Ich hätte da gern mal ein Problem..


Seite 1 von 2
Neuester Beitrag: 03.10.01 00:03
Eröffnet am:02.10.01 17:34von: Rudi RatlosAnzahl Beiträge:33
Neuester Beitrag:03.10.01 00:03von: stiller teilhab.Leser gesamt:2.546
Forum:Börse Leser heute:2
Bewertet mit:
1


 
Seite: <
| 2 >  

17 Postings, 8462 Tage Rudi RatlosIch hätte da gern mal ein Problem..

 
  
    #1
1
02.10.01 17:34
und eine ernsthafte Frage:

Ich höre und lese dauernd in den Medien, "es gilt die demokratischen Werte der freien westlichen Welt zu verteidigen"
Hört sich ja toll an, das will ich auch gerne tun wenn ich wüsste wie, und vor allem wenn ich die die Werte kennen würde !!

Ein Freund sagt, Demokratie kann es nicht sein und behauptet es gingen in Amerika weniger als 30% zur Präsidentenwahl und der wäre nicht von der Mehrheit gewählt.

Ein anderer Freund sagt, in Deutschland ist es auch so. Wenn hier nur 10% zur Wahl gingen, seien die Abgeordneten rechtsgültig gewählt. Das verstehe ich irgendwie nicht, das kann doch nicht Demokratie sein.

Noch ein anderer Freund sagt, ich würde das nicht verstehen , es ginge um den Kapitalismus.

Keiner will mir meine Frage beantworten, deswegen frage ich jetzt euch:

Welche Werte sind das, die da verteidigt werden müssen??

Vielen Dank für die Antworten,
mit ratlosen Grüssen

Rudi  

34698 Postings, 8854 Tage DarkKnightder Barwert? o.T.

 
  
    #2
02.10.01 17:37

2284 Postings, 8840 Tage SpeculatorDie Werte der freien westlichen Welt:

 
  
    #3
02.10.01 17:40
- Freiheit
- Recht auf freie Religionswahl
- Recht auf persönliche Entfaltung
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Recht auf Demokratie

usw...  

59073 Postings, 8765 Tage zombi17Das deutsche Reinheitsgebot .....

 
  
    #4
02.10.01 17:40
....in der Bierbrauerei.
Obwohl ich denke , bei DK ist es eher das verhindern von Frostschutz in seinem täglichen Glas Wein.
z  

2611 Postings, 8623 Tage juliusamadeusDAX-Werte ? o.T.

 
  
    #5
02.10.01 17:45

34698 Postings, 8854 Tage DarkKnight@speculator: ist ariva ein Taliban-Board?

 
  
    #6
02.10.01 17:49
genau diese Dinge vermisse ich hier (ein bißchen)  

4691 Postings, 8470 Tage calexaWas vermißt Du, DK?

 
  
    #7
02.10.01 18:06
Es kann nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung sein...Denn hier darf jeder seinen Müll von sich geben, und jeder darf dagegen an gehen...;-)

So long,
Calexa  

2184 Postings, 8568 Tage boomer eine ernsthafte Frage sollte man fairerweise auch

 
  
    #8
02.10.01 18:06
ernsthaft beantworten (andeutungsweise):

Menschenrechte
die; Pl; die grundsätzlichen Rechte des Individuums (z.B. auf freie Meinungsäußerung), wie sie in vielen Staaten in der Verfassung enthalten sind áder Schutz, e-e Verletzung, die Verwirklichung der M.ñ: Das Recht auf Leben u. persönliche Freiheit, die Versammlungs-, die Presse-, u. die Glaubensfreiheit gehören zu den Menschenrechten || K-: Menschenrechts-, -abkommen, -kommission, -verletzung

