IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
Die Frage ist was mit denen passiert? falls sie ausgebucht werden, macht es ja keinen Sinn mehr sie zu halten.
Deshalb die Frage, ob jmd. weiß was damit passiert?
Über die Jahre seit die Hybridanleihe an den Börsen gehandelt wird wurden an allen Börsen zusammengerechnet gerademal etwas mehr als die ganze Emission (400 Mio.) gehandelt. Bei der Aktie dagegen wurde die Gesamtzahl während der aktiven Phasen innerhalb weniger Tage erreicht!
Na ich bin mal gespannt. Von einem geplanten Delisting der Hybridanleihe habe ich im Gegensatz zu den Aktien bisher noch nichts gelesen.
Wir werden sehen.
Nicht zu glauben dass die von JLL erstellten Bewertungen der Immobilien vom Landgericht und Amtsgericht Bonn als zulässig eingestuft wurden...wo bleibt die erforderliche Unabhängigkeit des Gutachters?
An das Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
"Das vor zwei Jahren in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bezeichnete Prager „insgesamt als Erfolg“. Dass der Eigenverwalter nicht nur insolvenzrechtlich firm sein muss, sondern auch einen Erfahrungsschatz insolvenzspezifischer Restrukturierungen vorweisen sollte, sei inzwischen eine anerkannte, gängige Praxis. Die Aufgabe der Gerichte sei es wiederum, die Eigenverwaltung in Missbrauchsfällen zu verwehren. Trotz des Paradigmenwechsels bei der Verwalterauswahl müsse die Unabhängigkeit des Verwalters stets gewahrt bleiben.
Den Gesetzentwurf zur Konzerninsolvenz begrüße der DAV, wenngleich es in einigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf gebe, sagte Parger. Bei der Vorsatzanfechtung sehe er keinen dringenden Handlungsbedarf. Vielmehr erklärte Prager die Kritik am § 133 InsO damit, dass die Verteidigung gegen die Anfechtungsansprüche anscheinend nicht immer mit dem nötigen Sachverstand erfolge. Gleichzeitig ermahnte er aber auch Verwalter, die Ansprüche unberechtigt pauschal mit Textbausteinen geltend machten. Das schade dem Ansehen des Berufs."
Auch interessant:
http://www.arge-insolvenzrecht.de/Programm_11DIT.pdf
Piepenburg als Referent;
Justizminister Heiko Maas und ein Richter des BGH sind vor Ort; Sponsor HSBC
Hybride stehen in jedem Fall vor den Aktionären.
D.h. falls irgendeine Erstattung für die Aktionäre erfolgt werden die Hybridler auch entschädigt.
deshalb halte ich meine Hybriden.
Vielleicht läuft die Anleihe weiter!?
Obwohl andererseits sagt das Gericht die Anleihe "sei" erlassen.
M.M.n bedeutet das, das die IVG selbst entscheiden kann was passiert!
Eine geplante Einstellung des Handels der Hybridanleihe wurde anders als bei den Aktien noch nicht verlautbart.
Ein Überraschungsei sozusagen
aber nur für den Schluss Zock!
isch doch richtig oder!?
GG Artikel 14 Abs. 3
GG Artikel 3 Abs. 1 habe ich angeführt. Frist läuft ab am 15.08.2014
Mal gespannt was die DSW unternimmt?
ich bleib dabei!
bei 0,001 rein und 1€ wieder raus!
isch doch richtig oder!?