Endspiel für Merkel: Ihr könnt helfen!
Doch...das Asylrecht ist an Bedingungen geknüpft:
Der Text dazu lautet:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Heißt also:
Wer nicht politisch verfolgt ist hat kein Asylrecht. Oder?
Selber lesen macht kluuch...
Moderator: Zwergnase
Zeitpunkt: 14.01.16 16:10
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Ja...wenn einem nix mehr einfällt.... das mit dem bestehenden Thread hilft immer.
Zeitpunkt: 15.01.16 10:49
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Vermutlich mit gewissen Ambitionen des notorisch blauäugigen Professors Schachtschneider im Hinterkopf, der sich womöglich das nächste blaue Auge holen will, wenn er demnächst für die AfD oder wen auch immer vor Gericht zieht. Anders wäre die Heranziehung dieser Quelle - für mich wenigstens - schwer nachvollziehbar.---
Immerhin verschafft mir das die Gelegenheit, ein möglicherweise schlimmes Missverständnis auszuräumen, das beim Lesen von #26 entstanden sein könnte - unter Einbeziehung eines von Rubens so gern ins Feld geführten Trios aus altersbedingt abgehalfterten Verfassungsrichtern. An dieser Stelle genügt die Feststellung: Papier ist Papier und Schachtschneider ist raus.
Allein die Vorstellung, Prof.Schachtschneider könnte zu einem Tiumvirat von hochmögenden Verfassungsrichtern gehören- einer von denen kommt übrigens nur aus der zweiten Reihe, bzw. ist von der Länderebene hinaufkomplimentiert worden - nur der Gedanke also kommt dem blanken Horror gleich, um nicht zu sagen: macht die Wiedergeburt eines Volksgerichtshofs nachträglich vorstellbar! (Hier stellt sich beiläufig auch die Frage, wer in #34 vor einen solchen VGH gestellt werden sollte. Wer soll das goßgeschriebene "Du" dort denn sein ? Ich muss schon sehr bitten, @kiiwii und fordere Richtigstellung!)--
Davon abgesehen: die Ruheständler können erzählen, was sie wollen und sich mit dem Verfassen von Gefälligkeitsgutachten die Langeweile vertreiben und die Öffentlichkeit belästigen, soviel sie wollen - wer das Zeug liest, ist selber schuld.
(Gebe zu, dass ich selbst einiges an Schuld auf mich geladen habe, letztlich aber
doch ohne ernsthafte Blessuren aus der Sache herausgekommen bin.)
Und glaub mir, wenn es mit dem Lesen von Gesetzen so einfach wäre, bräuchten wir nicht so viele Juristen ;-)
---
Im Übrigen wiederhole ich hier noch mal meine Auffassung, dass Gutachten, besonders wenn es sich um Auftragsgutachten handelt, eben nur Gutachten sind. Die Regierung könnte womöglich sogar Gegengutachten vorlegen, bei denen das Ergebnis wohl wäre, dass eben kein Verfassungs- oder Rechtsverstoß vorliegt.
gibt es keinen Verfassungsrechtler, der das Verhalten von Merkel als
einwandfrei darstellt. Das sollte dir doch zu denken geben.
Danila: Was du schreibst ist reine Polemik ohne Substanz mit Namens-
verunglimpfung wie im Kindergarten oder auf NPD-Niveau. Das kann
ich nicht ernst nehmen. Übrigens die Ansicht von Schachtschneider
kenne ich gar nicht.
sondern im Erörtern von Prioritäten, wenn sich zwei oder mehrere
GG-Artikel zu widersprechen scheinen...
Das kann kein Grenzschützer entscheiden.
(Es kann auch darüber entschieden werden, dass eine Regierung der Übernahme von Kriegsflüchtlingen aus Flüchtlingslagern zustimmt. Dann ergibt sich der Status eben daraus, dass man die Flüchtlinge in den Lagern als Kriegsflüchtlinge anerkennt und ihnen daraus ein Schutzstatus zukommt. Sh. Kontingentflüchtlinge.)