"Menschenrechte", Wörterbuch; © Langenscheidt KG, Berlin und München

Grundrechte, unantastbare, unverletzliche und unveräußerliche Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, die in der Regel in den Verfassungen der Staaten als Elementarrechte festgehalten sind. Bestimmte Grundrechte wie z.B. die Menschenwürde, die Gleichheit und die Freiheit (Menschenrechte) sind aus naturrechtlicher Sicht überstaatlich und aus diesem Grund auch von allen Staaten anzuerkennen.
Geschichte
Schon in der Antike ist der naturrechtliche Gedanke von Menschen- und Bürgerrechten entstanden. Durch die Scholastik und die Naturrechtslehre des 17. und 18.Jahrhunderts wurden die Menschenrechte philosophisch und politisch weiterentwickelt und erstmals verfassungsrechtlich in der Habeaskorpusakte und der Bill of Rights gewährleistet. Während der Französischen Revolution erfolgte die berühmte Déclaration des Droits de l'homme et du citoyen (1789), in der die Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zum Ausdruck kamen. Im 19.Jahrhundert wurden Grundrechtskataloge fast in alle europäischen Verfassungen aufgenommen. Nach modernen Theorien des Völkerrechtes sind die Grundrechte auch völkerrechtlich unantastbar und unverletzlich. Unter dem Eindruck der Menschenrechtsverletzungen während des 2.Weltkrieges entstand die Europäische Menschenrechtskonvention, der die Bundesrepublik Deutschland am 7.August 1952 beigetreten ist. Im Grundgesetz der BRD sind die Grundrechte vor allem in Art.1-19 gewährleistet, in Österreich gilt noch das Staatsgrundgesetz vom 21.Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, in der Schweiz sind die Grundrechte insbesondere in der Bundesverfassung von 1874 festgehalten.
Allgemeines
Aufgrund ihrer historischen Entwicklung sind die Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat, d.h., sie schützen die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt. Dieses Grundrechtsverständnis, das aus einem als dualistisch begriffenen Verhältnis von Staat und Gesellschaft entstanden ist, ist in den modernen demokratischen Staaten einem Wandel unterworfen. So leitet man aus den Grundrechten heute auch die Verpflichtung des Staates ab, diese Rechte aktiv zu schützen und zu fördern. Die Grundrechte sind von bloßen Abwehrrechten des Bürgers zu Leistungs- und Teilhaberechten geworden.
Die Grundrechte binden unmittelbar die Gesetzgebung, die Exekutive und die Judikative. Sie gelten unmittelbar nur im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Immer wichtiger wird die so genannte Drittwirkung der Grundrechte. Darunter versteht man die Wirkung der Grundrechte gegenüber nichtstaatlichen Gewalten. So ist z.B. im Arbeitsrecht im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Koalitionsfreiheit in Art.9 Abs.3GG angeordnet. Außerdem sind die Wertentscheidungen der Grundrechte auch bei der Auslegung im Privatrecht anzuwenden, wenn das Gesetz unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln wie z.B. „Treu und Glauben" verwendet.
Man unterscheidet Grundrechte, die nur für Deutsche gelten (Bürgerrechte) und solche, die für jedermann gelten (Menschenrechte). So gilt z.B. das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art.2 Abs.2GG) für alle Menschen, während die Berufsfreiheit, die u.a. die Freiheit der Berufswahl garantiert, nur für Deutsche gilt. Im Fall der Verletzung von Grundrechten durch den Staat kann Verfassungsbeschwerde erhoben werden.
Einzelne Grundrechte
Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Unter Menschenwürde versteht man den inneren und zugleich sozialen Achtungs- und Wertanspruch, der dem Menschen als Träger höchster geistiger und sittlicher Werte zukommt. Der Mensch darf daher keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert. Typische Fälle der Verletzung der Menschenwürde sind z. B. Sklaverei, Folter, Menschenversuche oder die Vernichtung so genannten lebensunwerten Lebens.
