Kanzlerdebatte in der BRD.............
zu deiner frage
ich muss gestehen, dass ich das parteiprogramm der npd nicht ausreichend kenne, um daraus zitieren zu können. dennoch sind allein die wahlplakate, äußerungen ihrer sprecher und veranstaltungen deutlich genug.
in welchem ausmaße werden die anderen rechten parteien deiner meinung nach gestärkt?
ausserdem zeigt das verbot auf, dass deutschland mitdenkt und gewillt ist etwas zu tun
Macht eine rechte Partei im Bundestag einen guten Eindruck im Ausland? Ich finde die ganze Diskussion unsinnig. Rechte Parteien gab es immer und wird es immer geben.
Aufklärung ist gut, aber Verbote bringen nicht's. Höchstens Werbung wird hier betrieben.
Zu Deiner Äußerung "Teenie" gibt es glaub ich nicht's zu sagen. Ja du bist mir zu nahe getreten und ich empfinde das in gewisser Weise als beleidigend.
Er ist nun mal unreif und ich sage noch einmal: such Dir eine Frau und werde erwachsen, Insinderlein
Wenn Du Dir das nicht merken kannst: Dein Problem
Wenn Du's nicht glaubst : Nachprüfen (wenn du zu bequem dazu bist, dann Maul halten)
Außerdem hast du schon zig male gesagt das Du Dich zu mir nicht mehr äußerst. Was sollen die Provokationen andauernd??
Wer hat die Diskussion ausgelöst? Ich habe mich nur gemeldet aufgrund Deiner kindischen Bemerkungen.
Ich will nicht wissen, wer hier einen kindlicheren Eindruck hinterläßt. Ich sicher nicht! Vielleicht kannst du mir auch einmal sagen was Du gegen mich hast bzw. mir Deine Meinung darlegen.
Wenn Du das nicht kannst --> Maul halten o.k.?
Fluffy
Wenn Du nicht agressiv bist, dann bist Du wohl derjenige der zusieht, wenn ich geschlagen werde von Deinem Freund Klecks1!
Thema geschlossen!
Dann paß mal schön auf,daß in deiner "sauberen" Schweiz auch wirklich nur Eidgenossen (welch veraltetes Wort) deine Sch.... wegräumen und deine Teller waschen!
Mit freundlichem Gruss Steinpilz
Kleine Definition für Volkssouveränitätsfernantiker!
Demokratie (griech.; Volksherrschaft") ist eine Staatsform i. w. S. , die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Staatsgewalt der Gesamtheit des Volkes zusteht. Das Volk ist Träger des Staatswillens („Volkssouveränität") und übt ihn unmittelbar durch Wahlen und Abstimmungen (Volksbegehren, Volksentscheid) und mittelbar über die Volksvertretung ( Parlament) aus. Demgemäss unterscheidet man zwischen unmittelbarer D., in der das Volk selbst die politischen Entscheidungen trifft, und mittelbarer (repräsentativer, parlamentarischer) D. in der es bei den politischen Entscheidungen durch Abgeordnete vertreten wird. Eine unmittelbare D. ist heute selbst in kleineren Gemeinwesen nicht oder nur sehr beschränkt möglich (Beisp.: die Landgemeinden der schweizerischen Kantone; vgl. auch Art 28 I 3 GG) Wesensmerkmal der repräsentativen D ist die Existenz einer Volksvertretung, die entscheidenden Einfluss auf die politische Gestaltung des Gemeinwesens nehmen und dadurch den politischen Willen des Volkes verwirklichen kann. Die Volksvertretung muss aus freien Wahlen hervorgehen, an der die Staatsbürger in gleicher Weise teilnehmen können. Sie muss in regelmäßigen. im voraus bestimmten Abständen durch Wahlen abgelöst und so vom Volk neu legitimiert werden. Zum Prinzip der D. gehört weiter, dass bei den staatsgestaltenden Akten die Mehrheit der stimmberechtigten Bürger und die Mehrheit der gewählten Volksvertreter entscheidet ("Herrschaft der Mehrheit"). Die freie Willensbildung des Volkes setzt voraus, dass die Staatsbürger politische Gleichheit besitzen und dass Meinungen und Gegenmeinungen im politischen Raum sich frei entfalten können; dies schließt die Möglichkeit einer Opposition ein. Die D. ist in aller Regel auch durch die mehr oder minder stark ausgeprägte Aufgliederung der Staatsgewalt in (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung (Gewaltentrennung) gekennzeichnet; hierin hegt ein wesentlicher Unterschied der ..klassischen" D. (demokratischer Rechtsstaat") zur „Volksdemokratie" kommunistischer Prägung, die auf eine strenge Gewaltenteilung verzichtet und die Staatsgewalt bei der „Volksvertretung" anhäuft. In der gewaltentrennenden D. steht der Volksvertretung primär die gesetzgebende Gewalt zu Außerdem besitzt sie i.d.R. ein Kontrollrecht gegenüber der vollziehenden Gewalt, das häufig so ausgeprägt ist, dass die Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist (vgl. parlamentarisches Regierungssystem, Präsidialverfassung). Die rechtsprechende Gewalt ist unabhängig, aber der Verfassung, den von der Volksvertretung beschlossenen Gesetzen und dem auf dieser Grundlage beruhenden Recht unterworfen. In neuerer Zeit wird der Begriff D. mehr und mehr nicht nur nach formalen Ordnungsprinzipien bestimmt, sondern auch nach materialen Gesichtspunkten; insbes. verbindet man mit den Begriff D. die Anerkennung von Grundrechten und die Verpflichtung zum Sozialstaat.
