IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
http://www.welt.de/wirtschaft/article130820487/...d-gehen-pleite.html
"Verstärkt wird der Trend durch das vor zwei Jahren in Kraft getretene neue Insolvenzrecht. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ermöglicht es Pleitefirmen, sich den Insolvenzverwalter selbst auszusuchen. Und dabei fällt die Wahl vorrangig auf einen vergleichsweise kleinen Kreis von bekannten Verwaltern, sagt Verbandschef Niering, der zudem von deutlich rückläufigen Neuanmeldungen berichtet."
Genau die Personen halt, um erfolgreich zu sanieren, mit Enteignung und so...
Aktionärsstruktur
Streubesitz 85,80%
Universal Inv.. 4,64%
Hermitage One.. 3,00%
Santo Holding.. 2,45%
Mann Unterneh.. 2,28%
Kempen Capita.. 1,32%
Goldsmith Cap.. 0,51%
1. Akt: Insolvenz nach neuen Insolvenzverfahren. Die Buchwerte werden abgeschrieben und nach genehmigten Insolvenzverfahren schwupp sind diese wieder viel mehr wert. Der Betrieb läuft weiter.
2. Akt: Mitarbeiter verliert die gekauften Aktien an der eigenen Firma. Meiner Meinung nach ist das ganz schön demotivierend.
:-) :-) :-) vielleicht gibt es Rückstellungen für ein Mitarbeitermotivationsprogramm :-) :-) :-)
vielleicht reichen die eingenommenen Beträge aus der Regreßklage gegen die früheren Vorstände ? :-)
Professor Dr. W. Schäfers auf Bild 9 musste gehen?? Oder hat er doch sein Amt selbstbestimmt niedergelegt??
oder anders
mußte gehen, nachdem er seine eigenen ehrlichen (die echten) Aktionäre aufs Kreuz gelegt hatte ?
wie war das mit der versprochenen Kapitalherabsetzung 200 : 1 ???
Motto:
Was interessiert mich das Geschwätz von Vorgestern !
das muß gerichtlich geklärt werden, was hinter den Kulissen abgelaufen ist !
Bin ja gespannt ob dies alles Reibungslos abläuft!
Das ESUG und tolle amerikanische Sanierungsrecht ist verfassungswidrig....
Art 3 Abs 1. GG "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Aber dieses Unternehmen wird befreit von Gewerbesteuer und Grunderwerbssteuer
Bonn, 05.08.2014
http://www.ivg.de/presse/pressemitteilungen/...kfurter-westendcarree/
Jetzt schickt mir der Görg ne Rechnung weil er nach der Beschwerde wieder einen dreißig Seiten umfassenden Eilantrag bei Gericht eingereicht hatte und den Schadenersatzfonds von 5 auf 12 MIO erhöht hatte. Schon witzig und etwas dreist jetzt 899 Euro zu verlangen. Als hätte Bande sich nicht schon genug die Säcke mit IVG Geld gefüllt. Darf jetzt Stellung nehmen innerhalb zwei Wochen beim Landgericht.
Ja die Gerichtskosten von 63,50 Euro für die Zurückweisung habe ich bereits gerne gezahlt.
Aber es ist vielleicht auch so, wie mit der "Download"-Rachtsanwälten, wo die Rechtsanwaltskosten den Schaden um das mehrfache übersteigen.
wie man merkt, ich habe keine ahnung, bin eben kein jurist.
Ich kann mir gut vorstellen das einige (Mann usw....) nur darauf warten bis die Umstrukturierung durch ist um dann ihre Klagen einzureichen.
Das wird noch lustig
Dann kommt auch wieder Fantasie in die Werte.
Der Insolvenzplan wurde von Professor Schäfer erstellt, bei Gericht eingereicht und jedem stehen dann alle Rechtsmittel offen. Habe erhebliche Zweifel, ob dies die Ethikkammer der Anwaltskammer gutheissen würde...
