Esprit Holdings tgt H$ 120
Seite 23 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:06 | ||||
Eröffnet am: | 29.06.07 10:28 | von: skunk.works | Anzahl Beiträge: | 2.963 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:06 | von: Sophiahjika | Leser gesamt: | 370.139 |
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kann ich so nicht bestätigen. Meine Frau achtet sehr auf Qualität und kauft deswegen nach wie vor bei Esprit ein. Das einzige was sie ständig bemängelt sind die zu hohen Preise in Bezug eben auf diese Qualität. Man muss eben differenzieren. Die Qualität hat mit Sicherheit abgenommen, allerdings hat man bei Esprit anscheinend vergessen den Preis entsprechend anzupassen und der Kunde ist eben nicht so dumm wie Esprit offensichtlich glauben mag.
Ich denke also schon, daß man eine weniger gute Qualität verkaufen kann, nur eben nicht zu den gleichen hochpreisigen Konditionen. Esprit hat also 2 Möglichkeiten:
1. bessere Qualität auf höherem Preislevel
2. aktuelle Qualität auf niedrigerem Preislevel
Ist halt die Frage, welche neue Strategie der CEO anstrebt. Beides könnte klappen, aber bitte kein Mix aus 1 und 2 zu Lasten des Kunden, denn dieser wird und hat diese freche und dreiste Vorgehensweise schon abgestraft. Die Umsatzeinbußen sind also nicht nur Nordamerika geschuldet.
kann mir jemand sagen, ob es jetzt noch Sinn macht sich von seinen Esprit Aktien zu trennen?
Oder Sollte man die Einbuchung der Bezugsrechte im Depot abwarten?
Ich konnte leider bei meiner Bank auch keine näheren Infos zu der Einbuchung und dem Handel der Bezugsrechte in Erfahrung bringen..
bin nun etwas verunsichert
was hat die Einbuchung der Bezugsrechte mit der Trennung der Aktien zu tun?
Wenn ich Aktionär wäre, würde ICH mich auf diesem Niveau nicht mehr davon trennen. Dazu scheint zu viel eingepreist zu sein. Natürlich kann es wg. der KE und der anschliessenden Verwässerung noch weiter runtergehen, aber man trifft vermutlich den perfekten Neueinstieg dann ohnehin nicht.
Aber wie gesagt, verstehen den Zusammenhang mit den Bezugsrechten und der generellen Verabschiedung von den Aktien nicht
danke für deine schnelle Antwort...
Es geht mir ums Verbilligen, daher die Frage...
Ist etwas widersprüchlich von mir gestellt, da hast du recht..
Grundsätzlich sehe ich noch viel Fantasie in der Aktie...aber derzeit möchte ich nicht zu viel Geld verbrennen und eben wie gesagt 'verbilligen'
Ich bin schon zu viel im Minus, die Kapitalerhöhung hat mich auch kalt erwischt...
Die die jetzt drinn sind werden bestimmt auch die Stücke zu 0,80 selber mitnehmen.
Ich hatte irgendwo gelesen, dass ausländishce Investoren wohl ausgeschlossen wären...Bin mir aber nicht sicher...
Sollte ich meine Aktien jetzt wieder verkaufen, hätte dies doch keine Auswirkungen mehr auf die Höhe meiner Bezugsrechte, oder!?
Es war die Rede von wollen!!!!!!!!
Hongkong 23.10.2012 (www.emfis.de) Aktionäre von Esprit soll das Angebot gemacht werden, neue Aktien zum Vorzugspreis zu erwerben.
Den Termin nennen sie dann noch!
FOLGENDE WERTPAPIERE WERDEN AM 26.10.2012 CUM KAPITALMASSNAHME UND AM
29.10.2012 EX KAPITALMASSNAHME GEHANDELT.
THE FOLLOWING SHARES ARE TRADED CUM CAPITAL ADJUSTMENT ON 26.10.2012
AND EX CAPITAL ADJUSTMENT ON 29.10.2012.
Ist mir auch lieber wenn jemand meine Frage beantwortet, der die Hintergründe der Kapitalerhöhung wirklich verstanden hat ;-)
so ich habe jetzt bis zum 9.11. Zeit, meine Bezugsrechte auszuüben.
