Kauf bei ebay - welche Rechte???
Seite 3 von 3 Neuester Beitrag: 06.05.04 10:18 | ||||
Eröffnet am: | 04.05.04 09:03 | von: ajcowen2000 | Anzahl Beiträge: | 59 |
Neuester Beitrag: | 06.05.04 10:18 | von: Jessyca | Leser gesamt: | 4.191 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 4 | |
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Nichts gegen Schweizer, aber das war vollendeter Humor.
wo ist euer Problem ??
Du mußt ehrlich sein , gewisse Regeln beachten und dir einige Grenzen setzen bezüglich Bewertungen , Kontakt und Schnelligkeit bzw. Aussagekraft der Antworten auf deine Nachfragen !
ich find e-bay super und habe auch kein Problem mit dem folgenden Link !
http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/...SAPI.dll?ViewFeedback&userid=leobmw
Gruß
leo
wenn ich lese :
"er war zwar als gebraucht angeboten" aber ich finde er ist " zu gebraucht "
dann wurde weder nachgefragt und / oder der Käufers hat sich eine Erwartungshaltung aufgebaut die jedoch über die Beschreibung nicht zu ersehen war .
für mich ganz klar - es zählt nicht was ich will sondern was ich angeboten bekomme , mal drüber nachdenken !!
Gruß
leo
Dieser hier wird allerdings mit hohen Gebühren bestraft...und das ist gut so;-)
http://cgi.ebay.de/ws/...m&item=2474916204&ssPageName=ADME:B:DS:DE:28
http://cgi.ebay.de/ws/...809&item=2477440943&ssPageName=STRK:MEBWA:IT
Gruss
copi
So...das war mein Senf zu dieser Debatte.
Zombi, für dich: präferieren=bevorzugen (pffffffff) :-o
Grüße, ZN