Drillisch bald 1€ ?
§280 HGB
Wertaufholungsgebot(1) Wird bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung nach § 253 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 oder § 254 Satz 1 vorgenommen und stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, daß die Gründe dafür nicht mehr bestehen, so ist der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben. § 253 Abs. 5, § 254 Satz 2 sind insoweit nicht anzuwenden.
(2) Von der Zuschreibung nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn der niedrigere Wertansatz bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung beibehalten werden kann und wenn Voraussetzung für die Beibehaltung ist, daß der niedrigere Wertansatz auch in der Bilanz beibehalten wird.
(3) Im Anhang ist der Betrag der im Geschäftsjahr aus steuerrechtlichen Gründen unterlassenen Zuschreibungen anzugeben und hinreichend zu begründen.
Fliege
Zuschreibung oder Wertaufholung ist die Wertheraufsetzung von Vermögensgegenständen.
Stellt sich nach einer außerplanmäßigen Abschreibung heraus, daß die Gründe, die zu dieser Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen, so sieht § 253 Abs. 5 HGB ein Beibehaltungswahlrecht (= Zuschreibungswahlrecht) vor. Dieses Wahlrecht gilt auch bei ausschließlich steuerrechtlich motivierten Abschreibungen (§ 254 Satz 2 HGB).
Diese Regelung wird für Kapitalgesellschaften durch § 280 Abs. 1 HGB jedoch geändert. Danach besteht ein Wertaufholungsgebot, wobei die Obergrenze die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden. Steuerrechtlich sieht § 6 Abs. 1 EStG ebenfalls ein Beibehaltungswahlrecht vor, allerdings ist der steuerliche Wertansatz an einen entsprechenden Ansatz in der Handelsbilanz geknüpft (Maßgeblichkeitsprinzip). Gem. § 280 Abs. 2 HGB besteht von der handelsrechtlichen Zuschreibungspflicht jedoch für diejenigen Abschreibungen eine Ausnahme, die der umgekehrten Maßgeblichkeit unterliegen. Das heißt, daß wenn in der Steuerbilanz der niedrigere Wert beibehalten werden darf, dann ist dies auch in der Handelsbilanz möglich.
Damit wird das Zuschreibungsgebot in diesen Fällen zu einem Wertaufholungswahlrecht. Das Wertaufholungsgebot des § 280 Abs. 1 HGB wird zu einer fast inhaltslosen Regelung. Lediglich in folgenden Fällen hat es noch
Bedeutung:
1. Gründe für eine handelsrechtliche außerplanmäßige Abschreibung, die steuerrechtlich nicht anerkannt werden, fallen nachträglich weg. Das Wertaufholungsgebot ist anzuwenden.
2. Ursprünglich bestehende steuerliche Abschreibungsgründe fallen nachträglich weg, z.B. weil die Verbleibensfristen für bestimmte Wirtschaftsgüter nicht erfüllt werden und deshalb die Abschreibungsvergünstigen nachträglich versagt werden. In allen anderen Fällen besteht für Kapitalgesellschaften ein faktisches Beibehaltungswahlrecht. Allerdings sind gem. § 280 Abs. 3 HGB die aus steuerlichen Gründen nach § 280 Abs. 2 unterlassenen Zuschreibungen im Anhang anzugeben und hinreichend zu erläutern.
Zuschreibung ist steuerrechtlich nur im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 EStG zulässig; handelsrechtlich ist sie bei Wegfall der Gründe für früher vorgenommene Abschreibungen bei Kapitalgesellschaften gemäß § 280 Abs. 1 HGB geboten, wobei unter Umständen von der Zuschreibung auch abgesehen werden kann (§ 280 Abs. 2 HGB).
In der Kostenrechnung sind Zuschreibungen dann anzusetzen, wenn bei Leistungsabschreibung das Leistungspotential zu gering oder bei zeitabhängiger Abschreibung die Nutzungsdauer zu niedrig angesetzt wurde.
