F.A.M.E. AG - Top Deal der Woche
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:08 | ||||
Eröffnet am: | 27.03.11 21:52 | von: Mr-Bean | Anzahl Beiträge: | 67 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:08 | von: Lenaxkzwa | Leser gesamt: | 22.555 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 6 | |
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Die DMF Beteiligungen GmbH, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 22.11.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 16.11.2010
durch Verkauf von Aktien der F.A.M.E. AG mit Sitz in Berlin die Schwelle
von 25 % und 20% unterschritten hat und dass die DMF Beteiligungen GmbH
nunmehr direkt 231.500 Stimmrechte (19,96%) besitzt.
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1.1 Die Computershare Limited, Abbotsford, Australien hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 02.12.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE000A0BVVK7, WKN: A0BVVK am
30.11.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 3,73% (das entspricht 64.825 Stimmrechten) betragen hat. 3,73%
der Stimmrechte (das entspricht 64.825 Stimmrechten) sind der Gesellschaft
gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die ACN 081 035 752 Pty.
Limited, Abbotsford, Australien, Computershare Verwaltungs GmbH, München,
Deutschland, Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München, Deutschland
und VEM Aktienbank AG, München, Deutschland zuzurechnen.
1.2 Die Computershare Limited, Abbotsford, Australien hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 02.12.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE000A0BVVK7, WKN: A0BVVK am
01.12.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 1,64% (das entspricht 28.566 Stimmrechten) betragen hat. 1,64%
der Stimmrechte (das entspricht 28.566 Stimmrechten) sind der Gesellschaft
gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die ACN 081 035 752 Pty.
Limited, Abbotsford, Australien, Computershare Verwaltungs GmbH, München,
Deutschland, Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München,Deutschland
und VEM Aktienbank AG, München, Deutschland zuzurechnen.
2.1 Die ACN 081 035 752 Pty. Limited, Abbotsford, Australien hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE000A0BVVK7, WKN: A0BVVK am
30.11.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 3,73% (das entspricht 64.825 Stimmrechten) betragen hat. 3,73%
der Stimmrechte (das entspricht 64.825 Stimmrechten) sind der Gesellschaft
gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die Computershare Verwaltungs
GmbH, München, Deutschland, Computershare Deutschland GmbH & Co. KG,
München, Deutschland und VEM Aktienbank AG, München, Deutschland
zuzurechnen.
2.2 Die ACN 081 035 752 Pty. Limited, Abbotsford, Australien hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE000A0BVVK7, WKN: A0BVVK am
01.12.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 1,64% (das entspricht 28.566 Stimmrechten) betragen hat. 1,64%
der Stimmrechte (das entspricht 28.566 Stimmrechten) sind der Gesellschaft
gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die Computershare Verwaltungs
GmbH, München, Deutschland, Computershare Deutschland GmbH &
Co. KG, München, Deutschland und VEM Aktienbank AG, München, Deutschland
zuzurechnen.
3.1 Die Computershare Verwaltungs GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE000A0BVVK7, WKN: A0BVVK am
30.11.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 3,73% (das entspricht 64.825 Stimmrechten) betragen hat. 3,73%
der Stimmrechte (das entspricht 64.825 Stimmrechten) sind der Gesellschaft
gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die Computershare Deutschland
GmbH & Co. KG, München, Deutschland und VEM Aktienbank AG, München,
Deutschland zuzurechnen.
3.2 Die Computershare Verwaltungs GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE000A0BVVK7, WKN: A0BVVK am
01.12.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 1,64% (das entspricht 28.566 Stimmrechten) betragen hat. 1,64%
der Stimmrechte (das entspricht 28.566 Stimmrechten) sind der Gesellschaft
gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die Computershare Deutschland
GmbH & Co. KG, München, Deutschland und VEM Aktienbank AG, München,
Deutschland zuzurechnen.
4.1 Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München, Deutschland hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2010 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland, ISIN:
DE000A0BVVK7, WKN: A0BVVK am 30.11.2010 die Schwelle von 5% der
Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 3,73% (das entspricht
64.825 Stimmrechten) betragen hat. 3.73% der Stimmrechte (das entspricht
64.825 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1
WpHG über die VEM Aktienbank AG, München, Deutschland zuzurechnen.
4.2 Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München, Deutschland hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2010 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland, ISIN:
DE000A0BVVK7, WKN: A0BVVK am 01.12.2010 die Schwelle von 3% der
Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,64% (das entspricht
28.566 Stimmrechten) betragen hat. 1,64% der Stimmrechte (das entspricht
28.566 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1
WpHG über die VEM Aktienbank AG, München, Deutschland zuzurechnen.
5.1 Die VEM Aktienbank AG, München, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 02.12.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F.A.M.E.
AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE000A0BVVK7, WKN: A0BVVK am 30.11.2010 die
Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 3,73%
(das entspricht 64.825 Stimmrechten) betragen hat.
5.2 Die VEM Aktienbank AG, München, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 02.12.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F.A.M.E.
AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE000A0BVVK7, WKN: A0BVVK am 01.12.2010 die
Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,64%
(das entspricht 28.566 Stimmrechten) betragen hat.
