Endspiel für Merkel: Ihr könnt helfen!


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Neuester Beitrag: 15.01.16 06:48
Eröffnet am:14.01.16 09:28von: n1608Anzahl Beiträge:149
Neuester Beitrag:15.01.16 06:48von: cap blaubärLeser gesamt:7.545
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10955 Postings, 5362 Tage mannilueKiiwii #44

 
  
    #51
2
14.01.16 16:23

Doch...das Asylrecht ist an Bedingungen geknüpft:

Der Text dazu lautet:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.



Heißt also:
Wer nicht politisch verfolgt ist hat kein Asylrecht. Oder?

 

129861 Postings, 7709 Tage kiiwii48 - dummes Zeug

 
  
    #52
14.01.16 16:26
#50 - nein, davon steht nichts in Art 16, schon gar nicht in Absatz (1).

Selber lesen macht kluuch...  

129861 Postings, 7709 Tage kiiwii51 - nein, du denkst falsch; denk nochmal nach,was

 
  
    #53
14.01.16 16:27
es also heißt...  

10955 Postings, 5362 Tage mannilueErahnt man hier eine gewisse Parteinähe ?

 
  
    #54
1
14.01.16 16:27
schnell noch was einstellen bevor die endgültige Notbremse gezogen wird und der Thread geschlossen wird.

Moderator: Zwergnase
Zeitpunkt: 14.01.16 16:10
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Bitte zu dieser Thematik keinen neuen Thread eröffnen, sondern einen vorhandenen nutzen
Link: Forumregeln

Ja...wenn einem nix mehr einfällt.... das mit dem bestehenden Thread hilft immer.  

10955 Postings, 5362 Tage mannilueLöschung

 
  
    #55
14.01.16 16:35

Moderation
Zeitpunkt: 15.01.16 10:49
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Verlinkung auf eine auf ARIVA.DE unerwünschte Seite.

 

 

263 Postings, 3278 Tage Danila#32/34/45. Na sowas...

 
  
    #56
3
14.01.16 16:37
Rubens und Rembrandt zitieren hier das BAMF(#32) ? -
Vermutlich mit gewissen Ambitionen des notorisch blauäugigen Professors Schachtschneider im Hinterkopf, der sich womöglich das nächste blaue Auge holen will, wenn er demnächst für die AfD oder wen auch immer vor Gericht zieht. Anders wäre die Heranziehung dieser Quelle - für mich wenigstens - schwer nachvollziehbar.---

Immerhin verschafft mir das die Gelegenheit, ein möglicherweise schlimmes Missverständnis auszuräumen, das beim Lesen von #26 entstanden sein könnte - unter Einbeziehung eines von Rubens so gern ins Feld geführten Trios aus altersbedingt abgehalfterten Verfassungsrichtern. An dieser Stelle genügt die Feststellung: Papier ist Papier und Schachtschneider ist raus.
Allein die Vorstellung, Prof.Schachtschneider könnte zu einem Tiumvirat von hochmögenden Verfassungsrichtern gehören-  einer von denen kommt übrigens nur aus der zweiten Reihe, bzw. ist von der Länderebene hinaufkomplimentiert worden - nur der Gedanke also kommt dem blanken Horror gleich, um nicht zu sagen: macht die Wiedergeburt eines Volksgerichtshofs nachträglich vorstellbar! (Hier stellt sich beiläufig auch die Frage, wer in #34 vor einen solchen VGH gestellt werden sollte. Wer soll das goßgeschriebene "Du" dort denn sein ? Ich muss schon sehr bitten, @kiiwii und fordere Richtigstellung!)--

Davon abgesehen: die Ruheständler können erzählen, was sie wollen und sich mit dem Verfassen von Gefälligkeitsgutachten die Langeweile vertreiben und die Öffentlichkeit belästigen, soviel sie wollen - wer das Zeug liest, ist selber schuld.
(Gebe zu, dass ich selbst einiges an Schuld auf mich geladen habe, letztlich aber
doch ohne ernsthafte Blessuren aus der Sache herausgekommen bin.)  

11131 Postings, 5577 Tage bashpusher999kiiwii

 
  
    #57
14.01.16 16:37
Der Fachterminus für die nicht geschriebene Beschränkung lautet "Immanente Grundrechtsschranke". Kannst ja mal googeln.

Und glaub mir, wenn es mit dem Lesen von Gesetzen so einfach wäre, bräuchten wir nicht so viele Juristen ;-)

21267 Postings, 4309 Tage Weckmann@bashpusher99: Egal, ob jemand nun

 
  
    #58
4
14.01.16 16:37
Asylberechtigter (so der gesetzliche Begriff) hier werden will, die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz hier erhalten will, dies alles geht erst nach Stellen eines Asylantrags. Für diese 3 Arten der Schutzgewähr gibt es nicht 3 verschiedene Anträge, sondern eben nur einen. Im anschließenden Verfahren wird dann geprüft, welchen Schutz dem Antragsteller gewährt wird, bzw. ob der Antrag abgelehnt wird.

