Potential ohne ENDE?
Seite 1718 von 1797 Neuester Beitrag: 12.01.25 23:26 | ||||
Eröffnet am: | 18.03.09 22:22 | von: brunneta | Anzahl Beiträge: | 45.924 |
Neuester Beitrag: | 12.01.25 23:26 | von: Frieda Friedl. | Leser gesamt: | 9.932.174 |
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(Das war zu erwarten...)
http://storage.courtlistener.com/recap/...ourts.uscfc.28753.104.0.pdf
Über diesen Streit muss nun endgültig ein Gericht (Richterin Sweeney?) entscheiden.
https://investorshub.advfn.com/boards/...sg.aspx?message_id=172692680
Wie der Oberste Gerichtshof erklärte, stützen sich die Gerichte - weil die Takings Clause selbst kein Eigentum definiert - auf bestehende Regeln und Auffassungen über Eigentumsrechte. Obwohl eine Regierungs-Verordnung eine bedeutsame Quelle ist, kann sie "nicht die einzige Quelle sein". Tatsächlich wäre die Takings-Clause "ein totes Gesetz, wenn ein Staat einfach jedes Objekt seiner Begierde
aus seiner Definition von Eigentum ausschließen könnte"....
Vielmehr müssen die Gerichte nach dem Tyler-Rahmenwerk nun auch "die 'traditionellen Grundsätze des Eigentumsrechts' sowie die historische Praxis und die Präzedenzfälle des [Obersten Gerichtshofs] berücksichtigen".
Der Federal Circuit unterließ es bei Fairholme jedoch, eine solche Analyse durchzuführen. Seine Untersuchung des relevanten Eigentumsinteresses gemäß der Takings Clause konzentrierte sich ausschließlich auf die Auswirkungen von HERA hinsichtlich der Eigentumsrechte der Kläger.... Wegen des neuen Rechtsrahmens, den der Oberste Gerichtshof in der Rechtssache Tyler gelegt hat, kann die Fairholme-Analyse (oben, fett) nun, hinsichtlich der Berücksichtigung von Eigentumsinteressen, als unvollständig und unzureichend betrachtet werden.
Die Fortführung und der Ausgang bei F&F dürften doch nach den erlebten letzten Jahren klar sein: Die US-Regierung wird um jeden Preis das Maximum an Geld herausquetschen. Da sind Menschen und Schicksale und vor allem Gesetze egal - Hauptsache, sie bekommt das irgendwie hin.
Das einzige Bollwerk ist in den USA noch die Justiz, die nicht überall korrupt und staatshörig ist (wie z. B. in Deutschland). Das ist auch die einzige Hoffnung der Aktionäre in meinen Augen.
Interessant für mich wäre die Variante, in der die Regierung das Maximum bekommt, wenn die Justiz nichts dagegen unternimmt. Kläger wird es immer gegen den Regierungskurs geben, aber es kommt darauf an, dass das abgebügelt wird und die Regierung freie Bahn hat.
Ihr könnt einen darauf lassen, dass der Regierungskurs hier ganz klar schon fest steht. Und der heißt: Kohle machen, was geht - egal, wer auf der Stecke bleibt!
Habt einen sonnigen Sonntag und dem VfB viel Erfolg gegen Freiburg :-)
union
Gedanken dazu:
1. FnF dürfen angeblich wegen eines windigen Statutes aus 2011 während der Zwangsverwaltung keine Entschädigungszahlungen an Aktionäre leisten.
2. Beklagte sind FnF. Warum sollen die beiden Firmen für den Vertragsbruch zahlen, wenn der Vertragsbruch doch von der FHFA-Zwangsverwaltung vorgenommen wurde?
3. FHFA hat keine eigenen Einnahmen. Das Gebilde (eine "Behörde" ist es ja angeblich nicht) lebt parasitär - und potenziell verfassungswidrig (siehe CFPB-Opinion von Scotus) - von den Einnahmen der beiden Firmen (inkl. sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten). Selbst wenn FHFA formal zahlt, kommt das Geld letztlich von FnF.
