
Wir werden also sehen, ob wir noch zu Ende III/17 wenigstens diese Entscheidung haben.
Vermutlich meint Eurogas eher die eigene Definition zu "in Kürze".
Und da wird es wohl niemanden geben, der dieses Zeitmaß von Eurogas nicht kennt.
Je nach "Art" der für ein Listing unabdingbaren Kapitalherabsetzung wären auch noch gewisse gesetzlich Abläufe zu beachten. (siehe Link) Leider sind ja keine weiteren Details dazu bekannt, weshalb man dies auch "nicht" schlüssig beurteilen kann.
http://www.kapitalherabsetzung.ch/
Auszug daraus:
"Erfolgt die Kapitalherabsetzung nicht zum Zwecke der Beseitigung einer Unterbilanz, so ist ein dreimaliger Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), verbunden mit einer Anmeldefrist von 2 Monaten, notwendig. Nach Ablauf dieser Frist und der allfälligen Sicherstellung oder Befriedigung der anmeldenden Gläubiger hat der Notar in einer öffentlichen Urkunde festzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften für die Kapitalherabsetzung eingehalten wurden.
"...Ein Entscheidungstermin ist noch nicht festgelegt, weiß EuroGas-Chef Wolfgang Rauball und beruhigt: „Die Zeit spielt für uns; sprich für die Aktionäre von EuroGas.“ Rauball ist einer von tausenden Aktionären der EuroGas Inc...."
[...]
"...Die slowakisch-österreichischen Kumpane wissen um die gewaltigen Kosten, die mit den Gerichtsstreitigkeiten verbunden sind. Sie wissen, dass EuroGas und Belmont über inzwischen mehr als ein Jahrzehnt immer neue Mittel auftreiben müssen, um die Kosten der Verfahren bestreiten zu können. Sollte dies nicht mehr gelingen, hätte das Unrecht gewonnen.."
Warum dann das Klagen über die lange Dauer, wenn der Vorteil bei Eurogas und den Aktionären liegt ?
Aber ich glaube, WR nutzt diese Situation bereits.
Als Beispiel : "Notbremse" 01/16 und nach meiner Ansicht auch die Ablehnung einer außergerichtlichen Einigung.
Eine echte Sensation :
"....Inzwischen gibt es jedoch sogar ernstzunehmende Stimmen aus dem „feindlichen Lager“, die EuroGas mehr als 50 % Chancen ausrechnen, das Weltbank-Schiedsgerichtsverfahren zu gewinnen..."
WR nimmt Stimmen aus dem "feindlichen Lager" ernst !!
Ich beginne mir Sorgen zu machen
"...Hoch und heilig haben sich die Slowaken damit dem europäischen Rechtverständnis unterworfen. Geschehen ist jedoch NICHTS!
Finanzministerium in Bratislava: Verstoß gegen europäisches Recht..."
[...]
"....Versuche, auf Ebene der Europäischen Union in Brüssel zu einem Fortschritt zu kommen, ließen die Slowaken allem Anschein nach trickreich abschmettern. Die Slowakei hatte bis zur Jahresmitte 2017 die Ratspräsidentschaft der EU inne. Niemand fühlte sich da jedoch zuständig, auf Rechtsstaatlichkeit in diesem zeitweiligen europäischen Führungsland zu pochen...!
Hervorhebung von mir .
Heilig auch ?
WR sollte es nach meiner Ansicht mal beim Papst versuchen.
"...Erstaunlich wie es ist, bestreiten die Anwälte der Slowakei nun im Verfahren in den USA, dass die seit 2014 klagende EuroGas Inc. aus Salt Lake City überhaupt berechtigt ist, vor der Weltbank in Washington D.C. klagen zu dürfen. Die existenziellen Einwände, welche die Juristen der Slowaken heute vor dem Schiedsgericht vortragen, spielten freilich bei den drei höchstrichterlichen Verfahren in der eigenen Heimat Slowakei überhaupt keine Rolle. .."
