RWE/Eon - sell out beendet?
Schlusskurs über 20 wäre toll, sieht aber nicht danach aus.
Die zurückliegenden Wochen haben der Aktie von E.ON einen leichten Anstieg beschert. Doch, wie ich es bereits in meiner letzten Betrachtung aufgezeigt hatte, handelt es sich bei dieser Bewegung lediglich um eine Korrektur als Teil der übergeordneten Korrektur. Somit kann auch nicht von einer zeitnahen Bodenbildung ausgegangen werden. Im Langzeitchart habe ich eine seitliche Ausrichtung dargestellt. Auch wenn dieser Chart über vier Jahre alt ist, ist dessen Aussage nach wie vor aktuell https://de.investing.com/analysis/...en-gefunden-oder-nicht-200223044
Ps. Der wird sich nie erholen ... wer so einen Schrott kauft hat leider überhaupt keine Ahnung von Derivaten. #Istleiderso
Mir scheint, dass RWE relativ fair bewertet ist und eine nennwerte Kurssteigerung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.
Des Weiteren, ist es eine ziemliche Sisyphusarbeit, eine bereinigte Bilanz der Geschäfte von RWE&EON unter den neuen Gegebenheiten aufzustellen.
(Mio€)
Braunkohle&Kern: 671 (RWE)
EU Stromerzeug: 463 (RWE)
Energiehandel: -271 (geht an Eon)
Innogy: -4331 (geht an Eon)
Erneuer Ener: +1604 (kommt von Eon)
Eon 16.5%iger Anteil --> Profit/17: +648 (kommt von Eon)/(als Dividende an RWE?)
Innogy Energy: +694 (bleibt bei RWE)
durch dieses Geschäft mögen zwar die Verhältnisse viel klarer sein, aber inwiefern sich das Geschäft unter diesen Bedingung in Zukunft entwickelt wird steht in den Sternen. Wie gesagt, ein Kurssprungpotential sehe ich in absehbarer Zeit nicht.
Bin offen für andere Meinungen.
MK in Mill und der Rest in Mio, Zahlen sind von 2017 + forecast: 2018-2020
BR zählt RWE ersten Abschlag von 1 Mrd. Entschädigung lese ich gerade.
Wenn das kein Grund zur Freude ist.....
https://www.alleaktien.de/...tromnetze-an-sich-innogy-wird-filetiert/
Das ist ja skandalös was da an Steuern und Soli abgezogen wurde.
Das war auch immer der Grund warum Schäuble sich geweigert hat auf die Forderung der SPD einzugehen, wonach die Kapitalerträge zum individuellen ESt-Satz besteuert werden sollen.
Da gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken hierzu, weil die Gesamtbelastung im Einzelfall die 50%-Marke überspringen kann.