Zuschreibungen haben Kapitalgesellschaften gemäß dem Wertaufholungsgebot des § 280 Abs. 1 HGB vorzunehmen. Wird bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung vorgenommen und stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, daß die Gründe dafür nicht mehr bestehen, so ist der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben. Von der Zuschreibung kann allerdings gemäß § 280 Abs. 3 HGB dann abgesehen werden, wenn der niedrigere Wertansatz bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung beibehalten werden kann und wenn Voraussetzung für die Beibehaltung ist, daß der niedrigere Wertansatz auch in der Bilanz beibehalten wird (umgekehrtes Maßgeblichkeitsprinzip). Im Anhang ist gemäß § 280 Abs. 3 HGB der Betrag der im Geschäftsjahr aus steuerrechtlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen anzugeben und hinreichend zu begründen.
Also mit anderen Worten, wenn der Laden Drillisch brummen sollte wird sich Drillisch hüten zuzuschreiben, immer unter der Vorraussetzung das der Freenetkurs seit heute gestiegen ist. *ggg*
Fliege
http://www.qsc-anleger.de/sektor/
Ich habe zudem am Samstag fuer euch noch ein Sheat von Drillisch erarbeitet
http://www.qsc-anleger.de/drillisch
Guter Research fuehrt letzendlich immer zum Erfolg!
Gruesse von ein Hollaender (der hier s.e. nur 'interessantes' (d.h. fuer jeden Anleger im Telko Bereich), beitragen wollte.
Na wann fängst du denn damit endlich mal an?
du stellst echt ganz neue Theorien der Bewertung auf........LOL
Stelle doch mal die Verschuldung ins Verhältnis zum FCF oder besser noch dem reinen Nachsteuerergebnis, dann siehts du erst wie Überwertet das QSC "Büdchen" ist!
Einfach Peinlich.
PS Die Teile sind immer noch sauguenstig zu haben...
Nu los, vergleiche doch mal den FCF mit der Verschuldung, dann hast du schon mal als Anfang den allgemein wichtigen Verschuldungsgrad an den sich Analysen so richten.
Auf andere Thematiken aus der QSC Bilanz gehe ich ja schon gar nicht mehr ein, da du wahrscheinlich der Erste währenst der sofort Verkaufen würde.
Da liegen eben die Feinheiten, zwischen Bilanzen lesen und auch wirklich realisieren können was da drin steht.
Ach noch was, wie sind eigentlich deine Gespräche mit den Banken gelaufen , welche du mit deinen Analysen von einem QSC Investment überzeugen wolltest?:)
6% haben und nicht haben sind nämlich schon 12%:)
Aus der FTD :
Skype-Gründer wollen Unternehmen zurück
Der Mutterkonzern Ebay hat es nicht geschafft, den Internet-Telefondienst in das eigene Geschäftsmodell einzugliedern. Möglicherweise schlägt die Stunde des skandinavischen Duos Zennström/Friis.
Die skandinavischen Skype-Gründer Niklas Zennström und Janus Friis wollen ihr früheres Unternehmen für Internet-Telefonie zurückkaufen. Wie die "New York Times" am Osterwochenende berichtete, versuchen der Däne Friis und sein schwedischer Partner Zennström, Investoren für ein Milliarden-Angebot an den derzeitigen Eigner Ebay zu gewinnen. Sie hatten Skype 2005 für 3,1 Mrd. $ an das Internet-Auktionshaus verkauft. Als Hintergrund gilt das Eingeständnis von Ebay, Skype habe sich schlechter als erhofft in das sonstige Kerngeschäft eingefügt.
Nach Unternehmensangaben telefonieren weltweit 405 Millionen Menschen per Skype über das Internet. Dabei können sie andere Skype-Nutzer ohne Gebühren und Telefonanschlüsse im Fest- oder Mobilnetz für vergleichsweise geringe Kosten anrufen. Laut "New York Times" will Ebay mindestens 1,7 Mrd. $ von einem etwaigen Skype-Käufer verlangen.