4. Bullishe Interpretation (geringe Wahrscheinlichkeit): Die Regierung hat sich juristisch dermaßen verzockt, dass sie nun in die Vorwärtsverteidigung geht und hinter den Kulissen die Freilassung/KE plant. Bis zu deren Verkündung verschleppt Lamberth die Urteilsverkündung. Würde er das Urteil gleichzeitig mit der Verkündung zertifizieren, entfielen die Probleme aus 1. Die Zahlung aus Lamberth könnte auch jetzt schon erfolgen, wenn ein Termin für die KE z. B. im März 2024 vorangekündigt wird. Er reicht, dass die Freilassung überhaupt verbindlich (mit Termin in der Zukunft) geplant ist.
5. Bärische Interpretation. Lamberth tut einfach nichts, und die Gerichte liefern auch keine Begründung für sein Schweigen (außer vielleicht ausweichendes Blah-Blah). So ähnlich wie das Schweigen der US-Regierung zum Attentat auf Nordstream 1 + 2.
Die Welt spielt auch ohne uns verrückt... läuft von ganz alleine.
Ob es hier wieder losgeht, ist für mich fraglich. Seit dem klar wurde, dass die US-Regierung hier am Drücker ist, sind die Träume sehr klein geworden.
Aber Überraschungen gibt es immer wieder :-)
Wir werden sehen.
LG
union
https://investorshub.advfn.com/boards/...sg.aspx?message_id=172702040
Hamish Hume
An: Ron
Mo, 28. August
Vielen Dank, Ron. Die Parteien beraten darüber, ob das Gericht Vorfälligkeitszinsen für den Fannie Mae-Anteil des Urteils zusprechen sollte (die Frage der Vorfälligkeitszinsen für den Freddie-Anteil wurde von den Geschworenen entschieden, die sich dagegen entschieden haben).
Wir sind der Meinung, dass das Recht von Delaware [FF: Sitz von Fannie Mae] die Gewährung von Zinsen gesetzlich vorschreibt, und die einzige (offene) Frage ist, ob Zinseszinsen gezahlt werden sollen oder nur einfache Verzinsung. Wir glauben, dass die Rechtslage für Zinseszinsen spricht. Es geht um einen Betrag in der Größenordnung von weiteren 200 Millionen Dollar. In den nächsten zwei oder drei Wochen sollten die Unterlagen vollständig vorliegen und dann sollten wir eine Entscheidung und ein endgültiges Urteil erhalten.
Hamish PM Hume
BOIES SCHILLER FLEXNER LLP
1401 New York Avenue N.W.
Washington, DC 20005
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FF:
- Die Jury hat keine Verzugszinsen für Fannie-JPS, Freddie-JPS und die Freddie-Stammaktien bewilligt. Rechtswirksam ist diese Jury-Entscheidung aber nur für Freddie.
- Für ALLE o. g. Aktien gibt es eine Entschädigung für den Kursverfall am Tag der NWS-Verkündung in 2012. Die Jury hat allerdings seltsamerweise nur 38 % davon bewilligt, warum weiß niemand. Die Kläger könnten Berufung einlegen, um mehr rauszuholen.
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Freddie Mac sitzt im US-Staat Virginia, und nach dortigem Recht darf eine Jury die Zinsen vorenthalten. Im US-Staat Delaware hingegen (Sitz von Fannie Mae) ist eine Jury NICHT berechtigt, das bundesstaatliche Recht außer Kraft zu setzen. Deshalb ist die Entscheidung der Jury, auf Fannie-JPS keine Zinsen zu zahlen, höchstwahrscheinlich unwirksam.
Hauptgrund für die Verzögerung bei Lamberth ist eine Diskussion, ob auf Fannie-JPS einfache Zinsen seit 2012 oder Zinseszinsen (quarterly compounded) gezahlt werden sollen. Delaware-Recht schreibt Zinseszinsen vor.
