Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
eine diskussion zwischen dir und einem reformwünscher wäre sicher sehr erheiternd!
hier gilt aber trotzdem das deutsche grundgesetzt. daran müssen sich alle halten ansonsten drohen konsequenz. so muss es aber auch sein.
ansonsten wird ein friedliches miteinander nie möglich sein. die einzelnen menschen haben zu unterschiedliche interessen
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
§1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
§2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
§3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
§4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
§5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Misshandlung
Weiterhin wird es Gesetze geben von Leuten, die Du selbst gewählt hast. Sie sind anscheinend nicht der Ansicht, dass Du Recht hast.
Spiel mal lieber mit Deiner Sebestie.
schaut aber recht verbohrt zu sein.
:)
§ 224 Abs. 1 Nr 2. Stgb ?
Puhh, in der Haut der Staatsanwaltschaft möchte ich nicht stecken.....
ich bin da nach prüfung der tatbestandsmerkmale anderer meinung.