IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
Der Verschuldungsgrad von 607 Prozent ist fast doppelt so hoch wie bei Pro Sieben Sat 1. Die Nettoschulden belaufen sich bei einem Eigenkapital von 898 Millionen Euro auf 5,447 Milliarden Euro.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/...mp;a=false#image
https://dejure.org/dienste/vernetzung/...;Aktenzeichen=6%20T%20178/14
damit sind sie aber mehr als 100% entschädigt. Im Sinne der Gerechtigkeit müsste die Differenz mindestens an die anderen Gläubiger und dann an die alten Aktionäre ausgezahlt werden.
Ich befürchte, dass die deutsche Gesetzgebung einer anderen Meinung ist. Da wäre ich bei TTIP schon optimistischer....
Laut Bundesanzeiger vom 15.11.2016, Einladung zur HV , haben sich 50 MIO Euro an Gläubiger gemeldet die
Ansprüche geltend gemacht haben. Wer waren diese Gläubiger denn noch? Bei 12,5 Mio Aktien der neuen IVG bedeutet es 4 Euro je Aktie. Zahlen die Aktionäre diese 4 Euro um direkt an die Dividende zu kommen ??
Nicht vergessen... Es bleiben nach Verkauf von Office First schlappe 1,3 MRD plus X über, 4 % (ca. 50 Mio) können werden noch fließen.
Storage Etzel und Triuva sind noch da. Mit dem Verkaufserlös der Private Funds GmbH hat man wohl das Insolvenzverfahren finanziert. Also sollten doch mehr als die 1,75 Mrd der Schulden, die die Hedgefonds getauscht haben am Ende noch rauszuholen sein.
1.000.000.000 ist etwas mehr....
Wer hat Anspruch ? Wer kann Gläubiger sein im Sinne dieses Absatz?
Anteilseignern In: NJW 2016 Heft Nr. 18, S. 1269 - S. 1273 als Kopie hier zur Verfügung stellen? Im Text ist von einem Kompensationsanspruch des im Wege des "Debt-Equity-Swaps" ausgeschlossenen Anteilsinhabern die Rede.
"Ferner sollte geprüft werden, ob § 56a InsO in der Eigenverwaltung und nur dort (Verweis
in § 274 InsO) generell gestrichen werden sollte, um derartigen Verflechtungen keinen
Vorschub zu leisten. Aus Sicht der (Haupt-)Gläubiger wäre die Planbarkeit der Sanierung
dann zwar ebenfalls verringert, aber zugleich mit dem neutraleren Sachwalter die Wahrnehmung
der objektiven Gläubigerinteressen erhöht. Diese Erhöhung der Neutralität des Sachwalters
kann eine Sanierung durchaus fördern. Während § 56a InsO in der Regelverwaltung
durchaus Vorteile hat, führt seine Anwendung in der Eigenverwaltung zum Problem der family
& friends-Ausschüsse sowie zur Netzwerkbildung von Beratern mit Sachwaltern und
Profi-Gläubigern. Insofern erscheint hier das Recht zu einer verbindlichen Vorgabe (§ 56a
Abs. 2 InsO) insbesondere dann fragwürdig, wenn man mit dem Sachwalter eine neutrale
Vertrauensperson für alle Beteiligten und die Gläubigergesamtheit in Eigenverwaltungsfällen
positionieren will. Auch insoweit ist stets die Verknüpfung mit der Frage zu beachten, ob bereits
hinreichend sichergestellt ist, dass nur gute Verfahren Zugang zur Eigenverwaltung
erhalten."
"Bei der Haftung in der Eigenverwaltung muss sich der Gesetzgeber entscheiden, ob er
im Lichte einer zu erwartenden BGH-Entscheidung aktiv werden möchte. Er kann dann
zwischen einer Organaußenhaftung gegenüber den Beteiligten oder der Klarstellung und
Verfeinerung der gesellschaftsrechtlichen Binnenhaftung wählen. Dabei ist auch abzustimmen,
wie Generalbevollmächtigte und andere beteiligte Insolvenzexperten haften. Darüber
hinaus sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit des Schuldners, im Rahmen des § 270a InsO"
der Neueigentümer -im Fall einer ESUG-Planinsolvenz (gültig ab dem 1. März 2012) - zu Gunsten
der Alteigentümer. Ein solcher Schadenersatz würde auch im Insolvenzfall gelten, sofern bei
Antrag auf Planinsolvenz eine positive Fortführungsprognose des betroffenen Unternehmens
vorgelegen hätte. Schmidt-Preuß behandelt im Einführungsteil auch die IVG Immobilien AG (alt).
Schmidt-Preuß ist emeritierter Professor für Wirtschafts- und Unternehmensrecht an der Universität
Bonn. Ob bei dem Bonner Unternehmen IVG Immobilien AG im März 2014 eine positive Fortführungsprognose vorgelegen hat, behandelt Schmidt-Preuß in dem Fachaufsatz von 2016 leider
nicht. Weiß jemand, ob seither ein weiterer Fachaufsatz zu der Thematik "Schadenersatz für Alteigentümer" hinzugekommen ist?
also nix für Ungut, nur zur Info. o.k.?
Nach wie vor ist die Abwicklung der Angelegenheit meines Erachtens einzigartig hier bei dem Ding...so schnell war die Ausbuchung da und hat auch das AG gearbeitet...sensationell...
Übigens wurde heute verlautet, daß bei Schlecker A wie Anton auch noch mal nachgeschaut wird, also das Verfahren nochmal neu bewertet oder aufgerollt... nur mal als Info...
Die Zeit wirds zeigen...
Glück auf
Nun wo wir etwas schlauer sind, wo wir alles erlebt haben was ab 2013 noch erst geschehen sollte wird doch dem Einen oder Anderem ein Licht aufgegangen sein. Ja hier haben andere Gewalten mit höherem Interesse die Fäden gezogen vermeintlich und wahrscheinlich auch sehr wahrscheinlich.
Ist hier schon aller Tage Feierabend, sieht doch ganz so aus.
Weiß denn jemand welche Rolle der ehemalige Hauptaktionär Mann nun spielt, wenn ich mich recht entsinne hatte er ja auf eine Menge Aktien " freiwillig " verzichtet... war es so ? Ist ja auch schon sehr lange her... würde mal interesssieren.
Wäre schön was dazu zu erfahren.
Schöne Zeit, Allen