Eng mit der Menschenwürde verwandt ist das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das in Art. 2 GG niedergelegt ist. Als allgemeines Menschenrecht wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit für jedermann garantiert. Geschützt ist die Selbstverwirklichung des Menschen nach seinen eigenen Vorstellungen. Darunter fallen z. B. die Freiheit, Verträge zu schließen, die Wettbewerbsfreiheit, die Ausreisefreiheit, die freie geschlechtliche Betätigung etc. Aufgrund der Weite des geschützten Freiheitsrechtes und der Gemeinschaftsgebundenheit des Menschen setzt das Grundgesetz der freien Entfaltung der Persönlichkeit Schranken, die in den Rechten anderer, der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Sittengesetz begründet sind.
Der allgemeine Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG fordert die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz. Darunter ist aber keine schematische Gleichbehandlung zu verstehen. Vielmehr ist eine Unterscheidung aus sachlichen Gesichtspunkten zulässig, wohingegen die Willkür verboten ist. So hat das Bundesverfassungsgericht kürzere Kündigungsfristen für Arbeiter als für Angestellte als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen. Als zulässig wird aber die Ungleichheit der Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten angesehen. Einen Spezialfall der Gleichbehandlungsgrundsatzes bildet Art. 3 Abs. 2, der bestimmt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. In Anwendung dieses Grundsatzes der Gleichberechtigung wurden viele Gesetze erlassen, durch die die Gleichstellung der Frau im Arbeitsleben (Arbeitsrecht), in der Familie (siehe Eherecht) und in der Gesellschaft vorangetrieben wurde.
Die Glaubens-, Bekenntnis- und Gewissensfreiheit in Art. 4 GG gewährleistet jedermann die Möglichkeit, seine innersten religiösen und weltanschaulichen Anschauungen frei zu bilden und auch frei zu bekennen und zu äußern. Sie wird ergänzt durch die Freiheit der Religionsausübung (siehe Religionsfreiheit).
Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Gleichzeitig wird auch die Pressefreiheit garantiert. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit findet aber seine Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, den Gesetzen zum Schutz der Jugend und im Recht der persönlichen Ehre. So sind z. B. die Beleidigung oder Verleumdung nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Art. 5 Abs. 3 GG gewährleistet die Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Nach Art. 6 Abs. 1 GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Damit ist jede Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen und von Familienmitgliedern gegenüber Nicht-Familienzugehörigen grundsätzlich verboten. Wichtig ist der Schutz der Familie auch im Asylrecht. So ist z. B. dem Ehegatten und den minderjährigen Kindern eines Asylberechtigten ein Bleiberecht zu gewähren, damit die Familiengemeinschaft fortgesetzt werden kann.
Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG ist das Recht aller Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel sind im Versammlungsgesetz näher geregelt. Durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird die kollektive Meinungsbildung und Meinungsäußerung geschützt.
Die Vereins- und Koalitionsfreiheit, die in Art. 9 GG geregelt ist, gibt das Recht, sich zu Vereinen oder Gesellschaften zusammenzuschließen, aber im Gegenzug auch das Recht, einem Verein oder einer Vereinigung fernzubleiben.
Art. 11 GG gibt allen Deutschen das Recht, sich ungehindert an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes aufzuhalten oder zu wohnen.
Nach Art. 12 Abs. 1 GG haben alle Deutschen das Recht, Beruf und Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Geschützt sind alle Arten von Berufen. Das Grundrecht garantiert allerdings nicht, dass man in einem gewünschten Beruf auch tatsächlich unterkommt. Berufswahl und Berufsausübung können durch Gesetze beschränkt werden, allerdings nur unter engen Voraussetzungen. So kann z. B. nicht aus Gründen des Konkurrentenschutzes eine Taxikonzession versagt werden. Zulässig ist dagegen, aus Gründen der Volksgesundheit die Zulassung zum Beruf des Arztes oder Heilpraktikers von bestimmten Prüfungen und Ausbildungsnachweisen abhängig zu machen.
Art. 14 Abs. 1 garantiert das Eigentum und das Erbrecht. Gleichzeitig fordert aber Art. 14 Abs. 2 GG die am Gemeinwohl orientierte Nutzung des Eigentums durch das Postulat „Eigentum verpflichtet".
Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG regelt das Asylrecht.