Fannie JPS haben von der Jury 299,4 Mio. $ Entschädigung zugesprochen bekommen. Laut Hume kommen da noch ca. 200 Mio. $ an Zinseszins obendrauf.
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Es dürfte daher für FNMAT und FNMAS ca. 50 Cents ohne Verzinsung und 83 Cents mit Verzinsung geben; im Endeffekt also 83 Cents.
Auf FMCJK gibt es ca. 70 Cents (und sicher keine Zinsen). Dabei wirkt sich positiv aus, dass FMCKJ am Stichtag in 2012 stärker gefallen ist als die Fannie-JPS.
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Zusammenfassung:
FNMAS und FNMAT erhalten 83 Cents
FMCKJ erhält 70 Cents.
Freddie-Stämme erhalten 4,8 Cents.
(Schätzwerte von mir)
Erinnert mich an dieses Stück von Frank Zappa (mit Untertiteln):
https://www.youtube.com/watch?v=tdtGo2Ib9oI&t=8s
Was köchert da im Hintergrund?
Durch das Urteil ist, auch wenn es nicht DER Durchbruch war, wieder Leben in die Bude gebracht...
In D. wären solche Anwaltskosten undenkbar...
Außerdem wird auf die Auszahlung auch noch 15 % US-Steuer fällig.
Wer z. B. 10.000 FNMAS hat, bekäme rechnerisch 8200 $ (bei einfachen Zinsen) oder 9800 $ (bei Zinseszinsen) - wobei die höhere Variante die wahrscheinlichere ist.
Abzüglich 20 % Anwaltskosten blieben von den 9800 $ noch 7840 $, und davon gehen evtl. noch mal 15 % US-Steuer ab, macht dann 6664 $.
Bei EUR/USD 1,10 blieben unterm Strich: 6058 Euro.
(Ob in D. Kapitalertragssteuer abgezogen wird, weiß ich nicht. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit USA, so dass, wenn in USA 15 % abgezogen worden sind, eigentlich die hiesige Fiskus nicht noch einmal zuschlagen darf).
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KThomp schreibt, dass die Anwaltskosten nicht prozentual auf die Aktien umgerechnet werden, sondern dass eine fixe Summe pro Aktie festgelegt wird - egal ob Freddiestämme oder JPS.
Mit Pech gehen dann die 4,8 Cents, die Freddiestämme erhalten, komplett für die Anwaltskosten drauf.
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Die gute News ist, dass die Anwaltskosten nicht prozentual steigen, wenn im Falle einer Berufung durch die Kläger noch mehr erstritten wird.
Wenn z. B. der volle Kursverfall am NWS-Stichtag in 2012 angesetzt wird, erhalten die Kläger 1,6 Mrd. $. Die Anwälte würden dann aber nicht 320 Mio. erhalten.
(Warum nicht 1,6 Mrd. $ ausgezahlt wurden, was Lamberth vor dem Prozess festgesetzt hatte im Falle eines Klägersiegs, steht in den Sternen. Bewilligt wurden aus unerfindlichen Gründen nur 612 Mio.)
Bei der Revision könnte für die JPS im Extremfall der volle Nennwert als Schadensersatz erstritten werden. Dann gäbe es ca. 33 Mrd. $ Schadensersatz (inkl. Verzugzinsen 50 Mrd. $), wovon die Anwälte natürlich auf gar keinen Fall 20 % (also 6 bis 10 Mrd. $) für sich erhalten würden.
Die Berechnungen zeigen: Je mehr am Ende rausgeholt wird bei evt. noch kommenden Berufungsklagen, desto weniger schlagen die horrenden Anwaltskosten zu Buche.
