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Nicht bekannt ist, ob bereits die i.A. über Equinet gekauften vermutlich rund 4 Mio. Aktien via vermuteter Kick-Back-Vereinbarung angedient worden sind oder nicht meldepflichtig später angedient werden.
Weitere mindestens 30 Mio., voraussichtlich aber 170 Mio. folgen über die Umwandlung von Anteilen am neuen Joint Venture gemäss Investorenvereinbarung.
Waere ja inkonsequent bei der These vom Cap bei 1. Denn nur Risiko nach unten und keine Chance nach oben... das wohl schlechteste Investment
Damit ist es für Goldin billiger, junge Aktien zu EUR 1,000 zu schaffen als diese zu einem höheren Kurs am Markt zu kaufen. Ich erwarte dass Goldin dies zeitnah durchführt angesichts des aktuellen Kursniveaus.
Ab welchem Besitzstand kann eigentlich ein Delisting gegen den Willen der Altaktionäre erzwungen werden?
http://de.wikipedia.org/wiki/Delisting
Wenn die das vorhaben brauchen die erst mal eine außerordentliche HV.
wenn ich diese richtig interpretiere haben mehrere investoren (maven) am 19.12 jeweils ueber 3% an ggs gehalten...
Und diese am 31.12 jeweils komplett abgebaut. Das diese meldung erst jetzt erfolgt (vorgeschrieben lt wpgh sind vier handelstage aus meiner sicht der 2.1.14) passt ins bild... hier wird -und da muss ich smart investor recht geben- sehr lax mit dem wphg umgegangen. Eigentlich ein fall fuer die bafin.
Das ist genau 1 Investor, der nicht mal ein Monat 3,12% hatte und wohl auf eine kurzfristige Kursexplosion nach der außerordentlichen HV gehofft hatte.
fuer mich somit mehrere investoren und insgesamt fast 10% der aktien
Ich hoffe und freue mich auf positive Nachrichten zum neuen Geschäftsfeld. Hoffen wir, dass Goldin bald fürs Erste fertig hat und der Vorstand positive Meldungen (falls vorhanden) auch nach außen durchsickern lässt.
Das solche Herrschaften aber auch damit durchgekommen, kann ich nicht nachvollziehen, denn für mich ist das bewußte Täuschung und letztendlich Betrug!
Aber interessieren tut es niemand.
Hat jemand so etwas bereits einmal der BAFin gemeldet? Was muss man da genau tun? Müsste dies nicht eigentlich auch GGS selbst tun?
0228/29970299 ist das verbrauchertelefon falls jemand das Ganze melden moechte.
Wenn ich mich auf die nachträgliche Meldung beziehe hätte ich hieraus eine direkte Ansprechpartnerin bei der BAFin. Ggf. läuft bereits ein Ordnungswidrigkeitenverfahren von Amts wegen aufgrund der Verspätung.
Hat jemand Löws DD-Link oder Text, dann könnte ich Anzeige erstatten?
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Ihr Schreiben zu ... habe ich aufgenommen und werde es auf den Tatbestand der Marktmanipulation prüfen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen ... vergeben. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten darf ich Ihnen keine Informationen über Fortschritt oder Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Eine Marktmanipulation liegt vor, wenn unrichtige oder irreführenden Angaben über bewertungserhebliche Umstände gemacht werden; bei rechtswidrigem Verschweigen bewertungserheblicher Umstände; durch Geschäfte und Aufträge, die geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder den Börsenpreis zu geben oder die ein künstliches Preisniveau herbeiführen; sowie sonstigen Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Manipulationshandlungen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sein. Entscheidend hierfür ist, dass der Börsenpreis durch Marktmanipulationen beeinflusst wurde. Eventuelle Ordnungswidrigkeiten werden durch die BaFin selbst verfolgt. Beim Verdacht auf eine Straftat gebe ich den Vorgang nach abgeschlossener Prüfung an die Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungsverfahren durchführt und ggf. Anklage erhebt.
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Achtung: Marktmanipulation! (PDF, 62KB)