 

95441 Postings, 8725 Tage Happy EndAllgemeine Erklärung der Menschenrechte

 
  
    #9
02.10.01 18:08


Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

(1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

(2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

(2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

(1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

(1) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

(1) Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

(2) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

(1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

(2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

(1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.

(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

(3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.


Gruß
Happy End  

2611 Postings, 8623 Tage juliusamadeusRecht auf freie Kleiderwahl

 
  
    #10
02.10.01 18:10

34698 Postings, 8854 Tage DarkKnightdas war keine ernsthafte Frage, sondern eine

 
  
    #11
02.10.01 18:10
Frechheit und hat schon zuviel Respekt geerntet ... Typen wie der da oben sollten entmündigt werden ... aus seinem Posting ist nämlich ausreichend kranker Intellekt zu lesen, der schon die Reaktionen vorwegnimmt ... m. E. ein Rechtsradikaler  

2284 Postings, 8840 Tage Speculator@DK

 
  
    #12
02.10.01 18:11
Ich glaube das ist was Rudi Ratlos hier provozieren will!
Wir jammern und jammern und sterben fast vor selbstmitleid!

Wenn z.B. ein Politiker zum "Volksvertreter" gewählt wurde, dann ist er der falsche, weil er ja nicht der ist den ICH gerne da oben sehen würde. Vorausgesetzt ICH könnte mich überhaupt für einen entscheiden, denn die sind ja sowieso alle korrupt usw.

Das Volk der diesen Politiker gewählt hat ist sowieso dumm, man nennt das auch Volksverdummung, nur ich bin schlau, ich bin halt der jenige der den richtigen durchblick hat. Am Besten wäre es, wenn alle nach meiner Pfeife tanzen würden, das allerdings wäre schon fast Kommunismus

Das ist ungefähr was Rudi Ratlos uns erzählen will. Das wir garnicht frei sind, Demokratie nur ein Wort ohne Inhalt ist, die eigene Meinung garnicht zählt, usw.


mfG: Speculator  

17 Postings, 8462 Tage Rudi RatlosIch sehe schon, ihr wisst es auch nicht

 
  
    #13
02.10.01 18:23
@Speculator, du nennst da Begriffe oder Schlagworte aber keine Inhalte!

Was soll ich unter Freiheit verstehen?

Dass ich immer nur die dümmsten Politiker wählen darf? Ich würde gerne mal fähige Leute wählen.
Reich Ranitzki hat auch gesagt, dass er nicht versteht wie die geballte Dummheit den Weg an die Parteispitzen findet.

Oder meinst du mit Freiheit,dass ich zu Niedrigstlöhnen arbeiten muss wenn ich arbeitslos bin.?

Wie soll ich mich denn da persönlich entfalten?

Religionsfreiheit, dass merkt doch keiner was ich glaube, wieso ist das frei?

Freie Meinungsäusserung, ich möchte nicht zum Niedrigstlohn arbeiten,irgendwie hört das keiner. Ich äussere und äussere und äussere, ohne Erfolg.

Das sind die Werte die verteidigt werden sollen? seltsam!

Dafür will ich nicht kämpfen!!

Was meinst du mit usw.? Lohnt es sich dafür zu kämpfen?
Ich bin nicht besonders gebildet, deshalb frage ich so dumm.

Bitte helft mir doch und gebt vernünftige Antworten.

Danke
Rudi  

34698 Postings, 8854 Tage DarkKnightalso doch Barwert? oder "Käsch in der Däsch" o.T.

 
  
    #14
02.10.01 18:26

17 Postings, 8462 Tage Rudi Ratlos@boomer und Happy End

 
  
    #15
1
02.10.01 18:45
Das stimmt, dafür lohnt es sich zu kämpfen.

Wir sollten alle gegen die kämpfen, die daran was änderen wollen.

Aber wer sollte das tun, ich habe keine Ahnung wer uns diese schönen Rechte

nehmen will.

Danke an euch

Rudi  

924 Postings, 9017 Tage mehlmannRudi, wer entscheidet denn, dass die Politiker

 
  
    #16
02.10.01 18:49
gerade die Dümmsten sind? Wenn der Reich das sagt ...