Und ich denke nicht das die ihre Stücke an einen Investor verkauft haben, so dürfte sich der Freefloat erhöht haben.
Und hier von Mantelübernahme zu sprechen ist leider mehr als lächerlich, denn da gibt es bei weitem günstigere auf dem Markt.
Und es ist auch schön, dass mittlerweile nicht nur geschrieben wird das man die Aktie nicht kaufen soll sondern auch warum....
Danke.
Die Übernahmefantasie könnte man daher ableiten, da DMF ursprünglich vor hatte (ich meine?) 75% an Fame zu übernehmen, dies aber BAFIN befreit tun wollte.
Nachdem denen das Procedere (Sanierungskonzept etc.) zu aufwändig wurde, haben sie den Antrag zurück gezogen.
Und selbst wenn dem so wäre, ich denke die wollen die Mehrheit bekommen laut deiner Vermutung, also warum haben sie dann nicht komplett gezeichnet und holen sich die Stücke vom freien Markt für 50 Cent statt zu 1 Euro?
Sorry, aber das klingt alles wie kalter verdorbener Kaffee. Aber wie gesagt, ich bin der Meinung das sich User hier eingekauft haben und nun ein paar Käufer suchen um mal eben schnell einen Euro einzufahren. Mr.Bean, ich sehe gerade das du öfters bei angeblichen Mantelübernahmen dabei bist, leider wurde bis Dato keiner deiner Mäntel übernommen. Das bestätigt mir nun meine Annahme, also ist ein wirkliches Diskutieren hier zwecklos und ich denke meine Zeit ist zu wertvoll als diese mit dir zu verbringen.
Scheinbar willst du im Sommer deine Mäntel los werden, aber ich denke deine Mäntel sind Ladenhüter an die noch nicht einmal die Motten gefallen finden dürften.
Hier die Mitteilung vom November, ich hoffe die ist noch aktuell?
Die DMF Beteiligungen GmbH, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.11.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 17.11.2010 durch Erwerb von Aktien der F.A.M.E. AG mit Sitz in Berlin die Schwelle von 20 % und 25 % überschritten hat und dass die DMF Beteiligungen GmbH nunmehr direkt 521.769 Stimmrechte (29,99 %) besitzt.
Frau Maria Ismini Angelidis, Griechenland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.11 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F.A.M.E. AG mit Sitz in Berlin am 17.11.2010 die Schwelle von 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 29,99 % (521.769 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 29,99 % (521.769 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die DMF Beteiligungen GmbH, an der sie sämtliche Anteile hält, zuzurechnen.
Berlin, November 2010
Wir sind hier im Hot Stock Bereich - da handelt man mit Spekulationen und kann Geld verdienen aber auch verlieren....
Man sollte mit keinem Penny verheiratet sein......
DGAP-Ad-hoc: Aktionär der F.A.M.E. AG erklärt sich bereit zur sofortigen Zeichnung von 290.000 Aktien aus dem genehmigten Kapital
F.A.M.E. AG / Kapitalerhöhung
19.08.2010 16:10
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Berlin, 19.08.2010 - Der F.A.M.E. AG wurde von ihrem Aktionär, der DMF Beteiligungen GmbH (DMF) mitgeteilt, dass sich die DMF und mit ihr befreundete Investoren dazu bereit erklärt haben, ab sofort 290.000 Aktien aus dem genehmigten Kapital zu zeichnen bzw. nach der Zeichnung ins Depot aufzunehmen. Bis zum 7. Dezember verfügt die F.A.M.E AG noch über ein genehmigtes Kapital in Höhe von 580.000 EUR (§ 5, Abs. 5, Satzung F.A.M.E. AG idF. v. 11.01.2008). Mit der Zeichnung der 290.000 Aktien würde sich das Grundkapital der F.A.M.E. AG auf 1.450.000 Aktien à 1 EUR Nennwert erhöhen. Die Kapitalerhöhung soll in der Weise erfolgen, dass der DMF anschließend weniger als 30 % der Aktienanteile an der F.A.M.E. AG direkt zuzurechnen sind, so dass der gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits gestellte Antrag der DMF auf Befreiung von der Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre hiervon unberührt bliebe.
Die Bereitschaft zur Zeichnung des genehmigten Kapitals begründet die DMF damit, dass die BaFin zunächst weitere Aussagen zur drohenden Sanierungsunfähigkeit der Gesellschaft mitsamt Sanierungsgutachten und Sanierungskonzept eines Wirtschaftsprüfers anforderte. Dies vorzubereiten und den Befreiungsantrag entsprechend zu ergänzen, würde aus Sicht von DMF zeitlich Ressourcen binden, die dringend für die Sicherung der weiteren Existenz der Gesellschaft benötigt werden. Um hier keine Zeit zu verlieren, wird beabsichtigt, parallel zu dem Antrag um Befreiung das Kapitalerhöhungsverfahren zu eröffnen. So sei laut DMF sichergestellt, dass die F.A.M.E. AG erste Schritte zur Durchführung eines Business Plans zum Einstieg in den Markt für regenerative Energien aufnehmen kann.
