Google A0B7FY
Beispiel (mit gerundeten Werten):
Einstieg:
820 Euro Class A vor Split
Split:
Class A 410 Euro
Class C 410 Euro
KapSt. ca. 108 Euro
Verkauf:
Beim Verkauf zahlt man keine Steuern, hätte aber auch sonst keine Steuern gezahlt und gewissermaßen für +/- 0 verkauft.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben haben wir die Besteuerung zu dem Wertpapier Google Inc., ISIN US38259P5089, richtig durchgeführt. Die Ausgabe der neuen Aktien entspricht einer Sachdividende, deshalb stellen die neuen Anteile einen unbaren Kapitalertrag im Sinne des § 20 Einkommensteuergesetz dar. Dies ist unabhängig von dem Erwerb der ursprünglichen Aktien.
Die Grundlage für die Besteuerung bildet das Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen vom 22.12.2009 zu den Einzelfragen der Abgeltungsteuer. Ab der Randziffer 113 sind die Folgen einer Übertragung an Aktionäre durch einen Spin-Off geregelt.
Auf die Kapitalmaßnahmen haben wir generell keinen Einfluss. Diese werden von den Gesellschaften beschlossen und dort werden auch die Rahmenbedingungen festgelegt.
Weitere Informationen zu der Kapitalmaßnahme erhalten Sie direkt bei Google.
Wir freuen uns, wenn wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit klären konnten.
Im Allgemeinen finde ich es schon einen Kracher seitens Google, uns, als Unternehmensmitfinanzierer, so in den A.... zu treten. Leider scheint es keine Möglichkeit zu geben, dies mal andersherum das Unternehmen spüren zu lassen, sicherlich auch, weil im Gegenzug unser Geld daran hängt. Es ist einfach eine Frechheit, uns solch einen Hammer überzubraten, um angeblich die Aktie für Neuanleger attraktiver zu machen. Wenn man überlegt: wir, die Altaktionäre, bekommen es ab, können aber nicht heraus, zumindest nicht ohne schmerzlichen Verlust. Viele von uns müssen warten, bis der Wert wieder steigt, um wenigstens den Verlusttopf auszuschöpfen und auch mit dem steuerlichen Abzug wieder einigermaßen auf +/- Null zu kommen. Heftig!!!!
Es wäre Hilfreich deine "paar Worte an WM Datenservice" zu sehen zusammen mit einer eMail. So wäre es für uns alle leichter Protest anzumelden.
http://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/
Foren
http://www.ariva.de/forum/Google-Split-und-KapSt-499019
http://www.ariva.de/forum/Google-A0B7FY-205995?new_pnr=17797455#bottom
http://www.wertpapier-forum.de/topic/...google-inc-goog/page__st__360
Wiederspruch Vorlage
http://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/
FAZ
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/...ungsteuer-12886502.html
Die Banken führen das Abgeltungssteuerverfahren daraufhin selbständig und eigenverantwortlich durch. Sie treffen eine eigene Entscheidung ob und wieweit sie diese oder andere, eigene Informationen nutzen und Steuern abführen oder nicht. Darauf haben und nehmen wir keinen Einfluss.
Da sie im Detail zur Geheimhaltung verpflichtet sind, solle man sich bitte an seine Hausbank oder die für die endgültige Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde.
Besonders der mittlere Absatz ist interessant. Keiner wills gewesen sein.
http://www.ariva.de/forum/Google-Split-und-KapSt-499019
http://www.ariva.de/forum/Google-A0B7FY-205995?new_pnr=17797455#bottom
http://www.wertpapier-forum.de/topic/...google-inc-goog/page__st__360
Wiederspruch Vorlage
http://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/
Infos zum Thema
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/...ungsteuer-12886502.html
http://egghat.tumblr.com/post/82178884166/...nd-die-deutschen-anleger
http://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1288776/...7/d333341dex994.htm
Allgemeines
http://www.investor-verlag.de/...plitt-oder-stockdividende/104186431/
Hier der Text des Formulars der Commerzbank:
>>Hiermit widerspreche(n) ich / wir der oben angegebenen Belastung von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf meinem / unserem Konto und bitte(n) um Gutschrift des Gegenwertes.
Uns / Mir ist bekannt, dass die Commerzbank nach der Ausführung dieses Auftrages gemäß § 44 Abs. 1 Sätze 7 ff. EStG dazu verpflichtet ist, dem Betriebsstättenfinanzamt unter Angabe meiner Adressdaten anzuzeigen, dass wir / ich unserer Verpflichtung nicht nachgekommen sind (bin), der Commerzbank die fehlende Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zur Verfügung zu stellen.