Solltest Du zu Niedriglöhnen arbeiten müssen, wäre das auch nicht gerade ein Hinweis darauf, dass Du Dich zu einer Beurteilung der dummen Politiker aufschwingen kannst.
Ich nehme aber an Du meinst das nur rhetorisch.
Ich sehe das eher so: er gibt immer jemanden, der zum niedrigsten Lohn (egal wie hoch) arbeiten muss. Folglich gibt es immer Unzufriedene. Um diesen Zustand beiuns persönlich abzuhelfen, sind wir ja gerade hier bzw. an der Börse.

Du hast ja die Möglichkeit zum Islam zu wechseln und verteidigst dann diese Meinung und die dazugehörigen Verhältnisse (wenn Dir das besser gefällt). Aber bitte etwas weiter südöstlich. Hier gibt es schon einige, die unter diesen Verhältnissen hier Leben und den Mitteleuropäern mal zeigen müssen wie sie ihr Leben leben sollen.

Wer verlangt von Dir, das Du kämpfen sollst (war Schröder schon da)?

Ach ja, Du bist nicht besonders gebildet schreibst Du, aber denken solltest Du können.
Erhebe Dich nicht über Andere und beurteile ihre  Fähigkeiten, wenn Du Dich dazu nicht in der Lage fühlst. Sicher gibt es immer mehr Politiker, die ihren Job nicht richtig machen (so jedenfalls die öffentliche Meinung) - sie machen aber. Versuch es mal und wir werden Dich dann beurteilen.

gruß mehlmann

P.S. ich bin nicht im beschriebenen Sinne politisch tätig  

1564 Postings, 9023 Tage stiller teilhaberlieber rudi ratlos

 
  
    #17
02.10.01 18:52
du schreibst zwar, daß du nicht sehr gebildet seist, erkennst aber andererseits dann doch, daß speculator in schlagworten und nicht in inhalten antwortet und antwortest in schlagworten zurück.

alles, was wir ganz selbstverständlich haben, ohne es wirklich anzuerkennen und schätzen zu wissen (wie in vielen bereichen freiheit, z.b.), würden wir viel besser erkennen und wahrnehmen, wenn wir es nicht mehr hätten.
deshalb mein vorschlag: wandere doch mal für eine zeit lang in ein land aus (afghanistan würde sich vielleicht anbieten), in dem du diese freiheiten nicht oder längst nicht in dem umfang hast, in dem du sie hier hast. ich bin mir ziemlich sicher, daß dann auch deine frage erklärt wäre... *g*

daß du nur die dümmsten politiker wählen darfst.... hhhm.... auch hier könnte man anmerken: sei froh, daß du überhaupt eine wahl hast (so kann man sich wenigstens mit viel glück noch einen einäugigen unter blinden auswählen :-/)
besides: die 'dümmsten' politiker... tja, wenn sonst keiner diesen job machen möchte.... (vielleicht solltest du dich mal zur verfügung stellen und herrn reich ranitzki gleich mitnehmen *g*; es steht schließlich in diesem, unserem lande (fast) jedem frei, plitiker zu werden und sich wählen zu lassen (theoretisch zumindest *g*))

freie meinungsäußerung bedeutet NICHT, daß das, was du äußerst auch getan wird (stell dir das chaos vor, wenn jeder.......), sondern sehr viel mehr, daß du dafür nicht gleich gekascht oder sogar dafür enthauptet wirst.
für niedrigstlöhne arbeiten MÜSSEN ??????
(erst mal empfehle ich auch hier dafür sog. 'niedriglohnländer', um zu erfahren, was niedrigstlöhne überhaupt sind und) MÜSSEN muß hier eigentlich so gut wie gar niemand etwas. es steht dir frei NICHT zu arbeiten und du mußt auch nicht um jeden preis arbeiten. es gibt hier genügend menschen, die sich diese 'freiheit' nehmen, aber ich denke mal, das willst du ja gar nicht, weil du dir zu gerne all die schönen, bunten, aufregenden dinge kaufen möchtest anstatt gerade das notwendigste zum überleben oder ?

den rest spare ich mir. vielleicht eröffnen sich dir jetzt ein paar antworten auf deine dummen fragen ganz von selbst

grüße
stiller teilhaber  

2184 Postings, 8568 Tage boomerRudi R. ist ein

 
  
    #18
02.10.01 18:57
Oberstudienrat, der für seine achttausend DM nicht ausgelastet ist und uns testen will ..