---

Im Übrigen wiederhole ich hier noch mal meine Auffassung, dass Gutachten, besonders wenn es sich um Auftragsgutachten handelt, eben nur Gutachten sind. Die Regierung könnte womöglich sogar Gegengutachten vorlegen, bei denen das Ergebnis wohl wäre, dass eben kein Verfassungs- oder Rechtsverstoß vorliegt.  

21160 Postings, 9412 Tage cap blaubärweckmann datt hat keinen zweck datt iss so wie

 
  
    #59
3
14.01.16 16:42
osterhasi nikolausiiii die denken watt zu wissen(watt ihnen in den kram passt und da kannste das gesamste vg nebts allen kölschen jura prof´s auffahren es bleibt bei nikolausi)  

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtEs gibt nicht nur das Gutachten von di Fabio,

 
  
    #60
1
14.01.16 16:46
sondern gleiche Ansichten von anderen Verfassungsrechtlern. Dagegen
gibt es keinen Verfassungsrechtler, der das Verhalten von Merkel als
einwandfrei darstellt. Das sollte dir doch zu denken geben.

Danila: Was du schreibst ist reine Polemik ohne Substanz mit Namens-
verunglimpfung wie im Kindergarten oder auf NPD-Niveau. Das kann
ich nicht ernst nehmen. Übrigens die Ansicht von Schachtschneider
kenne ich gar nicht.  

7211 Postings, 7549 Tage Crossboy@kiiwii: Die Fähigkeiten eines Verfassungrechtlers

 
  
    #61
2
14.01.16 16:47
bestehen aber nicht in der Aufzählung von GG-Artikeln,
sondern im Erörtern von Prioritäten, wenn sich zwei oder mehrere
GG-Artikel zu widersprechen scheinen...  

11131 Postings, 5577 Tage bashpusher999Blaubär

 
  
    #62
14.01.16 16:52
und wenn son fuzzi auf Ariva von allet nen Schimmer hat, dann hat natürlich son ollen Prof. voll verloren.  

69033 Postings, 7722 Tage BarCodebashpusher, Nr. 29

 
  
    #63
3
14.01.16 16:54
Ob einer als Asylant oder Flüchtling oder Kriegsflüchtling eingestuft wird, wird im Asylverfahren geklärt.
Das kann kein Grenzschützer entscheiden.
(Es kann auch darüber entschieden werden, dass eine Regierung der Übernahme von Kriegsflüchtlingen aus Flüchtlingslagern zustimmt. Dann ergibt sich der Status eben daraus, dass man die Flüchtlinge in den Lagern als Kriegsflüchtlinge anerkennt und ihnen daraus ein Schutzstatus zukommt. Sh. Kontingentflüchtlinge.)

Diejenigen, die also nach D kommen und registriert werden, beantragen zunächst mal ein Asylverfahren. DA wird dann der Status festgestellt. Erst im Asylverfahren wird festgestellt, ob jemand Asylberechtigter nach GG bzw. nach AsylGesetz ist.
An der Grenze abweisen kann man die, die aus Ländern kommen, die als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Das ist etwas anderes als sicherer Drittstaat.

Und Rubens, Nr. 33: Natürlich sind diejenigen, die aus Flüchtlingslagern nach Europa kommen, Kriegsflüchtlinge, denen im HEIMATLAND Gefahr durch Krieg/Bürgerkrieg droht.
Was sollen sie denn sonst sein? Einen Status als Flüchtige aus Flüchtlingslagern gibt es nicht. Ein Flüchtlingslager ist eine Auffangstation zur ersten Versorgung und kein Gefängnis. Wenn dort unhaltbare Zustände herrschen, kann niemand die Leute daran hindern, dass sie das Weite suchen, um bessere Überlebensbedingungen zu suchen! Das tut jeder, der es kann!

Und wo steht was in der Verfassung hinsichtlich unkontrollierter Einwanderung? Zunächst mal haben wir per EU grundsätzlich offene Grenzen. Dagegen steht keinerlei Verfassungsrecht. Wenn diese offenen Grenzen zu illegaler Einwanderung führen, dann stehen dagegen die Gestze zum Aufenthalt und andere Ausländer betreffende Gesetze, nicht die Verfassung. Heißt: es ist Aufgabe der Exekutive - Polizei, Grenzschutz usw. - und der Justiz, das dann Einzugrenzen und zu sanktionieren.
Es ist durch den Massenzustrom schlicht eine Lage entstanden, die unkontrollierte Zuwanderung ermöglicht hat. (Die es übrigens permanent gibt. Nichtmal die Amis mit ihren drastischen grenzsicherungsanlagen Richtung Mexiko können das völlig ausschließen.) Das ist kein schöner Zustand. Niemand ist damit glücklich. Aber das ist das reale Leben.
Es werden täglich Millionen von Rechtsbrüchen begangen. Das fängt beim Parkverbot an, beim zu schnellen Fahren, bei Diebstählen usw. Wer erwischt wird, ist fällig. Im Nachhinein. (Auch das ist kein Verfassungsbruch, sondern schlicht das Akzeptieren einer nicht perfekten Wirklichkeit.)

