Kauf bei ebay - welche Rechte???
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 06.05.04 10:18 | ||||
Eröffnet am: | 04.05.04 09:03 | von: ajcowen2000 | Anzahl Beiträge: | 59 |
Neuester Beitrag: | 06.05.04 10:18 | von: Jessyca | Leser gesamt: | 4.203 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 5 | |
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Habe etwas bei ebay gekauft und bin nicht zufrieden mit dem erhaltenen Artikel. Er war zwar als gebraucht angeboten, aber ich finde er ist bereits zu gebraucht......also schlechter als ich erwartet habe.
Habe ich da irgend eine Chance es umzutauschen???
Der Verkäufer will es nicht zurücknehmen.
Hat er dieses Recht?? Er verweist auf Privatverkauf ohne Garantie, so wie dies bei ebay üblich wäre???
Hoffe jemand weiß Bescheid! Danke!
Wenn in der Beschreibung keine gravierenden Mängel sind, was den tatsächlichen Zustand des Artikel betrifft (selbst dann), hast du keine Chance!
Das ist eben das Risiko beim Onlinekauf!
Setz es nochmal rein und hoffe, einen noch "dümmeren" zu finden! ;-)
Gruß
Drei davon habe ich weggeschmissen.
Einer kostete mich einer Reparatur von ca.300 Euro.
Da wird beschissen, dass die Balken sich biegen, wenn Du gebrauchte Sachen kaufst, machen kannst Du hinerterher nicht viel.
Für mich ist Ebay darum gestorben, werde nichts mehr ersteigern dort.
Die einzige Lösung:Finger weg!
die sind ja bekannt für solche Sachen!
bilanz, ich habe noch ein leeres Marlboro-Päckchen! Fast neu u. im guten Zustand.
Wieviel bietest du?
*lol*
Nix für ungut...Späßle gmacht!
Gruß
Die Schweizer sind doch immer soooo laaaaaannnnnggggsssssaaaaaaammmmm....
Sitzen drei Schweizer beim Skat. Sagt der eine:"Achteeeeeeehhhhhhhhhnnnnnnnnn?!" Antwortet der andere:" Jaaaaaaaaaaaaaa!" Der andere wieder:"zwaaaaaaaannnnnnnzzziiiiiiiiggggg?!"
"Jaaaaaaaaaaaaaaaaa!"
Plötzlich fängt der dritte laut an zu stöhnen....
Fragt einer der anderen:" Nannnuuuuuu, waaasss ist deeennnnnn mit diiiir looooos?"
"Ich hatte gestern Geschlechtsverkehr mit meiner Frau....gerade eben ist´s mit gekommen."
Zwei Deutsche und ein Schweizer haben sich im Wald verlaufen. Überall wo sie hintreten sind Weinbergschnecken. Alles voll damit.
Sie beschließen, diese zu sammeln, um sie später zu essen, damit sie nicht verhungern.
Jeder geht mit einer Tüte in eine andere Richtung.
Die zwei Deutschen treffen sich nach 15 min. wieder u. warten auf den Schweizer!
Nach drei Stunden kommt der endlich, mit einer leeren Tüte.
Sagt ein Deutscher:"Was ist denn mit dir los? Überall sind Weinbergschnecken u. du kommst mit einer leeren Tüte???"
Datrauf der Schweizer:"Ja, gesehen habe ich viele, aber jedesmal, wenn ich sie fangen wollte....huuuusch huuuuusch....warn´s fort!?!?"
*gg*
Gruß
Was mich interessieren würde sind volle Schachteln zum halben Preis?
Zu Deinem Witz: witzig, meinst Du damit die Berner?
gruss bilanz
habe letztes Jahr Einkäfe für ca. 5000 Euro bei eBay getätigt ( laut Neuware wohlgemerkt! ) - sollte ich reguläre Händler Preise zahlen, wären mindestens 15 000 Euro nötig!
Einiges davon:
DigiCam MediaMarktpreis 1500 Euro - ich 480 Euro
Dolby Digital Reciever 6.1 MediaMarkt 1399 - ich 385 Euro
DD 6.1 Lautsprecher (Komplett) Ladenpreis 1800 Euro - ich 455 Euro!
Intel Pentium 2.8 Ghz MediaMarkt 280 Euro - ich 130 Euro!
Drucker HP 6122 Ladenpreis ca. 250 Euro mit Duplexeinheit - ich 85 Euro!
und vieles vieles mehr....
