GPC auf dem Weg...
Empfehlung: VERKAUFEN
Kurs am 23. August 2007: 8,60 Euro
Hab ich gemacht, bei 8,59, mal sehen wann sich der nächste Einstiegpunkt bietet ...
Kurspflege???
Entweder er hat Mist gebaut, oder sie brauchen einen Sündenbock.
so long
Gleich wirds wieder interessant ...
UP oder DOWN das ist mal wieder die Frage :-)
Nach dem jüngsten Rückschlag für das Krebsmittel Satraplatin in den USA wird das Biotech-Unternehmen laut eigenen Angaben 46 Mitarbeiter entlassen. Dies entspricht etwa 15 Prozent der gesamten Belegschaft. Darüber hinaus kürzt das Unternehmen laufende Projekte./gr/ck
Die GPC-Story ist die größte Verarsche seit dem Platzen der Internet-u.Softwareblase im Jahre 2000!!
GPC=GELDVERNICHTER!!!
Die verlogene Führungsetage gehört hinter Schloß u.Riegel!!
Die Kanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP reicht Sammelklage der Aktionäre gegen GPC Biotech AG ein
Radnor, Pennsylvania (ots/PRNewswire) -
Die Anwaltskanzlei Schiffrin Barroway Topaz&Kessler, LLP gab heute folgende Erklärung ab:
Hiermit wird bekannt gegeben, dass im Namen aller Käufer, die zwischen dem 5. Dezember 2005 und dem 24. Juli 2007 einschliesslich (die "Klageperiode") Wertpapiere der GPC Biotech AG (Nachrichten/Aktienkurs) (Nasdaq: GPCB) (im Weiteren "GPC" oder das "Unternehmen") erworben haben, eine Sammelklage beim US-amerikanischen Amtsgericht des südlichen Bezirks von New York eingereicht wurde.
Falls Sie diese Sammelklage mit uns erörtern möchten oder Fragen zu dieser Mitteilung oder Ihren eigenen Rechten bzw. Interessen in dieser Angelegenheit haben, wenden Sie sich bitte an Schiffrin Barroway Topaz&Kessler, LLP (Rechtsanwalt Darren J. Check oder Rechtsanwalt Richard A. Maniskas) unter der Telefonnummer +1-888-299-7706 (gebührenfrei) oder +1-610-667-7706 bzw. per E-Mail an info@sbtklaw.com.
In der Klage werden GPC und bestimmten leitenden Angestellten und Geschäftsführern die Verletzung des US-amerikanischen Gesetzes "Securities Exchange Act" von 1934 vorgeworfen. GPC ist ein mit der Entdeckung, Entwicklung und Vermarktung neuer Wirkstoffe zur Behandlung von Krebs befasstes Biopharmaunternehmen. Im Einzelnen wird das Unternehmen in der Klage beschuldigt, folgende im Wesentlichen nachteiligen Tatsachen, die den Angeklagten bekannt waren bzw. von ihnen auf fahrlässige Weise unbeachtet blieben, nicht veröffentlicht bzw. falsch dargestellt zu haben:
1. Die Tatsache, dass die US-amerikanische "FDA" (Federal Drug Administration) bereits zuvor die vom Unternehmen gewählte Untersuchungsmethode und den primären Endpunkt für die Satraplatin-Studien missbilligt hatte;
2. Die Tatsache, dass das Unternehmen damit fortfuhr, Satraplatin gemäss des strittigen Endpunktes auszuwerten;
3. Die Tatsache, dass das Unternehmen die von der FDA bereits zuvor geäusserten Bedenken bezüglich des strittigen primären Endpunktes nicht beachtete und die Ergebnisse der Satraplatin-Studie mit dem strittigen primären Endpunkt bei der FDA zur Unterstützung des "NDA"-Antrags (New Drug Application) für Satraplatin einreichte;
4. Die Tatsache, dass die Gutachter der FDA nicht in der Lage waren, aus den Einreichungen zum NDA-Antrag des Unternehmens das Fortschreiten der Krankheit zu ermitteln; und 5. Die Tatsache, dass die FDA nicht in der Lage war, aus den mit dem NDA-Antrag eingereichten Zwischenergebnissen darauf zu schliessen, dass Satraplatin beim Gesamtüberleben wirksamer als Placebo ist.