Und natürlich muss man möglichst schnell darauf hinarbeiten, dass das in geordnete Bahnen gelenkt wird und möglichst jeder, der als echter oder vermeintlicher Flüchtling das Land betritt, sofort registriert und kontrolliert wird. Darauf war man schlicht nicht vorbereitet und man kann der Regierung vorwerfen, dass sie nicht schnell und entschlossen genug darauf reagiert hat.
Aber ich persönlich kann auch hier erstmal keinen Verfassungsbruch feststellen. Ich bin da aber genauso wenig maßgeblich wie jeder andere außerhalb des Verfassungsgerichtes. So bleibt es nur eine Meinung. Wie auch das was diejenigen hier vertreten, die im Brustton der Überzeugung "Verfassungsbruch" rufen. Es ist im Recjht nunmal so: es gibt immer eine letzte Instanz und die ist institutionell definiert. (Gesetzes)Texte interpretieren kann jeder wie er mag. Recht sprechen aber nicht.

Nicht legaler Grenzübertritt ist übrigens in der Regel fast schon ein Definitionsmerkmal von "Flüchtling". Daraus kann man noch gar nix ableiten. Dann muss das im Nachgang aufgearbeitet werden. Den Flüchtlingsstatus berührt das aber auch nicht. Und die Verfassung auch nicht.

Es ist allenfalls eine politische Frage, ob man versuchen will, die gesamten Grenzen  

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtJedem mit einigermaßen

 
  
    #64
14.01.16 16:55
gesunden Menschen müsste auch nachvollziehbar sein, dass die Funktions-
fähigkeit des Staates als Verfassungsrang ein höheres Recht besitzt
als der subidiäre Schutz der Kriegsflüchtlinge. Denn deren Anträge können
nur unter der Voraussetzung der Funktionsfähigkeit des Staates bearbeitet
werden.  

11131 Postings, 5577 Tage bashpusher999Weckmann

 
  
    #65
14.01.16 16:56
"Für diese 3 Arten der Schutzgewähr gibt es nicht 3 verschiedene Anträge, sondern eben nur einen."

Na umso schlimmer, dann dürfte ja überhaupt keiner mehr bei uns bleiben, wenn man sich denn an Gesetz und Dublin-Abkommen hielte.

Mit den Gutachten ist es so eine Sache. Wenn aber drei renommierte Verfassungsrechtler (Schachtschneider, Di Fabio und Papier) einer Meinung sind, dann sollte man schon zugestehen, dass deren Ansicht so abwegig nicht sein kann.

Ich warte gespannt auf das Gegengutachten von Kiiwii und Blaubär. *gg*  

51986 Postings, 6175 Tage Rubensrembrandt# 65 Das ist doch Unsinn,

 
  
    #66
14.01.16 17:00
was du schreibst. Diese Auffassung wird von keinem Staat in der EU
vertreten. Glatter Schwachsinn.

 

69033 Postings, 7722 Tage BarCodeeh

 
  
    #67
14.01.16 17:00
da fehlt was: Es ist allenfalls eine politische Frage, ob man versuchen will, die gesamten Grenzen dicht zu machen. Es ist aber auch nur als Versuch anzusehen.

Was auf jeden Fall gemacht werden muss (nach Recht und Gesetz), dass man aus unkontrollierter Zuwanderung kontrollierte macht und auf die, die dann da sind, die Gesetze anwendet. Registrieren, Asylverfahren=Status klären, und dann gegebenenfalls zurückschicken.

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtDie deutsche Regierung hat eine Meise,

 
  
    #68
1
14.01.16 17:06
gemeint ist: Merkel hat eine Meise. Denn die Ansicht von offenen Grenzen
stammt von ihr.

http://www.faz.net/aktuell/politik/...fluechtlingsfrage-13851162.html

Die Deutschen, die die Linie von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Flüchtlingspolitik verteidigten, wurden verspottet. Auf besonderes Staunen bei Briten wie Franzosen traf das neue Berliner Verständnis staatlicher Souveränität. „Es gibt keine Grenzen mehr“, hieß es kurz und bündig von deutscher Seite. Wenn dies wirklich Ernst gemeint sei, sagte ein Teilnehmer aus Frankreich, „dann gehe ich jetzt zurück nach Paris, sage, dass die deutsche Regierung eine Meise hat, und fordere die Wiedererrichtung der Grenze zwischen unseren beiden Ländern“.
 