Allerdings rückt dann auch die Auszahlung in weite Ferne. Bei iHub ist von einer Auszahlung in 12 bis 18 Monaten die Rede. Ohne Revision gäbe es das Geld wohl schneller, aber mit anteilig hohen Anwaltskosten.
https://www.ariva.de/forum/...ohne-ende-370497?page=1715#jumppos42896
FF: Eine Option wäre z. B., dass die Regierung zwar ihre SPS (Wert 191 Mrd. $) als "abgezahlt" ausbucht - was die Altaktionäre jubeln ließe -, aber stattdessen die Differenz aus dem Wert der Liquidation Preference (aktuell ca. 300 Mrd. $) und dem Wert der SPS in Stammaktien umwandelt. Dann würden also 300 Mrd. $ - 191 Mrd. $ = 109 Mrd. $ Regierungsanteile in alte Stammaktien umgewandelt.
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KThomp19 gestern abend auf iHub:
https://investorshub.advfn.com/boards/...sg.aspx?message_id=172723666
Genauer gesagt kann das Finanzministerium die SPS in der Bilanz streichen (193 Mrd. USD), wodurch der enorme negative Betrag in der Gewinnrücklage wegfällt und Bryndon Fishers Bedenken zerstreut werden, und den Rest des Liquidationsvorzugs (~100 Mrd. USD) in Stammaktien umwandeln. Es gibt [hinsichtlich Verwässerung] keinen wesentlichen Unterschied zwischen diesem Vorgehen und der Umwandlung des gesamten Liquidationsvorzugs in Höhe von 293 Mrd. USD in Stammaktien, wenn man in Betracht zieht, zu welchen Kursen die Stammaktien zurzeit gehandelt werden* und dass sie (in der Zwangsverwaltung) kein Stimmrecht haben.
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* FF: Bei einer Klage nach der Umwandlung der LP in Stämme (bei Streichung der SPS) würden die Kläger - ähnlich wie bei Lamberth - nur für den Kursverfall infolge dieser Aktion entschädigt. Da die Stämme aktuell bei 60 Cents notieren, sind also auch nur maximal 60 Cents (bei Sturz auf Null) an Entschädigung drin. Das kostet die US-Regierung 1,8 Mrd. Aktien x 60 Cents = 1,08 Mrd. $ (in etwa das Doppelte des Betrages, den Lamberth nach aktuellem Stand auszahlt.).
Hinweis 1: Es ist sicherlich kein Zufall, dass die Stämme so tief notieren. Da haben "interessierte Kreise" ihre Daumen drauf.
Hinweis 2: Gemäß der Briefvereinbarung vom Jan. 2021 sind 5 Mrd. $ für Vergleiche oder Urteile aus den restlichen Streitigkeiten zurückgelegt. Freilassung und KE können erfolgen, sobald der Streitwert aus allen noch verbliebenen Prozessen unter 5 Mrd. $ gefallen ist.
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Eine Umwandlung der SPS oder der LP (oder LP - SPS) in Stämme
lässt sich gerichtlich nur verhindern, wenn die Aktionäre VORHER mittels "injunctive relief" (dt.: Unterlassungsklage) die Regierung daran hindern würden. Eine solche Klage ist aber nicht anhängig.
NACH einer Umwandlung gäbe es nur die Möglichkeit einer Klage am Court of Federal Claims - mit Aussicht auf obige 60 Cents pro Stammaktie. Die Umwandlung selbst kann dann gerichtlich nicht mehr rückgängig gemacht werden!
https://investorshub.advfn.com/boards/...sg.aspx?message_id=172724350
Das Schlüsselwort ist "WENN". Wenn sie das tun, dann haben sie erfolgreich mehr gestohlen, als sie bereits haben. Investitionen sind mit Risiken verbunden. Ich denke jedoch, dass neue Beispiele dafür, dass die FHFA Verträge mit dem Finanzministerium abschließt, die eindeutig schädlich für das unter der Aufsicht stehende Unternehmen sind und eindeutig keine Verhandlungen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben darstellen, in Zukunft weniger wahrscheinlich sind als in der Vergangenheit.
Brief an die Regierung genügt (Porto zahlt Empfänger).