Das GG hat sich in Art 20 GG ausdrücklich zur Gestaltung der BRep. als D. bekannt. Dieser Grundsatz kann nach Art 79 111 GG auch im Wege der Verfassungsänderung nicht angetastet werden. Nach Art 28 I GG muss die verfassungsmäßige Ordnung in de Ländern den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates im Sinne des GG entsprechen. In den Länden Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.
Creifelds Rechtswörtetbuch, 14. Auflage, München 1997
Es geht also nicht nur um die Volkssouveränität im Hinblick auf wer hat die meisten Stimmen, sondern vielmehr um die Vereinbarkeit unserer Gesinnung mit den uns selbst gesteckten Grundsätzen, die sich im dem Demokratie-, Rechtsstaats- sowie Sozialstaatsprinzip, welche sich aus unserer Verfassung ableiten lassen, verankert sind.
Gruß Borgling
Vielleicht noch ein paar Aussagen bezügl. Antisemitismus auf Lager?
Wäre doch was für Dich,oder?
Wichtig ist doch nur, dass Hitler verfassungsgemäß durch ein demokratisch legitimiertes Organ zum Reichskanzler ernannt worden ist. Und dieser hat durch Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 in vielfacher weise die Weimarer Verfassung durchbrochen. Die zeitgenössische Staatsrechtslehre bestritt die Vereinbarkeit der als individualistischen verrufenen Grundrechte mit dem neuen Staat.
Gruß
ist ein in Gesetzessrache (z.B. in Art. 18 GG, § 4 I Nr. 2 BRRG, §§ 86 II, 93 II StGB) gebrauchter zusammenfassender Begriff für die dem Staatswesen der BRep. zugrundeliegenden Ordnungs- und Wertvorstellungen. Mann versteht darunter eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Willkürherrschaft (wie im totalen Staat) eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den Prinzipien der f.d.G. gehören neben der Volkssouveränität vor allem die Achtung vor den Menschenrechten, die Gewalltentrennung, die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Richter, dass Mehrparteiensystem, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien und dass Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition. Dem Schutz der f.d.G. gegen Angriffe von innen dienen die im Zuge der Notstandsverfassung eingefügten Vorschriften der Art 87a IV, 91 GG. Die f.d.G. ist der wesentliche Inhalt der verfassungsmäßigen Ordnung der BRep.
Gruß
die mehrheit hat recht und deswegen sollte man die npd nicht verbieten ?
also die mehrheit der deutschen ist wohl verfassungstreu und gesetzestreu.
nach unseren richtlinien, hat das bvg über parteiverbote zu entscheiden.
die mehrheit der deutschen hat sich nie gegen diese praxis gewandt.
die mehrheit der deutschen hat parteien gewählt, die dieses verfahren für richtig halten.
das bvg entscheidet also über verbot und nichtverbot mit dem segen der mehrheit.
also geschieht bei einer bvg entscheidung das, was die mehrheit wollte, nämlich das sie diese entscheidung treffen.
du sagst, der wille der mehrheit muß geschehen, also muß das bvg diese entscheidung treffen.
die mehrheit will, das unsere richter in ihrer entscheidung von allem ( und zwar auch vom mehrheitswillen ) unabhängig sind, bis auf gesetz und gewissen.
was ist eigentlich dein problem ? bei einem verbot wäre dieses dann doch durch die mehrheit getragen......
in diesem sinne
Außerdem stellt sich die Frage, ob ein anderer Kanzler eine Chance hat, wenn sich Herr Schröder wieder zur Wahl stellt. Schließlich gelang es dem bundesdeutschen Wahlberechtigten nach fünzig Jahren zum ersten Mal, einen amtierenden Kanzler (Helmut Kohl) abzuwählen! (Alle vorherigen Kanzlerwechsel kamen nicht durch eine Wahl eines Oppositionskandidaten zustande.)
MjjK
Ich muß jetzt aber in den Biergarten.
Ich wünsche noch erfolgreiche Überzeugungsarbeit, da sich mit mir sowieso keiner unterhält oder ist meine Argumentation so unschlagbar?
Happy Trades
Gruß Borgling