Ergo die Konkurenz für die kleinen Mobilfunkklitschen ist RIESENGROß ! *ggg*
Fliege
09.12.2008
Ebay
Schluss mit dem Skype-Abenteuer
von Jeff Segal und breakingviews.com
John Donahoe sitzt erst seit neun Monaten bei Ebay auf dem Chefsessel. Trotzdem sollte er sich nicht von dem Vermächtnis seiner Vorgängerin Meg Whitman davon abhalten lassen, das Richtige für die Aktionäre zu tun, wenn es um Skype geht. Die Telefonie-Firma könnte jetzt mehr wert sein als ihre Haltekosten. Ein Verkauf sollte nicht ausgeschlossen werden.
Der Chef von Ebay, John Donahoe, muss seine Visitenkarte bei den Aktionären abgeben. Zwar ist er bei dem Aktionshaus erst seit neun Monaten am Steuer, aber die Firma sieht immer noch aus, wie von seiner Vorgängerin Meg Whitman ersonnen und gestaltet. Deshalb sollte er darüber nachdenken, den Wert von Skype zu maximieren. Der Bereich für die Internet-Telefonie scheint jetzt mehr wert zu sein als seine Haltekosten. Donahue sollte einen Verkauf nicht ausschließen.
Es ist kein Geheimnis, dass Whitman zu viel gezahlt hat, als sie 2005 rund 3,1 Mrd. Dollar für Skype hingeblättert hat. Schließlich hat Ebay im vergangenen Jahr den Wert der Tochter um fast die Hälfte abgeschrieben. Die Online-Tauschbörse war davon ausgegangen, bei dem Dienst Synergien wie bei Paypal erzielen zu können. Diese haben sich allerdings nie eingestellt.
Doch das Wachstum von Skype wurde dadurch nicht beeinträchtigt. Das Unternehmen meldet über 300 Millionen registrierte Nutzer, im jüngsten Berichtszeitraum betrug der annualisierte Zuwachs der Nutzer im Quartal über 50 Prozent. Und anders als bei vielen aufstrebenden Technologie-Unternehmen liegen die Betriebsgewinnspannen von Skype bei soliden 20 Prozent.
Dies sollte dazu beitragen, dass der Dienst in diesem Jahr einen Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) von 133 Mill. Dollar erzielen kann. Und wenn man ein Ebitda-Vielfaches von 15 zugrunde legt, oder ein Drittel unter dem, was der Markt dem ähnlich schnell wachsenden Software-Unternehmen VMWare zugesteht, dann ist Skype jetzt rund zwei Mrd. Dollar wert - das sind 300 Mill. Dollar mehr als die bereinigten Haltekosten der Telefonie-Firma.
Doch das Geschäft sieht sich einer ungewissen Zukunft gegenüber. Die Einnahmen von Skype werden hauptsächlich durch Anrufe bei Nicht-Nutzern generiert. Während das Unternehmen Marktanteile gewinnt, sinkt der Anteil der Anrufe, die außerhalb des Netzwerks getätigt werden, und die Spannen schrumpfen.
Donahoe wird sich dieses Risiko vielleicht nicht aufhalsen wollen. Darüber hinaus verdient Ebay ihr Geld mit Online-Marktplätzen, nicht mit der Telekommunikation. Firmen wie Google und Microsoft andererseits könnten die Internet-Telefonie in ihre E-Mail- und Chat-Dienste integrieren. Da Kommunikationsdienste im Paket wertvoller sind als einzeln, hätte Skype für diese Firmen einen größeren Wert als für Ebay. Sie wären deshalb wahrscheinlich bereit, etwas draufzulegen.
Natürlich erschweren die derzeitigen Marktbedingungen einen Verkauf immens. Fusionen und Akquisitionen sind auf der Strecke geblieben, und gedrückte Vielfache in allen Sektoren bringen es mit sich, dass die Unternehmen einfach ihre eigenen billigen Aktien kaufen und einen soliden Ertrag einstreichen können. Doch noch verfügen Firmen wie AT&T, Google und Microsoft allesamt über enorme Barbestände. Und ein Wachstum wie bei Skype findet man nicht alle Tage.