Während der gesamten Klageperiode berichtete das Unternehmen über positive Ergebnisse seiner Satraplatin-Studie der Phase 3 und gab an, dass die Ergebnisse der Studie die Grundlage für den "NDA"-Antrag (New Drug Application) des Unternehmens bei der FDA bilden würden. Das Unternehmen gab eine 40-prozentige Verringerung des Risikos des Fortschreitens der Krankheit bei den Teilnehmern der Studie, die Satraplatin erhielten, an und berichtete, dass die Studienergebnisse gezeigt hätten, dass die Ergebnisse für das progressionsfreie Überleben statistisch hoch signifikant seien. Die Investoren des Unternehmens waren erschüttert, als die FDA am 20. Juli 2007 ihr "Briefing Document" noch vor der zur Prüfung des NDA-Antrags für Satraplatin vorgesehenen Sitzung des Onkologie-Gutachterausschusses der FDA herausgab. Die FDA nannte darin fünf "Problempunkte" im NDA-Antrag des Unternehmens für Satraplatin. Aufgrund dieser Nachrichten fiel der Aktienkurs des Unternehmens um 7,80 USD pro Aktie, d.h. um über 24,5 Prozent, und schloss am 20. Juli 2007 bei einem ungewöhnlich hohen Handelsvolumen mit 24,00 USD pro Aktie. Am folgenden Börsentag fiel der Aktienkurs des Unternehmens um weitere 3,05 USD pro Aktie und schloss am 23. Juli 2007 mit 20,95 USD pro Aktie.
Am 24. Juli 2007 dann stimmte das Beratungsgremium der FDA mit 12 gegen 0 Stimmen dafür, die Entscheidung über Satraplatin zu vertagen, bis das Unternehmen weitere Daten vorweisen könne, anhand derer festzustellen sei, ob Satraplatin Männern mit Prostatakrebs tatsächlich zu einer Lebensverlängerung verhilft. Daraufhin gab das Unternehmen bekannt, dass es nicht davon ausgehe, über die notwendigen Überlebensauswertungen für ein weiteres Jahr zu verfügen. Aufgrund dieser Nachrichten fiel der Aktienkurs des Unternehmens um weitere 7,19 USD pro Aktie, bzw. um 35,36 Prozent, und schloss am 25. Juli 2007 bei einem ungewöhnlich hohen Handelsvolumen bei 13,16 USD pro Aktie.
Der Kläger beansprucht im Namen der klagenden Gruppe Schadenersatz und wird von der Anwaltskanzlei Schiffrin Barroway Topaz&Kessler vertreten, die Sammelklagen landesweit vor Landes- und Bundesgerichten verfolgt. Schiffrin Barroway Topaz&Kessler ist eine der treibenden Kräfte hinter der Reform der Grundsätze angemessener Unternehmensführung und hat bereits Milliarden Dollar im Namen institutioneller und privater Investoren aus den Vereinigten Staaten und aus anderen Teilen der Welt eintreiben können.
Für weitergehende Informationen zu Schiffrin Barroway Topaz&Kessler bzw. um sich zur Teilnahme an dieser Sammelklage online zu melden, besuchen Sie bitte die Website unter www.sbtklaw.com
Falls Sie zu der oben beschriebenen Gruppe gehören, können Sie, falls Sie es wünschen, bis spätestens zum 24. September 2007 beim Gericht beantragen, als Hauptkläger der Gruppe zu fungieren. Ein Hauptkläger ist eine bevollmächtigte Partei, die im Namen anderer Gruppenmitglieder den Rechtsstreit führt. Um als Hauptkläger zugelassen zu werden, muss das Gericht entscheiden, ob die Klage des Gruppenmitglieds repräsentativ für die Klagen der anderen Gruppenmitglieder ist und ob das Gruppenmitglied die Gruppe angemessen vertreten kann. Unter gewissen Umständen können einer oder mehrere Gruppenmitglieder gemeinsam als Hauptkläger auftreten. Die Möglichkeit, an einem eventuellen Schadensersatz beteiligt zu sein, ist jedoch durch die Entscheidung, als Hauptkläger zu fungieren oder nicht, nicht berührt. Sie können die Kanzlei Schiffrin Barroway Topaz&Kessler oder jede andere Kanzlei ihrer Wahl beauftragen, sie in dieser Angelegenheit rechtlich zu vertreten.