Wenn nicht werden die Bezugsrechte bestens verkauft.
Details:
- Bezugspreis: 8,00 HKD je Aktie
- Ex-Tag: 29.10.2012
- Bezugsverhältnis: 1:1
Tja. Was tun?
Bezugsrecht ausüben?
Wie verhaltet Ihr Euch?
vg
Das würd mich Interessieren (Kennt einer die Kosten?)
Bei dieser Kapitalmaßnahme können ausländische Gebühren und Steuern in noch
nicht bekannter Höhe anfallen.
Die Höhe der ausländische Gebühren und Steuern ist nicht definiert. Hat schon jemand dieses KE Prozess bei einer ausländischen Aktien mitgemacht?
Bezugsrechte
Bezugsrechte stellen ein Kaufrecht auf Aktien dar. Sie werden den Aktionären angeboten, wenn die Aktiengesellschaft ihr Grundkapital erhöhen und zu diesem Zweck so genannte junge Aktien an der Börse plazieren will.
Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital, so ist sie gesetzlich verpflichtet, den Inhabern der früher schon ausgegebenen Aktien, den Alt-Aktionären, Bezugsrechte für die jungen Aktien anzubieten. Die Hauptversammlung der Aktionäre kann allerdings beschließen, auf das gesetzliche Bezugsrecht zu verzichten.
Der Wert des Bezugsrechts ist vom Bezugsverhältnis abhängig. Um diesen Wert zu ermitteln, wird der Kurs der alten Aktie in Beziehung zum Preis der jungen Aktie gesetzt. Die Alt-Aktionäre müssen sich innerhalb von zwei bis drei Wochen entscheiden, ob sie ihr Bezugsrecht ausüben wollen oder nicht. Während dieser Bezugsfrist wird das Bezugsrecht an der Börse wie ein selbständiges Wertpapier gehandelt. Man kann es also kaufen oder verkaufen. Das heißt, der börsennotierte Kurs kann von dem rechnerischen Wert des Bezugsrechts abweichen. Denn ebenso wie beim Aktienhandel bestimmen allein Angebot und Nachfrage den Preis.
Der Bezugsrechtshandel wirkt sich auch auf den Kurs der alten Aktien aus. Mit Beginn der Bezugsfrist, also am ersten Handelstag, wird der rechnerische Wert des Bezugsrechts von der alten Aktie abgezogen. Beispiel: 100 Euro minus 10 Euro = 90 Euro. An der Kurstafel erscheint das Börsenkürzel "ex Bezugsrecht". Das heißt, der Kurs der alten Aktie wurde um den Wert des Bezugsrechts bereinigt.
Beispiel für die Ermittlung des Wertes von Bezugsrechten:
Eine Aktiengesellschaft hält ein Grundkapital in Höhe von 150.000 Euro. Die Kapitalerhöhung beträgt 30.000 Euro. Daraus ergibt sich ein Bezugsverhältnis von 5 zu 1. Das heißt, wer fünf alte Aktien besitzt, kann eine junge beziehen.
Der Börsenkurs der alten Aktie wurde mit 300 Euro notiert; eine neue Aktie wird für 150 Euro zum Bezug angeboten. Rein rechnerisch ergibt sich der Wert des Bezugsrechts aus folgender Formel: Wert des Bezugsrechts = Börsenkurs der alten Aktie minus Bezugspreis der neuen Aktie dividiert durch Bezugsverhältnis plus eins. Bezogen auf das Beispiel: 300 Euro minus 150 Euro geteilt durch (5 + 1) = 25 Euro.
Der rechnerische Wert des Bezugsrechts beträgt pro junge Aktie also 25 Euro. Diese Bezugsrechte können auch an der Börse verkauft und gekauft werden. Dabei ergibt sich ihr Kurs (Preis) aus Angebot und Nachfrage. Er kann sich also vom rechnerischen Wert entfernen ? je nachdem, ob das Interesse am Bezug junger Aktien groß oder klein ist.
Für jeden nachzulesen!
http://www.wirtschaftslexikon.co/d/...gsgarantie/bietungsgarantie.htm
Die Frage ist, ob wir das BR ausüben sollten.