Generalstaatsanwalt ermittelt wegen Rechtsbeugung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.08.18 12:14 | ||||
Eröffnet am: | 11.12.09 11:00 | von: Eichi | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 22.08.18 12:14 | von: mindamino | Leser gesamt: | 834 |
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Der sachbearbeitende Staatsanwalt soll nach Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 23.01.2007 (Az. 240-762) dorthin mitgeteilt haben, dass der Führerschein bemäß Ph. 69 StGB eines dahingehend angeblichen Verurteilten entzogen wurde, obwohl kein Urteil nach Ph. 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis) existiert.
In einem vom Verwaltungsgericht Bayreuth abgegebenen Verfahren, stellte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg (Az. VA 4/07) am 10.04.2007 fest, das die Fahrerlaubnis besteht.
Am 9.11.2009 hat der Generalstaatsanwalt Bamberg nochmals bei der Staatsanwalt Coburg in der Sache wegen dem Ermittlungsstand nachgefragt. Diese verweigert bis heute jegliche Antwort!
Der Fall hat natürlich eine Vorgeschichte. Der besagte Führerschein wurde am 17.12.2001 von der Kripo sichergestellt, weil die vermutete, es wäre eine Fälschung. Das Amtsgericht Coburg bestätigte am 15.01.2002 die Fälschung. Anschließend stellte sich heraus, der Führerschein ist echt. Nachdem der Betroffene aber keinen Führerschein bei seinem Arbeitgeber vorzeigen konnte und beruflich diesen braucht, ist er ein Geschädigter.
Dadurch hatte man innerhalb der Behörde ein verzwicktes Problem. Und was macht man dann innerhalb der Justiz:
Vertuschen, trixen, lügen u.s.w.
http://www.freace.de/artikel/200805/260508a.html
Nach Auskunft der leitenden Oberstaatsanwältin in Coburg, teilte diese am 17.12.09 mit, das ihr die Akten vorenthalten werden und es hat auch mal eine gefehlt.
https://www.facebook.com/justizfreund/posts/2179036995754522