Regreß gegen den Professor könnte einfacher sein - er hat seinen Job bei der IVG angefangen und am Ende stand die Insolvenz - sollte er Strategieänderungen seines Vorgängers einfach mal so fortgeführt ohne Korrekturen vorgenommen zu haben - könnte er ggf. in Erklärungsnot kommen. Leider bekommen die bezahlten Regreßanspräche nicht die künftigen Ex-Aktionäre.
Die WKN ist aber die bisherige d.h. die alten Aktien werden wohl nicht mehr unter dieser WKN zu finden sein.
Wahrscheinlich kann sich die IVG keine weitere WKN leisten (wegen der kosten! LoL)
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
13.08.2014
HRB 4148:IVG Immobilien AG, Bonn, Zanderstraße 5-7, 53177 Bonn.Aufgrund des im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins vom 20. März 2014 beschlossenen Insolvenzplans, der durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bonn - Insolvenzgericht- vom 13. Juni 2014 bestätigt wurde (nachfolgend auch der "Insolvenzplan") ist das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 207.883.884,00 (in Worten:zweihundertsieben Millionen achthundertdreiundachtzigtausend achthundertvierundachtzig Euro) um EUR 207.883.884,00 (in Worten zweihundertsieben Millionen achthunderdreiundachtzigtausend achthundervierundachtzig Euro) auf EUR 0,00 (in Worten: Null Euro) herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Kapitalherabsetzung ist nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff.AktG) in voller Höhe zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste erfolgt. Aufgrund des Insolvenzplans ist das auf EUR 0,00 (in Worten: null Euro) herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um EUR 50.000,00 (in Worten: fünfzigtausen Euro) auf EUR 50.000,00 (in Worten fünfzigtausen Euro) erhöht. Die Barkapitalerhöhung ist durchgeführt durch Ausgabe von 50.000 (inWorten fünfzigtausend) neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 (in Worten: einem Euro) je Stückaktien. Aufgrund des Insolvenzplans ist das nach Durchführung der Kapitalherabsetzung und der Barkapitalerhöhung auf EUR 50.000,00 (in Worten: fünfzigtausend Euro) erhöhte Grundkapital der Gesellschaft durch Bar- und Sacheinlagen um weitere EUR 12.450.000,00 (in Worten: zwölf Millionen vierhundertfünfzigtausend Eur) auf EUR 12.500.000,00 (in Worten: zwölf Millionen fünfhunderttausend Euro) erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt durch Ausgabe von weiteren 12.450.000 (in Worten: zwölf Millionen vierhundertfünfzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 (in Worten: einem Euro) je Stückaktie zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ( in Worten: einem Euro) je Stückaktie. § 3 Abs.1 der Satzung ist neu gefasst. Aufgrund des Insolvenzplans ist die in § 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erteilte Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 103.941.942,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012), aufgehoben. § 3 Abs.2 der Satzung der Schuldnerin ist gestrichen. Aufgrund des Insolvenzplans ist die in § 3 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft enthaltene bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 8.654.262,00 aufgehoben. § 3 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist gestrichen. Aufgrund des Insolvenzplans ist die in § 3 Abs.4 der Satzung der Gesellschaft enthaltene bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 95.287.680,00 (Bedingtes Kapital 2012) aufgehoben. § 3 Abs.4 der Satzung der Gesellschaft ist gestrichen. Neues Grundkapital: 12.500.000,00 EUR.
https://www.unternehmensregister.de/ureg/...B32812B2656A1F91D.web02-1
Regulierter Markt - General Standard
IVG Immobilien AG,
Bonn
Entsprechend dem Insolvenzplan der o. g. Gesellschaft wurde das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen der
vereinfachten Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG auf Euro 0,00 herabgesetzt. Die
Eintragung der Kapitalherabsetzung ist am heutigen Tage erfolgt. Mit Eintragung der Kapitalherabsetzung auf Euro
0,00 ist der Gegenstand der Zulassung erloschen und damit die Börsenzulassung der IVG Immobilien AG entfallen.
Die Preisermittlung für die
auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert
ISIN: DE0006205701
wird daher eingestellt.
Einstellung der Preisermittlung mit Ablauf des 13. August 2014
Frankfurt am Main, den 13. August 2014
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung