Die Neue Swiss Hawk
Seite 3 von 30 Neuester Beitrag: 13.09.09 13:16 | ||||
Eröffnet am: | 16.10.08 11:54 | von: Jack Power | Anzahl Beiträge: | 728 |
Neuester Beitrag: | 13.09.09 13:16 | von: Wesley_ | Leser gesamt: | 77.706 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 58 | |
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zwar nicht auf den Tag genau aber es kam so
und dann standen wir bei 0,09
Der Meldet sich nicht oft aber wenn ........
45. Prognose 11 Postings, 80 Tage Prognosebär 09.11.08 18:38
10.11.2008: Aktualiserung der Aktionäre über Beendigung der EBK Untersuchung
17.11.2008: Ankündigung der Kotierung in Bern für den 28.11.2008
Aufstockung der MNH Anteile in den nächsten Wochen um 25 Mio auf 100 Mio.
Keine Kauf-/Verkaufempfehlung. Alle Angaben ohne Gewähr!
China Shopping gestartet!
gerade die Bestätigung bekommen!
das heist die europäischen Produkte, die seit kurzem auf www.happigo.com zu finden sind, sind bereits die von Ante Time!
Hoffe wir bekommen auch bald die offizielle Bestätigung, aber mal ein wenig auf der Site umsehen schadet nicht ;)
Hier die "alte" AD HOC von dem Deal:
http://www.presseportal.de/pm/70202/1160359/motion_network_tv
Ich denke mal es weis jeder was für eine Bedeutung der Start in China für MNH hat!
Aber am besten die offizielle News abwarten, allerdings wird das nicht die kommende PR sein also nicht irgendwelche Hoffnung haben das da jetzt gleich was kommt!
Geduld und eventuell schon ein bischen Vorfreude ;)
http://www.presseportal.de/pm/70202/1298903/motion_network_tv
Sendestart Ukraine demnach 15. Dezember 2008. Dann noch der Beginn von China Shopping, der sicherlich demnächst offiziell per PR bestätigt wird.
Und dann ist da noch die Beendigung der EBK Untersuchung bei SH slebst und die Kotierung in Bern.
Das sind ja gleich drei Dinge auf einmal. Das geht nun wirklich nicht ... ;-)
Dies ist meine persönliche Meinung und hat nichts mit pushen oder bashen der einen oder anderen Aktie zu tun. Ich bin in beiden Werten investiert und bleibe es auch in Zukunft.
Gruß
sekko1982
Die Aufsichtstätigkeit der EBK verfolgt die Ziele "Gläubigerschutz", "Anlegerschutz", "Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Effektenmärkte" und "Funktionsschutz". Diese Begriffe können wie folgt umschrieben werden:
Gläubigerschutz | Anlegerschutz | Funktionsfähigkeit | Funktionsschutz |
Verhinderung und Minimierung von Verlusten für Publikumseinleger | Vertrauensschutz bei individuellen und kollektiven Vermögensanlagen | Transparenz der Effektenmärkte | Systemstabilität |
Schutz der Kunden | Transparenz der Anlage und des Verhaltens | Gleichbehandlung der Marktteilnehmer | Vertrauensschutz |
Verhinderung der unbewilligten Entgegennahme von Publikumseinlagen | Sicherheit der Kundenvermögen | Schutz von Minderheitsaktionären | Rufschutz |
Effiziente Sanierung oder Liquidation | Gleichbehandlung | Schutz vor gesetzwidrigen Angeboten | Unterstützung bei Verbrechens- bekämpfung |
Indirekter Schutz der Eigentümer, inklusive Steuerzahler bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften | Vermeidung oder Offenlegung von Interessenskonflikten | Internationale Wettbewerbs- fähigkeit | |
Schutz vor unbewilligten Anbietern | Schutz vor unbewilligten Anbietern |
Die EBK überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, trifft die zum Gesetzes-
vollzug notwendigen Verfügungen und hat hierzu ein umfassendes Auskunftsrecht. Ihr kann das Bankgeheimnis nicht entgegengehalten werden. Als Informationsmittel dienen ihr neben den Revisionsberichten verschiedene Genehmigungs- und Meldepflichten, Mitteilungen und Anzeigen anderer Behörden, Kunden oder Dritter sowie die Bericht-
erstattung der Medien.
Zu den Überwachungsaufgaben der EBK gehört auch der Kampf gegen die Geldwäscherei. Die EBK kontrolliert dabei, ob die durch sie überwachten Finanzintermediäre die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes einhalten.
Für die von der EBK durchgeführten Verwaltungsverfahren ist das Verwaltungsverfahrensgesetz anwendbar, das insbesondere die Rechte der Verfügungsadressaten regelt. Gegen Verfügungen der EBK ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig. Das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht bestimmt sich nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts können mit Ausnahme von Amtshilfesachen in Anwendung von Art. 38 des Börsengesetzes an das Bundesgericht weitergezogen werden. Das Verfahren vor dem Bundesgericht richtet sich nach dem Bundesgerichtsgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht veröffentlichen ihre Entscheide.
und Swiss Hawk wird nun seit 7 Monaten geprüft
Normalerweise dauert so eine Prüfung 2-3 Monate
und Re-Split und Kotierung macht man eigentlich nach der Prüfung
Meine Investitionen hier werden von der EBK und deren Prüfer gut beschützt -
ansonsten hätten die das doch nicht alles mittgemacht und SH Liquidiert
Nennkap.: 12.265.995 CHF
MK von heute bei 0,22€ : knapp 2,5 Mil.€
Beteiligungen/Portfolio nach dem heutigen stand.
MNH: 75 Mil. Aktien, Wert : 825.000 €
Dere: 19,44 Mil. Aktien, Wert: 11.600.000 €
Mobiclear: 1 Mil. Aktien, Wert: 60.000€
Nicht börsennotiert:
20% Cleanairtechn. 200 Aktien, Wert ca.: 120.000€
17% Enviroment develop. Group, 20.000 Aktien, Wert ca.: 600.000 €
33% Adhoco AG, 2500 Aktien, Wert ca.: 180.000€
35% Vitabost, 3144 Aktien, Wert ca. 150.000 €
Wandelanaleihe, Wert ca: 4.000.000 €
Gesamtwert der Betlg.: = ca. 17.535.000 €
Gewinn der Ges. 2007: 7,5 Mil CHF
Assetvalue (NAV) zu 31.12 07. ca: 27 Mil. CHF, ergibt ca 2,93 CHF/Aktie.
KGV : 0,24, lächerlich wo viele Ges mit apokaliptischen KGVs bewertet werden. Richtige
Bewertung wäre ein KGV von ca. 7 und dies ergibt einen Aktienwert von ca. 5,25 CHF.
Fazit: Die SH-Aktie ist krass unterbewertet, ein positives Ende der EBK-Untersuchung,
kann hier einen "Asteroidenknall" auslösen.
Meine Meinung, keine Empfehlung für Handlungen.
Hallo User@ Jack Power
Besten Dank für Deine Ausführungen.
Gebe Dir Recht, dass eine Kotierung normalerweise erst nach der "Super Prov. Verfügung" in Frage kommt.
Mit Re-Split hat dies eigentlich nichts zu tun.
Falls es Du es noch nicht mitgekriegt hast.
Seit gestern ist bekannt geworden, dass die "Fenner Capital" per 28. Juni 08 aufgelöst wurde.
Denke mal, neben den anderen Ungereimtheiten, könnte dies ein weiterer Faktor für die lange Untersuchungszeit sein?
Wäre aber leider nicht allzu optimistisch., denn der Anlegerschutz der EBK sollte man nicht überbewerten!
Grüsse
Ja, möchte Dir nicht grundsätzlich widersprechen.
Wäre mir aber da nicht wirklich 100%ig sicher?
Pardon, aber hast Du diese Info schon lange gewusst resp. ist man sich den Konsequenzen bewusst, wenn man mit einer Firma operiert, die nicht mehr existiert?
Grüsse
Danke. Du schreibst:
also lt sh existiert sie noch, eben mit sitz in jersey
Muss Dich leider enttäuschen, die "Fenner Capital" wurde per Ende Juni 08 in Jersey aufgelöst, nachdem Sie erst am 27. Februar 2008 dort gegründet wurde.
Quelle: HR-Amt Jersey
Nun siehst Du selber, wie Du den Wahrheitsgehalt der Infos aus dem Hause "SwissHawk" beurteilen solltest!
Also ich denke schon, dass dies sehr wohl für die EBK relevant ist!
Grüsse
Kursziel von Jack Power: Kursziel für Ende 2009. 5,00 Euro ( Fünf Euro)
Mister "Dausend" hat gesprochen....
WOW... ich denke eher 5000 oder?
Aktienhalter von SH und nicht von FK, und SH existiert nach wie vor. Die Verstrickungen
des FK mit SH bestand darin dass nach dem Splitt, FK ca. 817.000 SH Aktien besaß.
Aber dann wurde der Handel mit den Aktien ja mit einer Firma abgeschlossen, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existiert hat? Oder sehe ich etwas falsch?
Grüsse