Das Angebot der DMF ist an drei verschiedene Voraussetzungen geknüpft:
1. Die BaFin muss zustimmen, dass das vorgeschlagene Kapitalerhöhungsverfahren parallel zum Antragsbefreiungsverfahren stattfinden kann.
2. Das neue und vorhandene Kapital darf ausschließlich für Investitionen im Bereich der regenerativen Energien mit einem anfänglichen Schwerpunkt auf den Erwerb von Windkraftanlagen in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden.
3. Während der anfänglichen Investitionsperiode soll die Kapitalerhöhung unter Ausnutzung nur der Hälfte des genehmigten Kapitals durchgeführt werden.
F.A.M.E. AG
Schillstr. 9
10785 Berlin
ir@fame.de
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DGAP-Ad-hoc: F.A.M.E. AG: Aktionär der F.A.M.E. AG zieht Antrag auf Befreiung vom Pflichtangebot gemäß § 35, Abs.1, Satz 1 WpÜG zurück
F.A.M.E. AG / Schlagwort(e): Sonstiges
08.11.2010 15:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Berlin, 8. November 2010 - Der F.A.M.E. AG (ISIN: DE000A0BVVK7) wurde von ihrem Aktionär, der DMF Beteiligungen GmbH (DMF) mitgeteilt, dass die DMF ihren am 12. August bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereichten Antrag zurückgenommen hat. Damit beantragt DMF nicht mehr die Befreiung von den Pflichten nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG (Veröffentlichung Kontrollerlangung) nach §35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG (Übermittlung Angebotsunterlage an BaFin) sowie nach §§ 35 Abs. 2, Satz 1 i.V.m. 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG (Veröffentlichung Pflichtangebot).
Laut DMF erfolgte die Zurücknahme des Antrages im Hinblick auf die von der BaFin ausführlich dargestellte Rechtsauffassung, die keinen positiven Ausgang des Verwaltungsverfahrens erwarten ließe.
F.A.M.E. AG
Schillstr. 9
10785 Berlin
ir@fame.de
Über viele Infos mancher User kann man nichts recherchieren, deshalb ist eine Diskussion in beide Richtungen für eine Aktie wichtig!
Ich finde FAME interessant - keiner muß investieren, jeder kann
Neuere kenne ich nicht....
Wo liegt das Problem? Man liest so was und bildet sich seine Meinung und in der Regel kauft man solche Stücke eher nicht.
Den Moralapostel würde ich hier nicht spielen, das ist hier richtigerweise das Hot Stock Forum, da gibt´s fast nur gepushte Werte...
Darüberhinaus ist fast jedes Research, jeder Börsenbrief, jedes Börsenmagazin ein mehr oder weniger interessengesteuertes Mittel zum Zweck.
Welcher Zweck?
Nochmal: Ich finde das Post 1 interessant, bin daraufhin eingestiegen.
Nun erzähle mir nicht das ich den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen will.
FAME ist kein Zock, der morgen delisted wird oder man innerhalb von 2 Stunden 1000% machen kann.
Ich denke das hat hier jeder erkannt.
Das es bisher zu keiner Diskussion hier gekommen ist dafür kann ich ja wohl nichts.
Außerdem habe ich nie geschieben das man kaufen soll - muß oder ähnliches...
Ich finde es sehr wichtig wenn andere, teils auch negative Meinungen hier gepostet werden. Anhand dessen kann man sich überlegen ob man ein Investment kauft,aufstockt oder wieder verkauft.
Denn viele Dinge kann man nicht recherchieren.....
http://www.fame.de/cgi-bin/...mp;companyName=fame&language=German
Am 24.11 hat DMF reduziert, zumindest war von da die Meldung. Eine Zeichnung danach finde ich nicht, deswegen wollte ich von dir einen Link dazu haben.
Mag sein das es einige dumme User gibt, ich hoffe das ich nicht dazu gehöre und kaufe dir das nun nicht ab.
Und mit dir kann man ja nicht diskutieren, trägst ja leider nichts dazu bei, im Gegensatz zu altus der sich hier vernünftig präsentiert.
2. Betr. DMF gibt es auf der Homepage zwei Meldungen vom 23.11. eine davon vor KE (16.11.) und eine auch vom 23.11. mit Stichtag 17.11., also nach der KE mit 29,99%
3. eine spätere Meldung (als Stichtag 17.11.) der DMF habe ich nicht
4. andere Reduzierungsmeldungen bspw. Käsinger, sind dahingehend zu verstehen, dass die Reduzierung nur dadurch besteht, dass sie keine KE gezeichnetet haben und sich so, das prozentuale Verhältnis reduziert hat- also keine Verkäufe
5. mir ist unklar, was die VEM mit den Stücken will...
Uff...
Du glaubst doch nicht wirklich das er dann hier investiert, auch wenn Du Ihm jede einzelne Stimme beweisen würdest?
Anständige, sachliche Meinungen sind vollkommen ok und nicht verboten - aber hier zu provozieren und zu beleidigen ist nicht zu dulden.