Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
der Religionsgemeinschaften ein, möglichst früh bindende Rituale zu
vollziehen. Das soll verhindern, dass diese von dem erwachten
kritischen Geist überprüft und womöglich abgelehnt werden.
Beschneidung ist also ein Übergriff an Wehrlosen,
aus Angst ein "Schäfchen" verlieren zu können.
Bei der Taufe ist das im Prinzip nicht anders,
nur dort kann ich später alles leicht rückgängig machen.
(Kirchenaustritt).
bei uns inner stadt steht immer son alter mann
mit hut mit dem wachturm.
ich bin immer fassungslos-
möchte mal wissen,
wie er das zu rechtfertigen versucht.
ich kapiers nicht.
Kannst Du knicken. Unterhalte Dich mit einem Schaf, da hast Du
mehr davon. :-)
Beschneidung ist ein Übergriff an Wehrlosen !
Wenn wir uns darauf einigen könnten, ist für mich
die Sache erledigt. :-)
Jetzt erscheinen die hier im Haus... 2 Jahre her ... und erzählen die Story von der Sünde... erzähl ich Ihnen die Story von der Bibel... Abflug... zum Nachbarn... mir hats nach 3 Auftritten gereicht... ich hab ihnen Hausverbot erteilt. Als ich sie eingesperrt und die Polizei gerufen hab... war Ruhe... kein Zeuge Jehovas erzählt mir von der Sünde...
Werden wir biblisch.. Jesus sagte: "Auch ich bin ein Menschenkind, ein Sünder".-- Dann sollte man nich Klingelputzen und dem anderen Sünde vorwerfen... wer im Glashaus sitzt...
Ich bin kein Zeuge Jehovas.
http://www.youtube.com/watch?v=ak6QFI118og
http://www.ariva.de/forum/...-unter-Strafe-465695?page=52#jumppos1320
Als ich das schrieb, ging es um den Vorgang des Schächtens und nicht um das Beschneiden!
Was soll der Mist? Kannst Du nicht lesen? Warum muss man so eine miese Nummer fahren...
Und bitte schreib mich nie wieder per BM an.
Es ging eindeutig um das Schächten. Einfach widerlich, wie hier auf so dümmliche Weise versucht wird, zu pöbeln.
Kronios, Du enttäuscht mich massiv. Funksperre. Kein Bock mehr auf Diskussionen mit Dir.
Moderation
Zeitpunkt: 15.07.12 09:12
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Wortwahl.
Zeitpunkt: 15.07.12 09:12
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Wortwahl.
#1312 - das gegenteil ist der fall - wenn es ne deutsche tradition wäre würden es hier fast alle, einschließlich potzblitzzz und mir genauso verurteilen.
posts hab ich leider nicht gelesen und kann nur anhand vom modkommentar spekulieren.
lieber potz, nimm es nicht immer gleich persönlich wenn jemand nicht deiner meinung ist.
ruhig bleiben und sachlich argumentieren.
Das Argument "alte Tradition" zählt für mich nicht. Wenn die Menschheit sich nicht von alten Traditionen verabschiedet hätte, würde es heute noch Witwenverbrennungen geben. Die Zwangsheirat in bestimmten Kulturkreisen ist auch eine Tradition. Sie wird zurecht von den aufgeklärten Menschen abgelehnt.
15.07.2012, 09:51 Uhr
Trotz Hygiene können schwere Komplikationen auftreten: Ein Arzt legt Besteck zur Beschneidung zurecht (Quelle: dpa)
Der Fall des beschnittenen vierjährigen Jungen, der die breite Debatte über die Rechtslage für religiöse Beschneidungen ausgelöst hat, war medizinisch offenbar brisanter als bisher bekannt. Er sei zwei Tage nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen in eine Notaufnahme eingeliefert worden, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung". Sie beruft sich auf einen Arztbrief über die Nachfolgebehandlung.
In dem Brief stehe weiter, dass die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" gewesen seien. Nach dem neuerlichen chirurgischen Eingriff sei der Junge für zehn Tage auf eine Kinderstation gekommen. Drei Verbandswechsel haben ihm offenbar so starke Schmerzen bereitet, dass sie unter Narkose stattfinden mussten.
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Gericht wusste vom Zustand des Jungen
Die medizinischen Details seien dem Kölner Landgericht bekannt gewesen, aber nicht der Öffentlichkeit, heißt es in der "FAS". Ein Gutachter habe dem Arzt, der die Beschneidung vornahm, aber bescheinigt, dass der Eingriff "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt" worden sei. Die Nachblutungen seien mögliche Komplikationen nach Beschneidungen.
Das Landgericht Köln hatte entschieden, die Beschneidung des Kindes laufe dessen Interesse zuwider, "später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können". Weiter heißt es in dem Urteil zu dem muslimischen Jungen, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide.
Ein Arzt hatte die Beschneidung vorgenommen ! Hallo, Sirus !