Donahoe mag zögern, einen derart schnell wachsenden Dienst für weniger herzugeben als seine Vorgängerin dafür gezahlt hat. Aber das taugt nicht viel als Entschuldigung, wenn er damit Geld beibringen könnte, das Ebay im Interesse der Aktionäre einsetzen könnte - vielleicht um damit ihre eigenen billigen Aktien zurückzukaufen, die derzeit bei dem nur Achtfachen der für das kommende Jahr erwarteten Ergebnisse gehandelt werden. Donahoes Investoren würden dann vielleicht das Abenteuer, das Ebay mit Skype eingegangen war, in einem milderen Licht sehen.
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Gruß
thg
Hatte ich hier doch vor zwei Wochen QSC bei 0,85 getippt und Vergleichsdata zum Sektor gegeben...
QSC im Sektorvergleich immer noch extrem billig.
http://www.qsc-anleger.de/sektor/
Ich hoffe das einigen von Euch trotz die QSC Basherei von _M..... eingestiegen sind.
Vom Bewertung (EV / EBITDA) her QSC jetzt etwa wie Drillisch aber:
1) Starker opertiver Aufwind
2) Viel weniger Risiken (nur 3% Nettoverschuldung zu Umsatz)
3) Sehr wertvollen Assets im Vergeleich zum MK (Netzwerk)
Wer wird zuerst dei 3 Euro knacken?
Ich wette auf QSC (wenn allerdings nich bald ein Uebernahme folgt)
Vor ein paar Wochen konntest Du das Spiel auch anders herum beobachten.
Da ging Drillisch von ca 0,9 EUR auf über 1,8 EUR. - Und dann ging's wieder
abwärts. :-)
Na auch egal denn QSC 32 Cent, mehr sag ich net.
ich Forumbasher ziemlich hasse, freue ich mich total darueber das du den ganz billigen Einstieg verpasst hat.
Freue dich weiter ueber dein Sparkonto
Aber wie schon mal gesagt, 6% haben und nicht haben sind schon mal 12%.
Im übrigen wer basht denn hier, es gibt eben Menschen die erkennen eben das QSC nur 32 Cent wert ist , da kann ich doch keine Rücksicht drauf nehmen das du bei 5+ Euro in dieses "Adventure" rein gesprungen bist:)
Also lass QSC hier raus. Sonst fange ich demnächst an Zusammenhänge zwischen QSC und dem Solar- oder Biotech-Sektor zu konstruieren und pusche dann dort meine anderen Investments.
Der hatte bis 2005 Versatel Deutschland (damals Teil des Versatel NL Holdings) zum Erfolg gemacht.
Wahrscheinlich wusste Heinze aber zu viel ueber die Art und Weise wie die Heuschrecken Apax und Cyrte ein dreckiges Geschaftt bei der Verauesserung von Versaatel (Abzockepreis von 565 Mio Euro) gemacht haben.
Seit 2005 kommt Versatel operativ nicht mehr voran und wgeen die hohen Neuverschuldung (Apax hat die Kaufpreis sofort aus den Unternehmen gezogen). Der Boersengang von Versatel 2007 zu etwa 2 Milliarden Euro war dan wieder ein Verarsche von Apax c.s.. Die kaufen sich Analysten und bei ihre Uebernahmenziele Forumbasher.
Bis 2005 war ich uebrigens Versatel Anleger (2003-2005: 1000% Gewinn), jetzt finde ich im Sektor QSC die klar bessere Wahl.
http://www.qsc-anleger.de/
(deutsch bleibt ein schwierige sprache fuer hollaender)
Glueckwunsch an Jeder hier.
Mittwoch fuer beide Unternehmen Quartalszahlen.
Dann werden wir sehen wie es operativ weitergeht.
http://www.qsc-anleger.de/Drillisch/
http://www.qsc-anleger.de/QSC/