ANSPRECHPARTNER: Schiffrin Barroway Topaz&Kessler, LLP Rechtsanwalt Darren J. Check Rechtsanwalt Richard A. Maniskas 280 King of Prussia Road Radnor, PA 19087 Tel.: +1-888-299-7706 (gebührenfrei) oder +1-610-667-7706 Oder per E-Mail unter info@sbtklaw.com
Webseite: http://www.sbtklaw.com
Originaltext: Schiffrin Barroway Topaz&Kessler, LLP Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66046 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_66046.rss2
Pressekontakt: Rechtsanwalt Darren J. Check oder Rechtsanwalt Richard A. Maniskas, beide von Schiffrin Barroway Topaz&Kessler, LLP, Tel.: +1-888-299-7706 (gebührenfrei), Tel.: +1-610-667-7706, info@sbtklaw.com
diejenigen, die sich ihre Fehler nicht einräumen meistens dafür bezahlen müssen. So auch hier. Es hätte insbesondere durch Hopp noch gutgehen können. Nun aber neigt sich hier doch der Tag, bzw. der Kurs deutlich.
Jeder der investiert war musste doch mit einer vorläufige Zulassung gerechnet haben. Diese kam nicht. Man musste reagieren. Einige taten das entgegen jedem Verstand und Instinkt nicht und redeten es sich schön und Mut zu.
Zwischen Gier und Dummheit ist manchmal nur ein kleiner Unterschied, manchmal auch keiner. Fakt ist: Das Risiko der Aktie ist extrem hoch. Warum sollte jetzt die Aktie stark steigen? Hinzu kommt, dass in der momentanen Lage Werte wie GPC besonders gefährdet scheinen...
Ein verständiger Mensch wird daher sein Restgeld retten und die Aktie beobachten. Sollte es zu einer Zulassung kommen, ggf. am Tag der Meldung rein. Die vielleicht um 10-15% kleineren Gewinne sind allemal die Absicherung eines Totalverlustes wert...
Ich weiß nicht, ob es so schwer ist das alles zu begreifen...Vielleicht liegt es an der menschlichen Natur...
Da soll wohl die 8 mit Gewalt gehalten werden.
Kommen ja noch vielleicht KE.
Bin mal gespannt, ob der Vorstand sein Optionsprogramm weiter laufen läßt.
Optionen aus 2002 und 2003 sind allerdings immer noch werthaltig und können mit Gewinn verkauft werden. Aber: Keine Ahnung, ob noch Optionen aus der Zeit übrig sind.
Wenn du bei http://www.insiderdaten.de/index.htm nach 585150 schaust, dann siehst du, dass teilweise 18€ Barausgleich je Schein erzielt wurde.
Da GPC um ca. 15 Euro gefallen ist, wäre so ein Schein jetzt immer noch ca. 3€ wert.....
Die Scheine mit 12€ Barausgleich z.B. wären aktuell wertlos, aber da wurde ja schon vorher ordentlich abgesahnt von den Chefes....
http://www.gpc-biotech.de/downloads/deu/...ahresbericht%202007_dt.pdf
Da sind bestimmt auch noch ältere, werthaltige dabei.
Auf Seite 14 steht auch, dass sie in den ersten 6 Monaten 07 weitere 793 000 Aktienoptionen zugeteilt haben. Die vom 2. Halbjahr werden jetzt wieder eine niedrige Basis haben.
Die Bedienung funktioniert, so lange Börse Kurse gibt.
Da kann so ein Juli mit 1,5 mio nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein....