FLUXX STRONG BUY !!!!
29.08.2006 - 05:00 Uhr, Rheinische Post Pressemappe [Pressemappe]
Düsseldorf (ots) - Nach der Entscheidung des Kartellamtes, den
Lotto-Markt für private Vermittler zu öffnen, will der börsennotierte
Glücksspielspezialist Fluxx AG künftig auch Lotto-Scheine in den
Filialen des Drogeristen Schlecker anbieten. Das sagte der
Vorstandssprecher der Fluxx AG, Rainer Jacken, in einem Interview mit
der Rheinischen Post (Dienstagausgabe). Außerdem werde derzeit eine
Kooperation mit dem Rabattkarten-Anbieter Payback vereinbart, so dass
die Lotto-Scheine künftig auch als Payback-Prämien zum Einsatz
kommen. Nachdem die staatlichen Lotteriebetreiber im vergangenen Jahr
zum Boykott der privaten Lotto-Vermittler aufgerufen hatten, war die
Fluxx-Aktie dramatisch eingebrochen. Laut Jacken lässt die Fluxx AG
derzeit prüfen, ob den Aktionären wegen des gestern vom Kartellamt
als widerrechtlich eingestuften Boykott-Aufrufes Schadensersatz
zusteht.
Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
§
gruss
Der Market denkt anders....
gruss
vergleich das mit Tipp24...
gruss
Man kann davon ausgehen das die jetzige Spekulationblase in den nächsten Tagen wieder angebaut wird. Ein investment in diese Aktie zum heutigen Tag würde ich jetzt nicht mehr machen weil die Risiken einfach zu hoch sind!
Lotto-Verband klagt gegen Kartell-Auflagen
28. Aug 15:26
Die Lotto-Gesellschaften haben die Kritik des Kartellamts am Umgang mit privaten Glücksspiel-Vermittlern scharf zurückgewiesen. Sie fühlen sich durch die Auflagen nicht gebunden.
Die staatlichen Lotto-Gesellschaften haben rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts zur Lockerung des Lotto-Monopols eingeleitet. Der Deutsche Lotto- und Toto-Block (DLTB) habe Beschwerde beim Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, sagte Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg, federführend für den DTLB am Montag in Potsdam.
«Ich bin mir sicher, dass die ausschließlich aus wettbewerbsrechtlicher Sicht gefällten Entscheidungen des Bundeskartellamts vor Gericht keinen Bestand haben werden», sagte Mentrup. Die Entscheidung des Kartellamts führe dazu, «dass die ordnungspolitischen Grundfesten in Deutschland und die föderale Struktur eingerissen werden.»
Kartellamt: Glücksspielmarkt öffnen
In ihrer «sofort vollziehbaren» Entscheidung hatten die Bonner Wettbewerbshüter die 16 staatlichen Lotto-Gesellschaften dazu aufgefordert, den Glücksspielmarkt für private Vermittler zu öffnen.
Bislang vermitteln gewerbliche Spielvermittler wie Faber, Tipp24, Jaxx oder Fluxx Lottospieler gegen Provision an die staatlichen Gesellschaften. «Der Lotteriestaatsvertrag lässt die gewerbliche Vermittlung der staatlichen Lotterieangebote durch Private ausdrücklich zu», stellte Kartellamtschef Ulf Böge klar.
Automaten an Tankstellen
Die privaten Vermittler hatten Lotto-Spieler bislang im Internet, postalisch oder telefonisch geworben. Die Lotto-Gesellschaften haben laut Kartellamt jedoch vereinbart, keine Spieleinsätze anzunehmen, die gewerbliche Spielevermittler an privaten Annahmestellen etwa an Tankstellen und in Supermärkten eingenommen hätten. Dieser von den staatlichen Gesellschaften beschlossene Boykott privater Annahmestellen sei unzulässig, sagte Böge weiter.
Zudem dürfen sie den Markt nicht mehr regional unter sich aufteilen. Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, zwischen Anbietern, deren Gebühren erhebliche Unterschiede aufwiesen, zu wählen. Das würde bedeuten, dass zum Beispiel Lotto Brandenburg seine Leistungen auch in Hamburg, Bremen oder einem anderen Bundesland anbieten.
Im Widerspruch zum Verfassungsgericht
Beide Aspekte der Kartellamts-Entscheidung würden den «Glücksspielmarkt in Deutschland anheizen», kritisierte DLTB-Sprecher Mentrup. «Die Auflagen des Kartellamtes stehen damit im klaren Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.»
Die Karlsruher Bundesrichter hatten zwar das staatliche Wettmonopol als «unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit» kritisiert. Zugleich ließen sie der Politik eine Hintertür offen: Das Monopol könne dann bestehen bleiben, wenn «es dem Ziel der Suchtbekämpfung» nicht zuwiderlaufe.
Kein Boykottaufruf
Die Aussage des Kartellamts, dass es einen Boykottaufruf des DTLB gegen private Lotto-Vermittler gegeben habe, bezeichnete Mentrup als «falsch». Zwar hätten einzelne Lottogesellschaften Geschäfts-Beziehungen zu gewerblichen Spielvermittlern beendet oder eingeschränkt. Dafür seien jedoch «individuelle wirtschaftliche und rechtliche Gründe» maßgeblich gewesen.
Der DLTB werde die Auflagen des Kartellamtes nicht befolgen, machte Mentrup deutlich. «Es kann nicht richtig sein, dass das Wettbewerbsrecht dazu führt, dass suchtgefährdete Spieler jetzt aggressiven Vertriebsmethoden wie lästiges Telefonmarketing und Postwurfsendungen der privaten Spielvermittler ausgeliefert werden», sagte er. «Wir werden an unserem staatlichen Auftrag weiterhin festhalten und unsere ordnungspolitische Verantwortung wahrnehmen.» (nz)
http://www.netzeitung.de/spezial/mittelstand/435807.html
Ich wuensche alle die noch drin sind viel Glueck...
gruss
Jetzt erstmal beruhigen lassen und etwas Cash trocken halten.