Diejenigen, die also nach D kommen und registriert werden, beantragen zunächst mal ein Asylverfahren. DA wird dann der Status festgestellt. Erst im Asylverfahren wird festgestellt, ob jemand Asylberechtigter nach GG bzw. nach AsylGesetz ist.
An der Grenze abweisen kann man die, die aus Ländern kommen, die als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Das ist etwas anderes als sicherer Drittstaat.
Und Rubens, Nr. 33: Natürlich sind diejenigen, die aus Flüchtlingslagern nach Europa kommen, Kriegsflüchtlinge, denen im HEIMATLAND Gefahr durch Krieg/Bürgerkrieg droht.
Was sollen sie denn sonst sein? Einen Status als Flüchtige aus Flüchtlingslagern gibt es nicht. Ein Flüchtlingslager ist eine Auffangstation zur ersten Versorgung und kein Gefängnis. Wenn dort unhaltbare Zustände herrschen, kann niemand die Leute daran hindern, dass sie das Weite suchen, um bessere Überlebensbedingungen zu suchen! Das tut jeder, der es kann!
Und wo steht was in der Verfassung hinsichtlich unkontrollierter Einwanderung? Zunächst mal haben wir per EU grundsätzlich offene Grenzen. Dagegen steht keinerlei Verfassungsrecht. Wenn diese offenen Grenzen zu illegaler Einwanderung führen, dann stehen dagegen die Gestze zum Aufenthalt und andere Ausländer betreffende Gesetze, nicht die Verfassung. Heißt: es ist Aufgabe der Exekutive - Polizei, Grenzschutz usw. - und der Justiz, das dann Einzugrenzen und zu sanktionieren.
Es ist durch den Massenzustrom schlicht eine Lage entstanden, die unkontrollierte Zuwanderung ermöglicht hat. (Die es übrigens permanent gibt. Nichtmal die Amis mit ihren drastischen grenzsicherungsanlagen Richtung Mexiko können das völlig ausschließen.) Das ist kein schöner Zustand. Niemand ist damit glücklich. Aber das ist das reale Leben.
Es werden täglich Millionen von Rechtsbrüchen begangen. Das fängt beim Parkverbot an, beim zu schnellen Fahren, bei Diebstählen usw. Wer erwischt wird, ist fällig. Im Nachhinein. (Auch das ist kein Verfassungsbruch, sondern schlicht das Akzeptieren einer nicht perfekten Wirklichkeit.)
Und natürlich muss man möglichst schnell darauf hinarbeiten, dass das in geordnete Bahnen gelenkt wird und möglichst jeder, der als echter oder vermeintlicher Flüchtling das Land betritt, sofort registriert und kontrolliert wird. Darauf war man schlicht nicht vorbereitet und man kann der Regierung vorwerfen, dass sie nicht schnell und entschlossen genug darauf reagiert hat.
Aber ich persönlich kann auch hier erstmal keinen Verfassungsbruch feststellen. Ich bin da aber genauso wenig maßgeblich wie jeder andere außerhalb des Verfassungsgerichtes. So bleibt es nur eine Meinung. Wie auch das was diejenigen hier vertreten, die im Brustton der Überzeugung "Verfassungsbruch" rufen. Es ist im Recjht nunmal so: es gibt immer eine letzte Instanz und die ist institutionell definiert. (Gesetzes)Texte interpretieren kann jeder wie er mag. Recht sprechen aber nicht.
Nicht legaler Grenzübertritt ist übrigens in der Regel fast schon ein Definitionsmerkmal von "Flüchtling". Daraus kann man noch gar nix ableiten. Dann muss das im Nachgang aufgearbeitet werden. Den Flüchtlingsstatus berührt das aber auch nicht. Und die Verfassung auch nicht.
Es ist allenfalls eine politische Frage, ob man versuchen will, die gesamten Grenzen
fähigkeit des Staates als Verfassungsrang ein höheres Recht besitzt
als der subidiäre Schutz der Kriegsflüchtlinge. Denn deren Anträge können
nur unter der Voraussetzung der Funktionsfähigkeit des Staates bearbeitet
werden.