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die aufgrund eines Widerspruchs wieder gutgeschrieben wird, kann durch die Commerzbank nicht erneut belastet werden.<<
Übrigens: Hier gibt's noch gute Infos zum Thema:
http://www.aktien-meldungen.de/Nachrichten/...kassiert-1-Mrd.-4512597
Da haben Sie schon Recht. In Deutschland haben wir allerdings eine andere Gesetzgebung. Google hat über die WM Daten die Dividende nach § 20 Satz des Einkommensteuergesetzes als steuerrelevante Sachdividende gemeldet.
Nach den neuesten Informationen des Bundesministeriums der Finanzen ist es auch möglich, diese als nicht steuerrelevant zu melden. Genau dies liegt uns aber für Deutschland nicht vor.
Google hat aber eine ganz neue Variante gewählt, die im Prinzip so wie ein klassischer Aktiensplit funktioniert, jedoch den Weg über die Stock Dividende realisiert, d.h. eine neue Klasse von Aktien emittiert. Daher ist auch dieser "Split" zu besteuern, da es sich streng genommen nicht um einen Split handelt.
Das folgt eher dem Dividendenmodell, bei dem ja auch nach Dividende die Aktie weniger wert ist und ein entsprechender Betrag zur Auszahlung kam. Google hat also keinen Split durchgeführt, sondern eine Dividende in Höhe von 50% des Werts in Form neuer Aktien gezahlt.
In wie weit sich die Dividende mit der Besteuerung eines Splits vermischen lässt, können wir nicht beurteilen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich genau machen soll. Kann mir nicht vorstellen dass bei der Ing was passiert :(
http://www.ariva.de/forum/Google-Split-und-KapSt-499019
http://www.ariva.de/forum/Google-A0B7FY-205995?new_pnr=17797455#bottom
http://www.wertpapier-forum.de/topic/...google-inc-goog/page__st__360
Wiederspruch Vorlage
http://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/
Infos zum Thema
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/...ungsteuer-12886502.html
http://egghat.tumblr.com/post/82178884166/...nd-die-deutschen-anleger
http://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1288776/...7/d333341dex994.htm
http://www.aktien-meldungen.de/Nachrichten/...kassiert-1-Mrd.-4512597
Allgemeines
http://www.investor-verlag.de/...plitt-oder-stockdividende/104186431/
http://www.aktien-meldungen.de/Nachrichten/...gle-Aktiensplit-3208329
Der Widerspruch bei der Bank führt lediglich dazu, das Geld zurückzuholen - was nicht unbedingt erforderlich ist. Das könnt ihr höchstens dann machen, wenn ihr durch diese Transaktion ins Minus gerutscht seid und Liquiditätsprobleme habt.
Ihr müsst aber in jedem Fall dem Finanzamt mitteilen, dass ich mit der Entscheidung nicht einverstanden seid und eine Aussetzung der Vollziehung dieser Besteuerung fordert.
Lege dann am besten die "Rechnung" von der Ing Diba bei, damit die wenigstens
wissen um was es geht.
Vielleicht bringt es etwas.
Ansonsten muß vielleicht der Anwalt ran.
Wenn Du Dein Geld zurück haben möchtest, dann würde ich das ohne große Diskussion einfach beauftragen. Ein entsprechendes Formular von der Commerzbank habe ich oben inhaltlich wiedergegeben (siehe Post 437 vom 10.04.14 um 19:26 Uhr). Dann kriegst Du sofort Dein Geld zurück und Dein Konto sieht wieder besser aus :-)
Die inhaltliche Diskussion ist dann mit dem Finanzamt zu führen, ich weiß jedoch noch nicht, ob mit Deinem FA oder mit dem FA Deiner Bank. Mal sehen, wer sich dafür verantwortlich fühlt. Es wird dazu führen, dass in Deutschland unzählige FAs in Diskussionen mit noch mehr Steuerzahlern einsteigen.
Ich bin kein Jurist und habe diesen Prozess bislang noch nie durchlaufen, kann daher keine verbindliche Auskunft über die Erfolgschancen geben. Da ich denke, dass unzählige Kleinanleger nicht nur von Google, sondern auch durch ähnlich gelagerte Fehlinterpretationen bei ausländischen steuerfreien Dividenden (bspw. BB Biotech) oder anderen Aktientransaktionen (bspw. Verizon-Abspaltung von Vodafone) immer wieder zunächst Steuern zahlen denke ich, dass es sich lohnen könnte, diese Verfahrensweise von Banken und FA einmal näher zu durchleuchten.
WM Daten schlagen unverbindlich eine Einstufung vor, die im Zweifel stets zugunsten des FAs ausfällt. Privatanleger wissen sich kaum zu wehren. Ich bin interessiert daran, hier Eure Erfahrungen mit Eurem FA zu sammeln :-) Viel Erfolg!
Diese Behandlung ist schon einmal klar vorteilhafter als die Abführung der Steuer durch Ing-DiBa, Commerzbank und Comdirect.
Das ist ja praktisch mit den jetzigen Kursverlusten. In den Minusbereich wird ja so ein Aktienwert nicht gehen, oder? :D