Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 211 von 14450 Neuester Beitrag: 29.10.24 08:01 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.234 |
Neuester Beitrag: | 29.10.24 08:01 | von: DerCEO | Leser gesamt: | 91.522.119 |
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zwar nicht alles wie er behauptet aber jetzt hat er schon 5 Cent entgangener Gewinn :-(
Hoffe das all die anderen nicht auf seine Beiträge gehört haben und somit jetzt Verluste machen...
Jetzt will wieder plötzlich rein :)
Moderation
Zeitpunkt: 14.12.17 12:09
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Zeitpunkt: 14.12.17 12:09
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Einberufung von hochkarätigen Expertenteams. Informierung über die wichtigsten Eckpunkte, ohne dem Endergebnis vorzugreifen.
Wenn sie es jetzt noch schaffen, die Kreditgeber zu überzeugen, dann ist die Sache gelaufen.
Steinhoff muss aus der Not eine Tugend machen: Aus einer Schummelklitsche ein Vorzeigeunternehmen im Hinblick auf Transparenz und ordentliche Buchführung machen.
Das Problem ist einmal ein Bilanzrechtliches und einmal ein Zivilrechtliches, welches je nach Gerichtsentscheid bilanzielle Auswirkungen hat.
1) Falsch in den Jahresabschluss und Konzernabschluss konsolidierte Aktiva, Passiva, Aufwendungen und Erträge müssen korrigiert werden. Sollte also Seifert die Anteile z.B. schon haben, muss falsch konsolidiertes bis dahin auch wieder korrigiert werden. Sollte Seifert die Anteile nicht haben und erfolgreich gegen die Ablehnung der Kaufoption vor Gericht ziehen können, muss ab dem Zeitpunkt des Erhaltes der Anteile die Konsolidierung entsprechend erfolgen.
2) Sollte Seifert sich tatsächlich vor Gericht erstreiten können, dass die Kaufoption auszuüben ist und vertragswidrig nicht ausgeübt wurde, steht ihm vermutlich Schadensersatz zu. Dieser könnte in entgangenen Gewinnen abzüglich ersparten Aufwendungen bemessen werden. Für Steinhoff würde dies in so einem Falle bedeuten, dass Rückwirkend z.B. der Anteilige Gewinn abzüglich ersparter Aufwendungen Seiferts an diesen zu leisten ist.
Allerdings, die Situation ist komplex und wir haben nicht die erforderlichen Informationen hinsichtlich der Verträge und Absprachen, kenne keine Beweislage und wissen schlicht nichts darüber, was sonst noch so vereinbart wurde.
Es handelt sich bei Obigem also schlicht um die Bewertung eines fiktiven Sachverhaltes, also zum gegenwärtigen Zeitpunkt reine Spekulation !
Sollte es aber so wie oben spekuliert gewesen sein und sich das 1 zu 1 beweisen und durchsetzen lassen, würden wir uns vermutlich noch immer nicht in einer für den Konzern existenzbedrohenden Lage befinden. Ein Konzern mit vermutlich 16 mrd Euro EK und 20 mrd Euro Umsatz sollte die Entkonsolidierung von z.B. 50 Prozent Pocos durchaus verkraften können. Poco hat meines Wissens nach in 2016 einen Umsatz von ca 1,5 mrd Euro erzielt. Unterstellen wir eine Bruttomarge von 10 Prozent und eine Nettogewinnmarge von 7,5 Prozent, wären wir bei einem anteiligen Nettogewinn von 52,5 mio Euro seit 2014 plus Zinsen und Verfahrenskosten abzüglich ersparter Aufwendungen. Also ca 200 bis 250 mio Schadensersatz. Denke das treibt einen noch nicht in die Pleite.
Die durch Steinhoff (Europe + International) ausgewiesenen Aktiva, Passiva, Aufwendungen und Erträge wären voraussichtlich und grob um salopp 50 Prozent zu reduzieren. Beim französischen Ableger das ganze dann nochmal um 25 Prozent.
Wenn es dabei bleiben sollte, wäre dies unsere Bilanzfälschung, Urkundenfälschung und der ganze Skandal. Es geht jetzt aber noch um die strittige Frage, ob Steinhoff Markenrechte die eigentlich Seifert oder XXXL Lutz gehören sollen bilanziert hat. Ich weiß nicht um welche Markenrechte es sich dabei handel und wie groß die strittigen Summen sind. Wenn ich jetzt einfach mal der Vereinfachung halber 300 mio Euro unterstelle, sind wir noch immer weit von einer Insolvenz.
Rückblickend würde man wohl sagen müssen, dass das einzige wirklich existenzbedrohende an den gesamten Vorgängen die Reaktion der Finanzmärkte und folglich die Reaktion der Geldgeber auf dieses Informationsdefizit und diese (dann) krasse Übertreibung gewesen wäre.
Außer das Fonds alles verkaufen müssten doch nicht viel ?