Viel Spass bei so viel Freizeit, Rudi  

2611 Postings, 8623 Tage juliusamadeusdemokratischen Werte verteidigen!

 
  
    #19
02.10.01 19:00
natürlich alle die hier genannt wurden!

zusätzlich verteidige ich mein Eigentum: wer sich an meinem Moped zu schaffen macht, bekommt fürchterlich auf die "Birne"!

PS. da gibt´s ja noch die Arbeitsscheuen, die nichts haben, die stellen auch immer solche Fragen! Bedenken nicht, dass sie ja vom Staat Sozi. bekommen.

Gruß julius  

9071 Postings, 9009 Tage Slash@Rudi Ratlos

 
  
    #20
02.10.01 19:00
der erste provokante Thread weckte mein Interesse. Aber als ich den 2. gelesen habe fing ich an dich zu bedauern. Was willst du. Einige User haben dir geantwortet so wie es allgemein zu betrachten ist. Aber du kommst mit deinem Egoistischen geschwafel. Weist du was Demokratie ist? Das Recht MIT zu entscheiden. Und wenn deine Meinung nicht zur Debatte steht, kannst du versuchen die Leute von deiner Meinung zu überzeugen in dem du z.B. selbst in die Politik gehst. Aber bitte nicht mit Terroranschlägen. Ich weiß nicht ob die Dinge die gerade in Vorbereitung sind der richtige Weg ist, aber was ich weiß ist das allen Terroristen auf dieser Welt der Arsch aufgerissen werden muß. Leider leiden darunter meist die, die gar nichts mit diesen Egoistischen Fanatikern zu tun haben wollen.
Und dafür finde ich lohnt es sich zu kämpfen.

Gruß slash  

17 Postings, 8462 Tage Rudi Ratlos@all

 
  
    #21
02.10.01 19:22
@mehlmann: Hat der Reich gesagt bei Friedmann.
Politik habe ich versucht, die wollten mich nicht ich hab zu viele dumme Fragen gestellt.

@sl: Ich war schon in Afghanistan und auch in anderen Ländern, eigentlich in sehr vielen. Habe da auch gearbeitet. Hatte nie Probleme

Wenn du das als Wahl bezeichnest was du da tun darfst, bist du nicht sehr Anspruchsvoll.

@boomer: Bin nur Handwerker

@slash: Habe oben schon geschrieben, dass man mich nicht wollte.
Stimmt, Terroristen muss man bekämpfen, auch Staatsterroristen.

@all: Seid ihr eigentlich zufrieden mit den Wahlmöglichkeiten die ihr habt?
Dann ist ja alles in Ordnung und es kann so weiterlaufen.

Werde mich wohl wieder nach Australien begeben und ein paar Windkraftwerke aufbauen. Irgendwie ist die Luft da reiner.

Danke euch
Rudi
 

9071 Postings, 9009 Tage SlashBesser noch eine einsame Insel im Pazifik

 
  
    #22
02.10.01 19:36
da kannst du dir dann dein Leben so géstallten wie du willst. Demokratie leben wie du es für richtig hälst. Deinen eigenen Tempel bauen wenn du ihn brauchst. Mit der Börse wirds dann allerdings ein bischen schwierig.