Na umso schlimmer, dann dürfte ja überhaupt keiner mehr bei uns bleiben, wenn man sich denn an Gesetz und Dublin-Abkommen hielte.
Mit den Gutachten ist es so eine Sache. Wenn aber drei renommierte Verfassungsrechtler (Schachtschneider, Di Fabio und Papier) einer Meinung sind, dann sollte man schon zugestehen, dass deren Ansicht so abwegig nicht sein kann.
Ich warte gespannt auf das Gegengutachten von Kiiwii und Blaubär. *gg*
Was auf jeden Fall gemacht werden muss (nach Recht und Gesetz), dass man aus unkontrollierter Zuwanderung kontrollierte macht und auf die, die dann da sind, die Gesetze anwendet. Registrieren, Asylverfahren=Status klären, und dann gegebenenfalls zurückschicken.
stammt von ihr.
http://www.faz.net/aktuell/politik/...fluechtlingsfrage-13851162.html
Die Deutschen, die die Linie von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Flüchtlingspolitik verteidigten, wurden verspottet. Auf besonderes Staunen bei Briten wie Franzosen traf das neue Berliner Verständnis staatlicher Souveränität. „Es gibt keine Grenzen mehr“, hieß es kurz und bündig von deutscher Seite. Wenn dies wirklich Ernst gemeint sei, sagte ein Teilnehmer aus Frankreich, „dann gehe ich jetzt zurück nach Paris, sage, dass die deutsche Regierung eine Meise hat, und fordere die Wiedererrichtung der Grenze zwischen unseren beiden Ländern“.
sie die auch auf Geheiß der USA vertreten, damit die Flüchtlingsaufnahme
durch US-Kriege in der Bevölkerung durchgedrückt werden muss.
Wir sind hier aber in Bereichen, die alle eher abstrakt sind und nun mal noch entschieden wurden. Vermutlich sind die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Verfahrens sogar höher als eines Mißerfolgs.
Gerade der Aspekt etwa mit der angeblich gefährdeten Funktionsfähigkeit des Staates ist aber keineswegs klar.
woanders schreibt er dann:
Zwergnase: blablabla ... n1608
16:32#20
Es gibt hier zig Merkel-Threads, brauchst Dir nur einen aussuchen. Da das Thema auch indirekt mit dem Flüchtlingsthema zu tun hat, kannst Du Dir auch einen von den unzähligen dort aussuchen.
also.... zig Merkel-Threads
unzählige Flüchtlingsthreads....
und da greift dann nicht: bitte bestehende nutzen?????
Forumregeln sind anzuwenden...wenn man mit dem Thema nicht konform geht.....
ansonnsten... egal. Oder?????
und dann setzt er gleich noch einen drauf....
Zwergnase: Die Metas stehen der AfD wohl nahe?
16:40#23
Evtl. werden diese darum geduldet?
Tja, wer weiß das schon ...
Quelle:
http://www.ariva.de/forum/Ariva-533245?page=0
Dass sie allerdings zugestimmt hat, dass Ungarn und Österreich, die von der Welle überrannt wurden (und zwar BEVOR Merkel das gesagt hat), entlastet werden müssen, war ein Akt der Solidarität gegenüber Ungarn, Österreich und den Flüchtlingen und ein Akt der humanitären Hilfe. Nur die Begleitmusik hat nicht gestimmt. Das hat durchaus dazu beigetragen, dass sich noch mehr auf den Weg gemacht haben und dass so viele unbedingt nach D wollten.
Durchaus ein gravierender Fehler!
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht
Das ist ja das Problem, vor dem Viele wegducken. Das was Frau Merkel macht ist Rechtsbruch und Rechtsbeugung. Frau Merkel zerbricht Deutschland und auch Europa.
Bitte auch den Absatz 2 von Art. 16a Grundgesetz einstellen:
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Alles andere ist Meinung!