Habe bis dato 450 Einkäufe getätigt, nur einmal hat's kleine Probleme gegeben ( aus versehen falsche Lieferung erhalten ). Man muss nur WISSEN wie man's kauft/steigert, dann gehts so gut wie nie was schief.
@ajcowen2000 - du kannst leider nix machen
@chrismitz - was bist du ja für einer!?
Ich habe gebrauchte alte Uhren gekauft.
Diese haben mich in einigen Fällen schwer entäuscht.
Bei Neuware ist es natürlich eine ganz andere Situation und hier glaube ich Dir auch, dass man da auf Schnäppchenjagd gehen kann.
Ich sprach von Occassionen.
gruss bilanz
Würde mich auch interessieren, was du für einer bist! Stellst hier Fragen u. reagierst nicht mal auf Antworten!
Ansonsten bin ich einer, der nicht alles so eng sieht, gerne Späße mache u. nicht zum lachen in den Keller geht!
Bilanz, kann sein, dass es ein Berner war...hatte die Zeit nicht, um auf die Antwort zu warten! ;-))
Gruß
Gruß,
T.
umgehen denn normalerweise hätte man auch bei gebrauchten Sachen nach dem Gesetz
eine Garantie.
Ich hab mal einen Fall im TV gesehen,einer hat was gesteigert,ist abgezockt worden,
wollte eine schlechte Bewertung reinstellen und sollte dann wegen Geschäftschädigung verklagt werden.
@Thomastradamus - es geht doch. Man macht es allerdings bei Händlern, die bestimmte Auktionen auch mit einem Euro starten. Du musst nur den richtigen Auslauf der Auktion erwischen zB. Frühstunden - die meisten arbeiten, im Sommer sind WE's gut - denn alle drausen sind ( im Winter umgekehrt ).
@Schwachmat - ich tue die Sachen in meine Beobachtenliste und weis ungefähr was wann ausläuft...ich muss nicht die ganze Zeit davor hocken;-)
Ach ja chrismitz und satyr - bei Gebrauchtwaren sollte man nach dem Treuhandservice fragen. Die meisten tun es akzeptieren...und wenn doch nicht, sollte man die Hände von lassen - denn: es gibt nichts so ginstig, dass es noch nicht günstiger gäbe:-)
interessanter ist da meines wissens schon die GEWÄHRleistung.
falls ein mangel vorliegt (ursache VOR übergabe!), der verschwiegen wurde, dann kannst du natürlich den kauf rückgängig machen. wäre ja noch schöner, da würde ich ständig über ebay schrott verkaufen und das geld einsacken. aber so gehts nicht!
es ist und bleibt ein kaufvertrag!
würde einfach mal nen juristen fragen, müsste hier doch im board auch welche geben... ;-)
grüße,
JG
www.chart-me.de
PS: wer sich bescheißen lässt, selbst schuld. man muss sich nur zu wehren wissen.
Gruß,
T.
LG Jessy
und mit nem anwalt drohen, wenn freundliche nachfrage nichts bringt.
"...Wenn der Käufer fehlerhafte oder nicht wie beschriebene Ware erhält, so stehen ihm grundsätzlich Mängelgewährleistungsrechte zu. Unter einem Sachmangel ist grundsätzlich die vereinbarte Beschaffenheit zu verstehen. Die Ware muss daher genau so wie auf dem verwendeten Produktfoto aussehen und der Beschreibung im Auktionstext entsprechen. Zudem muss sie auch die übliche Beschaffenheit besitzen und für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet sein. Die Lieferung eines gänzlich anderen Gegenstandes ist einem Sachmangel gleichgestellt. Hierzu: AG Bitburg, Urteil vom 12. Februar 2003, AZ.: 6 C 276/02
Auffällig für den Käufer ist neuerdings, dass in vielen Auktionen vermehrt Hinweise auf eine vermeintlich drastische Änderung der Rechtslage durch das Gesetz zur Schuldrechtsmodernisierung vom 01.01.2002 auftauchen. So heißt es vielfach, dass man wegen einer ansonsten drohenden zweijährigen Haftung vom Käufer verlange, dass dieser auf die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten verzichte. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Haftungsausschluss. Dieser ist nur dann unwirksam, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat – ein solcher Nachweis ist jedoch regelmäßig nur schwer zu führen..."
http://www.aufrecht.de/2802.html
grüße,
JG
www.chart-me.de