Gruß slash  

2184 Postings, 8568 Tage boomer@Rudi, nicht nur die Luft, sondern auch die Sonne o.T.

 
  
    #23
02.10.01 19:38

1564 Postings, 9023 Tage stiller teilhaberrudi

 
  
    #24
02.10.01 19:53
Politik habe ich versucht, die wollten mich nicht ich hab zu viele dumme Fragen gestellt.
tja... so ist das eben, wenn (demokratisch ????) eine mehrheit (dummer politiker z.b.) etwas anderes möchte, als man selbst.
und wie du siehst ist es sehr viel einfacher, dumme fragen zu stellen (und abgelitzt zu werden), als tatsächlich etwas daran zu ändern
denn wie ich sehe, hast auch du das nicht geschafft. die frage ist: warum nicht ? was wäre bspw. dein konkreter vorschlag auf abhilfe, daß man bei dem, was wir als wahl bezeichnen, auch tatsächlich das tun darf, was diesem ausdruck gerecht würde.
bzw. - noch sehr viel wichtiger: WIE würdest du das erreichen wollen ?

du warst auch schon in Afghanistan und auch in anderen Ländern, eigentlich in sehr vielen. Habe da auch gearbeitet. Hatte nie Probleme
hast du da a) auch für niedrigstlöhne gearbeitet (oder nur mal für den 'urlaub' / sudienreise gejobt) oder wurdest du vom 'entsendungsland' in harter währung bezahlt ?
b) warum bist du nicht dort geblieben ? war's doch nicht besser ?

australien..... ist vielleicht etwas weiter von allem weg. oder ist dort wirklich alles besser (und wenn ja, in welcher hinsicht und warum) ? keine dummen politiker dort ? kein gemauschel und gekungel ? man kann dort wirklich jeden und alles wählen, was man möchte ? ALLE ? keiner MUSS für niedrigstlöhne arbeiten (oder zumindest sind alle runrum glücklich und zufrieden damit) ?
dann nichts wie auf ins schlaraffenland !

liebe grüße
stiller teilhaber
 

17 Postings, 8462 Tage Rudi Ratlos@all

 
  
    #25
02.10.01 20:44
danke für das grüne Zeugs, einige scheinen meine dummen Fragen zu verstehen.

@slash, du irrst, mit der Boerse geht immer was.

@boomer:Habe immer meinen Schlapphut auf, Hautkrebs holen sich meist die Touristen.

@st:Bin immer auf eigenes Risiko gereist, als vielseitiger guter Handwerker ist man überall willkommen.

Verstehe, dass meine dummen Fragen in einer vermeintlich heilen Welt schmerzhaft und unangenehm sind. Siehe die Reaktionen hier.
Typisch auch die Antwort, warum bist du nicht dageblieben,früher sagte man dann geh doch rüber.
Dumme Fragen sind einfach unerwünscht in dieser Republik.

Vorschläge was zu ändern?

Etwas mehr Demokratie wagen?

Das Demonstationsrecht mit Leben füllen, etwas mehr faule Tomaten um den Unmut mitzuteilen.

Über die Ochsentour bei den herrschenden Parteien was zu erreichen scheint aussichtslos.
Auch Queereinsteiger gibt es nicht.
Wie wäre es mit weniger Macht der Parteien und etwas mehr Volksbefragung?
Warum werden solche Politheinis gewählt?

Warum kürzt man nicht die lukrative Altersversorgung und streicht die üppigen Übergangsgelder?

Eventuell die Wahlbeteiligung noch weiter senken, könnte einen Demaskierungseffekt für die demokratische Legitimation sein.

Opposition aus taktischen Gründen und nicht aus parteipolitischen Inhalten
wählen.
Ist es Demokratie, wenn Herr Müntefering sich erdreistet gewählte Abgeordnete mit Listenentzug zu bedrohen.

Wie Herr Schill von einer machtgeilen CDU hofiert wird?

Diese Parteien, so wie sie sind, haben kaum noch etwas mit Demokratie zu tun, sie sind allmächtig und das ist nicht gut so.

Australien leidet auch unter der Globalisierung und man versucht umzusteuern.
vielleicht schreibe ich mal mehr dazu.

Möchte euch nicht weiter behelligen mit meinen dummen Fragen.

mit ratlosen Grüssen
Rudi
 








 

Seite: <
| 2 >  
   Antwort einfügen - nach oben