Das ist doch wohl sehr verständlich.
Wieso sollte sich denn das OG der Slowaken mit Gründen befassen, die das ICSID betreffen - also sich auf den internationalen Vertrag von Schlichtungen zwischen Ländern und Unternehmen beziehen ?
Oder darf man hier die Frage nach der Zuständigkeit nicht stellen ?
06.06.17
17.06.17
22.06.17 und
27.07.17
sind nach meiner Ansicht nur noch hilflose Aktionen.
Es wäre mir egal, wenn einer mit seiner Unterschrift so sein Ansehen verreißt.
Aber hier geht es um eine Firma und deren Aktionäre.
Das als traurig zu bezeichnen ist in meinen Augen zu milde.
"...Die slowakisch-österreichischen Kumpane wissen um die gewaltigen Kosten, die mit den Gerichtsstreitigkeiten verbunden sind. Sie wissen, dass EuroGas und Belmont über inzwischen mehr als ein Jahrzehnt immer neue Mittel auftreiben müssen, um die Kosten der Verfahren bestreiten zu können...."
Hervorhebung von mir.
Ich möchte mal nicht annehmen, dass fühere Meldungen vonEurogas über einen finanzierenden Fonds nicht falsch waren.
Sollte es dabei aber Korrekturen gegeben haben, dann wurden nach meiner Ansicht die Aktionäre darüber nicht informiert.
Ich glaube in Erinnerung zu haben, dass es in der Phase der Vorbereitung der Dokumente für das ICSID einen Nachtrag mit dem Fonds gab.
Die jetzige Bemerkung auf der HP von Eurogas werte ich persönlich so, dass der Fonds deutlich gemacht hat, nur für das ICSID-Verfahren - muss man sagen Rest ?- zur Verfögung zu stehen.
Für weitere beabsichtigte oder laufende Verfahren (wo und was auch immer) sieht sich der Fonds "außen vor".
"...Zwischen heiligen Versprechen und der Praxis in dem ehemals kommunistischen Land bestehen jedoch riesige Unterschiede...."
Hervorhebung von mir.
Aus meiner Sicht gehört diese Bemerkung nicht hierher.
Als man hinging, war das Land auch schon "ehemals kommunistisch".
Wenn das Land im inneren eine Revolution gemacht hat, wird es nach Außen vor Dritten keinen Kniefall machen.
Das sollte auch Eurogas klar gewesen sein.
Und daher meine ich, dass diese obige Bemerkung nunmehr mehr als unpassend ist.
Und die EU muss man auch nicht "durch die Hintertür" belehren.
Aus meiner Sicht eine merkwürdige Art, mit der man glaubt eine Zusammenarbeit nach der etwaigen Lizenzrückgabe zu gestalten.
Sehr erstaunlich.
Nur müde ?
Und das verleitet mich zur Annahme, WR wird z.Z. persönlich zur Kasse gebeten.
Fälligkeitstermine ?
Persönliche Haftung ?
Man kann nur rätseln.
Aber WR setzt die Ursachen dazu selbst.
Klare und deutliche Information an die Aktionäre ist Voraussetzung, um Interpretationen nicht aufkommen zu lassen.
Diese sehr wichtige Information stelle ich aber sehr gerne zur Verfügung.
http://eurogasag.ch/316-0-Teraz-Artikel-26-05-17.html
.....
Das was mit der Revolution auch nach außen abgeschüttelt wurde, macht mit Recht stolz und einigt auch weiterhin im Auftreten nach außen.
Nach meiner Ansicht sind die Verletzungen aus dem öffentlichen Raum zu tief.
Auch wenn WR das so mgl.weise nicht wollte, so hat er es aber geduldet.
Aber bei dem ohnehin noch bevorstehenden Zeitraum, regelt sich das wohl auf ganz normalem Wege.