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtEs gibt keine Grenzen mehr.

 
  
    #69
1
14.01.16 17:09
Das ist die Schwachsinnsaussage des Jahrzehnts von Merkel. Vielleicht muss
sie die auch auf Geheiß der USA vertreten, damit die Flüchtlingsaufnahme
durch US-Kriege in der Bevölkerung durchgedrückt werden muss.  

21267 Postings, 4309 Tage WeckmannNatürlich ist es nicht ausgeschlossen, dass

 
  
    #70
1
14.01.16 17:10
das BVerfG in einem (bis jetzt nur theoretischen) Verfahren feststellt, dass Merkel/die BReg das GG verletzt haben. Ausgemacht ist dies aber nicht. Klar, es reicht, wenn ein Verstoß gegen einen GG-Artikel oder Verfassungasgrundsatz festgestellt würde.

Wir sind hier aber in Bereichen, die alle eher abstrakt sind und nun mal noch entschieden wurden. Vermutlich sind die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Verfahrens sogar höher als eines Mißerfolgs.

Gerade der Aspekt etwa mit der angeblich gefährdeten Funktionsfähigkeit des Staates ist aber keineswegs klar.  

2739 Postings, 3770 Tage vikyRubensrembr.:Die deutsche Regierung hat eine Meise

 
  
    #71
14.01.16 17:12
... und deren Wähler einschließlich aller Nichtwähler ebenso.  

10955 Postings, 5362 Tage mannilueZwergnase weiß nicht was er will.

 
  
    #72
14.01.16 17:14
hier wird der Thread-Thema gelöscht...weil..man solle doch bestehende nutzen.

woanders schreibt er dann:

Zwergnase: blablabla ... n1608
16:32#20
Es gibt hier zig Merkel-Threads, brauchst Dir nur einen aussuchen. Da das Thema auch indirekt mit dem Flüchtlingsthema zu tun hat, kannst Du Dir auch einen von den unzähligen dort aussuchen.

also.... zig Merkel-Threads
unzählige Flüchtlingsthreads....

und da greift dann nicht: bitte bestehende nutzen?????

Forumregeln sind anzuwenden...wenn man mit dem Thema nicht konform geht.....
ansonnsten... egal. Oder?????

und dann setzt er gleich noch einen drauf....

Zwergnase: Die Metas stehen der AfD wohl nahe?
16:40#23
Evtl. werden diese darum geduldet?
Tja, wer weiß das schon ...

Quelle:
http://www.ariva.de/forum/Ariva-533245?page=0



 

69033 Postings, 7722 Tage BarCodeNatürlich war die Funktionsfähigkeit

 
  
    #73
1
14.01.16 17:17
des Staates durch die offenen Grenzen eingeschränkz. Durch Überforderung. Diese wurde durch Merkels Haltung durchaus begünstigt. Sie hätte niemals sagen dürfen: Alle Syrer sind willkommen. Sowas geht nicht.
Dass sie allerdings zugestimmt hat, dass Ungarn und Österreich, die von der Welle überrannt wurden (und zwar BEVOR Merkel das gesagt hat), entlastet werden müssen, war ein Akt der Solidarität gegenüber Ungarn, Österreich und den Flüchtlingen und ein Akt der humanitären Hilfe. Nur die Begleitmusik hat nicht gestimmt. Das hat durchaus dazu beigetragen, dass sich noch mehr auf den Weg gemacht haben und dass so viele unbedingt nach D wollten.
Durchaus ein gravierender Fehler!

7985 Postings, 7786 Tage hotte39# 47, unvollständig, Herr Kiiwii !

 
  
    #74
2
14.01.16 17:17

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

Das ist ja das Problem, vor dem Viele wegducken. Das was Frau Merkel macht ist Rechtsbruch und Rechtsbeugung.  Frau Merkel zerbricht Deutschland und auch Europa.

Bitte auch den Absatz 2 von Art. 16a Grundgesetz einstellen:

 

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

 

69033 Postings, 7722 Tage BarCodeDas Ariva-Gericht tagt mal wieder.

 
  
    #75
1
14.01.16 17:20
Zu glauben, man habe Recht, heißt noch lange nicht, dass dies mit dem Recht übereinstimmt. Es gibt in einem rechtsstaat nur die Instanz der Gerichte, die Recht sprechen. DAS ist dann gültiges Recht, sofern es durch die jeweils zuständige höchste Instanz bestätigt ist.
Alles andere ist Meinung!

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